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26.11.20
10:46 Uhr
Landtag

Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche: Bürgerbeauftragte stellt zweiten Tätigkeitsbericht vor

Nr. 34 / 26. November 2020

Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche: Bürgerbeauftragte stellt zweiten Tätigkeitsbericht vor

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni hat heute (Donnerstag) den zweiten Tätigkeitsbericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche vorgelegt. „Im Berichtszeitraum 2018 und 2019 haben sich insgesamt 615 Kinder und Jugendliche sowie Eltern oder andere Betroffene an die Beschwerdestelle gewandt. Das sind fast 200 Eingaben mehr als im ersten Berichtszeitraum“, sagte El Samadoni. Die deutliche Steigerung sei vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Beschwerdestelle immer besser als Ansprechpartnerin etabliere.
Der thematische Schwerpunkt lag mit 333 Eingaben erneut bei den Hilfen zur Erziehung, davon betrafen 247 Fälle stationäre Maßnahmen – also die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Heimen oder Wohngruppen. Die übrigen 282 Eingaben betrafen vor allem die Themen KiTa/Krippe (Sozialstaffel, Beiträge, Rechtsanspruch), Eingliederungshilfe oder den Wunsch nach Unterstützung der Kommunikation mit den jeweiligen Jugendämtern.
Konflikte mit den zuständigen Jugendämtern gab es dabei in insgesamt 396 Fällen. „Dies sind beispielsweise Situationen, in denen die zuständigen Mitarbeitenden der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) nicht bekannt oder nicht zu erreichen sind, sich die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Eltern und Pflegepersonen nicht ausreichend verstanden und beteiligt fühlen oder aber die begehrte Hilfe nicht gewährt wird“, erläutere El Samadoni. Versuche man, die Ursache dieser Problemfälle zu ergründen, so zeige sich, dass die Frage von guter Kommunikation mit den Behörden maßgeblich von der personellen und finanziellen Ausstattung des jeweiligen ASD abhänge. Ein Problem sei, dass es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe viele offene Stellen gebe und der Fachkräftemangel die Nachbesetzung erschwere, so die Leiterin der Beschwerdestelle weiter. „Es wurde uns aber auch berichtet, dass Jugendämter aus finanziellen Erwägungen pädagogisch sinnvolle Hilfen nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang gewähren würden.“ El Samadoni regt daher an, eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der 2

Jugendämter zu prüfen, um eine qualitativ bessere Bearbeitung der Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe und eine bessere Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zu erreichen.
Auffällig selten wenden sich dagegen Pflegekinder an die Beschwerdestelle – Kinder also, die nicht in Einrichtungen, sondern in Familien untergebracht werden. „Während man sich bei Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen seit Jahren um bessere Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten bemüht, gibt es im Bereich des Pflegekinderwesens überhaupt keine entsprechenden Strukturen“, erklärte El Samadoni dazu. Da es naturgemäß in den Pflegefamilien keine professionellen internen Beschwerdemöglichkeiten geben könne, sollten externe feste Strukturen geschaffen werden. „Wichtig wäre aus meiner Sicht, dass ein Angebot zur Beschwerde als selbstverständlicher Teil des Pflegekinderwesens eingerichtet wird“, so die Leiterin der Beschwerdestelle. Sie regt daher einen Diskussionsprozess über landesweite Mindeststandards an und bittet alle Jugendämter in Schleswig-Holstein zunächst darum, auch Pflegekindern die Kontaktdaten der Beschwerdestelle zu übermitteln.
Zudem berichtete El Samadoni von unerlaubtem Einsatz von Überwachungstechnik in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. So seien in einem Fall heimlich Telefonate zwischen Kindern und ihrer Mutter von Mitarbeiter*innen einer Einrichtung mitgehört worden. Andere Beschwerden betrafen Kameras, die z. B. im Wohnbereich und in den Badezimmern der Einrichtung installiert waren. „Es sollte bekannt sein, dass Telefongespräche ohne Kenntnis und ohne vorherige Zustimmung der Gesprächsteilnehmer*innen in aller Regel nicht mitgehört und erst Recht nicht unbefugt aufgezeichnet werden dürfen“, stellte die Leiterin der Beschwerdestelle klar. Auch eine Videoüberwachung in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sei nur unter ganz besonderen Voraussetzungen rechtlich zulässig. „Da muss zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Zweck abgewogen werden und natürlich müssen die Aufnahmen verhältnismäßig sein“, erklärte El Samadoni. Generell verboten sei es demnach, Wohnräume oder auch Badezimmer mit Kameras zu überwachen. Die Leiterin der Beschwerdestelle appellierte an alle Betreiber*innen und Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen, ihr Bewusstsein in diesem sensiblen Bereich zu schärfen. „Nicht alle Möglichkeiten, die die digitale Technik z. B. zur Arbeitsentlastung bietet, dürfen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass es zu keinen Verletzungen der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen kommt“, mahnte El Samadoni.
Erneut regte die Leiterin der Beschwerdestelle an, die Schulpflicht auch auf die Kinder und Jugendlichen aus anderen Bundesländern auszuweiten, die in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein leben. Nach der aktuellen Rechtslage sind nur solche Kinder und Jugendliche schulpflichtig, die in Schleswig-Holstein ihre melderechtliche Hauptwohnung oder Ausbildungsstätte haben. „Das Schulgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass bereits der gewöhnliche Aufenthalt in Schleswig-Holstein eine Schulpflicht begründet“, empfahl El Samadoni. Anderenfalls sei weiterhin zu befürchten, dass einige Kinder und Jugendliche teils über Jahre hinweg nur in sog. schulvorbereitenden Maßnahmen heimintern unterrichtet werden.