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10.12.20
12:10 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: TOP 6: Starke Entlastung der Eltern

Kita | 10.12.2020 | Nr. 467/20
Katja Rathje-Hoffmann: TOP 6: Starke Entlastung der Eltern Rede wurde zu Protokoll gegeben!
Anrede,
im Dezember Plenum 2019 haben wir das Kita-Reformgesetz hier verabschiedet. Unser Wille war es, dass das ganze Reform-Werk zum 1. August, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres seine Umsetzung erlangt. Dann aber kam im März die Corona Pandemie und damit verbunden auch der Corona „Lock-Down“ für drei Monate. Mit der Folge, dass wir nun Teile der Reform auf Januar 2021 verschieben mussten. Nicht jedoch die für Eltern besonders wichtigen Reformziele wie der neue Kita-Gebühren-Deckel, denn wir erinnern uns, dass gerade bei uns in Schleswig- Holstein die Eltern bisher die höchsten Kitabeiträge im Bundesvergleich zu zahlen hatten.
Und wir entlasten wie geplant die Eltern, die ihre Kinder bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater betreuen lassen. Wir schaffen endlich die gerechte Augenhöhe von Kitabetreuung und der Betreuung in der Kindertagespflege. Auch schafften wir seit August die Voraussetzung für eine bessere frühkindliche Bildung durch einen verbesserten Betreuungsschlüssel im Elementarbereich. Ebenso möglich ist jetzt die Wahlfreiheit der Eltern, ihre Kinder auch außerhalb der Wohnortgemeinde betreuen zu lassen.
Entlastungen gibt es auch bereits bei der nun einheitlichen Geschwisterermäßigung. Die Neuordnung der Kindertagesbetreuung ist ein wachsender Prozess, der sich laufend weiterentwickelt. Neben einigen redaktionellen Änderungen im Gesetz, geht es auch darum, dass die bestehenden Elternvertretungen, Beiräte und Kreiselternvertretungen über den Jahreswechsel im Amt verbleiben, damit keine unnötigen Vakanzen entstehen. Außerdem richten wir es ein, dass auch Eltern stimmberechtigt und wählbar in der Kreis-Elternvertretung sind, die nicht im Kreisgebiet der Einrichtung wohnen. Besonders erwähnen möchte ich auch, dass der Anerkennungsbetrag für die Kindertagespflege um jährlich 2,26 % und die Sachaufwandspauschale um 2 % anzupassen sind. Sowie der kindbezogene Pauschalsatz um 2,11 % erhöht werden. Die Dynamisierung ist ein wesentlicher Faktor in der Finanzierung, auch in der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflegeperson oder die entsprechende Vermittlungsstelle müssen auch nun unmittelbar die Daten in der verpflichtenden Kita-Datenbank aktualisieren. Wir


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de ermöglichen es künftig auch, dass auch Kinder nach dem dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege betreut werden können, obwohl in der örtlichen Kita ein freier Platz vorhanden ist. Hier gilt nun auch die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform. Eine wichtige Klarstellung gibt es auch noch bei der einheitlichen Geschwisterermäßigung, die auch das sog. „Wechselmodell“ in der elterlichen Sorge berücksichtigt.
Präziser wird auch die Angabe der Öffnungs- und Betreuungszeiten – hier wird auf die halbe Stunde abgerundet abgerechnet. Selbstverständlich gilt auch der Kita- Gebührendeckel analog bei einem Betreuungsbeginn mitten im Monat. Auch gibt es eine präzisere Formulierung zu den Schließzeiten im Bezug auf Heiligabend und Silvester und zur Anrechnung von Ergänzungs- und Randzeitengruppen. Eltern können sich über flexiblere und individuellere Betreuungszeiten für ihre Kinder freuen. Das Zubuchen von zusätzlicher Betreuungszeit wird erleichtert auch durch flexible 10er Karten. Zudem können sich die Natur- und Waldgruppen über mehr Flexibilität freuen. Die strenge Vorschrift über den Aufenthalt drinnen und draußen wird großzügiger. Kinder müssen sich in diesen Gruppen künftig überwiegend draußen aufhalten. Das bedeutet, dass auch etwas längere Aufenthalte drinnen möglich sein werden.
Und zum Schluss:
Da es in der Vergangenheit häufiger bei Kommunen zu falschen Berechnungen der jeweiligen Landesgelder gekommen ist, wird es eine Verpflichtung zu einer Evaluation durch eine öffentliche Überleitungsbilanz bis zum 30.06.21 geben, die dem Ministerium anzuzeigen ist. Mit der genauen Aufschlüsselung der Aufwendungen, der Elternbeiträge, der Betreuungsangebote und der Standards für die Jahre 2019 – 2020 – und 2021. Damit es keinen Streit ums Geld gibt.
Und auch heute gilt: wenn es Unklarheiten bei den Berechnungen gibt, wenden Sie sich an das Ministerium. Von dort aus werden Sie bei der Umstellung unterstützt. Das ist unsere Antwort auf die Auswirkungen durch Corona im Kitabereich.
Herzlichen Dank!



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de