Flüchtlingsbeauftragter zur IMK-Entscheidung gegen eine Verlängerung des Syrien-Abschiebestopps
Nr. 21 / 11. Dezember 2020Flüchtlingsbeauftragter zur IMK-Entscheidung gegen eine Verlängerung des Syrien-AbschiebestoppsDer Zuwanderungsbeauftragte bedauert die Entscheidung der IMK gegen eine Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien über das Jahresende hinaus und begrüßt die schleswig- holsteinische Enthaltung in der Abstimmung.Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Schmidt, bedauert, dass die Haltung der Unionsinnenminister*innen auf der 213. Sitzung der Innenministerkonferenz keine Verlängerung des befristeten Abschiebestopps nach Syrien zulässt.Die Enthaltung von Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack in der Abstimmung über eine mögliche Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien begrüßt der Beauftragte vor diesem Hintergrund: „Die schleswig-holsteinische Enthaltung ist bei einer angestrebten Einstimmigkeit der IMK-Beschlüsse ein Signal des begründeten Zweifels. Selbst ohne unmittelbaren Effekt für die Entscheidung der IMK ist es wichtig, dass die Ministerin von diesem Mittel Gebrauch gemacht hat. Ich hoffe, dass das künftige Verwaltungshandeln im Land durch die gut begründeten Vorbehalte informiert sein wird, die der Enthaltung zugrunde liegen. Auch die Möglichkeit eines eigenen Abschiebestopps des Landes muss im Raum stehen. Bei Betrachtung der Lage in Syrien sollten sich Abschiebungen dorthin natürlich grundsätzlich verbieten“, sagt Schmidt.