Jette Waldinger-Thiering: Notwendige Maßnahmen mit Perspektive zum Schutz aller
PresseinformationKiel, den 07.01. 2021Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-ThieringTOP 1 Regierungserklärung zu: „Mit Vernunft und Weitblick handeln: Solidarisch und optimistisch in das Jahr 2021“ Drs. 19/2672„In den verschiedensten Einrichtungen haben Pflegekräfte und Ärzte zum Teilübermenschliches geleistet. Ihr Einsatz ist beachtlich und lässt sich nicht hochgenug wertschätzten. Ihnen gilt unser spezieller Dank.“Wir als SSW halten es für richtig und auch geboten, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag heutezusammenkommt, um über den aktuellen Bund-Länder-Beschluss zu diskutieren. DieseNotwendigkeit sehen wir gerade vor dem Hintergrund der weitgreifenden Beschlüsse und dass dasParlament hierzu gehört werden muss. Das ist unser Selbstverständnis und Anspruch als Politik.Vor gut einem Monat haben wir, in einer Aktuellen Stunde die Nachgipfelkommunikation zumCoronamanagement von Bund und Ländern diskutiert. Es ging um die Beschlüsse, die bis zum 10.Januar 2021 gelten, die seinerzeit auch für Schleswig-Holstein getroffen wurden. 2Zugegeben, wir sind keine begeisterten Anhänger eines Teil- oder Total-Lock-Downs, denn solcheBeschlüsse haben erhebliche Auswirkungen auf alle Teile der Gesellschaft sowohl für die Wirtschaftals auch für das soziale Leben. Es ist eine Belastung und Zumutung der wir uns durchaus bewusstsind. Aus dem Grund wurde für den Zeitraum der Feiertage explizit Ausnahmen erlassen, umfamiliäres Zusammenkommen zu ermöglichen.Wir haben seinerzeit die getroffenen Beschlüsse mitgetragen, weil wir die Auffassung geteilt haben,dass die Fallzahlen keine anderen Maßnahmen zugelassen haben. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein mit den Inzidenzwerten relativ gut davor standen mussten bundesweit weitergehendeMaßnahmen ergriffen werden. Wir müssen erreichen, dass die Fallzahlen wieder in einen Bereichzurückfinden, damit unsere Gesundheitsbehörden die Rückverfolgung nachvollziehen können. Aberauch um unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Nun sind wir bundesweit in derSituation, dass die Fallzahlen immer noch zu hoch sind und wir zur Zeit nicht abschätzen können,wie sich die Lockerungen an den Feiertagen auswirken werden. Klar ist aber und darauf verweisendie Expert*innen: die Zahlen sind immer noch zu hoch. Wir müssen leider erkennen; die bisherergriffenen Maßnahmen haben nicht den erwünschten Effekt erzielt.Zudem wird verstärkt darauf hingewiesen, dass das Virus mutiert ist. Zwar gibt es zur Zeit keineHinweise auf schwerere Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der neuen Variante und dieImpfstoffe sind soweit bekannt auch wirksam. Aber die Gefahr, die von der neuen Variante ausgehtliegt in ihrer erhöhten Reproduktionszahl sowie in der von ihr ausgehenden höherenÜbertragbarkeit. Das sind Erkenntnisse, die uns in der Form im Dezember so nicht gesichertvorlagen, die wir jetzt aber berücksichtigen müssen, um den Eintrag und die Verbreitung vonVirusvarianten möglichst zu begrenzen. Damit sind sie maßgeblich bei den neuen Beschlüssen miteingeflossen. Das bedeutet auch, dass ein mutierendes Virus uns in weiten Teilen weiterhin auf Sichtfahren lässt. Eine Forderung nach langfristigen Maßnahmen und moderaten Beschlüssen sind dahernur schwer umsetzbar. Wir müssen immer wieder neu lernen und die Beschlüsse und Maßnahmenüberprüfen und sie gegebenenfalls anpassen. Und genau in dieser Situation befinden wir uns jetzt.Der neue Bund-Länder-Beschluss stellt uns alle vor eine noch größere Herausforderung und verlangtuns noch mehr ab, als bisher. Das gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche. Im familiären Bereich wird 3es zu weiteren Einschränkungen kommen, indem die privaten Zusammenkünfte weiter verschärftwerden, mit maximal einer weiteren Person neben dem eigenen Haushalt. Denn ich glaube, dass dersoziale Kontakt gerade in diesen Zeiten nicht zu vernachlässigen ist.Um die Infektionsketten zu brechen und die Ansteckungswege zu minimieren ist das Instrument desHome-Office – dort wo es machbar ist – anzuwenden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmervermeiden so den Kontakt zu anderen am Arbeitsplatz. Zudem verringert sich dieAnsteckungsgefahr durch die Nicht-Nutzung von ÖPNV oder SPNV. Das ist nicht neu und so hat dieCorona-Pandemie bereits den Arbeitsalltag vieler Menschen erheblich verändert. Dort, wo esmöglich ist, arbeiten Beschäftigte von zu Hause aus. Home-Office, mobiles Arbeiten und generellflexiblere Arbeitsmodelle haben mit einem Schlag erheblich an Bedeutung gewonnen und werdenwohl auch nach Überstehen der akuten Krise mindestens als Ergänzung beibehalten werden. Damitgehen sowohl Vor- als auch Nachteile einher – und es werden neue rechtliche Fragen aufgeworfen,vor allem im Steuerrecht und in puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aus dieserAusgangssituation heraus hatten wir vom SSW ja zur Landtagssitzung im August 2020 das Thema„Home-Office steuerlich berücksichtigen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Inzwischen hat der Bund jatatsächlich die steuerliche Home-Office-Pauschale beschlossen. Eine Pauschale ist in dieser Situationsicherlich am ehesten praktikabel, dennoch muss man nachschauen, ob wirklich viele Betroffene vonder Ausgestaltung profitieren. So sollen Arbeitnehmer für 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tagvon der Steuer absetzen können, um die erhöhten häuslichen Nebenkosten durch das Arbeiten zuHause auszugleichen. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, insgesamt also bis zu 600 Euro.Immerhin findet sich im Steuerrecht jetzt auch der Begriff „Home-Office“. Die Pauschale ist zwar aufzwei Jahre befristet, aber es wird sich ja hoffentlich eine längerfristigere Regelung anschließen. Hierhaben wir für die Nutzerinnen und Nutzer von Homeoffice eine steuerrechtliche Klarheit und das istgut so.Daher ist der Appell jetzt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gerichtet, die Möglichkeiten desHomeoffice weiter in Betracht zu ziehen und die Möglichkeiten dafür gegebenenfalls auszuweiten.Dieser Appell findet die volle Unterstützung des SSW. 4Aber wir müssen uns im klaren darüber sein, dass nicht alle Eltern die Möglichkeit haben werden, imHomeoffice zu arbeiten. Das heißt, wir brauchen weiterhin den Betrieb derKinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Letzteres werden wir ja noch gesondert in dieserTagung besprechen, daher werde ich jetzt nicht weiter auf die Schulen eingehen. Der Betrieb derKitas läuft in Schleswig-Holstein zur Zeit auf Notbetreuung. Soll heißen, zur Zeit stehen den Elternca. 30% der Kita-Kapazitäten zu Verfügung. Das ist aus Sicht des SSW eindeutig zu wenig. Wer nichtim Homeoffice arbeiten kann, braucht die Kita für sein Kind. Aber auch wer im Homeoffice ist, weißwie schwer es ist konzentriert zu arbeiten, während die Kleinen um einen herumturnen. Die Kinderkönnen nicht unterscheiden zwischen Arbeit im Homeoffice und der allgemeinen Verfügbarkeit derEltern. Daher ist zumindest die neue Regelung des zusätzlichen Kinderkrankengeldes – 10beziehungsweise 20 Tage – eine Maßnahme, um über den Januar hinweg zu kommen. Das ist zwargut, aber für uns als SSW steht fest, für die Zeit spätestens nach dem 31. Januar brauchen wir eineflächendeckende und praktikable Lösung für alle Eltern. Für uns darf es dabei keine Unterscheidungbei den Eltern geben zwischen Systemrelevant oder nicht oder wer sich im Homeoffice befindet. MitBlick auf die weiteren Wintermonate fordern auch die Landeselternvertreter der KiTa-Eltern einePerspektive für die Wiedereröffnung ab Februar und ein klares und verlässliches Gesamtkonzept fürdie KiTas und die Familien. Das ist das Ziel des SSW für unsere Eltern, aber auch für die Kinder.Darüber hinaus muss dem Kita-Personal das tägliche Angebot gemacht werden Schnelltestswahrnehmen zu können. Das wäre aus Sicht des SSW ein gangbarer Weg, um die Kitasweitestgehend offen zu halten und um hohe Inzidenzen zu verhindern. Ein letzter Punkt imZusammenhang mit den Kitas ist die Frage zu den Elternbeiträgen. Hier sind wir der Auffassung,solange es ein Betreuungsverbot gibt, sind Eltern für die Zeit von den Beiträgen zu befreien. Dasmuss dann auch rückwirkend für den Dezember gelten.Kommen wir nun zu dem Beschluss, der aus Sicht des SSW, zur härtesten Maßnahme des neuenBeschlusskataloges gehört. Die Länder werden aufgefordert, in Landkreisen mit einer Inzidenz vonüber 200, lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen. Was damit explizitgemeint ist, geht aus dem Beschluss nicht weiter hervor. Klar ist aber, dass es dort dann eine 5Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort geben wird, sofern keintriftiger Grund vorliegt. Hier möchte ich ganz klar sagen, diese Maßnahme ist ein erheblicher Eingriffin die Bewegungsfreiheit und damit ins Grundrecht. Ich kann die Maßnahme nachvollziehen, aberich möchte deutlich machen, dass wir damit wohl den bisher härtesten Schritt einleiten im Kampfgegen Corona. Wir können daher auch froh sein, dass wir zur Zeit solche hohen Inzidenzwerte inSchleswig-Holstein nicht haben und hoffentlich brauchen wir diesen Schritt nicht in Betracht zuziehen. Ich hoffe, dass dieser Kelch an uns vorüber geht. Aber, zur Ehrlichkeit gehört auch, dass wir esfür Schleswig-Holstein eben auch nicht ausschließen können. Darum sehen wir es als geboten an,diesen Schritt zu wählen, um die Ausbreitung des Virus in den Hotspots und darüber hinaus zuverhindern.Bereits aus der Impfstrategie geht hervor, dass Alten- und Pflegeheime besondere Berücksichtigungerfahren müssen. Gerade die Ausbrüche und hohen Inzidenzwerte in manchen Einrichtungen – auchbei uns im Land – machen die besondere Beachtung notwendig. Daher sind dort nochmal besondereSchutzmaßnahmen zu treffen, die über die bisherigen Hygienekonzepte hinausgehen. DieseVorsichtsmaßnahmen müssen solange Bestand haben, bis die Impfungen mit beiden Impfdosen inden jeweiligen Einrichtungen abgeschlossen sind. Wichtig sind dabei insbesondere dieVorkehrungen und Tests für das Personal und die Besucherinnen und Besucher. Das sollte nachunserer Auffassung nicht nur bei erhöhten Inzidenzwerten gelten, sondern generell.Wir dürfen unsere älteren Mitmenschen nicht wieder in die Situation bringen, dass sie keinenBesuch empfangen dürfen. Die Maßnahmen im Frühjahr haben uns das gelehrt.Daher begrüßen wir, dass Bund, Länder, Hilfsorganisationen, die kommunalen Spitzenverbändesowie die Bundesagentur für Arbeit sich dieses Themas angenommen haben, um die Schnelltest inden Einrichtungen flächendeckend zu ermöglichen. Das diese Initiative auch Anwendung bei denEinrichtungen der Eingliederungshilfe erfährt, erfreut uns ganz besonders, denn auch dort haben wirvulnerable Personenkreise, die wir schützen müssen. Eine Frage wäre dann auch, inwieweitPsychiatrien von der Initiative mitgedacht sind? Die Anhörung hier im Parlament hat gezeigt, dassKinder und Jugendliche auch unter den Corona-Maßnahmen leiden und Schäden davontragen 6können. Prof. Jauch-Chara hat darauf hingewiesen, dass Kinder, die weniger als 20 m2 zur Verfügunghaben deutlich gefährdet sind und sich daraus Ängste entwickeln können. Aber das sollten wir imSozialausschuss vertiefen, mir lag aber daran, auf unsere psychiatrischen Einrichtungen hinzuweisenund dass wir dort auch den Bedarf sehen.Der Lockdown wurde verlängert und weiter verschärft. Auf diese Weise versuchen Bund und Länder,das Infektionsgeschehen, das leider unverändert dramatisch ist, halbwegs in den Griff zu bekommen– ob erfolgreich, werden wir zeitverzögert anhand der Fallzahlen sehen. Auf seine Zahlen schautauch der Wirtschaftssektor gebannt. Die coronabedingten Maßnahmen bedeuten nicht nur eineenorme Belastung für die Menschen, sondern auch eine wirtschaftliche Katastrophe für vieleBranchen, Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Und das, je länger sie andauern.Hinter jedem einzelnen Unternehmen stehen Menschen und damit Schicksale. Natürlich muss diePolitik hier nun auch weiterhin Sicherheit und Unterstützung geben. Mehrere Milliarden-Nothilfeprogramme über das Jahr 2020, dazu das Paket der „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“für November und Dezember 2020, die Überbrückungshilfen I bis III – das ist schon ein gewaltigesKompensationspaket, das da auf die Beine gestellt wurde. Und natürlich vollkommen zurecht undnotwendigerweise.Gleichzeitig ruckelt es immer noch in der praktischen Umsetzung. Wenn Hilfen, die zum Novemberbeantragt wurden, erst im Januar des Folgejahres ausgezahlt werden, weil die Software noch nichteinsatzbereit war bzw. „aktualisiert“ werden musste, dann ist das für die betroffenen Antragstellereine riesige Belastung. Hier muss das Verfahren zügig verbessert werden. Ein Fortschritt ist ja nun,dass die Überbrückungshilfe III des Bundes direkt bis Juni 2021 aufgelegt und deutlich ausgeweitetworden ist. Das gibt zumindest etwas Planungssicherheit. Solange Betriebe und Geschäfte aufAnordnung geschlossen bleiben müssen und Menschen de facto verboten wird, ihren Berufauszuüben und Geld zu verdienen, solange müssen diese betroffenen Menschen nach einemeinigermaßen gerechten und transparenten Konzept finanziell entschädigt werden;selbstverständlich. Gleichzeitig müssen wir uns schon jetzt damit beschäftigen, was dann nach demJuni 2021 kommt. Corona wird noch sehr lange nachhallen und einige große Brocken, wie etwa die 7potenzielle Gefahr größerer Insolvenzverschleppungen und die Umstrukturierung desArbeitsmarktes, stehen uns noch bevor. Ein womöglich jahrelanges Hilfsprogramm mit monatlichenKosten in zweistelliger Milliardenhöhe wird daher nicht leistbar sein. Denn wir müssen uns dochimmer wieder vor Augen halten, dass wir hier über Finanzhilfen diskutieren, die die öffentlichenKassen auf sehr lange Sicht belasten werden. Und die öffentlichen Kassen werden nun mal von denBürgerinnen und Bürgern über die Steuern gespeist. Nachfolgende Generationen werden dieseSummen, die wir heute ausgeben, noch über die nächsten Jahrzehnte hart erwirtschaften müssen.Gegen die Krise ansparen ist aus unserer Sicht keine Option, aber die Politik tut gut und recht daran,mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sorgsam und planvoll umzugehen.Aber wir sehen auch ein Licht am Ende des dunklen Tunnels. Die ersten Impfungen sind nunangelaufen, wenn auch holprig. Wo es hakt muss nachgebessert werden. Die Anmeldewege müssenverbessert werden. Hier darf niemand, der geimpft werden will, durch das Raster fallen, nur weil dieAnmeldekapazitäten zu gering sind. Es muss deutlich nachgebessert werden, aber eineSystemänderung, wie es im Antrag der SPD gefordert wird, halten wir für kontraproduktiv. DerAufbau eines neuen Systems lässt uns wertvolle Zeit verlieren. Ebenso sehen wir in einemadressatengerechten Einladungsverfahren zu Impfterminen die Gefahr, dass es bei derNichtannahme eines solchen Termins zu unnötigen Leerläufen in den Impfzentren kommt. Auch daswürde ein Zeitverlust bedeuten.Der Aufbau der Impfzentren hier im Land hat gut geklappt, aber wir müssen feststellen, dass nur einPräparat zu wenig ist. Daher ist es gut und richtig, dass der Bund und die EU hier auf verschiedeneAnbieter gesetzt haben. Mit der Zulassung des Impfstoffs von Moderna, wird uns neben dem Mittelvon Biontech ein weiteres Präparat im Kampf gegen Corona helfen. Und weitere werden kommen.Bis es soweit ist gilt die Devise: jeder Tropfen zählt. Das heißt, wenn eine Ampulle für sechs odersieben Einheiten ausreicht, dann schmeißen wir sie nicht nach der fünften Einheit weg.Verschwendung können wir uns nicht erlauben. Dass die Produktion von Impfstoffen nicht sofort inMassen anlaufen kann, erleben wir gerade. Daher ist es begrüßenswert, dass dieProduktionskapazitäten erhöht werden. Aber das erfordert noch Zeit. Daher sollten wir stärker in 8Betracht ziehen, den Zeitraum zwischen der ersten und zweiten Impfung zu verlängern. InDänemark ist das bereits erfolgt. Statt nach drei Wochen die zweite Impfung zu setzen, wurde derZeitraum auf sieben Wochen verlängert. Diese Möglichkeit sollten wir zumindest noch am Anfang inBetracht ziehen.Wie gesagt, die Impfungen sind das Licht am Ende des Tunnels, bei uns in Schleswig-Holstein, inDeutschland und in der EU. Den Einkauf der Präparate über die EU zu steuern halten wir für sinnvoll.Damit wird gewährleistet, dass alle Länder der EU genügend Mittel bekommen. Deutschland hat mitseiner zentralen geografischen Lage durchaus ein solches Interesse.Der Kampf gegen Corona ist der Kampf gegen eine Pandemie. Eine weltweite Epidemie lässt sich nurerfolgreich bekämpfen, wenn wir das Problem auch weltweit lösen. Soll heißen, wir als SSW sehenauch hier eine Verantwortung, den Ländern gegenüber, die sich die Impfstoffe nicht oder nur schwerleisten können. Hier müssen wir helfen. Das sollte in unserem ureigenen Interesse sein, dass dasVirus weltweit ausgemerzt wird.Wir wissen, dass alle angesprochenen Maßnahmen von uns allen ein hohes Maß an Verständnis,Selbstdisziplin und Rücksichtnahme erfordern. Als Politik sehen wir uns gezwungen diese Schritte zugehen, um wieder zu nachverfolgbaren Inzidenz- und R-Werten zu kommen. Wir müssen unserGesundheitswesen schützen. Es darf nicht kollabieren, dies gilt auch in Bezug auf die finanzielleAusstattung der Krankenhäuser, die sich durch Corona zum Teil verschlechtert hat. In denverschiedensten Einrichtungen haben Pflegekräfte und Ärzte zum Teil übermenschliches geleistet.Ihr Einsatz ist beachtlich und lässt sich nicht hoch genug wertschätzten. Ihnen gilt unser speziellerDank. Damit sie ihre Aufgaben auch weiterhin in unserem Sinne nachkommen können, müssen wirunseren Teil leisten, indem wir einhalten was wir heute beschließen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/