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10.12.20
16:36 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 5: Landeskrankenhausgesetz: Eine großartige Chance ist vertan worden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 10. Dezember 2020
Bernd Heinemann: Landeskrankenhausgesetz: Eine großartige Chance ist vertan worden TOP 5: Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein – Landeskrankenhausgesetz (Drs. 19/2042, 19/2600) „Zunächst möchte ich mich bei Minister Garg bedanken, dass er unsere Bemühungen um einen Landeskrankenhausgesetz aus der letzten Legislaturperiode fortgesetzt hat und wir nun als eines der letzten Bundesländer auch ein ei-genes Landeskrankenhausgesetz erhalten. Bedanken möchte ich mich in einem Punkt auch bei Jamaika, indem sie die besondere Situation der Inseln und Halligen in das Gesetz aufnehmen wollen. Immerhin. Leider wurde die eigentliche Chance jedoch nicht genutzt, die Patientenrechte nachhaltig zu stärken und den Menschen in den Krankenhäusern, also den Patientinnen, Patienten und dem Personal eine bessere Perspektive zu bieten. Selbst die aktuelle Corona-Pandemie konnte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, nicht überzeugen, ein qualifiziertes Hygienekonzept für die Krankenhäuser zu installieren. Sowohl Personal als auch Patientinnen und Patienten sollten eine Konzeption öffentlich vorfinden, dass nachvollziehbar und überall sichtbar ist. Sie begnügen sich mit Maßnahmen der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen, sagen aber nichts über die Kommunikation und Umsetzung, verlangen auch kein Krankenhaus-öffentliches Konzept dazu. Haben wir denn wirklich nichts gelernt? Eine ständige Kampagne z.B. Plakatkampagnen über Handhygiene wäre doch das Mindeste. Jetzt können wir das doch auch überall. Warum nicht gesetzlich konkret einfordern, warum keine Keim-schleusen? Das kann doch nicht nur am Geld liegen. Wir wissen doch alle, dass die berühmten Krankenhauskeime es sind, die viele Menschenleben in unseren Krankenhäusern auf dem Gewissen haben, viel mehr als in Ländern wie den Niederlanden und Anderen. Trotz intensiver Diskussionen ist es der Jamaika Koalition offensichtlich auch nicht möglich gewesen, die Rechte der Patient*innen mit besonderem Betreuungsbedarf ausdrücklich zu stärken. Was fehlt ist ein Kinderschutz-, Inklusions- oder qualifiziertes Demenzkonzept. Warum nicht?
Was wir auch brauchen, ist ein gut geregeltes Entlassmanagement in unseren Krankenhäusern. Obwohl wir gemeinsam die Haushaltsmittel für den Ausbau der solitären Kurzzeitpflege eingestellt haben, ist diese Perspektive für Menschen, die trotz abgeschlossener medizinischer Behandlung bei der Entlassung einer vorübergehenden Kurzzeitpflege bedürfen, nicht klar geregelt. Nicht einmal die Qualitätsstandards des Sozialdienstes der Kranken-häuser selbst konnten geeint werden. Welche Berufsqualifikation sollte hier festgeschrieben werden? In der Anhörung war uns das allen klar geworden. Geblieben ist nun ein Rumpfgesetz, in weiten Teilen mit Selbstverständlichkeiten und Verweisen. Gerne verweist die Koalition z.B. auf mögliche Bundesratsinitiativen, dabei hat sie doch die eigenen Initiativen im eigenen Bundesland selbst in der Hand. Eine großartige Chance ist vertan worden. Andere Bundesländer haben in ihren Krankenhausgesetzen die Länderkompetenz genutzt. Daher hatten wir uns für unseren Änderungsantrag kein Teufelszeug ausgedacht, sondern die Standards in Deutschland auch für Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Dies wurde leider komplett abgelehnt. Die vielen Anregungen in einer umfassenden Anhörung haben nur wenige Früchte getragen. Dieser


1 vertanen Chance werden wir nicht zustimmen. Wir werden sicher in Zukunft die Gelegenheit haben und nutzen, die Patientenrechte deutlich zu stärken und konkrete Maßnahmen in dieses Gesetz einführen. In dieser Legislaturperiode ist es leider nicht mehr möglich. Wir Sozialdemokraten wollen eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung unabhängig von Einkommen und Wohnort. Dies muss sich auch in einer Reform der Krankenhausfinanzierung widerspiegeln. Für uns ist die medizinische Versorgung keine Branche, die hohe Renditen für Aktionäre abwirft. Es ist Daseinsvorsorge. Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, sind Investitionen in neue Technologien und Digitalisierung nötig, wir brauchen heute mehr denn je eine Qualitäts-offensive für Krankenhäuser und die ambulante Versorgung. Kommunen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, verdienen unsere volle Unterstützung. Die Überwindung der Sektorengrenzen zu Gunsten einer qualifizierten Versorgung nahe bei den Menschen muss unser Ziel bleiben Zusammengefasst bleibt das Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten. Wir lehnen es ab.“



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