Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.11.20
13:26 Uhr
B 90/Grüne

Tobias von der Heide, Ines Strehlau und Anita Klahn zu den Regelungen für die Abschlussprüfungen 2020/21

PRESSEINFORM ATION

27.11.2020



Plan B für die Abschlussprüfungen 2020/21
Um auch für das Schuljahr 2020/21 rechtssichere Schulabschlüsse unter den Bedingungen der Corona-Pandemie CDU-Fraktion Pressesprecher sicherzustellen, haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, Kai Pörksen Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf eine Änderung des Schulgesetzes geeinigt. Inhaltlich werden damit die für das Tel. 0431 988 1441 Schuljahr 2019/20 geltenden schulgesetzlichen Ausnahme- kai.poerksen@cdu.ltsh.de Regelungen für die Abschlussprüfungen verlängert. Fraktion Dazu sagen die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher Bündnis 90/Die Grünen der Jamaika-Koalition Tobias von der Heide (CDU), Ines Pressesprecherin Strehlau (Bündnis 90/Die Grünen) und Anita Klahn (FDP): Claudia Jacob
Tel. 0431 988 1503 „In den letzten Wochen war die Zahl der COVID-19- presse@gruene.ltsh.de Infektionsfälle auch bei uns in Schleswig-Holstein erheblich angestiegen. Aktuell gehen wir davon aus, dass die für das Frühjahr 2021 vorgesehenen Abschlussprüfungen wie geplant FDP-Fraktion stattfinden können – auch aufgrund der beschlossenen Pressesprecherin Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Eva Grimminger
Tel. 0431 988 1488 Eine Garantie dafür können wir aber aufgrund des dynamischen fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de Pandemie-Geschehens nicht geben. Es können Bedingungen eintreten, die die Durchführung der Abschlussprüfungen doch nur teilweise oder gar nicht möglich machen. Es braucht deshalb auch für das Abschlussjahr 2020/21 entsprechende Alternativszenarien, einen Plan B. Hierfür müssen wir als Gesetzgeber die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes wollen wir – wie schon für das Abschlussjahr 2019/20 - rechtlich sicherstellen, dass auch innerhalb der sich durch die Coronavirus-Pandemie dynamisch und kurzfristig verändernden Rahmenbedingungen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schulabschlüsse in diesem laufenden Schuljahr erwerben können. Inhaltlich entsprechen die schulgesetzlichen Regelungen denjenigen, die im Frühjahr dieses Jahres für die Schulabschlüsse 2019/20 getroffen worden sind." ***