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28.01.21
12:28 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 16: Ungleichbehandlung von ehrenamtlichen HelferInnen bei Einsätzen beenden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 28. Januar 2021
Beate Raudies: Ungleichbehandlung von ehrenamtlichen HelferInnen bei Einsätzen beenden TOP 16: Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung (Drs. 19/2611) „Können Sie sich noch an den Abend des 21. Juni 2014 erinnern? Unmittelbar nach dem Abpfiff des WM-Spiels Deutschland gegen Ghana (2:2) gingen in der Kooperativen Regionalleitstelle West die ersten Notrufe ein – in Elmshorn brannte in einem Hochhaus mit mehr als 100 Wohnungen der Dachstuhl. Bis in den frühen Morgen kämpften 430 Einsatzkräfte aus elf freiwilligen Feuerwehren, dem Rettungsdienst, des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks und der Polizei, bis es gelang, das Feuer einzudämmen. Der Sachschaden war groß, aber zum Glück wurden nur wenige Menschen leicht verletzt. Der Dank dafür gilt immer allen HelferInnen – aber ansonsten messen wir mit zweierlei Maß! Ehrenamtliche HelferInnen von Freiwilliger Feuerwehr und Technischem Hilfswerk haben für Einsätze wie diesen einen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und Entgeltfortzahlung. Für die ehrenamtlichen Kräfte des Roten Kreuzes, die in dieser Nacht die Einsatzkräfte verköstigten und die Evakuierten in der Notunterkunft betreuten, gibt es so eine Absicherung nur im ausgewiesenen Katastrophenfall. Für alle anderen Fälle gilt: Werden die ehrenamtlichen Kräfte von ihren Arbeitsplätzen zum Einsatz gerufen oder brauchen nach einem nächtlichen Alarm am nächsten Morgen Erholungszeit, sind Freistellung und Entgeltfortzahlung Auslegungssache der alarmierenden Behörden. Für Ehrenamtliche wie Arbeitgeber immer aufs Neue ein Nervenkrieg und unzumutbar. Alle Hilfsorganisationen haben bereits mehrfach auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht. Und es ist gut, dass sich das jetzt ändern soll. Insofern danke ich den KollegInnen der Regierungsfraktionen, dass sie diesen Hinweis der Helferorganisationen aufgreifen und einen Antrag vorlegen. Allerdings haben Sie es sich bei Ihrem Antrag ziemlich einfach gemacht… Warum denn nicht mehr Butter bei die Fische? Unstrittig dürfte sein, • dass ArbeitnehmerInnen, die während der Arbeitszeit an Einsätzen teilnehmen, keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwachsen dürfen • dass sie für die Dauer des Einsatzes und für einen angemessenen Zeitraum danach freizustellen sind, und zwar bei Entgeltfortzahlung,


1 • dass ArbeitnehmerInnen, die durch den Einsatz krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben • und dass privaten ArbeitgerInnen diese Aufwendungen ggf. erstattet werden . Aber was ist mit Kinderbetreuungskosten oder dem Ersatz von Sachschäden? Und was ist mit psychosozialer Notfallversorgung oder der Hinterbliebenenversorgung? Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal auf die besondere Rechtsstellung der Freiwilligen Feuerwehren hinweisen. Gegenüber den Mitgliedern der privaten Hilfsorganisationen besteht bei den Feuerwehrangehörigen der Unterschied, dass sie in einem Dienst- und Treueverhältnis zur Trägergemeinde stehen und in der Ausübung ihres Ehrenamtes den Pflichten des Brandschutzgesetzes unterliegen. Die Führungskräfte der Feuerwehr sind zudem in SH auch Ehrenbeamte der Gemeinde. Mein Wehrführer fasste das einmal in dem Satz zusammen: „Ein- und Austritt ist freiwillig, der Rest ist Pflicht.“ Und bei der Pflichtfeuerwehr ist nicht einmal Ein- und Austritt freiwillig. Diese besondere Rechtsstellung wird bei der Helfergleichstellung zu berücksichtigen sein. Letztlich handelt es sich bei der Einbeziehung weiterer im Bevölkerungsschutz tätiger Personen in die Entschädigungsregelungen auch um eine Finanzierungsfrage. Dazu kennen Sie unsere Meinung: Sicherheit und Bevölkerungsschutz darf nicht am Geld scheitern. Das ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ich warte dann gespannt auf den Gesetzentwurf der Landesregierung.“



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