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10.12.20
16:38 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 5 „Krankenhausgesetz für das Land Schleswig-Holstein“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 403/2020 Kiel, Donnerstag, 10. Dezember 2020
Gesundheit/ Landeskrankenhaus- gesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 5 „Krankenhausgesetz für das Land Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein - Landeskrankenhausgesetz) erklärt der gesundheitspoli- tische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Schleswig-Holstein ist ein Flächenland mit teils langen Wegen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf Schulwege eine Herausforderung, sondern auch im Gesundheitswesen. Jede Minute, die ein Patient früher aus dem Rettungs- wagen in eine Klinik kommen kann, ist eine wichtige Minute. Mit diesen Umständen im Fokus wurden neue rechtliche Parameter für die Notfallver- sorgung nun im Landeskrankenhausgesetz geschaffen. So kann ein Notfall- patient selbst bei Überbelegung der Erstversorgung nicht mehr abgewiesen werden, sodass die Weiterfahrt zu einem anderen Krankenhaus wegfällt. Der Behandlungserfolg wird innerhalb des Klinikgebäudes größer sein als im Fahrgastraum des Rettungswagens. Damit solche Situationen aber mög- lichst nicht auftreten, soll der Informationsaustausch zwischen Kliniken und Rettungsdiensten hinsichtlich der Belegungskapazitäten verbessert werden, sodass der Rettungswagen frühzeitig zu freien Kapazitäten gelenkt werden kann.
Aus rechtstechnischer Sicht eine der größten Neuerungen ist die Etablie- rung einer Krankenhausaufsicht in Schleswig-Holstein. Diese würde eingrei- fen, wenn sich Kliniken in erheblicher Weise nicht an die Vorgaben des Lan- deskrankenhausgesetzes halten und dies z.B. mit Bußgeldern behaften. An sich klingt das selbstverständlich, dass eine Regierung eine solche Instanz hat – ist es auch bisher in 15 anderen Bundesländern, nun auch endlich in Schleswig-Holstein. Das Land kann über den Krankenhausplan verstärkt auf eine fachliche Zentrierung und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen spezialisierten Standorten hinwirken. Kliniken, welche die An- forderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentren ausgewiesen werden, sol- len bestimmte hochspezialisierte Leistungen dann nicht mehr erbringen dür- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de fen. Wir legen hohe qualitative Anforderungen an chirurgische Behandlun- gen an. So kann das Gesundheitsministerium auch erforderliche Fallzahlen vorgeben. Schließlich geht mit mehr Routine und mehr Erfahrung beim je- weiligen Eingriff eine Verbesserung des Behandlungserfolgs und der Patien- tensicherheit einher.
Kontroverse Debatten haben wir im Sozialausschuss und insbesondere auch in der mündlichen Anhörung bezüglich der Besetzung und Erweiterung der Beteiligtenrunde erlebt. Vielen Argumentationen, warum dieser und jener Verband dort als unmittelbar oder mittelbar neu hinzuzuziehen sei, war et- was abzugewinnen. Jedoch hätte es jeweils zu einer wohl zu großen Erweite- rung geführt. Ein Sitz nur für eine der fachspezifischen Kammern? Ein weite- rer Sitz für die Krankenkassen, aber wiederum nicht für die Krankenhäuser? Wie ist es dann mit Gewerkschaften oder weiteren Berufsverbanden? Weil wir auch nicht wollten, dass die Beteiligtenrunde am Ende die Größe eines Kreistages erreicht, haben wir Jamaika-Partner uns entschieden, dass wir zunächst keine Verbreiterung der Beteiligtenrunde vornehmen. Wir werden erstmal beobachten, wie sich die neuen Aufgaben und Kompetenzen, die das Landeskrankenhausgesetz gewährt, auf dieses Gremium auswirken und dann zu gegebener Zeit etwaigen Veränderungsbedarf berücksichtigen.
Eine andere deutliche Veränderung durch das Gesetz muss im Lichte des Hin und Her des Verkaufs der Sanaklinik in Eutin betrachtet werden. Ein Wechsel des Krankenhausträgers mit Übergang des Versorgungsauftrages kann dann nicht mehr ohne vorherige Einbeziehung des Landes erfolgen. Das macht Trägerwechsel zwischen Gesundheitsdienstleistern nicht einfa- cher, aber das Land kann so besser eine strategische Vielfalt der Kranken- hauslandschaft unterstützen. Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Sie sind es doch, die landauf, landab und sogar bundesweit herumlaufen und erzählen, dass die Klinikbe- treiber nur profitorientiert und gewinnmaximierend arbeiten. Sie singen das hohe Lied von Verstaatlichung und Zurückdrängen von privatem Engage- ment. Insofern müssten Sie ja zwingend unserem Landeskrankenhausge- setz zustimmen, weil es die Lenkung des Staates in Bezug auf eine wach- sende Versorgungssicherheit stärkt. Krankenhausbetreiber haben weniger Gestaltungsspielraum bezüglich ihrer Planung, sodass der vermeintliche Fo- kus auf profitablere Behandlungen wie die klischeehaft herangezogene Hüft- OP sinkt. Sollten Sie nicht für das Landeskrankenhausgesetz stimmen, dann sprechen Sie sich für den Status-Quo aus. D.h. gar kein Landeskranken- hausgesetz als einziges Land in Deutschland, keine stärkere Lenkungswir- kung der jeweiligen Regierung auf die Strukturen der Krankenhausland- schaft. Sollten Sie ablehnen, räumen Sie Ihre grundlegende Position, dass die öffentliche Hand ein größeres Mitspracherecht im Gesundheitswesen haben sollte. Das ist keine Opposition, das ist Opportunismus.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de