Christian Dirschauer: Vorhandene Spielräume nicht genutzt
PresseinformationKiel, den 10.12.2020Es gilt das gesprochene WortChristian DirschauerTOP 5 Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein Drs. 19/2042 und 19/2600„Leider wurden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine bessereVersorgung für besonders schutz- und hilfsbedürftige Gruppen zu erreichen“Schleswig-Holstein ist bekanntlich das letzte Bundesland, das noch kein eigenesLandeskrankenhausgesetz hat. Neben Fragen der Krankenhausförderung und -planung, die bisherim Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt sind, sollen im neuen Gesetz nun alle Belange einerqualifizierten stationären Versorgung zusammengefasst werden. So werden die Kliniken im Landzum Beispiel durch die Einführung einer Krankenhausaufsicht zu mehr Transparenz verpflichtet.Und auch zu weiteren wichtigen Themen, wie etwa den Patientenrechten oder demRettungswesen werden konkretere gesetzliche Regelungen getroffen. Das ist vom Grundsatz hernatürlich zu begrüßen. 2Mein Vorgänger Flemming Meyer hat schon in der ersten Lesung ausdrücklich anerkannt, dass wirmit diesem Gesetz zu Verbesserungen im Sinne der Patientinnen und Patienten kommen. Das giltvor allem mit Blick auf die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten. Aber auch fürMenschen mit besonderem Betreuungsbedarf sind kleinere Fortschritte bei der Versorgungerkennbar. So sollen zum Beispiel Betreuung und Besuchszeiten angepasst und die Mitaufnahmevon Begleitpersonen ermöglicht werden. Und auch wenn ohnehin kaum mehr ein Weg daranvorbeiführt, begrüßen wir grundsätzlich auch die Vorgaben zur Vernetzung und Spezialisierungunserer Kliniken. Diese Punkte will ich gar nicht in Abrede stellen.Gleichzeitig ist uns bewusst, dass sich die Krankenhausgesetze der Länder durchausunterscheiden. Längst nicht alles wird überall im Detail geregelt. Das ist auch gar nicht Sinn undZweck eines solchen Gesetzes. Trotzdem ist im weiteren Verlauf bei vielen Beteiligten der Eindruckentstanden, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt.Spätestens mit der mündlichen Anhörung wurde deutlich, dass durchaus relevante Dinge nichtmit in den Entwurf aufgenommen werden. Offenbar hat man sich aber ganz bewusst dagegenentschieden. Das ist aus meiner Sicht bedauerlich.Bedauerlich deshalb, weil eben nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine bessereVersorgung für besonders schutz- und hilfsbedürftige Gruppen zu erreichen. Sowohl für Kinderwie für Menschen mit Behinderungen aber auch für Demenzkranke und für sterbende oderunheilbar erkrankte Patientinnen und Patienten lagen entsprechende Vorschläge auf dem Tisch.Maßnahmen und Konzepte, die den Klinikalltag für diese Patientengruppen verbessern, hätte mandurchaus im Abschnitt zu den Pflichten der Krankenhäuser verankern können. Und durch dieerweiterten Aufsichtsmöglichkeiten hätten wir als Land eben auch auf die Einhaltung dieserVorschriften hinwirken können.Nach unserer Einschätzung handelt es sich eben nicht um Petitessen und ist auch kein „Wünsch-dir-was“, wenn der Kinderschutzbund wiederholt auf die Notwendigkeit von Schutzkonzeptenhinweist. Wir nehmen es ernst, wenn der DKSB zuletzt in seiner zusätzlichen Stellungnahme 3anlässlich der abschließenden Beratung im Ausschuss auf die besonderen Bedürfnisse von Kindernund Jugendlichen hinweist. Junge Menschen haben nun mal ein bundesgesetzlich verankertesRecht auf Schutz und Sicherheit in Organisationen und Einrichtungen. Und die Tatsache, dass sieim Krankenhaus im doppelten Sinne abhängig und auf Schutz angewiesen sind, ist doch völligeinleuchtend. Denn sie sind nicht nur aufgrund ihrer Erkrankung, sondern auch aufgrund ihrerEntwicklung vom Klinikpersonal abhängig. Die Forderung, dies in allen Krankenhäusern, die Kinderund Jugendliche behandeln, durch gesetzlich vorgeschriebene Schutzkonzepte auszugleichen, istund bleibt aus Sicht des SSW absolut sinnvoll.Ähnliches gilt bei der Versorgung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Auch für siehätten wir uns in diesem Zusammenhang einen höheren Versorgungsstandard gewünscht. Dennsie sind, ähnlich wie Menschen mit Behinderungen, bei einem Klinikaufenthalt in besonderemMaße auf Hilfestellung angewiesen. Nicht nur weil die Zahl der Menschen mit einer Demenz stetigsteigt, brauchen wir für sie eine angemessene Ansprache und angepasste Versorgungskonzepte.Wir hätten uns sehr gewünscht, dass wir den Krankenhäusern neben diesen Dingen auch dieBestellung von Demenzbeauftragten gesetzlich vorgeben. Damit hätte man im Übrigen auch einewesentliche Empfehlung des Kompetenzzentrums Demenz umgesetzt.Natürlich lösen die genannten Beispiele Kosten aus. Und für uns ist klar, dass wir unsereKrankenhäuser damit nicht allein lassen dürften. Gleichzeitig wissen wir, dass die finanziellenMöglichkeiten des Landes zunehmend begrenzt sind. Aber bei allem Verständnis hierfür bleibt esbedauerlich, dass man vorhandene Spielräume nicht nutzt, obwohl man mitunter sogarweitergehenden Handlungsbedarf erkennt. Bleibt zu hoffen, dass die eine oder andere Chancevielleicht doch noch genutzt und nachgesteuert wird.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/