Marret Bohn zum Psychischkrankenhilfegesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 415.20 / 10.12.2020Psychische Erkrankungen:Aufmerksamkeit, Unterstützung und Behandlung anstelle von IgnoranzZur Beschlussfassung des Landtages über eine Novelle des Maßregelvollzugsgesetzes und des Psychischkrankenhilfegesetzes sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:Psychische Erkrankungen sind für einen großen Teil der jährlichen Krankschreibungen verantwortlich. Ihre Zahl nimmt in den letzten Jahren deutlich zu. Menschen mit psychi- schen Erkrankungen fahren häufig unter dem Radar der Gesellschaft. Anstelle von Igno- ranz benötigen sie Aufmerksamkeit, Unterstützung und Behandlung. Dabei ist ihr eigener Wille zu berücksichtigen. Schwierig wird es an der Stelle, an der das eigene Handeln eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung beinhaltet. Dann kann die Einweisung in eine stati- onäre Einrichtung der richtige Weg sein.Menschen begeben sich aus freien Stücken oder auf Anraten ihrer Behandler*innen in die stationäre Psychiatrie. Mache werden in einer zugespitzten Akutsituation dorthin ein- gewiesen. Die Regeln hierfür sieht das Psychischkrankenhilfegesetz vor. Haben Men- schen, die psychisch krank sind, eine Straftat begangen und sind aus diesem Grund nicht schuldfähig, werden sie in eine forensische Klinik überstellt – in den Maßregelvollzug. Zentrale Ziele im Maßregelvollzug sind die erfolgreiche Behandlung der Menschen und der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren gefährlichen Handlungen. Die Regeln hierfür sind Gegenstand des Maßregelvollzugsgesetzes.Heute beschließen wir beide Gesetze in geänderter Form. Das Bundesverfassungsge- richt hat ein klares Urteil zu den Rechten von psychisch kranken Menschen gefällt. Auch für sie gilt der eigene Wille und das Recht auf Selbstbestimmung, auch unter stationärer Therapie. Nur in sehr engen Grenzen, mit klaren Regeln und zeitlich befristet darf hiervon Seite 1 von 2 abgewichen werden. Nur als strikt konditionierte Ausnahme darf gegen den aktuellen Willen des betroffenen Menschen gehandelt werden. Diese Vorgaben werden durch die Änderungen umgesetzt. Im Zentrum steht hierbei die Fixierung. Wir haben die Voraus- setzungen, unter denen Fixierungen stattfinden dürfen, konkretisiert und eingeschränkt. Wir haben die Rahmenbedingungen während der Fixierung humanisiert und deren Dauer begrenzt.Wir bedanken uns als Grüne ganz ausdrücklich bei den vielen Expert*innen und Verbän- den, die angehört worden sind. Ihre fachlichen Beiträge waren außerordentlich wichtig und konstruktiv. Exemplarisch für alle möchte ich an dieser Stelle die „Neue Richterver- einigung“, die Pflegeberufekammer und die „Aktion Handlungsplan“ als Vertretung der betroffenen Menschen nennen. Auf Basis ihrer Expertise haben die Koalitionsfraktionen konstruktive Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Das war uns Grünen wichtig. *** 2