Lars Harms: Gerechtigkeit für ehrenamtliche Helfer
PresseinformationKiel, den 28. Januar 2021Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 16 Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung Drs. 19/2611„Wenn also freiwillige Feuerwehren mit Recht vom Dienst befreit werden, dannsollten eben auch alle anderen, die einen anderen einen wichtigen Dienstleisten, ebenso eine Befreiung von der Präsenz beim Arbeitgeber bekommen.Die Hilfe bei Blutspenden und bei Impfungen sollten auch mit aufgenommenwerden.“In der letzten regulären Plenartagung haben wir, Sie erinnern sich, über das Thema derHelfergleichstellung beraten. Für uns als SSW steht auch nach dieser Beratung weiterhin fest, dassder Vorschlag der Jamaika-Koalition grundsätzlich eine gute Sache ist. Dabei geht es darum, dasHelfen zukünftig noch ein bisschen einfacher und reibungsloser zu machen, für die vielenMenschen, die sich unentgeltlich in unserem Land für unsere Gesellschaft einsetzen. Sie haben inder Tat, jegliche Unterstützung verdient. Es ist daher gut, wenn der Gesetzgeber hier noch einigebestehende Steine aus dem Weg räumen will. Viele Helfer bei uns im Land, engagieren sich fürandere und das neben einer Erwerbstätigkeit. Beide Seiten gilt es zu berücksichtigen. 2Ganz konkret geht es hier um die Freistellung vom Arbeitsplatz. Schließlich finden Hilfseinsätzeoftmals nicht nach Feierabend statt. Hier muss also eine Brücke geschaffen werden, damit diefreiwilligen Helfer, auch schnell und unkompliziert ihren Einsatz antreten können. Im Antrag wirddabei vor allem eine Situation dargestellt, nämlich, dass nur ganz bestimmte Helferdienste einenAnspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz haben. Dabei handelt es sich um jene Organisationen,die im Katastrophenschutz laut Gesetz anerkannt sind. Dort sind viele Bereiche genannt, jedochbildet das Gesetz nicht die tatsächliche Lebensrealität ab. So sind Helfer, die für das Rote Kreuzunterwegs sind, nicht vom Arbeitgeber freigestellt. Für uns als SSW ist es deshalb wichtig, denAspekt des Katastrophenschutzes weiter zu fassen, damit es auch für andere Bereiche möglich ist,ohne Hürden helfen zu können. Vor allem denke ich dabei an die Blutspendenaktionen in unseremLand, bei denen viele Ehrenamtliche mithelfen oder etwa jetzt ganz aktuell, bei den Impfungengegen Covid-19. Hier ist in der Tat schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Die freiwilligenHelfer leisten in diesem Fall einen ganz entscheidenden Beitrag für den Ablauf von ebenbeispielsweise Massenimpfungen und beugen so, wenn man so will, Katastrophenfällen vor.Wenn also freiwillige Feuerwehren mit Recht vom Dienst befreit werden, dann sollten eben auchalle anderen, die einen anderen einen wichtigen Dienst leisten, ebenso eine Befreiung von derPräsenz beim Arbeitgeber bekommen. Die Hilfe bei Blutspenden und bei Impfungen solltendeshalb auch mit aufgenommen werden.Es ist gut, dass die regierungstragenden Fraktionen nun einen Antrag vorgelegt haben, der dasändern will. In Zukunft sollen daher alle Helfer während ihrer freiwilligen Tätigkeit, gleichwertigvon einer Freistellung von ihrem Arbeitgeber profitieren. Das sind doch die Rahmenbedingungen,die wir als Landespolitik unterstützen sollten. Vor diesem Hintergrund können wir demvorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/ 3