Lars Harms: Planungssicherheit für unsere Tierheime
PresseinformationKiel, den 11.12. 2020Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 22 Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein Drs. 19/2610"Die Tierheime haben immer noch mit erheblichen Finanzierungsproblemen zukämpfen und müssen den Löwenanteil immer noch aus Fördermitteln undinsbesondere auch Spenden generieren."Finanziell sind unsere Tierheime nicht gerade auf Rosen gebettet, das ist bekannt. Aus diesem Grundhaben wir als SSW, bereits bei den Haushaltsberatungen für 2019 eine Erhöhung der Zuschüsse fürTierheime gefordert – für den Betrieb sowie für investive Maßnahmen. Mit Erfolg, denn seitdembekommen unsere Tierheime für diese Maßnahmen mehr Landesmittel zur Verfügung gestellt.Damit haben sie Planungssicherheit gewonnen, was schon mal gut ist. Nichts destotrotz wissen wir,dass die Tierheime immer noch mit erheblichen Finanzierungsproblemen zu kämpfen haben und sieden Löwenanteil immer noch aus Fördermitteln und insbesondere auch Spenden generierenmüssen. Das ist eine Erkenntnis, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. 2Zudem stehen die Tierheime, gerade in diesem Jahr – wie viele andere auch – Corona bedingt vordem Problem, dass sie kaum Spenden sammeln können, weil sie vor Ort keine entsprechendenAktionen durchführen können oder dürfen. Damit fallen für sie wichtige und erhebliche Einnahmenweg.Das Land hat bereits im Frühjahr auf die aktuelle Lage reagiert und eine Förderrichtlinie geändert zurÜberbrückung von Engpässen. Soll heißen, Tierheime, die aufgrund der aktuellen Lage in Notgeraten, können so Fördermittel für Futter, Streu oder tierärztliche Behandlungen beantragen.Damit können sie zumindest vorläufig die Situation retten. Ohne Frage ist das für die Tierheime einegute Hilfe. Es macht aber auch deutlich, wie verwundbar die finanzielle Situation der Tierheime ist.Auch das ist eine Erkenntnis, die wir zuletzt aus der Anhörung mitgenommen haben.Das Problem ist struktureller Natur. Die Kommunen, als zuständige Fundbehörde, sind für dieVerwahrung von Fundsachen verpflichtet. Nach BGB §90a sind Tiere keine Sachen. Aber sie sindrechtlich wie Sachen zu behandeln. Nach dem Tierschutzgesetz sind Fundtiere ordnungsgemäß zuversorgen, unterzubringen und zu betreuen. Damit sind die Kommunen in der Pflicht.Diese Aufgaben haben die Kommunen, im vertraglichen Rahmen, an die Tierheime weitergegebenund entsprechende Vereinbarungen mit den privaten Trägern der Tierheime geschlossen.In der Richtlinie zur Verwahrung von Fundtieren von 1994 gibt es eine vier-Wochen-Pflicht für dieordnungsgemäße Betreuung von Fundtieren. Danach wird das Tier dem Tierheim überlassen. Wiewir wissen, ist die Richtlinie seit Ende 2013 außer Kraft, aber es wurde immer noch so gehandhabt.Mittlerweile ist deutlich geworden, dass das bisherige System für die Tierheime und deren Trägerfinanziell nicht mehr tragbar ist. Aus der Anhörung wurde von Seiten der Tierheimebeziehungsweise deren Träger der klare Wunsch nach einer neuen Richtlinie geäußert, dieinsbesondere einen längeren Zeitraum als 28 Tage vorsieht. Um es deutlich zu sagen, der SSW kanneiner solchen Forderung durchaus folgen und mit dem vorliegenden Antrag unterstützen wir dasauch.Die maximale Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate. In unserem Antragverzichten wir auf die Nennung einer Frist zur Aufbewahrung. Wir lassen hier den Betroffenen undExperten Spielraum, um im Rahmen von Verhandlungen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. 3Klar sollte aber sein, dass wir dabei über einen Zeitraum von mehr als 28 Tagen sprechen, sonst wärenichts für die Tierheime gewonnen.Wenn ich die gesamten politischen Initiativen und Verläufe seit 2018 hier im Parlament bezüglichder Tierheime anschaue, dann bin ich durchaus zuversichtlich, dass unser Antrag eine guteGrundlage bildet, um gemeinsam weitere Planungssicherheit für unsere Tierheime zu schaffen.Daher bitte ich um Unterstützung.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/