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09.12.20
17:46 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Mietenmoratorium

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 24 – Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Pressesprecherin Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen! Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Andreas Tietze: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 401.20 / 09.12.2020

Soziale Härten durch staatliche Unterstützung mildern
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich eine kleine Vorbemerkung machen. Die Corona-Pandemie hat das Land fest im Griff. Ich wünschte mir, das wäre anders. Erst Ende November hatten wir eine umfangreiche Anhörung von Betroffenenvertreter*innen des erneuten Lockdowns. Und wir haben eindrucksvoll gehört, wie existenziell die Bedrohung beispielsweise bei den Solo-Selbstständigen, in der Veranstaltungsbranche und bei Kulturschaffenden inzwi- schen ist. Nicht wenige befinden sich seit März in einem pandemiebedingten Dauerlock- down, während Fixkosten wie Miete, Heizung, Bankkredite und Leasingraten weiter be- dient werden müssen. Wir konnten hören, dass die finanziellen Reserven bei vielen auf- gebraucht sind. Trotz Überbrückungshilfen ist die Situation dramatisch.
Ich habe auch aus der Anhörung mitgenommen, dass es nicht das Virus ist, das die Men- schen akut in Bedrängnis bringt, sondern die mit dem Virus verbundenen Verordnungen. Aber die sind nun mal notwendig. Die Infektionsschutzbestimmungen kommen allen von uns zu Gute. Das Schwierige an diesen Bestimmungen: Wir tragen sie alle, die Lasten sind aber nicht alle gleichmäßig verteilt. Die Bürger*innen sind unterschiedlich hart von den Einschränkungen betroffen und genau darauf zielt dieser Antrag der SPD!
Es geht dabei um eine vorübergehende Verteilung auf mehrere Schultern. Lassen Sie mich vorwegsagen: Ihre politische Intention, die Härten für Menschen in dieser Zeit durch staatliche Unterstützung zu mildern, teilen wir nicht nur, wir würden Ihrem Antrag sogar zustimmen. Meine Bundestagsfraktion hat das Auslaufen des Mietmoratoriums zum 30.6.2020 scharf kritisiert.
In den Gesprächen mit unseren Regierungspartner*innen konnte ich erreichen, dass wir ihren Antrag in den Ausschuss überweisen. Ich höre aber auch die Kritik, wie geschützt Mieter*innen wirklich sind, wenn sie in Zahlungsrückstand geraten. Bei Energie, Wasser- oder Telefonrechnungen galten ähnliche Regelungen. Am Ende müssen sie die Miete Seite 1 von 2 zahlen.
Das Mietmoratorium hat in der ersten Phase Erleichterung geschaffen. Mittlerweile sind aber umfangreiche Unterstützungshilfen auf den Weg gebracht worden. Es gehört auch zur Wahrheit, Frau Ünsal, dass Sie sich in Berlin in Ihrer Großen Koalition auch nicht durchsetzen können. Machen Sie uns jetzt bitte nicht dafür verantwortlich, wenn wir bis- her keine Unterstützung bei unseren Koalitionspartner*innen bekommen. Es gibt ja auch Kritik aus der SPD, zum Beispiel in der Form, wie sich Ihr ehemaliger Innenminister und Parteikollege Andreas Breitner geäußert hat.
Von daher ist der Weg sinnvoll, im Ausschuss weitere Initiativen zu beraten. Es geht um die Frage: Ist ein Mietmoratorium jetzt das richtige Instrument oder gibt es bessere Alter- nativen?
Eine aufgeschobene Gewerbemiete, nicht bezahlte Strom- oder Wasserrechnungen fal- len später an und der Schuldenstand drückt. Die anvisierte November- oder Dezember- hilfe geht da in die richtige Richtung – sie muss nur zeitnah ausgezahlt werden und ich freue mich sehr, dass eine Abschlagszahlung von bis zu 50.000 Euro möglich sein wird, vorher waren es bis zu 10.000 Euro.
Liebe Kollegin Ünsal, lassen sie uns im Ausschuss fachlich beraten, was jetzt wirklich wirkt und hilft. Wir wollen auch darüber diskutieren, ob nicht eine Änderung des §313 BGB –Störung der Geschäftsgrundlage helfen kann. Betriebsschließungen und Nut- zungsbeschränkungen aufgrund von behördlichen Allgemeinverfügungen verändern die Vertragsgrundlagen. Auch die Vorschläge der Immobilienbranche und des Handels selbst, zum Beispiel Mietverzicht auszuüben, damit Innenstädte nicht veröden, finden wir interessant.
Es doch so Frau Ünsal, Einzelhändler*innen in Kiel, Lübeck und sonst wo im Land bilden derzeit eine große Schicksalsgemeinschaft. Auch die Idee eines „Sicher-Wohnen- Fonds“, wie vom Deutschen Mieterbund vorgeschlagen, finden wir spannend.
Und wie gesagt: Wenn von Bundesseite der Bezug von Hilfsgeldern verlängert wird, könnte es konsequent sein, auch dieses Hilfsinstrument des Mietmoratoriums neu aufzu- legen. Es geht nicht darum, anfallende Kosten abzuwälzen, sondern darum, den akuten Druck zu nehmen. Denn wenn die Hilfen greifen und Auszahlungen stattgefunden haben, können die aufgelaufenen Kosten ja auch bezahlt werden.
Für uns ist auch ein weiterer Weg, den Zugang zu Wohngeld zu erleichtern – und es ist gut, dass das geschehen ist. Aber ein Wohngeldbezug wird in vielen Fällen ja gar nicht dauerhaft nötig sein, sondern wird nur als passagere Entlastung gebraucht.
Wir möchten die Gelegenheit haben, im Ausschuss ganz genau hinzuschauen, wie sich die Situation in Schleswig-Holstein durch die neuerlichen Schließungen entwickelt hat. Übrigens: In der fast achtstündigen Anhörung hatte niemand ein Mietmoratorium gefor- dert. Viele wollen einfach nur wieder ihren Job machen dürfen und das verstehe ich voll und ganz.
Vielen Dank.
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