Anita Klahn zu TOP 6 „Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ (REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN)
Presseinformation REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN! Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 407/2020 Kiel, Donnerstag, 10. Dezember 2020 Kita/ KindertagesförderungsgesetzAnita Klahn zu TOP 6 „Gesetz zur Änderung des www.fdp-fraktion-sh.de Kindertagesförderungsgesetzes“ In ihrer Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsge- setzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und kitapolitische Spreche- rin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Wir alle blicken auf ein Jahr zurück, das viele Höhen, aber auch sehr viele Tiefen mit sich brachte. Sie alle werden zustimmen, dass die Corona- Pandemie das Jahr 2020 zu einer wahren Herausforderung machte. Und zwar in buchstäblich allen Lebensbereichen! Diese Herausforderungen führ- ten auch dazu, dass die Kommunen die notwendigen Änderungen zur Um- setzung der Kita-Reform 2020 nur bedingt umsetzen konnten. Wir mussten also den Spagat zwischen dem Wunsch, nach einer vollständigen Umset- zung der Kita-Reform und dringend notwendigen Maßnahmen im Pandemie- geschehen zu organisieren, schaffen.Wie wir heute alle wissen, hat sich Jamaika für die einzig richtige Umset- zungsstrategie entschieden – einer teilweisen Umsetzung. Während also einzelne Reformbestandteile wie geplant zum 1. August 2020 in Kraft getre- ten sind, wie der Elterndeckel, die einheitliche Geschwisterermäßigung, die erstmals einheitliche Sozialstaffel, eine Regelung zu einer verbindlichen Gruppengröße von 20, in Ausnahmen 22 Kindern oder aber dem neuen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0. Es war richtig, dass wir uns für die not- wendigen gesetzlichen Anpassungen zum Kitagesetz Zeit genommen haben. Denn die Kita als Ort der ersten Lebenserfahrungen junger Menschen, als Ort des Lernens und Lebens ist wichtig! Die breite Anhörung führte in eini- gen Punkten zu guten Erkenntnissen, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Eine wichtige Änderung sehe ich beispielsweise in der Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Wahl der Kreisel- ternvertretung der Eltern in § 4. Auch die erleichterte Förderung von Natur- gruppen in § 17 ist eine gute Entscheidung.Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Leider beklagen die Kommunen weiterhin, dass das neue SQKM zu einer Mehrbelastung und damit einer Verteuerung des Kita-Systems führen wür- de. Das ist aber nur insoweit richtig, wo beispielsweise der Fachkraft-Kind- Schlüssel von 1,5 auf 2,0 steigt. Allerdings scheint diesen Kommunen nicht bewusst zu sein, dass auch der Landeszuschuss pro Kind zwischen 2017 bis 2022 von etwa 2.000 Euro auf 4.400 Euro pro Kind ansteigt. Sie werden al- so entlastet. Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Kommu- nen, welche eine Vorabberechnung ihrer zukünftig zu erwartenden Finanz- bedarfe durch das Sozialministerium haben durchführen lassen, nunmehr wissen, dass sie mit der Reform zukünftig nicht schlechter da stehen wer- den. Die Beispiele hierfür sind vielfältig. Ich möchte jedoch jene Kommunen auffordern, die sich noch unsicher über ihre zukünftige Finanzlage sind, sich beim Sozialministerium zu melden. Nehmen Sie deren Angebot an. Lassen Sie Ihre Finanzbedarfe vom Ministerium prüfen!Unabhängig davon haben wir in § 58 einen neuen Absatz 3 eingeführt. Die- ser wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz ver- pflichten, mit der insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwen- dungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von z.B. den Ist-Zahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dargestellt werden. Ich bin mir sicher, dass dieses Mittel zusammen mit der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation dazu beitragen wird, even- tuell bestehende Regelungslücken aufzudecken, sodass Jamaika hier nach- justieren kann, wenn dies notwendig werden sollte, aber es wird auf jeden Fall zu einer Versachlichung der Debatte beitragen, inwieweit die Kommu- nen zukünftig bei der Kita-Finanzierung be- oder doch entlastet werden.Klarstellen möchte ich an dieser Stelle aber auch die wiederholt falsche Darstellung der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli. Es ist eben keine Folge der Kita-Reform aus 2020, dass Familien mit behinderten Kindern den gedeckelten und der Sozialstaffel unterliegenden Elternbeitrag zukünftig zahlen müssen. Dieses ist eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, welches ab Januar 2021 gilt und dieses stammt aus der Feder sozialdemokratischer Bundesminister. Es ist unredlich, diese Familien mit Unwahrheiten zu verun- sichern, um den Preis der kurzen medialen Aufmerksamkeit. Richtig ist, dass sich Jamaika für die Inklusion einsetzt, das mag dem einen oder ande- ren zu wenig sein, aber wir haben die Belange von Kindern mit Behinderun- gen auch im Gesetz mitbedacht. Ich nenne hier beispielhaft die §§ 11, 17, 18, 19, 25, 28, 45 und weitere. Und wir haben auch immer gesagt, dass die Kita-Reform mehrere Schwerpunkte beinhaltet, die nicht alle zeitgleich de- battiert und umgesetzt werden können. Das Thema Qualitätsverbesserung, und dazu gehört auch Inklusion, wird von uns, und wir laden Sie herzlichst zur konstruktiven Beteiligung ein, weiter vorangebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de