Lars Harms: Dieser Bund-Länder-Kompromiss darf nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgehen
PresseinformationKiel, den 10.12. 2020Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 33 Mündlicher Bericht zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH Drs. 19/2632„Für uns als SSW stand immer im Focus, wie es mit der Übernahme derBeschäftigten aussieht. Für uns war klar, dass es dort keine Schlechterstellunggeben darf.“Ich will nicht verhehlen, dass der SSW kein großer Anhänger davon ist, verkehrlicheInfrastrukturnetze in privatrechtlicher Form zu betreiben, planen oder zu bauen. Das gilt für dieSchiene, für Wasserstraßen und wie in diesem Fall für Bundesfernstraßen. Wir haben unserejahrzehntelangen Erfahrungen mit der Deutschen Bahn, als Wirtschaftsunternehmen inprivatrechtlicher Form und diese Erfahrungen fallen nicht gerade positiv für die Bahn aus. DieseErkenntnis ist seinerzeit in die Überlegungen eingeflossen, als es um die Reform der Wasser- undSchifffahrtsverwaltung des Bundes ging. Die Konsequenz war, die Behördenstruktur des Bundesnicht infrage zu stellen; also nicht den privatrechtlichen Weg einzuschlagen. 2Im Rahmen der Neureglung des bundestaatlichen Finanzausgleichssystems wurde seinerzeitvereinbart, eine sogenannte Infrastrukturgesellschaft Verkehr zu gründen. Es ist quasi einKompromiss, der im Rahmen des Gesamtpaketes der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund undden Ländern gefunden wurde. Nichtsdestotrotz, stand der SSW einer privatrechtlichenInfrastrukturgesellschaft eher ablehnend gegenüber, aber so ist das nun einmal mit Kompromissen.Nun bekommen wir die Autobahn GmbH und zum 1. Januar nächsten Jahres soll‘s für alle losgehen.Schleswig-Holstein und Hamburg sind bereits zum 1. Januar dieses Jahres einem Pilotprojektbeigetreten, sozusagen als Feldversuch, um erste Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen, fürdie anstehende Reform. Soweit so gut.Der SSW hat seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Gründung und Einrichtung einer solchenGesellschaft nicht ohne weiteres zu erledigen ist, was aber auch klar war, angesichts derKomplexität. Wie sich mittlerweile herausstellt, sollten wir damit recht behalten. Denn bereits imOktober hat Schleswig-Holstein in der Verkehrsministerkonferenz auf Herausforderungenhingewiesen, die zu lösen sind. Ich will die bisherigen Leistungen nicht schmälern, denn vieleskonnte bereits auf den Weg gebracht werden. Aber es hapert anscheinend an der Funktionsfähigkeitin Teilen der Verwaltung oder bei der Entflechtung bestehender Strukturen derStraßenbauverwaltung. Weiter wurde in der Verkehrsministerkonferenz deutlich, dass für dieLeistungs- und Funktionsfähigkeit der Bundesautobahnverwaltung übergangsweiseUnterstützerleistungen der Länder erforderlich sein werden. Und es sieht so aus, dass eine engeKooperation der Länder mit der Autobahn GmbH des Bundes noch bis Ende 2023 notwendig seinwird. Die Errichtung einer solchen Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sowie die Übertragungsämtlicher Aufgaben und Verpflichtungen ist bei einem solchen Projekt eben nicht von heute aufmorgen zu gewährleisten. Das hat man sich vielleicht zu einfach vorgestellt.Man erhofft sich von einer solchen Infrastrukturgesellschaft, dass Planung, Bau und Betrieb vonBundesfernstraßen künftig schneller vorangebracht werden. In Schleswig-Holstein können wir leiderein Lied von Autobahn-Teilstücken singen, die nicht vorankommen. Mit einer länderübergreifendenInfrastrukturgesellschaft soll nun endlich und erfolgreich das Projekt A20 und westliche Elbquerungzu Ende gebracht werden. Damit hätten wir dann schon viel erreicht. 3Aber vor dem Erfolg steht die Arbeit. Das heißt, der Aufbau und die Strukturen der Gesellschaftmüssen etabliert werden. Und wenn sich dann alles zurecht geruckelt hat, erwarten wir natürlich,dass im täglichen Geschäft die Schleswig-Holsteinischen Interessen gewahrt werden. Hier erwarteich Gleichbehandlung der Projekte.Für uns als SSW stand immer im Focus, wie es mit der Übernahme der Beschäftigten aussieht. Füruns war klar, dass es dort keine Schlechterstellung geben darf. Ebenso war seinerzeit die Frage, wasmit den Straßenmeistereien geschehen soll und ob sie einer Privatisierung zum Opfer fallen würden.Es kann aus unserer Sicht nicht gewollt sein, dass dort auf einmal ein Niedriglohnsektor durch dieHintertür entsteht. Dieser Bund-Länder-Kompromiss darf nicht zu Lasten der Beschäftigtenausgehen. Da müssen wir auch in Zukunft sehr genau drauf achten.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/