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28.01.21
12:29 Uhr
SSW

Lars Harms: Gerechtigkeit für ehrenamtliche Helfer

Presseinformation
Kiel, den 28. Januar 2021


Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms
TOP 16 Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung
Drs. 19/2611


„Wenn also freiwillige Feuerwehren mit Recht vom Dienst befreit werden, dann
sollten eben auch alle anderen, die einen anderen einen wichtigen Dienst
leisten, ebenso eine Befreiung von der Präsenz beim Arbeitgeber bekommen.
Die Hilfe bei Blutspenden und bei Impfungen sollten auch mit aufgenommen
werden.“

In der letzten regulären Plenartagung haben wir, Sie erinnern sich, über das Thema der
Helfergleichstellung beraten. Für uns als SSW steht auch nach dieser Beratung weiterhin fest, dass
der Vorschlag der Jamaika-Koalition grundsätzlich eine gute Sache ist. Dabei geht es darum, das
Helfen zukünftig noch ein bisschen einfacher und reibungsloser zu machen, für die vielen
Menschen, die sich unentgeltlich in unserem Land für unsere Gesellschaft einsetzen. Sie haben in
der Tat, jegliche Unterstützung verdient. Es ist daher gut, wenn der Gesetzgeber hier noch einige
bestehende Steine aus dem Weg räumen will. Viele Helfer bei uns im Land, engagieren sich für
andere und das neben einer Erwerbstätigkeit. Beide Seiten gilt es zu berücksichtigen. 2

Ganz konkret geht es hier um die Freistellung vom Arbeitsplatz. Schließlich finden Hilfseinsätze
oftmals nicht nach Feierabend statt. Hier muss also eine Brücke geschaffen werden, damit die
freiwilligen Helfer, auch schnell und unkompliziert ihren Einsatz antreten können. Im Antrag wird
dabei vor allem eine Situation dargestellt, nämlich, dass nur ganz bestimmte Helferdienste einen
Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz haben. Dabei handelt es sich um jene Organisationen,
die im Katastrophenschutz laut Gesetz anerkannt sind. Dort sind viele Bereiche genannt, jedoch
bildet das Gesetz nicht die tatsächliche Lebensrealität ab. So sind Helfer, die für das Rote Kreuz
unterwegs sind, nicht vom Arbeitgeber freigestellt. Für uns als SSW ist es deshalb wichtig, den
Aspekt des Katastrophenschutzes weiter zu fassen, damit es auch für andere Bereiche möglich ist,
ohne Hürden helfen zu können. Vor allem denke ich dabei an die Blutspendenaktionen in unserem
Land, bei denen viele Ehrenamtliche mithelfen oder etwa jetzt ganz aktuell, bei den Impfungen
gegen Covid-19. Hier ist in der Tat schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Die freiwilligen
Helfer leisten in diesem Fall einen ganz entscheidenden Beitrag für den Ablauf von eben
beispielsweise Massenimpfungen und beugen so, wenn man so will, Katastrophenfällen vor.


Wenn also freiwillige Feuerwehren mit Recht vom Dienst befreit werden, dann sollten eben auch
alle anderen, die einen anderen einen wichtigen Dienst leisten, ebenso eine Befreiung von der
Präsenz beim Arbeitgeber bekommen. Die Hilfe bei Blutspenden und bei Impfungen sollten
deshalb auch mit aufgenommen werden.


Es ist gut, dass die regierungstragenden Fraktionen nun einen Antrag vorgelegt haben, der das
ändern will. In Zukunft sollen daher alle Helfer während ihrer freiwilligen Tätigkeit, gleichwertig
von einer Freistellung von ihrem Arbeitgeber profitieren. Das sind doch die Rahmenbedingungen,
die wir als Landespolitik unterstützen sollten. Vor diesem Hintergrund können wir dem
vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/ 3