Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.11.20
08:51 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle zur Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in der Corona-Pandemie: Ausnahmen gelten weiterhin

Nr. 33 / 23. November 2020

Antidiskriminierungsstelle zur Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in der Corona- Pandemie: Ausnahmen gelten weiterhin

Seit April gilt auch in Schleswig-Holstein die Pflicht, im Einzelhandel und in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von der Pflicht sind Menschen, die einen solchen Schutz aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht tragen können und dies glaubhaft machen können. „Trotz steigender Infektionszahlen ist es wichtig, dass die Ausnahmeregelungen weiter gelten und auch beachtet werden“, erklärte Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein, heute (Montag) in Kiel. „Denn auch Menschen mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen müssen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“
Bereits im Frühling wurde der Antidiskriminierungsstelle häufig gemeldet, dass Ladeninhaber*innen die Ausnahmeregelung nicht einhalten und Menschen trotz „Maskenbefreiung“ den Zutritt zu ihren Geschäften verwehren. Nachdem es in den Sommermonaten ruhiger um dieses Thema geworden war, erhält die Antidiskriminierungsstelle wieder vermehrt Beratungsanfragen hierzu. Inzwischen seien es weit mehr als 200 Eingaben, teilte El Samadoni mit.
Beratung und Unterstützung erhalten bei der Antidiskriminierungsstelle Personen, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung benachteiligt wurden. So stellt die Zutrittsverweigerung zu einem Geschäft eine Benachteiligung dar, wenn eine Person wegen ihrer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann.
Aber auch andere Vorkommnisse bereiten El Samadoni Sorgen: „Die Antidiskriminierungsstelle beobachtet in der letzten Zeit vermehrt, dass sich Menschen melden, die keine Mund-Nasen- Bedeckung tragen wollen; einige Hilfesuchende stellen dabei die Existenz oder Gefährlichkeit des Corona-Virus in Abrede.“ Ein solches Verhalten gehe ganz klar zu Lasten der Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich keine Maske tragen können, so El Samadoni weiter. „Ladenbesitzer*innen berichten uns häufig, dass Menschen am Eingang keinen Nachweis für ihre Befreiung zeigen wollen und aggressiv auftreten.“ In Fällen 2

der Corona-Leugnung handele es sich aber nicht um eine Diskriminierung, wenn man draußen bleiben müsse.
Die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 spreche bezüglich der Nachweispflicht von einer „Glaubhaftmachung“, erläuterte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. „Dieser Begriff führt bei vielen Menschen zu Irritationen. Er bedeutet aber, dass die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines anderen geeigneten Nachweises verlangt werden kann, damit die Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht glaubhaft gemacht wird.“
Ebenfalls stellte El Samadoni klar, dass eine Glaubhaftmachung der Befreiung von den Inhaber*innen des Hausrechts dann auch akzeptiert werden muss. „Das Hausrecht endet dort, wo rechtliche Vorgaben beachtet werden müssen.“ Sie beobachtet mit großer Sorge, dass immer mehr Verantwortliche selbst nach einem schriftlichen Hinweis der Antidiskriminierungsstelle auf die Rechtslage und deren Sinn im anschließenden Gespräch erklärten, Personen den Zutritt zu ihren Geschäften weiterhin ausnahmslos zu verwehren, auch wenn diese keine Mund-Nasen- Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen.
Die Antidiskriminierungsstelle hat daher Kontakt mit dem Gesundheitsminister aufgenommen und hofft zukünftig auf klarere rechtliche Regelungen. „Aus meiner Beratungspraxis sehe ich die Notwendigkeit, die Vorgaben zur Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht und zur Befreiung hiervon eindeutiger und damit rechtssicherer zu gestalten.“ Zudem brauche es geeignete Maßnahmen, um die Regelungen zur Befreiung praktikabel umzusetzen. Dabei sollte nach Auffassung El Samadonis auch der Landtag grundsätzlich stärker beteiligt werden. „Für eine breite Akzeptanz der weitreichenden Corona-Maßnahmen ist eine regelmäßige Befassung und Legitimierung durch die Parlamente jedenfalls hilfreich“, betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.