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22.02.21
15:40 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Kinderschutz, 1.700 Jahre Jüdisches Leben, Forderung eines Atomwaffen-Verbots, Polizeireform, Mehrbelastungen durch die Corona-Krise für Rentner, Notparlament

Nr. 15 / 22. Februar 2021


Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Kinderschutz, 1.700 Jahre Jüdisches Leben, Forderung eines Atomwaffen-Verbots, Polizeireform, Mehrbelastungen durch die Corona-Krise für Rentner, Notparlament

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 24. Februar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Beratungen über den Haushalt 2021, Anträge zum Kinderschutz, 1.700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland und Schleswig- Holstein, die Forderung nach einer atomwaffenfreien Welt, die Reform des Polizeigesetzes, die Berücksichtigung von finanziellen Belastungen durch die Corona-Krise beim Rentenniveau sowie die Verankerung eines Notparlaments in der Landesverfassung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. 2

Mittwoch, 24. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 2, 4, 23, 47, 48, 49, 52 Haushaltsberatungen
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2021, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2401), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/2781)
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2400), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/2759)
Palliative-Care-Weiterbildung für Pflegefachpersonen fördern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2769)
Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2020 bis 2024, Fortschreibung der Finanzplanung bis 2029, Bericht der Landesregierung zum Abbau des strukturellen Defizits gemäß Artikel 67 der Landesverfassung (Drs. 19/2568)
Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2019 (Drs. 19/2617)
Evaluierung 2020 des Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 19/2648)
Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2020 des Landes Schleswig-Holstein (Berichtsjahr 2019) (Drs. 19/2660)
geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten, im Anschluss an die Mittagspause: Fortsetzung Haushaltsberatungen, Abstimmung, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten
Nach Willen der Landesregierung sollen Notkredite in Höhe von einer Milliarde Euro in den 14- Milliarden-Etat einfließen. Hinzu kommen neue Schulden von gut 250 Millionen Euro. Gleichzeitig will die Koalition aus CDU, Grünen und FDP neue Stellen in der Verwaltung und im Bildungsbereich schaffen, um den Staat für die aktuellen Herausforderungen zu wappnen. Im Finanzausschuss stimmten die Jamaika-Fraktionen und der SSW für den Etat, die SPD enthielt sich. Wegen der Corona-Notlage hatte der Landtag im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit die strengen Vorgaben der Schuldenbremse außer Kraft gesetzt und einen Kreditrahmen von insgesamt 5,5 Milliarden Euro bewilligt.
Der Landtag berät den Haushaltsentwurf in Dritter Lesung. Es ist erst das dritte Mal in der Geschichte, dass ein Gesetz im Landtag nach drei Lesungen verabschiedet wird. Zuletzt war dies beim Glücksspielgesetz im Jahr 2011 der Fall. Die Dritte Lesung war nötig geworden, nachdem die Landesregierung nachträglich verschiedene Gesetzesänderungen in die Haushaltsberatungen eingebracht hatte. Betroffen sind die Landeshaushaltsordnung, das Besoldungsgesetz, das Kindertagesförderungsgesetz und das Gesetz über die Landwirtschaftskammer. Die Änderungsentwürfe hatte der Landtag in der Zweiten Lesung Anfang Februar in die Beratungen aufgenommen. 3

Im Ausschuss haben sowohl die Landesregierung als auch die Fraktionen Änderungsvorschläge gegenüber dem Ursprungsentwurf vom vergangenen Oktober eingebracht. Diese Anträge stehen nun im Plenum zur Abstimmung. Die Landesregierung hat über die sogenannte Nachschiebeliste den Notkredit von einer Milliarde Euro beantragt. Davon sind 507 Millionen Euro für Corona- Nothilfen bestimmt, etwa für die Wirtschaft, die Kultur, den Sport und den Infektionsschutz. 393 Millionen Euro sind zur Abfederung von Steuermindereinnahmen eingeplant. Davon sollen 83 Millionen an die Kommunen gehen. Weitere 89 Millionen Euro sollen in die Infrastruktur fließen.
Nunmehr rechnet das Finanzministerium mit bereinigten Einnahmen von 14,1 Milliarden Euro und Ausgaben von 14,4 Milliarden. Zum Vergleich: Der Haushalt 2020 hatte ein Volumen von 13,02 Milliarden. Die Netto-Neuverschuldung beträgt 257 Millionen Euro, 89 Millionen weniger als mit dem Etatentwurf zunächst vorgesehen. Die Einnahmeerwartung des Landes war mit der November-Steuerschätzung um rund 78 Millionen Euro gestiegen. Zudem werden weitere Altlasten aus der HSH Nordbank in Höhe von 288 Millionen Euro in den Haushalt überführt. Die Investitionsquote beträgt 10,5 Prozent.
Ein Kernpunkt in den Haushaltsplänen der Landesregierung: Das Land soll 474 zusätzliche Stellen vorrangig für Bildung, Digitalisierung, Polizeinachwuchs, Justiz und die allgemeine Verwaltung schaffen. Allein 250 dieser Stellen sind für die Digitalisierung des Schulunterrichts gedacht. Schon zuvor waren im Entwurf 327 neue Stellen überwiegend für Polizei, Justiz und Steuerverwaltung eingeplant.
Die Jamaika-Fraktionen haben den Regierungsentwurf an einigen Stellen abgeändert. So sollen für 250.000 Euro fünf neue Stellen beim Verfassungsschutz zur Beobachtung des Internets geschaffen werden. Weitere fünf Planstellen soll es zur Einrichtung von Sportklassen an Schulen geben. 1,5 Millionen Euro zusätzlich gibt es für die Erzieherausbildung. 120.000 Euro werden bereitgestellt, damit Studenten aus bedürftigen Verhältnissen eine Studienstarthilfe von 800 Euro beantragen können. Für 350.000 Euro sollen Landwirte über den Umgang mit den neuen Richtlinien zum Gewässerschutz beraten werden. Und: Die Grenzdokumentationsstätte Lübeck- Schlutup, die KZ-Gedenkstätte Springhirsch sowie das Museums-Feuerschiff „Fehmarnbelt“ erhalten zusätzliches Geld.
Die SPD hat Haushaltsanträge in Höhe von 103,7 Millionen Euro vorgelegt. Der Betrag soll größtenteils durch Änderungen an den Haushaltsplänen der Regierung gegenfinanziert werden. 31 Millionen Euro sollen aus den Corona-Krediten genommen werden. Die Oppositionsfraktion fordert 11,5 Millionen Euro, um kostenlose FFP2-Masken für alle Menschen im Lande zwischen sechs und sechzig Jahren anzuschaffen. 29 Millionen Euro sollen in ein beitragsfreies Krippenjahr fließen und 27 Millionen für die Sanierung von Radwegen verwendet werden. Taxi-Fahrten für Ältere zu Impfterminen sollen ebenfalls kostenlos sein. Kosten: acht Millionen Euro. Fünf Millionen Euro sieht die SPD für Landgasthöfe vor. Zudem will die SPD 1,2 Millionen Euro in den Haushalt einstellen, um präventive Hausbesuche bei einsamen Menschen über 75 Jahren zu ermöglichen.
Weiter beantragt die SPD 500.000 Euro, um Pflegekräfte zu unterstützen, die sich im Bereich Palliativpflege weiterbilden wollen. Über einige der SPD-Forderungen berät der Landtag auch in 4

separaten Debatten in dieser Tagung. SSW und AfD haben bis Montagvormittag keine Haushaltsanträge vorgelegt.
Weitere Themen der Haushaltsdebatte: Das Finanzministerium legt die Finanzplanung bis zum Jahr 2029 vor. Demnach sollen jedes Jahr Summen im dreistelligen Millionenbereich aus dem Corona-Notkredit in den regulären Haushalt einfließen. Im kommenden Jahr 2022 sollen es 888 Millionen Euro sein. Zudem legt das Finanzministerium weitere Berichte über den Haushaltsabschluss 2019 sowie über den Versorgungsfonds des Landes vor.
Ebenfalls Thema der Haushaltsdebatte ist die Personalplanung. Einmal pro Jahr gibt das Land Auskunft über ihr Personal. Der aktuelle Bericht mit dem Titel „Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2020“ führt Zahlenmaterial für das Jahr 2019 an. Demnach gab es in diesem Jahr 71.965 Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung – Landtag und den Landesrechnungshof nicht eingerechnet. Die meisten Stellen, exakt 41.511, sind von Frauen besetzt, 30.454 von Männern. Das ergibt ein prozentuales Verhältnis von knapp 58 zu rund 42 Prozent. Ausgewiesen ist ein Beschäftigungszuwachs im Vergleich zum Vorjahr 2018 um 860 (+1,2 Prozent).
Auch die Teilzeitbeschäftigung ist laut dem knapp 100-seitigen Bericht im Vergleich zum Vorjahr gestiegen: Die Teilzeitquote beträgt insgesamt 33,39 Prozent (+1,39 Prozent). Während die Frauen zu 47,47 Prozent teilzeitbeschäftigt sind, beträgt die Quote bei den Männern 14,20 Prozent. Die meisten öffentlich Beschäftigten sind im Bereich des Bildungsministeriums tätig. Dort arbeiten 32.306 Personen, darunter 26.570 Beamte, gefolgt vom Innenressort mit 10.634 Personen und dem Justizressort mit 6.237 Personen. Insgesamt ist die Zahl der im Landesdienst tätigen Beamten mit 46.120 Dienstverhältnissen deutlich höher als die Zahl der Tarifbeschäftigten mit 25.845 Beschäftigungsverhältnissen.



Donnerstag, 25. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 21, 30 und 54 Anträge zum Kinderschutz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2767), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2784) und Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche (Drs. 19/2574), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Die Zahl der Eingaben bei der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sind 2018/2019 im Vergleich zu 2016/2017 um fast 200 auf 615 gestiegen. Dies ergibt sich aus dem jüngsten Bericht der Ombudsfrau in der Kinder- und Jugendhilfe, Samiah El Samadoni. Auch vor diesem Hintergrund fordert die SPD nun ein neues Landes-Präventionsprogramm zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt. Zunächst 350.000 Euro soll die Landesregierung für Projekte und 5

Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bereitstellen, fordern die Sozialdemokraten. Angesiedelt werden soll das Programm bei einer Arbeitsgruppe des Landespräventionsrats. Zuletzt hatte der Missbrauchsskandal von Münster bundesweit für Aufsehen gesorgt. Dabei wurde auch ein Beschuldigter aus Schleswig-Holstein zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zähle zu den grundlegenden Aufgaben des Staates, begründen die Sozialdemokraten den Vorstoß. Deshalb müsse trotz der Herausforderungen durch die Corona-Krise das Netz aus Prävention, Intervention und Hilfen für Kinder und Jugendliche weiter ausgebaut und dauerhaft gestärkt werden.
Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni, die seit 2016 auch die Beschwerdestelle für die noch nicht Volljährigen leitet, führte die Steigerung der Beschwerde-Zahlen bei der Vorstellung des Berichts im November vergangenen Jahres vor allem darauf zurück, dass sich die Beschwerdestelle zunehmend als Ansprechpartnerin etabliere. Allein 247 Beschwerden in den Jahren 2018 und 2019 bezogen sich auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen besonders in Heimen und Wohngruppen. Dabei ging es um das Verhalten von Betreuern ebenso wie um hygienische Bedingungen und den Einsatz von Überwachungstechnik. In 396 Fällen ging es um Konflikte mit den zuständigen Jugendämtern. In etwa 1200 stationären Einrichtungen im Land sind laut El Samadoni knapp 7000 Kinder und Jugendliche untergebracht. Bei der Bürgerbeauftragten gingen auch Beschwerden über Alkohol- und Drogenkonsum von Betreuern, über körperliche Übergriffe und Pöbeleien ein.
In einem ebenfalls der Debatte zugrundeliegenden Antrag treten die Koalitionsfraktionen dafür ein, dass das Land sich auf Bundesebene für die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen bei der medizinischen Behandlung mit einem verbindlichen Konzept einsetzt. Auffälligkeiten müssten automatische Handlungsweisen auslösen. Es sei besonders wichtig, dass die Behandelnden die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigten, heißt es im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Ein verbindliches Konzept erhöhe die Sicherheit – sowohl für die Patienten als auch für die Behandelnden.


TOP 3 und 50 Gesetz zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2647), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2755) und Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein (Drs. 19/2650), geplanter Aufruf 10:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Länder sehen wachsende Probleme im lokalen und regionalen Medienbereich. Das geht aus dem „Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ hervor, den Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf Vorstoß der Jamaika-Koalition vorstellt. Demnach erreichen vor allem Printmedien, aber auch elektronische Medien wie das Fernsehen, immer weniger Leute. Damit drohe „ein Verlust an Vielfalt in der öffentlichen Debatte und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über Ereignisse und Entwicklungen gerade auch in ihrer 6

unmittelbaren Nähe“, heißt es in dem knapp 90-seitigen Papier aus der Staatskanzlei. Medien seien heute verstärkt online, interaktiv, multimedial, konvergent und mobil. Die Onlinemedien machten es sehr leicht, sich kostenlos über die Geschehnisse auf der ganzen Welt zu informieren. Details aus dem direkten Umfeld dagegen hätten es im Internet oft schwer. „Die analogen lokalen und regionalen Presseangebote sind in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Bewährte Geschäftsmodelle funktionieren immer weniger, Reichweiten gehen zurück und speziell jüngere Menschen wenden sich den neuen Medien zu. Gleichzeitig fehlt es oft immer noch an der Bereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer, für digitale Angebote der Presse zu zahlen“, heißt es in dem Bericht.
Um Fördermaßnahmen für lokale und regionale Medien zu prüfen, haben die Länder inzwischen eine Arbeitsgruppe „Regionale Vielfalt“ gegründet. Den Vorsitz hat Sachsen übernommen. Die Arbeitsgruppe will das Thema umfassend betrachten. Deshalb soll auch die Situation der regionalen und lokalen Zeitungen in den Fokus genommen werden. Dabei will man auch die Entwicklung in anderen europäischen Ländern berücksichtigen.
Eine wichtige Aufgabe im Netz der Medienlandschaft im Land hat die im März 2007 ins Leben gerufene gemeinsame Medienanstalt der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH). Sie ist zuständig für die Zulassung von Fernseh- und Radioprogrammen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie Jugendschutz oder Werberichtlinien, informiert über aktuelle Entwicklungen im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien und berät deren Akteure. Sie unterstützt darüber hinaus die Einführung neuer Technologien wie das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T2 HD oder das Digitalradio DAB+ und prüft Beschwerden.
Im Zuge der Debatte will der Landtag auch eine Änderung des Medienstaatsvertrags Hamburg / Schleswig-Holstein vornehmen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat bereits den entsprechenden Gesetzentwurf zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein einstimmig gebilligt. Hintergrund ist die anstehende Ausschreibung der 2. landesweiten UKW-Hörfunkkette in Schleswig-Holstein. Beide Bundesländer erkennen einen Handlungsbedarf bezüglich des im geltenden Recht vorgesehenen Ausschreibungszeitraumes von zehn Jahren. Insbesondere zur Unterstützung des DAB+-Ausbaus sei es notwendig, eine Neuregelung für die Ausschreibung zu treffen. Sinnvoll erscheint den Partnern dabei die Vereinbarung eines Vorschaltstaatsvertrags über drei Jahre. Dieser lasse den Landesregierungen Handlungsspielraum, im nächsten Medienstaatsvertrag eine endgültige Regelung zur Zukunft des UKW-Netzes zu vereinbaren.
Des Weiteren sieht der neue Staatsvertrag die Einführung einer Rechtsgrundlage für Förderungen des privaten Rundfunks aus Fördermitteln des Bundes oder der Länder vor. Damit wird die Medienanstalt HSH künftig in die Lage versetzt, in Sondersituationen wie der Corona-Krise Gelder der öffentlichen Hand auch an private Rundfunkveranstalter auszuzahlen. Die Anpassungen in dem Entwurf seien nicht abschließend, heißt es in dem Papier. Sie dienten vielmehr dazu, „zeitlich dringende Sachverhalte schnellstmöglich umzusetzen“. 7

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/2789), geplanter Aufruf 11:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD möchte, dass Corona-Infektionen während der Arbeit als Dienstunfall behandelt werden. Beamte seien in ihrem Dienst „oftmals einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, ohne jedoch bei einer Erkrankung an COVID-19 hinreichend versorgungsrechtlich abgesichert zu sein“, heißt es zur Begründung in einem von den Sozialdemokraten vorgelegten Entwurf, mit dem sie das Gesetz zur Beamtenversorgung abändern wollen – rückwirkend zum 1. März vergangenen Jahres. Letzten Freitag wurde bekannt, dass das Land entsprechend handeln will.
Für corona-erkrankte Beamte sei die Beweisführung, dass eine Infektion direkt bei der dienstlichen Tätigkeit erfolgt ist, aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der weiterhin hohen Ansteckungszahlen „nicht oder nur sehr schwer zu führen“, argumentiert die SPD. Normalerweise ist die Anerkennung eines Dienstunfalls abhängig von einem auf ein örtlich und zeitlich klar zu bestimmendes Ereignis während der Arbeit. Vergangenen Freitag gab die Landesregierung bekannt, dass sie Pläne für die Umsetzung der SPD-Forderung bereits in der Mache habe. Sprecher des Finanzministeriums kündigten an, per Erlass ein einfacheres Verfahren für die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall auf den Weg zu bringen. Darin würden Kriterien benannt, nach denen ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Dienstausübung leichter nachgewiesen werden könne. Eine vergleichbare Regelung sei im Leitfaden des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für alle gesetzlich Versicherten enthalten. Im Gegensatz zu der SPD, die eine gesetzliche Regelung verlangt, setzt das Land auf einen Regierungserlass. Das Land orientiere sich am DGUV-Leitfaden und trage somit auch der Gleichstellung der Beamten mit Tarifbeschäftigten Rechnung, hieß es aus dem Finanzministerium.
Anfang Februar hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die gleiche Forderung gestellt. Im täglichen Dienst sei es Polizeibeamten häufig unmöglich, den pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, heißt es seitens der Gewerkschaft. Auch lasse sich der direkte Kontakt zu anderen Menschen im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern. Angaben der GdP zufolge hätten sich in den vergangenen Monaten bundesweit Fälle gehäuft, in denen sich Polizisten im Dienst mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Anträge auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall seien jedoch reihenweise abgelehnt worden. „Je höher aber das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff. Die Gewerkschaft möchte erreichen, dass das Beamtenversorgungsgesetz sowohl im Bund wie in den Ländern entsprechend geändert wird. 8

TOP 13 Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2552), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Auf Druck der Koalitionsfraktionen soll Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dem Parlament ihre Sichtweise zu den Ergebnissen der Kultusministerkonferenz (KMK), die Mitte Oktober vergangenen Jahres stattfand, darlegen. Die Minister der 16 Länder hatten eine „Ländervereinbarung“, die für mehr Einheitlichkeit und Zusammenarbeit in Deutschland sorgen soll, beschlossen. So wollen die Kultusminister die Schulausbildung und die Schulabschlüsse in den kommenden Jahren deutlich vergleichbarer gestalten. Das Vertragspapier der KMK, das noch von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet werden muss, soll das 56 Jahre alte „Hamburger Abkommen“ zur „Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ ablösen. Es beschreibt Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit der Länder. Im „Hamburger Abkommen“ waren unter anderem gemeinsame Regeln der Länder zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen, zu Schulferien, den Schularten und der Anerkennung von Lehramtsabschlüssen festgelegt. In der neu aufgesetzten Vereinbarung sichern sich die Länder unter anderem zu, „durch geeignete Maßnahmen“ dafür zu sorgen, dass Schüler bei einem länderübergreifenden Schulwechsel „ihre Bildungslaufbahn bruchlos fortsetzen können“. Ein wesentlicher Punkt sind die Abituraufgaben. Hier wollen sich die Länder dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl der Aufgaben aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Pool zu entnehmen.
Eingerichtet werden soll außerdem eine „Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“. Dieses in früheren Planungen auch „Bildungsrat“ genannte Gremium soll die Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens unter anderem mit Blick auf eine bessere Vergleichbarkeit beraten. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Prien steht voll hinter den bildungspolitischen Beschlüssen der Kultusminister. Die Konferenz habe „für die Zukunft unseres Bildungssystems wegweisende Beschlüsse gefasst“, sagte die CDU-Politikerin nach der Konferenz. Mit der Verpflichtung der Länder, wesentliche Zukunftsthemen der Bildungspolitik in den kommenden Jahren mit klaren, gemeinsamen Zielen weiterzuentwickeln, werde den berechtigten Erwartungen an einen zeitgemäßen Bildungsföderalismus entsprochen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte dagegen die Inhalte der Ländervereinbarung als „Rolle rückwärts“ und „schwarzen Tag für die Bildung“. Das Papier schreibe den „Status quo einer Bildungspolitik der 1950er-Jahre West fest“, sagte die GEW- Bundesvorsitzende Marlis Tepe. „Prüfungen werden zentralisiert und normiert, Qualität soll über noch mehr Tests und Bildungsstandards gesichert und veraltete Pädagogik jetzt auch digital betrieben werden“. Zudem sei das Thema Inklusion, das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern, zu kurz gekommen.
Die Pläne der Kultusministerkonferenz im Einzelnen:
GRUNDSCHULE: Für Kinder, die in die Grundschule kommen, sollen einheitliche Standards für sprachliche und mathematische Kompetenzen und entsprechende Förderung gesetzt werden. 9

Dafür soll die KMK gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz eine Empfehlung erarbeiten. Die Länder wollen sich zudem auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Grundschule verständigen. Die Vermittlung der Schreibschrift wird betont, ebenso ein einheitlicher Rechtschreibrahmen.
NACH DER GRUNDSCHULE: Im sogenannten Sekundarbereich I – also den ersten Jahren nach der Grundschule – soll das Namenschaos in Deutschland geordnet werden. Hier gibt es in jedem Land andere Bezeichnungen: Hauptschule, Realschule, Mittelschule, Regelschule, Oberschule oder Stadtteilschule. „Zur Erhöhung der Transparenz und damit Akzeptanz prüfen die Länder die Möglichkeit einer einheitlicheren Namensgebung für die Schularten“, heißt es im Beschluss der KMK. Zudem sollen einheitliche Regelungen im Sekundarbereich I zur Wochenstundenzahl der Fächer und Lernbereiche im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht geschaffen werden.
ABITUR: Die Länder verpflichten sich dazu, dass ab 2023 die Hälfte der Aufgaben für die Abi- Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aus gemeinsamen Aufgabenpools kommen soll. Das soll ab 2025 dann auch für Biologie, Chemie und Physik gelten. Solche gemeinsamen Aufgabenpools gibt es jetzt schon für Deutsch, Mathe, Englisch und Französisch. Allerdings gibt es bisher keine Pflicht, daraus auch Aufgaben zu verwenden. Weil die Abitur-Note zu einem großen Teil von den Leistungen vor den eigentlichen Prüfungen abhängt, soll zudem bis 2023 eine genaue Anzahl „verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung“ festgelegt werden. Es gehe nicht darum, dass an einem Tag überall in Deutschland dasselbe Abitur geschrieben wird, sondern um mehr zentrale Elemente, hieß es.


TOP 18 und 31 1.700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2764), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2785), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Seit 1700 Jahren ist jüdisches Leben auf dem Gebiet des heutigen Deutschland nachgewiesen. Aus diesem Anlass haben sich Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und wichtige Institutionen zusammengeschlossen, um dieses Ereignis unter der Leitung eines eigens gegründeten Vereins zu begehen. Unter dem Namen „#2021JLID – Jüdisches Leben in Deutschland“ werden bundesweit rund tausend Veranstaltungen ausgerichtet, darunter Konzerte, Ausstellungen, Theaterstücke und Filmpräsentationen. Ziel des Festjahres ist es auch, dem erstarkenden Antisemitismus etwas entgegenzusetzen. Vor diesem Hintergrund fordert die Kieler SPD- Landtagsfraktion, das jüdische Leben und seine kulturelle und historische Bedeutung deutlicher herauszustellen. Nach dem Willen der Sozialdemokraten soll der Landtag seine Beschlüsse zum Schutz und zur Stärkung des jüdischen Lebens erneuern und sich dafür einsetzen, dass sich die Bürger „auf vielen Ebenen und zu vielen Gelegenheiten mit dem jüdischen Leben im Hier und Jetzt befassen, mit jüdischer Religion, jüdischer Kultur, jüdischer Philosophie, jüdischer Tradition aber auch jüdischem Essen“. Schulen könnten sich zum Beispiel mit dem jüdischen Laubhüttenfest 10

beschäftigen. Und, so die SPD: Die Landesregierung soll darauf achten, dass diese Thematik sich in den Rundfunk- und Fernsehprogrammen des NDR „in angemessener Form und zu angemessener Uhrzeit“ wiederfindet.
Auch die Koalitionsfraktionen rufen in einem zweiseitigen Antrag dazu auf, die dauerhafte Verpflichtung des Landes anzuerkennen, jüdisches Leben in Schleswig-Holstein zu fördern. Weiter soll anlässlich des Jubiläums ein Runder Tisch zum Thema jüdisches Leben und gegen Antisemitismus eingerichtet werden. Die unabhängige Dokumentationsstelle für antisemitische Vorfälle in Schleswig-Holstein (Lida) erfasste im vergangenen Jahr von Januar bis Oktober 47 antisemitische Vorgänge – das waren vier weniger als im Vergleichszeitraum 2019. Es dominierten 31 Fälle von verletzendem Verhalten. Zudem gab es eine Bedrohung, fünf Sachbeschädigungen und zehn Massenzuschriften.
In ihrem Antrag loben sowohl SPD wie auch CDU, Grüne und FDP die Einrichtung der Stelle des Landesbeauftragten ausdrücklich. Vor fast genau einem Jahr wurde der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Schleswig-Holstein.
Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein wurde im Jahr 2002 gegründet und ist somit der erste neu gegründete Landesverband der Nachkriegszeit im Land. Landesweit gibt es insgesamt sechs jüdische Gemeinden, nämlich in Kiel, Pinneberg, Ahrensburg- Stormarn, Bad Segeberg, Elmshorn und Lübeck. 2013 hatte die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein nach Angaben der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 1260 Mitglieder. Landesrabbiner der Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein ist seit 2008 Dov-Levy Barsilay, als Geschäftsführerin fungiert Viktoria Ladyshenski.
Ein 2018 neu aufgelegter Staatsvertrag mit den jüdischen Landesverbänden definiert die Zusammenarbeit des Landes Schleswig-Holstein mit den jüdischen Gemeinden und bekennt sich nachdrücklich zu einer gemeinsamen, toleranten, demokratischen und friedlichen Zukunft des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein.


TOP 37 Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2795), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Heimkinder, Jugendliche und auch Erwachsene sind in Schleswig-Holstein in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien bis in die 1970er Jahre Medikamentenversuchen ausgesetzt worden. Das Land gewährt seit einigen Jahren den von Leid und Unrecht betroffenen Menschen Unterstützungszahlungen für ihr heutiges Leben. Jetzt fordert der Landtag überfraktionell dazu auf, weitere 6,2 Millionen Euro für diesen Zweck – verteilt nach Bedarf auf die Jahre bis 2030 – zur Verfügung zu stellen. Begünstigte sind Betroffene, die sich nicht rechtzeitig beim ehemaligen Fonds Heimerziehung und nach Ablauf der Anmeldefrist für die Stiftung Anerkennung und Hilfe gemeldet und daher keine Leistungen aus diesen Sondervermögen erhalten haben, heißt es in 11

dem entsprechenden Antrag. Außerdem sprechen sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie die Abgeordneten des SSW dafür aus, die Arbeit der schleswig-holsteinischen Anlauf- und Beratungsstelle der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ solange wie nötig fortzusetzen.
Vor mehr als drei Jahren hatten NDR-Recherchen zutage gebracht, dass es zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie schwere Verfehlungen gab, Versuche mit Psychopharmaka inklusive. Ende November 2018 berichteten Betroffene auf einem Symposium über ihre Erlebnisse. Auch ein Bericht vom Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung belegt das Elend der Heimkinder. Die Wissenschaftler erforschten die Versuche sowie das Leid und Unrecht der Betroffenen im Auftrag des Sozialministeriums. Demnach hat es bis 1976 in Deutschland keine strengen Regeln für die Prüfung von Arzneimitteln gegeben. Ein Ergebnis der Aufarbeitung ist, dass knappe Kassen etwa bei psychiatrischen Krankenhäusern ein Grund für die Medikamententests waren. Die Folgen der Tests, bei denen es sich nicht um isolierte Einzelfälle gehandelt habe, reichten für die ehemaligen Kinder und Jugendlichen in Heimen von Hautausschlag bis zu Atemstillstand.
Angaben des Sozialministeriums zu Beginn vergangenen Jahres zufolge sind seit 2017 über 7,1 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt worden, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht erfuhren und noch immer an den Folgen leiden.


TOP 16, 24 und 35 Corona-Teststrategie in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht anpassen, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2757), und Anträge zu Impfungen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2770), Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2792), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Oppositionsfraktionen von SPD und SSW verlangen, wieder mehr Augenmerk auf Corona- Testungen zu legen und eine entsprechende Strategie „bedarfsgerecht“ weiterzuentwickeln. Es müssten mehr Tests kostenlos und ohne bestimmten Anlass angeboten werden – insbesondere in allen Bereichen der Pflege, aber auch für das Personal in Kitas und Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, im Bereich der Jugendhilfe sowie für pflegende Angehörige. Ein weiteres Thema der Debatte sind die Corona-Schutzimpfungen.
Die Sozialdemokraten und der SSW befürchten, dass durch die Impfdosen-Knappheit die Impfungen frühestens im Sommer im breiteren Maße wirken könnten. Mit Blick auf die Zeit nach dem gegenwärtigen Lockdown heißt es weiter in dem entsprechenden Antrag: „Daher müssen die schrittweise Öffnung und die Lockerungen mit einer vermehrten, bedarfsgerechten Testung einhergehen, um die Corona-Pandemie mit den mutierten Viren weiter zu bekämpfen und im Griff zu behalten.“ Im Bildungsbereich etwa ist bereits eine Ausweitung der Testung mit der Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht veranlasst worden. So sollen sich Lehrer zwei Mal wöchentlich testen lassen können. Bis Mitte Februar wurden in 170 Laboren Schleswig-Holsteins knapp 1,26 Millionen Corona-Tests seit Ausbruch der Pandemie im März vorigen Jahres vorgenommen. 12

Die von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgelegte Statistik erfasst nur die Tests einiger weniger Labore nicht, im Norden zum Beispiel die des Universitätsklinikums.
Unterdessen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, dass ab dem 1. März alle Bürger kostenlos von geschultem Personal auf das Coronavirus getestet werden können. Geplant sind demnach Gratis-Schnelltests in Testzentren, Praxen und Apotheken, mit denen man innerhalb von etwa 15 Minuten ein Ergebnis bekommt.
Im Zusammenhang mit den derzeit stockend anlaufenden Corona-Impfungen liegen zwei weitere Anträge seitens der Opposition vor. Zum einen fordert die SPD das Land dazu auf, für Über-80- Jährige die Taxikosten zu den Impfzentren zu übernehmen. Dies nehme den Senioren eine „große Hürde“ weg und käme auch der stark angeschlagenen Taxibranche zugute.
Zum anderen wendet sich der Zusammenschluss der AfD gegen eine Impfpflicht. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung dürfe es keine Beeinflussung geben. „Niemand darf bevorzugt werden, wenn er sich impfen lässt, und niemand darf benachteiligt werden, wenn er sich nicht impfen lässt“, heißt es in dem entsprechenden Antrag.


TOP 17 Für eine atomwaffenfreie Welt!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2758), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Am 22. Januar ist der von 122 der 193 Ländern der Vereinten Nationen beschlossene Vertrag zum Verbot von Atomwaffen in Kraft getreten, weil ihn inzwischen 51 Staaten ratifiziert haben. Der Vertrag untersagt den Besitz, Erwerb, Entwicklung und Stationierung von Kernwaffen. Das Problem: Alle Atommächte sowie sämtliche Nato-Staaten – und damit auch Deutschland – lehnen ihn aber weiterhin ab. Dies kritisierte die Bundes-SPD bereits scharf. Auch im Norden protestieren die Sozialdemokraten jetzt und fordern die Jamaika-Regierung auf, sich auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages einzusetzen. Weltweit würden immer noch mehrere tausend Atomwaffensprengköpfe in den Arsenalen der Atommächte lagern, führt Schleswig-Holsteins SPD-Landtagsfraktion in ihrem Antrag an. Weiter heißt es in der Begründung: „Diese Waffen stellen weltweit nach wie vor eine immense Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen dar“, jeder Gebrauch von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre Auswirkungen.
Der Verbotsvertrag erhielt im Januar 90 Tage nach der Ratifizierung durch den 50. Vertragsstaat seine Gültigkeit. Das Abkommen war von dem Friedensnetzwerk Ican (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) initiiert worden, nachdem die Abrüstungsbemühungen auf der Grundlage bestehender Vereinbarungen wie dem seit 1970 geltenden Atomwaffensperrvertrag ins Stocken geraten waren. Es soll politischen Druck auf die Atommächte ausüben.
Nach den jüngsten Schätzungen des Friedensforschungsinstituts Sipri (Stockholm International Peace Research Institute) von Anfang 2020 gibt es weltweit noch 13.400 Atomwaffen in neun Ländern, die meisten in den USA (5800) und Russland (6375). Alle diese Länder boykottieren den Atomwaffenverbotsvertrag. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich halten den 13

Atomwaffensperrvertrag weiterhin für die beste Grundlage für konkrete Abrüstungsschritte. In ihm wird ebenfalls allen Vertragsstaaten außer diesen fünf der Erwerb von Atomwaffen verboten. Die Atommächte verpflichten sich gleichzeitig zu Verhandlungen über konkrete Abrüstungsschritte bis zur vollständigen Vernichtung ihrer Waffen. Deutschland und die anderen Nato-Mitgliedstaaten folgen der Argumentation der Atommächte. Erst Mitte Dezember kritisierten sie in einer gemeinsamen Erklärung den jetzt in Kraft getretenen UN-Vertrag, weil er das internationale Sicherheitsumfeld nicht widerspiegele und im Widerspruch zu bestehenden Abrüstungsregelungen stehe.
Deutschland ist zwar keine Atommacht, beteiligt sich aber an der atomaren Abschreckung der Nato. Nach Schätzungen lagern auf dem Fliegerhorst im rheinland-pfälzischen Büchel noch 20 US-Atombomben, die im Ernstfall von dort stationierten „Tornado“-Kampfjets der Bundeswehr abgeworfen werden sollen.


TOP 19 Bildung darf nicht gegen Gesundheit ausgespielt werden!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2765), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Vor dem Hintergrund, dass eine „schnelle Überwindung der Corona-Krise nicht zu erwarten“ sei, hat die SPD einen Sieben-Punkte-Plan für den Umgang mit Corona im Bildungsbereich aufgestellt. Darin enthalten sind Ideen, wie es trotz Einschränkungen an den Schulen weitergehen kann. Die Sozialdemokraten schlagen unter anderem vor, Präsenzunterricht in Kleingruppen nach regionalen Inzidenzen einzuführen und Schulträger sowie Lehrer besser zu unterstützen etwa, wenn es um Hygienekonzepte und den Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht geht. Ein weiteres Anliegen ist es der SPD, die „soziale Chancengleichheit“ im Blick zu behalten und regelmäßige Corona-Tests an Schulen anzubieten. Außerdem soll erreicht werden, dass FFP2-Masken in „ausreichender Zahl“ zur Verfügung gestellt werden und auch Lehrkräfte geimpft werden können. Letzteres wird bundespolitisch unterstützt.
Seit Montag findet nach rund zwei Monaten Pause an Grundschulen in weiten Teilen Schleswig- Holsteins wieder Präsenzunterricht statt. Das ist neben Kiel und Neumünster in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie auf Helgoland der Fall. Allerdings gilt für alle Lehrer, Schüler und Mitarbeiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Zunächst sollen Lesen, Schreiben, Rechnen sowie soziales Lernen im Vordergrund stehen. Auch die Kitas sind wieder im Regelbetrieb.
Derweil will Bildungsministerin Karin Prien (CDU) mit neuen digitalen Konzepten, besserer Technik und 250 zusätzlichen Stellen den Distanzunterricht an Schleswig-Holsteins Schulen verbessern. „Eine Lerneinheit über Videokonferenz zum Beispiel ist ja anders aufgebaut als eine Unterrichtsstunde im Klassenraum“, sagte Prien der Deutschen Presse-Agentur Anfang Februar. Zudem erfordere das Zusammenspiel verschiedener Medien von Lehrern eine andere Unterrichtsplanung. 14

Zusätzlich will die Jamaika-Koalition 250 Stellen für die Pädagogik beim digitalen Lernen schaffen. Dafür ist aber noch die Zustimmung des Landtages bei der geplanten Verabschiedung des Haushalts Ende Februar nötig. Die genaue Verteilung der neuen Stellen ist noch unklar. 120 Stellen sollen direkt an die Schulen gehen, um Lehrern Ausgleichsstunden zu ermöglichen. Für Weiterbildung der Lehrer im Bereich Informatik gibt es 40 Stellen und 90 für die Hochschulen sowie das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH).
Die Bildungsministerin plant bei der Rückkehr der Schüler in die Schulen vorerst mit Wechselunterricht, wobei Klassen geteilt und jeweils im Wechsel per Distanzunterricht oder im Klassenraum betreut werden. Wegen der Corona-Pandemie müssten Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht mitunter zeitgleich und parallel stattfinden, sagte Prien. „Das bedeutet aber natürlich nicht, dass eine einzelne Lehrkraft dies alles parallel leisten muss.“ Je nach Infektionsgeschehen müssten Schulleitungen darauf organisatorisch reagieren.



Freitag, 26. Februar, 10 bis 17 Uhr

TOP 6 Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2118), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2775), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Land bekommt ein neues Polizeigesetz. Die in Zweiter Lesung zur Abstimmung stehende Reform der Jamaika-Regierung schafft unter anderem Klarheit für den Einsatz des „finalen Rettungsschusses“, der Verwendung von Elektroschockpistolen (sogenannte Taser) oder den datenschutzrechtlichen Vorgaben für Body Cams. Eine weitere Änderung betrifft den Umgang mit Gewalttätern. Sie können künftig bis zu vier Wochen aus der Wohnung verwiesen werden. Auch soll in dem Gesetz verankert werden, dass Racial Profiling nicht zur Polizeiarbeit gehört. Von Racial Profiling spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne konkreten Anlass kontrolliert werden.
Die tödliche Schussabgabe ist laut dem Entwurf in absoluten Ausnahmesituationen als allerletztes Eingriffsmittel zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben zulässig. Besonders umstritten war die Einbeziehung von Kindern unter 14 Jahren in die Regelung. „Insbesondere durch akute terroristische Bedrohungslagen besteht zunehmend die Gefahr, dass auch Personen, die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, gegen andere Menschen Gewalt zu verüben versuchen, und diese in gegenwärtige Lebensgefahr bringen“, argumentiert Jamaika in dem Entwurf. 15

Bereits seit längerem ist bekannt, dass künftig für den Umgang der Polizei mit Informanten aus kriminellen Kreisen strengere Regeln gelten sollen. Die Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen und der Einsatz verdeckter Ermittler beispielsweise bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität stellt die Koalition unter Richtervorbehalt. Im Zuge der parlamentarischen Aufarbeitung der sogenannten Rockeraffäre bei der Landespolizei war der Ruf nach gesetzlichem Regelungsbedarf laut geworden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf schafft durch moderate Anpassungen und Ergänzungen die für eine effektive Gefahrenabwehr erforderlichen Befugnisse, bietet Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizei- und Ordnungsbehörden und schützt zugleich die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung ihrer persönlichen Freiheitsrechte“, heißt es in dem Gesetzentwurf von Jamaika. Die Reform erfülle „alle Anforderungen an ein modernes Sicherheits- und Ordnungsrecht“.


TOP 15 Finanzielle Belastung durch Coronakrise beim Rentenniveau berücksichtigen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2746), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Obwohl die Beitragseinnahmen der Rentenkasse im Corona-Jahr 2020 gestiegen sind, wird in diesem Jahr zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren für viele der rund 20 Millionen Rentner die jährliche Rentenerhöhung ausfallen. So könnte es im Westen eine Nullrunde geben und im Osten höchstens eine geringe Erhöhung, da die Grundlage für die jährliche Rentenanpassung unter anderem die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres ist. Diesen Mechanismus will der SSW im Kieler Landtag nun aufheben und verlangt von der Jamaika-Regierung eine entsprechende Bundesratsinitiative. Auch für 2021 sei „eine angemessene Rentenerhöhung zu realisieren“, heißt es in einem Antrag. Da Senioren durch die anhaltende Corona-Pandemie insbesondere auch finanzielle Mehrbelastungen zu tragen haben, „muss das Ziel eine temporäre Entkoppelung der Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung des Vorjahres sein“, begründet und fordert der SSW. Alternativ könnte die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes herangezogen oder ein Festbetrag gewährt werden.
Eine endgültige Entscheidung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 fällt wie immer voraussichtlich im Frühjahr, wenn die jährliche Anpassung von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt wird. Allerdings hat Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) Ende Januar Aussagen der Rentenversicherung bekräftigt, dass Rentner in diesem Jahr kaum auf eine Erhöhung ihrer Bezüge hoffen können. „Wir müssen damit rechnen, dass es in diesem Jahr im Westen keine Rentenerhöhung geben wird und im Osten nur aufgrund der Angleichung eine sehr geringe“, so Heil. Deutschlandweit hatten dem Rentenversicherungsbericht für 2020 Altersrentner im Juli 2019 durchschnittlich 952 Euro Rente im Monat. Bezogen auf eine Durchschnittsrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren liegt Schleswig-Holstein leicht über dem Bundesdurchschnitt. Im Norden erhalten die Rentenempfänger 1436 Euro brutto und damit 23 Euro mehr. Deutliche 16

Unterschiede gibt es zwischen den Geschlechtern: Männer kommen auf 1.580 Euro und Frauen auf 1.164 Euro (Bundesdurchschnitt 1.570 / 1.173 Euro).


TOP 20 Binnenlandtourismus stärken, Pandemiefolgen abmildern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2766), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will den Binnenlandtourismus stärken und Landgasthöfe vor dem Ruin bewahren. „Damit der Schleswig-Holstein-Tourismus im gesamten Land nach der Pandemie wieder an Erfolge aus der Zeit vor der Corona-Pandemie anknüpfen kann, kommt dem Binnenlandtourismus eine besondere Rolle zu“, heißt es dazu in dem entsprechenden Antrag. Gefordert wird in diesem Zug ein spezielles Förderprogramm für Landgasthöfe. Landgasthöfe seien ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur und hätten darüber hinaus im ländlichen Raum eine Bedeutung als „Orte der Begegnung“, so die Sozialdemokraten. Corona-bedingt würden derzeit viele dieser Betriebe um ihre Existenz kämpfen. Daher sollen sie unter anderem „bei Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen“ gefördert werden. Die Förderung will die SPD an ein nachhaltiges Betriebskonzept binden. Konkret fordert die Oppositionsfraktion eine Summe von fünf Millionen Euro, wie aus ihren Haushaltsvorschlägen für das aktuelle Jahr hervorgeht.
Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse der Studie „Entwicklungspotenziale und Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein“ unter den aktuellen Pandemiebedingungen noch gültig seien und „welche Handlungsfelder prioritär behandelt werden sollen“. Dazu fordert die SPD einen Bericht im Wirtschaftsausschuss im 3. Quartal dieses Jahres.
Für die Zeit nach dem Lockdown hat sich die SPD in den Medien bereits für einen stufenweisen Neustart des Tourismus ausgesprochen. „Die touristischen Betriebe in Schleswig-Holstein brauchen eine Perspektive“, sagte die SPD-Tourismuspolitikerin Regina Poersch am Montag vergangener Woche der Deutschen Presse-Agentur. „Die Landesregierung wäre daher gut beraten, sich auf die Urlaubssaison in unserem Land vorzubereiten und sich dabei mit unseren norddeutschen Nachbar-Bundesländern abzustimmen.“ Ein inzidenzgestützter Stufenplan könnte nach Ansicht der SPD für die nötige Berechenbarkeit sorgen. Der vergangene Sommer habe gezeigt, dass in Schleswig-Holstein ein stufenweises Wiederanfahren des Tourismus zum Beispiel in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen, aber auch in gastronomischen und Beherbergungsbetrieben möglich sein kann.
Wie aus Zahlen des Statistikamtes Nord von Ende Januar hervorgeht, reisten in den Monaten Januar bis November des Corona-Jahres 2020 rund 27 Prozent weniger Gäste nach Schleswig- Holstein. Die Zahl der Übernachtungen sank in diesem Zeitraum um 16,8 Prozent. Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping. Im November 2020 waren das den Angaben nach 2690 geöffnete Beherbergungsstätten mit 195.000 angebotenen Gästebetten sowie 86 geöffnete Campingplätze. 17

TOP 25 Schnelle Hilfe für Geflüchtete an den EU-Außengrenzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2772), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holsteins SPD-Landtagsfraktion hat schnelle Hilfe für Geflüchtete an den EU- Außengrenzen verlangt. In einem Antrag fordert die Oppositionsfraktion die Landesregierung auf, sich „mit Nachdruck für ein Ende der katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern an den EU- Außengrenzen einzusetzen“. Seit der Landtagsdebatte im September über Hilfen für Flüchtlinge aus Moria in Griechenland habe sich die Lage „weiter dramatisch verschlechtert“. Die SPD weist in dem Antrag daraufhin, dass nicht nur in den griechischen Lagern „zum großen Teil menschenunwürdige Zustände herrschen“. Auch für die aus dem im Dezember abgebrannten Lager Lipa in Bosnien-Herzegowina Geflüchteten gebe es seit Wochen keine winterfeste Unterbringung. „Die Menschen, die in Europa Schutz suchen, dürfen nicht ihrem Schicksal überlassen werden“, mahnen die Sozialdemokraten und fordern winterfeste Unterkünfte, Essen und medizinische Hilfe.
Weiter fordert die SPD, dass Kommunen auf freiwilliger Basis zusätzlich Menschen in Not aufnehmen können. Nötig seien unbürokratische Hilfen, auch mit Mitteln aus europäischen Programmen. Und: Die Zurückweisung Schutzsuchender auf dem Meer und an den Landgrenzen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache müsse sofort eingestellt werden.


TOP 28 Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – Sterbenotruf unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2782), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen sehen eine Versorgungslücke bei der Unterstützung von Sterbenden und ihren Angehörigen, die „sowohl die notfallhilfeorientierte Begleitung von sterbenden Menschen, als auch die kurzfristige, konkrete und direkte Unterstützung von begleitenden und trauernden Angehörigen“ betreffe. Daher setzen sie sich für einen „Sterbenotruf“ ein, der zunächst „modellhaft“ erprobt werden soll.
Die Begleitung von hilfesuchenden Menschen soll „per Telefon, Online und persönlich vor Ort erfolgen und über eine zentrale Stelle koordiniert werden“, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Die Erprobung solle in Kooperation mit dem Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein, der Telefonseelsorge sowie den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Gesundheitsversorgung erfolgen.


TOP 8 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2558), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschussausschusses (Drs. 19/2777), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten 18

Für extreme Ausnahmesituationen will der Landtag ein Notparlament in der Landesverfassung verankern. Ein Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW sieht vor, dass ein Notausschuss gebildet werden kann, falls der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig sein sollte. Nach intensiver Beratung im Innen- und Rechtsausschuss soll die endgültige Formulierung in einer Ausschusssitzung am Rande des Plenums beschlossen werden.
„Im Notfall hat der Notausschuss als Notparlament die Stellung des Landtages und nimmt dessen Rechte wahr“, heißt es in dem Papier aus dem vergangenen November. Und weiter: „Der Ausschuss darf nur die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Handlungsfähigkeit des Landes im Notfall zu sichern.“ Die Befugnis, dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen oder die Verfassung zu ändern, soll ihm nicht zustehen. Wenn der Landtag wieder in voller Stärke zusammenkommt, dann soll er die Not-Entscheidungen nachträglich aufheben.
Als Notfall gelten laut dem Entwurf Naturkatastrophen, Seuchengefahr, besonders schwere Unglücksfälle oder eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Landes. Wenn dem „unaufschiebbaren Zusammentritt des Landtages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen“ und wenn „seine Beschlussfähigkeit nicht hergestellt werden kann“, dann soll der Ausschuss tagen.
Nach Ausbruch der Corona-Krise hatte der Landtag die Geschäftsordnung so geändert, dass im Notfall elf anwesende Abgeordnete ausreichen, um Gesetze zu beschließen. Das sollte gewährleisten, dass das Parlament auch dann entscheiden kann, wenn viele Abgeordnete gleichzeitig an Covid-19 erkrankt sein sollten oder sich in Quarantäne aufhalten. Nur entspricht diese Regelung nicht der Verfassung: „Der Landtag ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist“, steht in Artikel 22.
Nun soll die Notregelung in der Verfassung abgesichert werden, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Die Gesetzesänderung soll Ende 2022 überprüft und zunächst bis Ende 2023 befristet werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass ein vom Landtagspräsidenten festgestellter Notfall vom Landesverfassungsgericht binnen Tagesfrist bestätigt werden muss. Ist das der Fall, soll der Notausschuss sofort zusammentreten.
In einer Ausschussanhörung im Januar haben Experten Kritik an einigen Punkten der geplanten Verfassungsänderung geübt. So wurde die Frist von einem Tag, die das Landesverfassungsgericht zur Beurteilung eine Notlage haben soll, als zu kurz beanstandet. Zudem mahnten mehrere Fachleute, eine digitale Sitzung des gesamten Parlaments sei einer realen Sitzung des elfköpfigen Notparlaments vorzuziehen. Digitale Sitzungen und Abstimmungen sind bislang in der Verfassung nicht vorgesehen. 19

TOP 46 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2282), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 14:25 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Ansage von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther im Spätsommer vergangenen Jahres im Landtag war eindeutig: Bei der Entwicklung und Anwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) will Schleswig-Holstein bundesweit eine führende Rolle übernehmen. Zu diesem Zweck wurde zwischenzeitlich eigens ein millionenschweres Sondervermögen eingerichtet. Von dem Ausbau der KI mit dem Einsatz neuer Technologien erhofft sich Jamaika neue Impulse in den Bereichen Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Jetzt soll die Landesregierung eine erste Bilanz ziehen. Konkret soll ein von den Koalitionsfraktionen geforderter mündlicher Bericht über den aktuellen Stand des KI-Handlungsrahmens „Strategische Ziele und Handlungsfelder für Schleswig- Holstein“ Aufschluss geben. Dabei soll insbesondere auch auf die „in Umsetzung befindlichen und in Aussicht genommenen sowie priorisierten Maßnahmen des eingerichteten Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein“ eingegangen werden. Der ressortübergreifende KI-Handlungsrahmen ist unter anderem mit Impulsen aus Konferenzen in den vergangenen beiden Jahren mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft definiert worden.
Künstliche Intelligenz ist schon heute in vielen Bereichen zu finden: Beispiele sind selbst parkende Autos, Sprachassistenten und lernfähige und trainierbare Maschinen – aber auch Kaufvorschläge im Online-Shop oder Playlisten in Streamingdiensten, die auf Basis vorherigen Konsumverhaltens von Maschinen errechnet werden. Ende vergangenen Jahres kündigte die Bundesregierung an, die Investitionen im Bereich der KI bis 2025 von drei auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen.
In Schleswig-Holstein konnte sich jüngst die Uni Lübeck über einen Förderbescheid des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von drei Millionen Euro freuen. Das Geld ist für die Einrichtung einer Außenstelle des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz gedacht. Lübeck habe sich zu einem gesamtdeutschen Kraftzentrum für KI im Bereich des Gesundheitswesens und der Medizin entwickelt, sagte der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, bei Übergabe des Förderbescheids Anfang Februar. In dem zunächst auf drei Jahre befristeten Projekt sollen nach Angaben des Landes drei Arbeitsgruppen die Einsatzmöglichkeiten der KI in den Bereichen Medizin, Medizintechnik und Gesundheitswesen erforschen. Das Land finanziert dabei vor allem das wissenschaftliche Personal, die Universität stellt die Räume und die Arbeitszeit der Professoren zur Verfügung. Nach Ablauf der Zeit werde geprüft, ob der Ansatz erfolgreich gewesen sei und der Standort dauerhaft etabliert werde, teilte die Landesregierung mit. 20

TOP 33 Mündlicher Bericht zur Neuauflage der Kulturhilfe SH und zu weiteren Corona- bedingten Hilfsprogrammen für Kulturschaffende in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2787), , geplanter Aufruf 14:55 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Für den Kulturbereich in Schleswig-Holstein hat das Land im Jahr 2020 diverse Corona-bedingte Hilfsprogramme aufgelegt. Neben einem Soforthilfeprogramm gab es für freischaffende Künstler die KulturhilfeSH. Die Koalitionsfraktionen wollen nun den aktuellen Stand zu „den bisherigen landesseitigen Corona-bedingten Hilfsprogrammen, zur Gesamtarchitektur der Bundes- und Länderförderungen sowie über weitere geplante Landeshilfen“ erfahren. Sie fordern die Landesregierung auf, in der Plenartagung mündlich darüber zu berichten.
Ab sofort können freischaffende und hauptberuflich tätige Künstler aller Sparten in Schleswig- Holstein als Corona-Hilfe einmalige Stipendien beantragen. Der Landtag habe weitere drei Millionen Euro für eine „zeitnahe Neuauflage der KulturhilfeSH als Projektstipendium in Höhe von 2000 Euro pro Antragstellerin und Antragsteller zur Verfügung gestellt“, heißt es dazu im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Das sei ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden in Schleswig- Holstein. Laut Kulturministerium dient das Stipendium der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten in der jetzigen schwierigen Situation. Ob die Künstler mit Hilfe des Stipendiums Arbeitsmaterialien anschaffen, neue kreative Ansätze entwickeln oder begonnene Vorhaben fortsetzen, bleibe ihnen überlassen. „Mit den Stipendien ergänzt das Land bewusst die wirtschaftlichen Bundeshilfen für Soloselbstständige im künstlerischen Bereich“, sagt Ministerin Karin Prien (CDU). Partner in der Abwicklung ist der Landeskulturverband. Über dessen Internetseite können Stipendien beantragt werden. „Bereits im letzten Jahr haben wir Anträge von fast 1000 Künstlerinnen und Künstlern entgegengenommen und schnell geprüft und ausgezahlt“, so Prien.
Auch der Bund will der Kulturszene mit neuen Hilfen mehr Sicherheit bei der Vorbereitung von Veranstaltungen nach der Corona-Krise verschaffen. Nach der Pandemie sollten möglichst schnell wieder kulturelle Aktivitäten möglich sei, „deshalb braucht es mehr Planungssicherheit für die Branche“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Ende Januar in „Politik & Kultur“ des Deutschen Kulturrates. Scholz kündigte dafür einen Fonds an. „Wir wollen kleinere Kulturveranstaltungen finanziell fördern, die aufgrund von Hygienevorgaben mit deutlich weniger Publikum stattfinden müssen und sich sonst nicht rechnen würden“, sagte der SPD-Politiker. Zudem solle der Fonds als Absicherung für größere Kulturveranstaltungen dienen. Wenn etwa ein Event ausfalle, könnten die entstandenen Kosten übernommen werden. Abschreibungen würden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) forderte zuletzt für die Kulturszene 1,5 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Bundeshaushalt. Der Bund hatte noch vor dem zweiten Lockdown für die Kultur ein eigenes Programm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt. Das will Grütters nun um weitere 1,5 Milliarden aufstocken, auch weil der zweite Lockdown nicht in der ersten Hilfe eingepreist gewesen sei. 21

TOP 36 Energiepolitische Bevormundung beenden - keine weitere Subventionierung der Energiewende, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2794), geplanter Aufruf 15:25 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Abgeordneten des Zusammenschlusses der AfD stellen sich gegen eine „weitere Subventionierung der Energiewende“ und wollen „Maßnahmen zur Novellierung von Abgaben und Umlagen im Energiesektor“ verhindern. Dafür solle sich die Landesregierung im Bundesrat einsetzen. In den Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage, sieht die AfD eine hohe finanzielle Belastung für die Bürger – besonders mit Blick auf die „als Folge der Lockdown-Maßnahmen eingetretenen Wirtschaftsrezession“. Eine „erneut verstärkte Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien aus Haushaltsmitteln“ lehnen die Oppositionspolitiker in ihrem Antrag ab. Zur Begründung heißt es unter anderem, das im Jahr 2000 in Kraft getretene Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) habe seine Zielsetzung, „eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen“ und gleichzeitig Kosten unter Kontrolle zu halten, „zu keinem Zeitpunkt erreicht“. Dies gelte besonders für die EEG-Umlage, mit der die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gefördert wird.
Schleswig-Holsteins Landesregierung verlangt derweil nachdrücklich eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Dies sei notwendig, um Energiewende und Klimaschutz nachhaltig finanzieren zu können, sagte Energieminister Jan Philipp Albrecht Mitte Februar. Der Grünen-Politiker brachte dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Wann die Länderkammer darüber entscheiden wird, ist offen. „Für eine umfassende Energiewende über den Stromsektor hinaus brauchen wir endlich eine echte Energiepreisreform im Bund“, erläuterte Albrecht. „Niemand kann mehr verstehen, warum erneuerbare Energien deutlich stärker durch Abgaben und Umlagen belastet werden als Energie aus fossiler Erzeugung.“ Subventionen für diese Energien müssten endlich abgebaut werden, um eine Entlastung bei den Stromkosten zu erreichen.
Auch aus Sicht von Industrie und Wirtschaft gehöre das Prinzip der Energiebepreisung besser heute als morgen vom Kopf auf die Füße gestellt. „Nur so werden dringend nötige Anwendungen der Sektorkopplung, der Elektromobilität und die Gewinnung von Grünem Wasserstoff endlich wettbewerbsfähig“, sagte Albrecht. „Und nur so können die Ziele beim Klimaschutz in allen Lebensbereichen auch rechtzeitig erreicht werden.“ Genau darauf sollte die Reform zielen.
Aus dem Bund kommt ein Vorstoß, mit dem Wirtschaft und Verbraucher bei den Strompreisen entlastet werden sollen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schlägt einen Systemwechsel bei der Förderung des Ökostroms vor. Die milliardenschwere EEG-Umlage, die Stromkunden zahlen, solle mittelfristig vollständig abgeschafft werden, hieß es Anfang Februar aus dem Wirtschaftsministerium. Das Ressort arbeite an einem Vorschlag zur künftigen EEG- Finanzierung. Es gehe darum, die Förderung der erneuerbaren Energien aus Anlagen, die ab 2022 in Betrieb genommen werden, über Steuergelder zu finanzieren. Ein solcher „Systemwechsel“ sei erforderlich, um die Strompreise nachhaltig zu stabilisieren und um bei der Sektorkopplung voranzukommen. 22

Gefördert wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Ökostrom etwa aus Wind und Sonne. Erzeuger bekommen eine feste Vergütung. Altmaier hat aber mehrfach auf die in Deutschland im europäischen Vergleich hohen Strompreise verwiesen und vor Wettbewerbsnachteilen für die Wirtschaft gewarnt. Die Kosten zur Förderung nach dem EEG betragen pro Jahr rund 30 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten. Damit die Umlage nicht drastisch steigt, hatte sie die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 mit milliardenschweren Steuergeldern aus dem Haushalt stabilisiert.


TOP 39 Gegen Stress und Zukunftsängste im Studium, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2797), geplanter Aufruf 15:55 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen die Beratungsstunden der beim Studentenwerk Schleswig-Holstein teilzeitbeschäftigten Psychologen aufstocken. „Für das Jahr 2021 wird von Kosten in Höhe von 75.000 Euro (35 zusätzliche Beratungsstunden pro Woche) ausgegangen“, so die Antragssteller. Die Sofortmaßnahme soll aus dem Härtefallfonds des Landes finanziert werden. Durch die Pandemie seien die Studierenden „starken Zukunftsängsten“ ausgesetzt, deshalb käme es „zu einer weiteren Erhöhung der Wartezeiten für ein Erstgespräch bei den psychologischen Beratungsangeboten des Studentenwerks“, lautet die Begründung.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein betreibt Beratungsstellen in Kiel, Lübeck und Flensburg. Laurin Schaefgen, Psychologe am Standort Flensburg, sagte in einem Interview mit den Kieler Nachrichten Mitte Februar, dass die Beratungsanfragen in der Corona-Pandemie deutlich gestiegen seien. „Es dauert mittlerweile bis zu zehn Wochen, bis Studierende einen Termin bekommen“, so Schaefgen. Einige Studierende hätten Schwierigkeiten mit der Online-Lehre, die meisten aber klagten über Einsamkeit. Diese beiden Aspekte flössen bei den hilfesuchenden Studierenden ineinander über. „Es setzt ein Gefühl der Ohnmacht ein“, sagte der psychologische Berater.
Die Situation der Studierenden im Land war bereits Thema bei der ersten Plenarsitzung in diesem Jahr. Der Landtag verabschiedete einen Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Studierenden sollen durch ein Freisemester und mehr Flexibilität bei Prüfungen entlastet werden. Für eingeschriebene, nicht beurlaubte Studierende wurde die individuelle Regelstudienzeit verlängert: Das Wintersemester 2020/2021 gilt, wie das vergangene Sommersemester 2020, als Freisemester. Es wird im Hinblick auf hochschulrechtliche Regelungen und die Ausbildungsförderung nicht gewertet. Demnach gibt es für ein zusätzliches Semester BAföG.
In dem jetzt vorliegenden Antrag wird begrüßt, dass das Bildungsministerium und das Studentenwerk die organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen hätten, um eine kürzere Bearbeitungsdauer der BAföG-Anträge zu ermöglichen. „Auf diese Weise kann die durch die Pandemie angespannte Lage für viele Studierende deutlich entschärft werden“, heißt es. 23

TOP 29 Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2783), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen die Luftrettung auf den Inseln und Halligen weiterentwickeln, um die medizinische Versorgung dort sicherzustellen. CDU, Grüne und FDP fordern ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines „Point in Space“- Systems, kurz PinS genannt. Das Konzept, das die Landesregierung anschieben soll, „soll im speziellen die rechtlichen, technischen und baulichen Voraussetzungen definieren und deren Kosten beziffern“, heißt es im Antragstext. CDU, Grüne und FDP begründen ihre Forderung damit, dass bisher die Inseln und Halligen bei Extremwetter wie Nebel oder Schnee keine medizinische Versorgung aus der Luft erhalten könnten. Ein PinS-System würde das ändern. Dabei handelt es sich um eine satellitengestützte Navigationstechnik, die per Instrumentenflug den Rettungshubschrauber auch bei schlechter Sicht sicher und zielgenau fliegen und landen lässt.
Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht) rettet per Hubschrauber Menschen aus Notsituationen, um sie in Krankenhäuser zu fliegen. Sie transportieren aber auch Intensivpatienten zwischen Kliniken. In Deutschland sind die Luftretter mit über 50 Hubschraubern an 32 Standorten Teil des flächendeckenden Luftrettungsnetzes. In Schleswig-Holstein hat die DRF Luftrettung zwei Stationen, in Niebüll und Rendsburg. An beiden Orten sind Hubschrauber vom Typ H145 stationiert. Eigenen Angaben zufolge plant die DRF Luftrettung, das PinsS-System in einem Pilotprojekt in Schleswig-Holstein zu testen: „Im Fokus stehen dabei Flüge zu Notfalleinsätzen auf den Inseln und Halligen sowie Notfallverlegungen zwischen verschiedenen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein“, heißt es auf der Website der Luftretter. Ziel des Pilotprojektes soll sein, dass das PinS-System in das Luftfahrt-Handbuch aufgenommen wird, damit alle Organisationen der Luftrettung dieses Verfahren nutzen können.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 24
Reihenfolge der Beratung der 44. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 24. Februar 2021 2+4+ Haushaltsberatungen 2021 150 10:00 23+ 47+48 +49+ 52 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung 0 12:30 ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig- Holstein während der COVID-19-Pandemie -Erste Lesung-
2+4+ Fortsetzung Haushaltsberatungen 2021 150 15:00 23+ 47+48 +49+ 52 Donnerstag, 25. Februar 2021 21+30 Anträge zum Kinderschutz und Bericht der Beschwerdestelle für 42 10:00 +54 Kinder und Jugendliche 3+50 Gesetz zum Achten Staatsvertrag zur Änderung 30 10:42 medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein und Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung 30 11:12 13 Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur 33 11:42 des Schulwesens
18+31 1.700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland 30 15:00 37 Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene 30 15:30 16+24 Corona-Teststrategie in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht anpassen und 30 16:00 +35 Anträge zu Impfungen 17 Für eine atomwaffenfreie Welt! 30 16:30 19 Bildung darf nicht gegen Gesundheit ausgespielt werden! 33 17:00 Freitag, 26. Februar 2021 6 Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher 30 10:00 Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz 15 Finanzielle Belastung durch Coronakrise beim Rentenniveau 30 10:30 berücksichtigen 20 Binnenlandtourismus stärken, Pandemiefolgen abmildern 30 11:00 25 Schnelle Hilfe für Geflüchtete an den EU-Außengrenzen 30 11:30 28 Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – 30 12:00 Sterbenotruf unterstützen
8 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 25 14:00 46 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen 30 14:25 33 Mündlicher Bericht zur Neuauflage der Kulturhilfe SH und zu weiteren 30 14:55 Coronabedingten Hilfsprogrammen für Kulturschaffende in Schleswig- Holstein 36 Energiepolitische Bevormundung beenden - keine weitere 30 15:25 Subventionierung der Energiewende 39 Gegen Stress und Zukunftsängste im Studium 30 15:55 29 Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln 30 16:25 25
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer 0 Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19- Pandemie -Zweite Lesung- 7 Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Übertragung von Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften 22 Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig- Holstein 26 Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung stellen - Keine Periodenarmut in Schleswig-Holstein! 27+51 Antrag und Bericht zum Arbeitsprogramms der EU-Kommission 34 Lücken schließen - Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus 40 Mindestlohn auch für Jugendliche 41 Tierheimen effizient helfen 42 Runden Tisch Tierheime einrichten 43 Klimaschutz im Straßenverkehr - jetzt! 44 Kommunale Verfassungsbeschwerde der Kreise Dithmarschen, Plön und Schleswig-Flensburg vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht (Az. LVerfG 1/21) 45 Vereinbarung von Mehrerlösklauseln bei Grundstücksgeschäften 53 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung Bericht zur politischen Bildung in der 19. Wahlperiode



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 14 Die Europäische Kommission auffordern, die Minority Safepack Initiative umzusetzen 32 Berichtsantrag zu den Planungen der Landesregierung anlässlich 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland 38 Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts