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07.12.20
15:30 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung, Finanztransaktionssteuer, Mietenmoratorium, Krankenhausgesetz, Aufbau von Frauenmilchbanken

Nr. 122 / 7. Dezember 2020


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Maßnahmen zur Corona- Bekämpfung, Finanztransaktionssteuer, Mietenmoratorium, Krankenhausgesetz, Aufbau von Frauenmilchbanken

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 9. Dezember, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zu den neuesten Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern sowie weitere Themen mit Bezug zur Corona- Pandemie wie die Impf-Strategie für Schleswig-Holstein, die Forderung nach mehr Abstand in Bussen und Bahnen bei der Schülerbeförderung oder die Weiterentwicklung der Corona- App; außerdem stehen die Wiederinkraftsetzung des Mietenmoratoriums, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, ein Landeskrankenhausgesetz sowie der Aufbau von Frauenmilchbanken auf der Tagesordnung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 9. Dezember, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Akzeptanz in der Bevölkerung und Gemeinsamkeit im Parlament nicht gefährden: Nachgipfelkommunikation zum Corona-Management von Bund 2

und Ländern muss besser werden!“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Am Donnerstag (3. Dezember) wurden viele Menschen von der Meldung überrascht, dass sich Bund und Länder einen Tag zuvor darauf verständigt haben, die Zeitspanne für den neuen Teil- Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Museen, Theatern und Freizeiteinrichtungen bis zum 10. Januar zu verlängern. Ursprünglich war der 20. Dezember festgesetzt. Nicht nur Oppositionsführer Ralf Stegner, dessen SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde zu dem Thema beantragt hat, kritisierte das Vorgehen als „Überrumpelungstaktik“ von Bürgern und Parlamenten. Auch die in Schleswig-Holstein mitregierenden Liberalen zeigten sich überrascht. „Die geringe Halbwertzeit der Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz ist wirklich problematisch“, meinte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Es habe seit dem Mittwoch des großen Gipfels in der Woche zuvor (25. November) keine neuen Erkenntnisse gegeben, die eine neue Terminplanung erforderlich gemacht hätten. Stegner kritisierte insbesondere die Übergehung der Parlamente: „Auch, wenn ich die Gründe für die Verlängerung in der Sache nachvollziehen kann, kann ich absolut keinen Grund erkennen, warum man eine Entscheidung, die ursprünglich für den 15. Dezember angekündigt war, überraschend und ohne jegliche Absprache mit den Parlamenten am 2. Dezember verkündet“, erklärte er.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verteidigte die jüngsten Corona-Vereinbarungen von Bund und Ländern gegen die Kritik. Die Konferenz letzten Mittwoch habe Klarheit geschaffen, sagte er. Die Verständigung der vorangegangenen Runde darauf, dass die Regelungen aller Voraussicht nach am 20. Dezember bis Anfang Januar verlängert werden, habe die Frage ausgelöst, was Anfang Januar heiße. „Deswegen ist es gut, dass wir uns darauf verständigt haben, dass die nächste Verordnung einen Regelungsrahmen bis zum 10. Januar hat – das gibt Planungs- sicherheit.“
Der SPD reicht diese Aussage nicht, sie will das Thema auf parlamentarischer Bühne weiterdiskutieren. Der Titel des eingereichten Antrags auf die Aktuelle Stunde lautet: „Akzeptanz in der Bevölkerung und Gemeinsamkeit im Parlament nicht gefährden: Nachgipfelkommunikation zum Corona-Management von Bund und Ländern muss besser werden!“


TOP 31 Mündlicher Bericht zur Umsetzung der Impfstrategie, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2629), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 37 Minuten
Bald dürfte es mit dem Impfen gegen Corona losgehen. Hersteller haben bereits für zwei Präparate Zulassungsanträge in der EU gestellt, eine Freigabe könnte es binnen Wochen geben. Kann in Schleswig-Holstein dann schnell, flächendeckend und in hoher Frequenz geimpft werden? Die Koalitionsfraktionen haben bei der Landesregierung nach einer „Impfstrategie“ nachgefragt. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) wird im Plenum berichten. 3

Der Aufbau von Impfzentren läuft zwischen Nord-und Ostsee bereits auf Hochtouren. Landesweit sollen 29 Impfzentren entstehen. Ob Tennishalle, Ex-Spielplatz, Konzerthaus – Corona- Impfzentren bekommen auch ungewöhnliche Heimstätten. Vom 15. Dezember an sollen die Zentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten einsatzbereit sein. In den Impfstätten sind laut Gesundheitsministerium zwei bis acht sogenannte Impflinien vorgesehen. Diese umfassen alle Schritte einer Impfung – von der Anmeldung und Registrierung über die Aufklärung, die Impfung selbst bis hin zu Dokumentation und Nachbeobachtung.
Minister Garg rechnet mit dem ersten zugelassenen Impfstoff Ende Dezember. Die erste Tranche für Schleswig-Holstein wird demnach bei etwa 170.000 Dosen liegen. Auch Schutzausrüstung, Spritzen, Kanülen, Alkoholtupfer habe Schleswig-Holstein zum Teil schon im August bestellt. Vorrang bei Impfungen hätten etwa medizinisches und pflegerisches Personal im Umgang mit Covid-19-Patienten sowie besonders anfällige Gruppen. Garg betonte, eine Impfung gegen Sars- Cov-2 werde freiwillig sein. Seitens der Kassenärztlichen Vereinigung SH (KVSH) wurde vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass knapp 2000 Ärzte und medizinische Fachangestellte einem Aufruf der KVSH gefolgt seien, sich am Impfdienst zu beteiligten.
CDU, Grüne und FDP wollen von der Landesregierung weiterhin unter anderem wissen, mit welchen Impfstoffmengen und Impfmaterialien insgesamt gerechnet wird, wie die Impfzentren logistisch betrieben werden, ob es mobile Impfteams, etwa für Pflegeeinrichtungen, geben wird und wie die Terminvergabe erfolgen soll.


TOP 32 Polizei gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2630), geplanter Aufruf 11:37 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
In einer Resolutionsvorlage begrüßen die Koalitionsfraktionen die angekündigte bundesweite Untersuchung zu möglichen extremistischen und rassistischen Einstellungen in Polizeikreisen sowie innerhalb öffentlicher Institutionen. Ferner unterstützen CDU, Grüne und FDP die Pläne von Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) für eine landesinterne Studie zum Werteverständnis und zur Grundhaltung der Beamten. „Der Landtag unterstützt alle Bemühungen der Landesregierung, proaktiv das Erstarken sämtlicher Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wirksam zu bekämpfen“, heißt es in dem zweiseitigen Antrag. Weiter wird in dem vorliegenden Papier die Landesregierung gebeten, „im Rahmen des schleswig-holsteinischen Aktionsplanes gegen Rassismus auch den Arbeitsalltag, das Werteverständnis sowie die Widerstandsfähigkeit der Polizei gegen menschenverachtende Verhaltensweise zu untersuchen“. Gegebenenfalls sei später zu prüfen, ob und an welchen Stellen die Einstellungsverfahren, die Aus- und Fortbildung sowie die Organisations- und Führungskultur entsprechend gestärkt werden können. Und: Um rassistischen und anderen menschenfeindlichen Einstellungen im Staatsdienst vorzubeugen, müsse politische Bildung als ein fester Bestandteil in Aus- und Fortbildungen verankert werden, lautet eine weitere Forderung. 4

Ende Oktober hatte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer nach monatelangem Streit in der Großen Koalition doch bereit gezeigt, eine Studie zu Rassismus in der Polizei in Auftrag zu geben. Allerdings zu seinen Bedingungen: Der CSU-Politiker besteht darauf, dass die Forscher gleichzeitig auch Schwierigkeiten und Frust im Alltag der Sicherheitsbeamten in den Blick nehmen. Der Diskussion vorangegangen waren Berichte von rechtsextremen Chatgruppen von Polizisten in mehreren Bundesländern. SPD, Linke und FDP hatten daraufhin eine umfassende Rassismus- Studie bei der Polizei gefordert.
Aus einem Lagebericht des Bundesinnenministeriums zu Rechtsextremismus-Verdachtsfällen bei Polizei, Zoll und Geheimdiensten geht hervor, dass Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden, die durch rechtsextremistische Handlungen auffallen, nur selten Kontakte zu Organisationen der rechten Szene hätten. Der Bericht listet zwischen Januar 2017 und März 2020 insgesamt 58 Verdachtsfälle bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und 319 Fälle in den Ländern auf. Davon stammen drei Fälle nach Angaben des Innenministeriums in Kiel aus Schleswig-Holstein. Ministerin Sütterlin-Waack betont, Verfassungsschutz und Polizei verfolgten bei fremdenfeindlichen, rassistischen oder rechtsextremistischen Vorfällen eine Null-Toleranz-Linie. Die Aus- und Fortbildung setze auf das Bild einer weltoffenen Bürgerpolizei.


TOP 23 Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2611), geplanter Aufruf 12:11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen eine Lücke bei der Freistellung von Einsatzkräften der nicht- polizeilichen Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein schließen. Die Landesregierung soll hierfür dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung vorlegen. Denn derzeit können Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz nur dann problemlos verlassen, wenn ihre Einheit im Katastrophenschutz verankert ist.
Momentan ist es so, dass rechtliche Vorgaben zur Arbeitsfreistellung bei Einsätzen oder Fortbildungen nur für Mitglieder von Einheiten oder Einrichtungen gelten, die im Katastrophenschutz anerkannt sind, wie etwa Regieeinheiten, Technisches Hilfswerk oder Schnelle Einsatzgruppe (SEG). Der private Arbeitgeber erhält in dem Fall auf Antrag seine Kosten für die gesamte Ausfallzeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin erstattet. Für Einheiten anderer Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe oder Malteser, sowie für Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gilt diese Freistellungsverpflichtung bislang nicht – zumindest dann nicht, wenn die Einheit nicht den Katastrophenschutzeinheiten zugeordnet ist. Deshalb sei es notwendig, für die anderen Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ebenfalls die soziale Sicherung nach den Vorgaben des Brandschutzgesetzes gesetzlich zu verankern, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Eine Dienstverpflichtung müsse durch eine gesetzliche Freistellungs- verpflichtung des Arbeitgebers ermöglicht und abgesichert werden. Die Helfergleichstellung wäre dabei „auch ein wichtiger Schritt zur Förderung des Ehrenamtes“, so die Koalitionäre. 5

Laut Landesregierung engagieren sich 43 Prozent der Schleswig-Holsteiner ehrenamtlich. Das sind rund eine Million Menschen. Allein in den Freiwilligen Feuerwehren sind laut Landesfeuerwehrverband rund 50.000 Menschen aktiv.


TOP 21 Finanztransaktionssteuer einführen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2609), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Die Finanztransaktionssteuer soll „für sämtliche Umsätze am Wertpapiermarkt“ erhoben werden. Dies verlangt der SSW. Ausnahme: Für Kleinsparer müsse ähnlich wie in Frankreich oder Italien eine steuerfreie Bagatellgrenze von mindestens 3.000 Euro Umsatz jährlich gelten. Sollte die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer nicht möglich sein, müsse die Finanztransaktionssteuer auf nationaler Ebene eingeführt werden, so der SSW.
Bei der Finanztransaktionssteuer handelt es sich um eine Umsatzsteuer auf Wertpapiergeschäfte und Börsentransaktionen. Sie lehnt sich in der Idee an die in Deutschland im Jahr 1991 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer an. Als Ziel der Finanztransaktionssteuer wird die künstliche Verteuerung von Spekulationsgeschäften genannt, so dass sich gewisse Optionsgeschäfte und Leerverkäufe nicht mehr lohnen sollen. Schon vor neun Jahren hatte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Einführung einer derartigen Abgabe vorgelegt. Ende 2019 erfolgte ein weiterer Vorschlag des Bundesfinanzministers. Bisher hat es hierüber noch keine Einigung auf EU-Ebene gegeben. Der SSW erinnert CDU/CSU und SPD in Berlin an ihr Versprechen im Koalitionsvertrag. Dort sei die Einführung einer substanziellen Finanztransaktionssteuer vereinbart worden. Da bislang nichts geschehen sei, würden weiterhin weite Teile des nationalen und internationalen Handels mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten nicht angemessen besteuert.


TOP 34 Antrag auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, Antrag der Landesregierung (Drs. 19/2320), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2603), geplanter Aufruf 15:34 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Die Hochschulen in Schleswig-Holstein sollen auch weiterhin mit genügend Personal arbeiten können, und die aufgebauten Studienkapazitäten sollen bedarfsgerecht erhalten bleiben. Dafür hatten die Regierungschefs von Bund und Ländern im Sommer 2019 den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ aufgesetzt. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Nachfolgepapier des Hochschulpakts 2020, der Ende des Jahres ausläuft. Gemeinsam wollen nun Bund und Länder die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen flächendeckend und dauerhaft verbessern. Der Landtag unterstützt den Vertrag – fordert aber auch eine Änderung und eine Ergänzung. So sollen mindestens 40 Prozent der Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen unbefristet besetzt werden. Derzeit sind es knapp 32 Prozent. Im Ursprungsvertrag ist davon die Rede, dass sich der Zielwert bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung dem Bundesschnitt von knapp 34 „nähert und nicht absinkt“. Außerdem wurde in 6

den Ausschussberatungen beschlossen, dass jede Hochschule bis 2024 eine individuelle Diversity-Strategie mit verbindlichen Zielen und Maßnahmen oder ein Diversity-Audit durchführen soll. Das Audit soll Hochschulen ermutigen, die mit der Diversität der Studierenden und Beschäftigten verbundenen Herausforderungen anzunehmen, und Wege aufzeigen, wie im Einklang mit dem jeweiligen Profil eine spezifische Diversitätsstrategie weiterentwickelt und umgesetzt werden kann.
Mit der von Bund und Ländern im Zukunftsvertrag vereinbarten dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung in Studium und Lehre. Dazu gehört die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen. Der Bund stellt für den Vertrag von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder legen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe drauf, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt transparent nach einem jährlich neu berechneten Schlüssel.
Die Umsetzung des Zukunftsvertrags trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung. Alle sieben Jahre legt jedes Land in Abstimmung mit dem Bund in einer Verpflichtungserklärung fest, welche landesspezifischen strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel verfolgt, um die gemeinsam vereinbarten Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen. Die Verpflichtungserklä- rungen der Länder für die Jahre 2021 bis 2027 wurden Ende Juni 2020 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern zur Kenntnis genommen und veröffentlicht.
Laut Studentenwerk Schleswig-Holstein gab es im Wintersemester 2018/2019 knapp 60.000 Studenten im Land, die mit Abstand meisten an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, gefolgt von der Fachhochschule Kiel und der Europa-Universität Flensburg.


TOP 24 Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2620), geplanter Aufruf 16:16 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Die SPD im Kieler Landtag macht sich dafür stark, dass Menschen mit Mietrückständen wegen der Corona-Pandemie ihre Wohnung bis zum Ende der Krise nicht gekündigt werden darf. Die Fraktion pocht auf eine Verlängerung des im Juni abgelaufenen Moratoriums für Mieter sowie für den Aufschub von Energierechnungen. Die Landesregierung solle sich entsprechend mit einer Bundesratsinitiative einsetzen. Die Sozialdemokraten wollen die im Frühjahr erlassenen Erleichterungen für Mieter und Verbraucher bis zum Ende der Corona-Krise verlängern. 7

Wohnungswirtschaft und Energieversorgende seien in der Pflicht, „in der anhaltenden Krise weiterhin partnerschaftlich individuelle Lösungen für die Betroffenen in finanziellen Notsituationen zu entwickeln“, heißt es in dem Antrag. Um coronabedingte Wohnungsverluste sowie Rückstände bei Gas-, Wasser- und Stromrechnungen zu verhindern, sollten unbürokratische Möglichkeiten zu Ratenzahlungen und Stundungen gefunden werden.
Kurz nachdem das sogenannte Mietmoratorium, das einen pandemiebedingten Kündigungsschutz bei Mietrückständen umfasst, Ende Juni ausgelaufen war, war es in Berlin bereits zum Streit in der Großen Koalition gekommen. Die Union sperrte sich gegen das Vorhaben von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die die Verordnung verlängern wollte. „Das sei ein Schlag ins Gesicht von vielen Restaurants, Kneipen und Einzelhändlern, die ihre Rücklagen aufgebraucht haben, immer noch rückläufige Umsätze haben und nun wieder die volle Miete zahlen müssen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese damals. Und in dem Antrag der SPD- Landtagsfraktion in Kiel, die das Thema jetzt weiterverfolgt, heißt es: Die Gefahr von Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der eigenen Wohnung „wird umso größer, je länger die Krise andauert und je stärker sich diese auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt“.


TOP 3 und 4 Entwurf eines Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1757), Ausschussüberweisung am 15. November 2019, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2598), Entwurf eines Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs, 19/1901), Ausschussüberweisung am 24. Januar 2020, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2599), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will den Maßregelvollzug und die Unterbringung von Menschen mit psychischen Problemen reformieren und an aktuelle Gegebenheiten und Rechtsprechungen anpassen. Sie hat hierfür zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die der Landtag in dieser Tagung in Zweiter Lesung behandelt.
Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist. Diese Feststellungen trifft das Gericht in der Hauptverhandlung. Die Betroffenen werden anschließend in eine Einrichtung des Maßregelvollzuges eingewiesen. In Schleswig-Holstein gibt es diese in Neustadt und Schleswig. Dort soll neben hohen baulichen Sicherheitsstandards eine qualifizierte Therapie für eine Besserung des psychischen Zustandes der forensischen Patienten und für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Typische Krankheitsbilder sind Schizophrenie, affektive Störungen wie Depressionen, Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen. Im Gesundheitsministerium ist seit 2005 eine Fachaufsicht über den Maßregelvollzug etabliert, um die demokratische Legitimation zu gewährleisten. Das Land trägt die Kosten des Maßregelvollzugs. 8

Änderungen beim „Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen“ sind aufgrund zahlreicher inhaltlicher Änderungen, der Einführung neuer Regelungen sowie der Änderung der Reihenfolge der Vorschriften geboten. Den Schwerpunkt der Novellierung bilden unter anderem die Anpassung der Vorschriften zur Fixierung an die Anforderungen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Klarstellung der gesetzlichen Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes, eine Stärkung der Rechtsstellung der betroffenen Menschen während der Unterbringung oder die Festlegung der Qualifikationsanforderungen an Gutachterinnen und Gutachter. Ein gesonderter Abschnitt beschäftigt sich zudem mit Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen während der Unterbringung. Ähnlich sieht es im Maßregelvollzugsgesetz aus, das seit 2008 im Kernbereich unverändert ist. Auch hier gab es verschiedene Entwicklungen in der Fachdiskussion und der Rechtsprechung – insbesondere vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juli 2018 zum Thema Fixierung.
Der zuständige Sozialausschuss hat in beiden Gesetzesvorlagen Änderungen vorgenommen, die vor allem den betroffenen Personen zu Gute kommen sollen. So soll unter anderem betont werden, dass kein Mensch im Rahmen des Maßregelvollzugs auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf.



Donnerstag, 10. Dezember, 10 bis 18 Uhr



TOP 26 Schülerinnen und Schüler in Bus und Bahn bei Hin- und Rückfahrten zur Schule besser schützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2622), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In der Schule werden Kinder und Jugendliche seit Beginn des Schuljahres in Kohorten aufgeteilt, und sie müssen häufig eine Maske tragen – aber auf dem Weg dahin fällt es oft schwer, auf Abstand und Hygiene zu achten. Die SPD will das Problem der verstopften Schulbusse nun mit einer „Busbörse“ bekämpfen. Das Land soll alle ungenutzten Busse von öffentlichen und privaten Betreibern sowie die zur Verfügung stehenden Busfahrer erfassen. Die Kreise sollen auf das Angebot zugreifen können, falls es bei ihnen Engpässe gibt. Die Kosten soll nach Vorstellung der Sozialdemokraten das Land tragen.
Ein ähnliches System strebt die SPD auch für die Waggons im Schienenverkehr an. Für den Hamburger Rand soll das Land eine Lösung mit dem Senat der Hansestadt finden, der Hauptanteilseigner des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) ist. Ziel sei „eine Erhöhung der 9

Taktung, sodass die Abstandsregelungen besser gewahrt werden können“, heißt es in dem SPD- Antrag. Der Schulbetrieb müsse „so lang wie möglich“ aufrecht erhalten bleiben. Die Reisebusunternehmen hätten bereits ihre Unterstützung angeboten, weil deren Busse wegen der aktuellen Einschränkungen im Tourismus vielfach stillstünden. Eine „Busbörse“ hatte die SPD bereits in der Septembertagung gefordert. Der Vorstoß war aber am Widerstand der Koalitionsfraktionen gescheitert.


TOP 30 Die Corona-App jetzt weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2628), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Im Kampf gegen das Coronavirus setzen die Koalitionsfraktionen auch auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App und begrüßen die von der Bundesregierung angeregte Weiterentwicklung. Dem Vernehmen nach sind ein einfacherer Warnprozess, automatische Erinnerungen zur Information von Kontaktpersonen nach einem positiven Test und eine Mini- Übersicht (Dashboard) mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf vorgesehen. Zudem solle die Messgenauigkeit durch eine geplante technische Umstellung verbessert werden. Und auch die Intervalle für eine Benachrichtigung über eine Warnung sollen verkürzt werden.
CDU, Grüne und FDP im Norden listen in ihrem Antrag noch weitere Komponenten auf, die in die für Anfang 2021 geplante neue App einfließen könnten. Genannt werden etwa die Möglichkeit zur freiwilligen Führung eines Kontakttagebuches, die Schaffung einer digitalen Anmeldemöglichkeit zum Beispiel bei Gaststätten und Veranstaltungen oder auch „eine Erweiterung des potentiellen Nutzerkreises durch sukzessive Erweiterung der Kompatibilität mit weiteren Smartphone-Typen sowie anderen persönlichen Geräten, wie Armbändern, Fitnessuhren oder Schlüsselanhängern“. Weiter erachten es die Koalitionsfraktionen als sinnvoll, wenn die App künftig das Abrufen regionaler Informationen, beispielsweise zu aktuell gültigen Regelungen und Verordnungen, ermöglichen könne. Für die effektive Pandemiebekämpfung sei eine funktionierende Kontaktnachverfolgung zwingende Voraussetzung, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Die Warn-App benötige ein funktionales Update, „um den Menschen einen größeren Mehrwert zu bieten, attraktiver zu werden und ihr Potential voll auszuschöpfen“.
Die im Juni gestartete Warn-App ist inzwischen mehr als 22 Millionen Mal auf geeigneten Smartphones heruntergeladen worden. Die Anwendung kann messen, ob sich Handynutzer über eine längere Zeit näher als etwa zwei Meter gekommen sind. Ist ein Nutzer positiv getestet worden und hat dies in der App geteilt, meldet sie anderen Anwendern, dass sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben.


TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2396), 10

Ausschussüberweisung am 24. September 2020, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2601), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Bei den Vorbereitungen zur Kita-Reform, die mit etwas Verspätung nun am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, waren einige Unklarheiten in den entsprechenden Gesetzestexten aufgetaucht. Diese will Jamaika mit Änderungen im Bereich des sogenannten Kindertagesförderungsgesetzes beseitigen. Der entsprechende Gesetzesentwurf steht nach der Ersten Lesung im September nun zur Verabschiedung im Plenum an.
Der Änderungsentwurf der Landesregierung entwickelt unter anderem die Kita-Datenbank weiter, präzisiert die Regelung der Schließzeiten und schafft Klarheit bei der Geschwisterermäßigung für Familien im sogenannten „Wechselmodell“, bei dem die Eltern getrennt leben und die Kinder zwischen zwei Haushalten hin und her wechseln. In den Ausschuss-Beratungen wurden weitere Anpassungen vorgenommen: So wurde etwa ein Mindestalter für Kleinkinder in Naturgruppen festgelegt und die Größe für verschiedene Kita-Gruppen näher definiert. Der zuständige Sozialausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD –, den neuen Gesetzestext einschließlich der von ihm beschlossenen Ergänzungen anzunehmen.


TOP 16 Nord-Ostsee-Kanal als Schleswig-Holsteins maritime Lebensader stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2548neu), geplanter Aufruf 11:37 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Er ist 98,637 Kilometer lang, zwischen 102,5 und 162 Meter breit und elf Meter tief: der Nord- Ostsee-Kanal. Die künstliche Wasserstraße zwischen Kiel und Brunsbüttel gilt mit etwa 30.000 Passagen im Jahr als eine der meistbefahrensten künstlichen Wasserstraßen der Welt. CDU, Grüne und FDP wollen diese „maritime Lebensader“ nun stärken und die Bedeutung der dazugehörigen Wirtschaft mit den angrenzenden Häfen Hamburg, Brunsbüttel, Rendsburg und Kiel besser vermarkten. Zudem soll sich die Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für die Stärkung der Infrastruktur des Nord-Ostsee-Kanals einsetzen. Zu den acht im Antrag formulierten Punkten zählen etwa der Aufbau eines Instandsetzungsdocks für die oft kaputten Schleusentore, die Erarbeitung eines Notfallkonzeptes sowie einer ausreichenden materiellen wie personellen Abdeckung für schnellere Reparaturen. Auch Umweltaspekte fließen im Antrag mit ein. So soll etwa ein neues Gebührensystem gestaffelte Umweltrabatte für emissionsreduzierende Antriebe enthalten, und Aufträge für Neubauten von Kanalfähren sollen vorgezogen werden.
Derzeit wird die Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals ausgebaut. 500 Millionen Euro investiert der Bund in den kommenden zehn Jahren in die 20 Kilometer lange Engstelle der künstlichen Wasserstraße zwischen Kiel und Großkönigsförde. Dies verkündete Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Anfang Oktober bei einem Besuch der Baustelle am Nord-Ostsee-Kanal.


TOP 5 Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig- Holstein – Landeskrankenhausgesetz- (LKHG), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2042), 11

Ausschussüberweisung am 18. März 2020, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2600), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Als letztes Bundesland bekommt Schleswig-Holstein ein Krankenhausgesetz – eine Mehrheit für die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Tagung vorausgesetzt. Die Landesregierung schreibt darin unter anderem die Pflicht zur Aufnahme von Notfallpatienten fest. Selbst bei voller Auslastung ihrer Stationen sollen Schleswig-Holsteins Kliniken zur Aufnahme von Notfallpatienten nunmehr verpflichtet sein. Im schlimmsten Fall könne die künftige Rechtsaufsicht für die Krankenhäuser ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen, hatte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) bereits im Frühjahr bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs betont. Fälle, in denen Rettungswagen zwei oder drei Krankenhäuser anfahren müssten, bevor ihr Patient in einer Klinik aufgenommen wird, sollen damit der Vergangenheit angehören. Außerdem müssen die Kliniken künftig ihre aktuellen Behandlungskapazitäten offenlegen, und sie sollen bei Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf wie Kinder, Menschen mit Handicap oder sterbenskranke Patienten – soweit möglich – auch Begleitpersonen aufnehmen.
Das Land erhält durch das Gesetz zudem mehr Gestaltungsspielraum. So kann die Landesregierung etwa mit dem Krankenhausplan verstärkt auf Zentren und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen Spezialkliniken hinwirken. Die Landesregierung will nicht nur wie bisher Fachgebiete wie innere Medizin oder Chirurgie als Aufträge an Krankenhäuser vergeben, sondern beispielsweise auch die hochkomplexe Behandlung von Menschen nach einem Schlaganfall. Das Ministerium kann ferner Mindestfallzahlen für bestimmte Krankenhaus- Leistungen festlegen. Kliniken, die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentren ausgewiesen sind, sollen bestimmte hoch spezialisierte Behandlungen nicht mehr machen dürfen. Im Zuge der Ausschussberatungen wurde noch eine engere Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte bei einigen rechtsaufsichtlichen Verfahren mit in das Gesetz aufgenommen.
Ferner wurde der Passus eingefügt, dass sich die Krankenhäuser „für den Fall einer Pandemie oder einer vergleichbaren gesundheitlichen Lage, insbesondere durch Erstellung und Fortschreibung entsprechender Pandemiepläne sowie durch Vorhaltung von ausreichend persönlicher Schutzausrüstung entsprechend ihres Versorgungsauftrages“ vorzubereiten haben.


TOP 15 Aufbau von Frauenmilchbanken fördern, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/2517neu), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem gemeinsamen Antrag machen sich CDU, Grüne und FDP mit SPD und SSW für den Aufbau von Frauenmilchbanken stark, an die frisch gebackene Mütter überschüssige Milch spenden können. Sie fordern die Landesregierung auf, solche Spende-Möglichkeiten für Muttermilch an Kliniken in Schleswig-Holstein mit Neugeborenen-Stationen „modellhaft finanziell zu fördern“. Außerdem sollen Gespräche mit Krankenkassen geführt werden, etwa um „eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung“ sicherzustellen. Besonders für Frühchen, aber auch für kranke Neugeborene sei Muttermilch „sehr wertvoll“, so die Antragsteller. Es sei wissenschaftlich 12

erwiesen, „dass Muttermilch das Kind vor Infektionen und Allergien schützt, für eine gesunde Darmflora sorgt und langfristig präventiv z.B. bei der Vermeidung von Diabetes wirkt.“ Mit gespendeter Muttermilch könne „wertvolle Hilfe“ geleistet werden. Ähnlich wie bei einer Blutspende würden die Spenderinnen „auf übertragbare Krankheiten wie HIV oder Hepatitis-B untersucht und ihre Muttermilch auf Krankheitserreger und Rückstände überprüft“, heißt es weiter.
Die Idee der Frauenmilchbanken ist nicht neu – die erste gab es laut einem dpa-Bericht 1919 in Magdeburg. Derzeit erleben sie ein Comeback. 2016 gab es in Deutschland 15 solcher Einrichtungen, 2019 waren es bereits 23. Oftmals tragen Kliniken die Kosten selbst. Eine von der Initiative für Frauenmilchbanken erstellte Karte der heutigen Frauenmilchbanken Deutschlands zeigt ein klares Ost-West-Gefälle: 15 sind in Ostdeutschland, nur 8 im Westen. Neueröffnungen gab es der Initiative zufolge 2018 in Augsburg und Vechta sowie 2019 in Hannover. Vorbereitungen laufen demnach für zwei weitere Einrichtungen, in Frankfurt am Main und in Wolfsburg.


TOP 19 Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Corona-Epidemie, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2588), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen wissen, wie es um die „Funktionsfähigkeit der Justiz und des Justizvollzugs in Schleswig-Holstein während der Corona- Epidemie“ bestellt ist. In einem mündlichen Bericht soll die Landesregierung unter anderem darstellen, wie sich die eingeführten Beschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus auswirken und wie die Belastung des Personals zu bewerten ist.
Derweil finden Gerichtsverhandlungen in Schleswig-Holstein zunehmend als Videokonferenzen statt. Aus dem Justizministerium hieß es Mitte November, alle Gerichte und Staatsanwaltschaften seien mit der Technik dafür ausgerüstet worden. Zudem hätten alle Richter und Staatsanwälte sowie alle Rechtspfleger mobile Endgeräte bekommen.
Laut Agentur-Berichten beschäftigen die Gerichte im Land derzeit viele Corona-Klagen. So sind bis Ende Oktober insgesamt 96 Verfahren im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingegangen, beim Verwaltungsgericht waren es im gleichen Zeitraum 21 Hauptsache- und 118 Eilverfahren. Dabei ging es unter anderem um das Beherbergungsverbot, Maskenpflicht an Schulen oder Entschädigungen für wirtschaftliche Einbußen.


TOP 33 Mündlicher Bericht zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2632), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 13

Mit dem Jahreswechsel wird die neue Autobahn GmbH ihren Betrieb aufnehmen. Sie soll sich dann um das 13.000 Kilometer lange Netz der deutschen Autobahnen kümmern. Bisher gibt der Bund als Eigentümer das Geld, die Länder sind für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Ziel ist es, künftig schneller zu planen und zu bauen. Vor diesem Hintergrund fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, dem Parlament die künftige Zusammenarbeit des Landes mit der Autobahngesellschaft näher zu erläutern. Mit Aufnahme des Betriebs der Bundesbehörde wechseln auch Mitarbeiter aus der bisherigen Verwaltung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) zum Bund.
Die Reform der Autobahnverwaltung stand immer wieder in der Kritik. Befürchtet wird etwa, dass die neue Behörde nur schwer in Gang komme und damit Bauprojekte verzögert würden. Anfang November wurde bekannt: Die neue Autobahngesellschaft braucht wesentlich mehr Geld. Bisher sind im Regierungsentwurf für die Autobahn GmbH rund 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt – es gibt aber einen Mehrbedarf von rund 600 Millionen Euro. Das Bundesverkehrsministerium begründete dies mit höheren Personalkosten nach dem Abschluss eines Tarifvertrages sowie höheren Planungskosten. Die Investitionen in die Autobahnen seien auf ein Rekordniveau gestiegen. Außerdem gebe es einmalige Aufbaukosten der Gesellschaft etwa für einheitliche IT-Systeme.


TOP 36 und 44 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1510), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2612); Regelmäßige Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Fleischindustrie in Schleswig- Holstein sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2336neu 2. Fassung), Landtagsbeschluss vom 28. August 2020, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2616), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung hat einen vom Landtag geforderten Bericht zur Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Fleischindustrie vorgelegt, der nun im Plenum beraten werden soll. Hintergrund sind die besonders im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel bei den Wohn-, Hygiene-, und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Dem Bericht zufolge ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord Ende Juni angewiesen worden, die Kontrollen zu intensivieren. Mit Erfolg: Die festgestellten Mängel seien in den Sommermonaten deutlich zurückgegangen, sodass die Kontrolldichte inzwischen wieder etwas entzerrt wurde.
Seit Ende Juni 2020 wurden in Schleswig-Holstein die großen fleischverarbeitenden Betriebe und Schlachthöfe regelmäßig mehrfach wöchentlich kontrolliert. Ab 2021 soll die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe eng an die Anforderungen des voraussichtlich 2021 in Kraft tretenden „Arbeitsschutzkontrollgesetzes“ angepasst werden und abhängig vom betrieblichen Gefährdungspotential sein. Mit dem geplanten Bundesgesetz werden zudem die Arbeitgeber verpflichtet, die Unterbringung in Unterkünften zu dokumentieren. Voraussetzung für die vorgeschlagene Kontrolldichte ab 2021, etwa zwei Besuche pro Monat in Betrieben mit über 49 Mitarbeiter, und die Auswahl der Betriebe sind dem Bericht zufolge „eine sehr geringe Anzahl an 14

Mängeln sowie kein auffälliges Infektionsgeschehen“. Grundsätzlich zeigt sich die Landesregierung überzeugt, dass mit dem neuen „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ Gesetzeslücken zugunsten einer Verbesserung der Arbeits- und Unterkunftsbedingen der Beschäftigten in der Fleischindustrie geschlossen werden können. Die Ausweitung der Tests in allen sechs großen Schlachthöfen in Schleswig-Holstein hatte Gesundheitsminister Garg bereits im Mai angeordnet. Zuvor waren im Umfeld des Vion-Schlachthofs in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg) rund 140 Menschen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Vion hatte daraufhin den Betrieb vorübergehend eingestellt.
Im Zuge der Debatte soll ein älterer Regierungsbericht zum Thema, der bereits im Herbst 2019 beraten worden war, auf Ausschussempfehlung formell zur Kenntnis genommen werden.



Freitag, 11. Dezember, 10 bis 15:30 Uhr



TOP 29 Für Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2626), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Die SPD begrüßt die Linie des Europäischen Parlaments, nach der künftig Auszahlungen von EU- Fördermitteln bereits dann zurückgehalten werden sollen, wenn in EU-Staaten Rechtsstaatsverstöße drohen, die einen Missbrauch der Gelder befürchten lassen. Hintergrund ist die Blockade des EU-Haushalts und der Corona-Konjunkturhilfen durch Ungarn und Polen. Die rechtsnationalen Regierungen in Budapest und Warschau fühlen sich durch den neuen Rechtsstaatsmechanismus in ihrer Souveränität eingeschränkt. Ende November drohten Ungarn und Polen erneut, wichtige Haushaltsbeschlüsse der EU weiter zu blockieren, sollte die Union die jüngst vereinbarte Einführung eines Rechtsstaatsmechanismus nicht zurücknehmen oder zumindest auf die lange Bank schieben. Die Blockade droht das 1,8 Billionen Euro starke europäische Haushaltspaket zu verzögern, das auch Corona-Hilfen im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro umfasst.
Der Anfang November gefundene neue Rechtsstaatsmechanismus ist ein Novum in der EU- Geschichte. Mit dem neuen Mechanismus könnte es erstmals möglich werden, die Missachtung von grundlegenden EU-Werten im großen Stil finanziell zu ahnden. Konkret soll dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht oder ganz klar fördert. Vor allem Ungarn und Polen wurde zuletzt immer wieder vorgeworfen, den Einfluss der Regierung auf die Justiz auszubauen. 15

Die SPD bekräftigt in ihrem Antrag das Prinzip der wechselseitigen Solidarität innerhalb der EU. Nur so könne die Europäische Union Garant für eine Zukunft in Frieden, Sicherheit und Wohlstand sein. Weiter heißt es in dem Resolutionspapier: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekräftigt, dass die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit unabdingbare Voraussetzungen sind für ein friedliches Miteinander in Europa. Dies gilt insbesondere für die Meinungs- und Pressefreiheit ebenso wie für die Unabhängigkeit der Justiz.“


TOP 14 Gemeinsame Beratung – a) Jugendpolitik im Rahmen der deutschen EU- Ratspräsidentschaft stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2456), b) In der Krise das soziale Europa stärken!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2551), geplanter Aufruf 10:33 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Die SPD hat zwei Anträge zu Europa-Themen eingereicht, die in einer gemeinsamen Debatte behandelt werden. Zum einen wollen die Sozialdemokraten helfen, die „Situation von Jugendlichen in Europa und ihre Beteiligung an den demokratischen Prozessen auf allen Ebenen“ zu verbessern. Dazu bitten sie die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die deutsche EU- Ratspräsidentschaft, die noch bis Ende des Jahres läuft, zur Umsetzung der Europäischen Jugendstrategie 2019-2027 genutzt wird. Zum anderen soll darauf hingewirkt werden, in der Corona-Krise „den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa zu sichern“. Ihre Forderung zur Stärkung der europäischen Jugendpolitik untermauert die SPD mit elf Handlungspunkten. Darunter werden verschiedene Austauschprogramme genannt wie etwa Erasmus für Studierende, für das die finanzielle Förderung aufgestockt werden solle. Aber auch Programme für Schüler und Auszubildende sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten mit mehr Geld ausgestattet werden. Ein weiterer Punkt: die „Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen“ mit dem Ziel, „die Kultur und Vielfalt Europas zu entdecken und so eine europäische Identität zu fördern“.
In einem weiteren Antrag machen die Sozialdemokraten auf die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie aufmerksam: Die Krise habe die „Ungleichheiten in Europa verschärft“. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft soll deshalb auch dazu genutzt werden, „die sozialen Auswirkungen der Krise zu bewältigen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa zu sichern“, heißt es in dem entsprechenden Papier. In einem Maßnahmen-Katalog werden insgesamt 16 Punkte aufgeführt, mit denen „die Säule sozialer Rechte“ gestärkt werden soll.
Genannt werden unter anderem ein Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme, ein europaweiter Mindestlohn und die Stärkung der Rechte „entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Für die Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzland fordern die Sozialdemokraten „eine schnelle und unbürokratische Anerkennung von Berufsabschlüssen, die weitere Stärkung der Grenzpendlerberatung und die Aufhebung der erforderlichen Bescheinigungen für kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen“. 16

TOP 18 und 20 Bundesländer in die Mittelvergabe im Rahmen des Aufbauinstruments Next Generation EU einbeziehen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2561), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2627); European Green Deal muss auch in der Krise die sozialökologische Wende bringen!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2608), geplanter Aufruf 11:07 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Mit dem Aufbau-Fonds „Next Generation“ hat die EU im Juli ein Hilfspaket im Umfang von 750 Milliarden Euro geschnürt, um die Corona-Krise zu bewältigen. Die Mittel daraus sollen unterschiedlich verteilt werden. Kernstück ist die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität zur Bewältigung der Corona-Krise, mit der 672,5 Milliarden Euro aus dem Aufbau-Fonds direkt an die Mitgliedstaaten fließen sollen. Die Voraussetzung: Es müssen Entwürfe vorgelegt werden, die im Einklang mit den politischen Zielen der EU wie etwa Klimaschutz, Digitalisierung und die Modernisierung der Wirtschaft stehen. Weitere zehn Milliarden sind für den „Just Transition Fund“ vorgesehen, der als ein Instrument zur Umsetzung des „European Green Deal“ geschaffen wurde.
Die Koalitionsfraktionen setzen sich nun dafür ein, „dass die Länder in die Entscheidung der Beantragung und Verwendung von Mitteln aus dem ‚Just Transition Fonds‘ und aus der ‚Aufbau- und Resilienzfazilität‘“ einbezogen werden. Denn: Notwendige Maßnahmen seien in den Ländern „durchaus unterschiedlich“. Daher sollten nach Willen von CDU, Grünen und FDP „die regionalspezifischen Unterschiede“ bedacht und „länderspezifisch sinnvolle Investitions- programme“ angemeldet werden. Als Vorschläge für den Einsatz der Hilfsgelder nennen die Antragsteller etwa Wiederaufbau und Krisenbewältigung, Förderung privater Investitionen und die Aufstockung von EU-Programmen „zur Stärkung und Stabilisierung des Binnenmarktes und zur Beschleunigung der Energiewende und des digitalen Wandels“. Aufgelaufene Defizite sollen dagegen nicht damit ausgeglichen werden.
In ihrem Alternativantrag stellt die SPD die Forderung nach mehr Mitsprache der Länder über die Verwendung der von der EU zur Verfügung gestellten Corona-Hilfen ebenfalls auf. Sie betont dabei insbesondere die „soziale Dimension der Krise“. So müssten die Mittel aus den Förderinstrumenten „konsequent dafür verwendet werden, die sozialen Härten, die sich aus der Umstrukturierung des Arbeitsmarktes ergeben, abzufedern und sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen“. Die Sozialdemokraten gehen darüber hinaus auf eine Initiative des Europäischen Parlaments ein, die den „Just Transition Fund“ betrifft. Dieser ist als Instrument gedacht, mit dem gezielt Regionen bei der Umsetzung der Energiewende unterstützt werden sollen, die derzeit besonders von fossilen Brennstoffen oder treibhausgasintensiven industriellen Prozessen abhängig sind. Die SPD regt an, die Ausschüttung des Fonds nicht auf Kohleregionen zu beschränken, „sondern ihn auch auf Regionen mit anderen Energiewirtschaftszweigen auszuweiten, die im Sinne ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit klimaneutral und ressourceneffizient umgestaltet werden müssen“.
In einem weiteren SPD-Antrag, der in der Debatte mitberaten wird, geht es um den „European Green Deal“. Dieser ist von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 auf den Weg gebracht worden und hat zum Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Die 17

Sozialdemokraten fordern, dass die Ziele des „Green Deal“ trotz der Corona-Pandemie „ambitioniert umgesetzt werden“. Die zu bewältigenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise dürften nicht dazu führen, dass die „Bekämpfung des Klimawandels“ und die „sozialökologische Wende, wie sie der European Green Deal skizziert“, aus dem Blick geraten. Damit der Deal gelingen könne, müssten die „angestrebten Reformen“ vor Ort umgesetzt werden, so die Antragsteller. Als Maßnahmen für Schleswig-Holstein werden etwa „ehrgeizigere Reduktionsziele“, eine Strategie für nachhaltige Lebensmittelproduktion, Meeresschutz und eine europäische Wasserstoffstrategie genannt.


TOP 46 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2282), Landtagsbeschluss vom 28. August 2020, Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 11:41 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Ansage von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther im Spätsommer vergangenen Jahres im Landtag war eindeutig: Bei der Entwicklung und Anwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) will Schleswig-Holstein bundesweit eine führende Rolle übernehmen. Zu diesem Zweck wurde zwischenzeitlich eigens ein millionenschweres Sondervermögen eingerichtet. Von dem Ausbau der KI mit dem Einsatz neuer Technologien erhofft sich Jamaika neue Impulse in den Bereichen Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Jetzt soll die Landesregierung eine erste Bilanz ziehen. Die Koalitionsfraktionen fordern die Regierung auf, dem Landtag mündlich über den aktuellen Stand des KI-Handlungsrahmens zu berichten. Dabei soll insbesondere auch auf die „in Umsetzung befindlichen und in Aussicht genommenen sowie priorisierten Maßnahmen des eingerichteten Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein“ eingegangen werden.


TOP 22 Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein erlassen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2610), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD im Landtag sorgt sich um den Tierschutz im Land und fordert die Landesregierung auf, eindeutige Regeln für den Umgang mit Fundtieren zu schaffen. Eine gültige Richtlinie für die „Verwahrung von Fundtieren“ gebe es in Schleswig-Holstein derzeit nicht. Es sei insbesondere zu berücksichtigen, dass „die Finanzierung der Unterbringung von Fundtieren bei Tierschutzvereinen und in Tierheimen bis zu deren Vermittlung an neue Eigentümer*innen durch die zuständige Behörde gewährleistet“ wird. Gegenwärtige Praxis sei es, dass Fundtiere nach 28 Tagen Tierheimen zur Vermittlung überlassen werden – und auch nur in dieser Zeit würden die Auffangstationen bei der Unterbringung finanziell unterstützt. Oft würde die Vermittlung der Tiere jedoch länger dauern. Die Sozialdemokraten regen daher an, dass örtliche Behörden finanzielle Hilfen „zumindest für die Dauer der Unterbringung“ und „längstens für 6 Monate“ zahlen. Eindeutige Regeln für die „Verwahrung von Fundtieren“ seien „dringend notwendig“, auch um Kommunen, Tierschutzvereinen und Tierheimen Rechtssicherheit zu geben. Die Betroffenen 18

sollten daher nach dem Willen der Sozialdemokraten auch in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen werden.
Die Corona-Krise stellt derweil auch Tierheime vor Probleme. Wegen der Kontaktbeschränkungen können keine Tiere mehr aufgenommen oder vermittelt werden. Für Fund- und Wildtiere gelten jedoch Ausnahmen.


TOP 37 Alarmstufe Rot - Veranstaltungsbranche retten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2382), Alternativantrag der Fraktion von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP (Drs. 19/2453), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/2613), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Erneut wird der Landtag die Situation der Veranstaltungsbranche debattieren. Auf dem Tisch liegen zwei Anträge, über die abgestimmt werden soll. Die SPD will unter anderem mit „wirksamen Überbrückungshilfen“ Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern. Es müssten Lösungen erarbeitet werden, „damit die vielen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen die sinnvollen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens überleben können“. Die Jamaika- Koalition brachte einen eigenen Antrag ein, der die Landesregierung bittet, den Dialog mit der Veranstaltungsbrache fortzuführen und weiterhin Rahmenbedingungen zu schaffen, die die wirtschaftliche Betätigung der Veranstaltungsbranche verbessern.
Unterdessen wurde am Wochenende bekannt, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine staatliche Kosten-Übernahme für Veranstaltungen plant, die in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen. Er wolle die Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen, berichtete am Sonntag die Tagesschau unter Berufung auf ein Scholz-Interview in dem Berliner „Tagesspiegel“. Die Bundesregierung wolle alle Aufwendungen abrechnungsfähig machen, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz. „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Durch die Maßnahme solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen. Zudem arbeite er laut der Zeitung an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen soll, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden können und daher nicht wirtschaftlich sind.
In Schleswig-Holstein hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) Ende November angekündigt, das aktuell mit 4,4 Millionen Euro ausgestattete Kulturfestival Schleswig-Holstein zu verlängern. Den bisher rund 700 Auftrittsmöglichkeiten sollen 400 weitere folgen. Ab Dezember gehe es mit einer Streaming- Variante weiter, sagte Prien. Das Projekt helfe auch der Veranstaltungsbranche. Mehr als 200 kleine Betriebe im Land hätten dadurch Aufträge erhalten. 19

TOP 47 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung, Bericht zur politischen Bildung in der 19. Wahlperiode (Drs. 19/2461), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten
Der Landesbeauftragte für politische Bildung ist verpflichtet, in jeder Wahlperiode einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Ende September zog der derzeitige Beauftragte Christian Meyer- Heidemann ein Fazit für die Zeit vom Februar 2017 bis Juni 2020. In dem Bericht streicht Meyer- Heidemann die grundlegende Bedeutung politischer Bildung in sechs Handlungsfeldern heraus und dokumentiert seine Aktivitäten entlang von sieben Themenfeldern. Als einen der Höhepunkte im vergangenen Berichtszeitraum nennt der Landesbeauftragte den Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Schleswig-Holstein im März 2019.
Inhaltlich begrüßt Meyer-Heidemann in seinem 56seitigen Bericht etwa die Ankündigung des Bildungsministeriums, ab dem Schuljahr 2020/2021 die Wochenstundenzahl des Fachs Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen erhöhen zu wollen. Darüber hinaus empfiehlt der Landesbeauftragte, den Kontakt zwischen Schule und Politikern auszubauen, zum Beispiel durch einen Besuch im Landtag oder eine Stärkung solcher Formate wie „Jugend im Landtag“.
Christian Meyer-Heidemann wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landtag im November 2015 mit breiter Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Er berät die Landesregierung und den Landtag in Grundsatzangelegenheiten der politischen Bildung. Der Landesbeauftragte und sein Team arbeiten unabhängig und überparteilich.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/ 20
Reihenfolge der Beratung der 39. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 09. Dezember 2020 1 Aktuelle Stunde zum Thema "Akzeptanz in der Bevölkerung und Ge- 60 10:00 meinsamkeit im Parlament nicht gefährden: Nachgipfelkommunikation zum Corona-Management von Bund und Ländern muss besser werden!“ 31 Mündlicher Bericht zur Umsetzung der Impfstrategie 37 11:00 32 Polizei gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken 34 11:37 23 Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung 30 12:11
21 Finanztransaktionssteuer einführen 34 15:00 34 Antrag auf Zustimmung des Landtages zu den 42 15:34 Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken 24 Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! 34 16:16 Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen! 3+4 Maßregelvollzugsgesetz und Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von 30 16:50 Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Uni- 0 17:20 versitätsklinikum Schleswig-Holstein Donnerstag, 10. Dezember 2020 26 Schülerinnen und Schüler in Bus und Bahn bei Hin- und Rückfahrten 30 10:00 zur Schule besser schützen 30 Die Corona-App jetzt weiterentwickeln 34 10:30 6 Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes 33 11:04 16 Nord-Ostsee-Kanal als Schleswig-Holsteins maritime Lebensader stärken 30 11:37 7 Gesetz zur Änderung des 0 12:07 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Schleswig-Holstein
5 Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig- Hol- 30 15:00 stein – Landeskrankenhausgesetz- 15 Aufbau von Frauenmilchbanken fördern 30 15:30 19 Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Hol- 30 16:00 stein während der Corona-Epidemie 33 Mündlicher Bericht zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der Autobahn 30 16:30 GmbH 36+44 Kapazitäten und Arbeits- und Gesundheitsbedingungen auf Schlachthöfen 30 17:00 und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein Freitag, 11. Dezember 2020 29 Für Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU 33 10:00 14 Gemeinsame Beratung a) Jugendpolitik im Rahmen der deutschen 34 10:33 EU-Ratspräsidentschaft stärken b) In der Krise das soziale Europa stärken 18+20 Bundesländer in die Mittelvergabe im Rahmen des 34 11:07 Aufbauinstruments Next Generation EU einbeziehen und Wende im European Green Deal 46 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen 30 11:41
22 Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für 30 14:00 Schleswig-Holstein erlassen 37 Alarmstufe Rot - Veranstaltungsbranche retten 30 14:30 47 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung 25 15:00 21
Bericht zur politischen Bildung in der 19. Wahlperiode


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 9 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 10 Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ 12 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes aufgrund der Coronavirus-Pandemie 27 Jugendberufsagenturen 28 Umsetzung der Resolution der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz 35 Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen! 38 Verfahren der „Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“ vor dem Landesverfassungsgericht - Az. LVerfG 1/18 39 Teilhabe während der Corona-Pandemie sicherstellen 40 Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung bei Krankenhausaufenthalten so- wie in Reha-Maßnahmen regeln 43 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 186b Landesverwaltungsgesetz zum Zeitraum 2019



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
17 Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens b) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/20 25 Schulabschlüsse 2021 für Schülerinnen und Schüler gewährleisten 41 Bericht zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug 42 Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2020 bis 2024 Fortschreibung der Finanzplanung bis 2029 Bericht der Landesregierung zum Abbau des strukturellen Defizits gemäß Artikel 67 der Landesverfas- sung 45 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2019 48 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche Tätigkeitsbericht 2018/19 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten