Von der Maskenpflicht befreit!
23 / 25.11.2020Landesbeauftragter: „Von der Maskenpflicht befreit!“So deutlich sollte nach Ansicht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinde- rung, Ulrich Hase die eindeutige Aussage auf einem Zusatzausweis für die berech- tigten Personen lauten. Nach der geltenden Landesverordnung ist geregelt, dass Menschen mit bestimmten Voraussetzungen keine Maske tragen müssen. Doch sie stoßen immer wieder auf Widerstände bei Verantwortlichen und werden in der Folge ausgegrenzt.Anlässlich der auf morgen vertagten Beratung zur Teilhabe von Menschen mit Behinde- rungen während der Corona-Pandemie im Sozialausschuss des Kieler Landtages appel- liert der Landesbeauftragte daher erneut an die Sozialpolitiker die betroffenen Menschen stärker zu unterstützen. Bereits im Mai hatte der Landesbeauftragte einen entsprechenden Vorschlag gemacht (Link zur Presseerklärung). Da inzwischen eine längere Tragepflicht zu erwarten ist, „müssen wir die ohnehin verletzli- chen Menschen von einem durchgehenden Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe schützen!“ so Hase. Dies könnte durch einen amtlichen Ausweis geschehen, wie ihn inzwi- schen nicht nur die Menschen mit den entsprechenden Nachteilen sondern auch die An- wender zum Beispiel im Einzelhandel fordern. Um berechtigte Menschen von zunehmend missbräuchlicher Nutzung der Ausnahme unterscheiden zu können, spricht sich Hase da- her von einer klaren Erkennungsmöglichkeit aus: „Wir müssen die berechtigten Personen auch wirksam vor Angriffen Dritter schützen! Wir erhalten dazu bedrückende Rückmeldun- gen von beängstigenden Situationen“, ergänzt Hase. Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation