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19.11.20
16:07 Uhr
SPD

Dr. Heiner Dunckel zu TOP 14: Corona hat viele Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung in eine tiefe Krise gestürzt

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. November 2020
Dr. Heiner Dunckel: Corona hat viele Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung in eine tiefe Krise gestürzt TOP 14: Gemeinsame Beratung a) Tragfähige Förderstrukturen für die Volkshochschulen schaffen – Weiterbildungsgesetz reformieren b) Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes nach § 25 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (Drs. 19/2460, 19/2315, 19/2393)
„Das Weiterbildungsgesetz war in der Form, wie es 2012 noch kurz vor der Landtagswahl verabschiedet worden war, nach Einschätzung vieler Betroffener nicht geeignet, diese – neben KiTa, Schule, Berufsbildung und Hochschule - fünfte Säule unseres Bildungssystems voranzubringen. Die Küstenkoalition hat es noch 2017 umfassend novelliert. Die damals beschlossenen Veränderungen sind von denen, die an Weiterbildung beteiligt sind, im Wesentlichen begrüßt worden. Kritisiert wurde allerdings, dass es im Unterschied zu entsprechenden Gesetzen in anderen Bundesländern Leistungen des Landes nicht festschreibt. Es beschränkt sich in der Nachfolge des früheren Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes auf Art und Umfang der Bildungsfreistellung und auf die Anerkennungsmodalitäten. Deren Förderung durch das Land wird unter die Maßgabe des Haushaltes gestellt, ohne jedoch Größenordnungen dafür festzulegen. Die Landesregierung hat entsprechend der in dem Gesetz festgelegten Berichtspflicht jetzt ihren ersten Weiterbildungsbericht auf der Grundlage dieses Gesetzes vorgelegt, der in den Umsetzungsberichten zum Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) seine Vorläufer hat.
Schon damals mussten wir regelmäßig feststellen, dass die Zahl derer, die Bildungsfreistellung auf der Grundlage des Gesetzes in Anspruch nehmen und erhalten, sehr gering ist. 2019 waren 1.060.640 Arbeitnehmer*innen anspruchsberechtigt, 78.385 nahmen an den durchgeführten anerkannten Bildungsfreistellungsveranstaltungen teil. Gemessen an der Zahl der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land bleibt es leider dabei, dass die vorhandenen Angebote viel zu wenig genutzt werden. Das hat traditionell vielfältige Gründe. Viele Menschen wissen von diesem Recht nichts. Viele Arbeitgeber ermutigen ihre Beschäftigten auch nicht, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Das ist kurzsichtig, weil auch Arbeitgeber von zusätzlichen Qualifikationen ihrer Beschäftigten profitieren können, wofür es ein geringer Preis ist, wenn diese ein paar Tage nicht im Betrieb sind. Aber gerade in kleinen und mittleren Unternehmen reißt eine Abwesenheit oft schwer zu schließende Lücken.
Auch in diesem Bericht stellen Sie das geringe Weiterbildungsniveau fest. Was ich allerdings vermisse, sind Ideen und Vorschläge, wie die Nachfrage deutlich gestärkt werden kann. Wir müssen befürchten, dass das Corona-Jahr 2020 für die Weiterbildung verheerend sein wird. Viele Angebote der Weiterbildung mussten wegen des Versammlungsverbotes gestrichen werden. Für viele Angebote gab es auch nicht die Option, sie ins Netz zu verlagern, und die wirtschaftliche Schieflage vieler Betriebe wird zusätzlich dazu führen, dass Beschäftigte ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen werden und können. Dass Frauen eher als Männer den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen, ist nur eingeschränkt die gute Nachricht, weil sich das besonders im Bereich


1 Gesundheit/Pflege abspielt, der nun einmal weiblich dominiert ist. Die Corona-Krise hat viele Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung in Schleswig-Holstein in eine tiefe Krise gestürzt. Die Beitragseinnahmen eines Semesters sind fast völlig entfallen, und es bleibt abzuwarten, was das Wintersemester 2020/21 besonders für die Volkshochschulen und Bildungsstätten bringen wird. Die Weiterbildungsstrukturen in Schleswig-Holstein sind in der Rechtsform und in der Größe der Einrichtungen sehr unterschiedlich. Was nicht passieren darf, ist, dass der nächste Weiterbildungsbericht ein Massensterben kleiner Volkshochschulen und Bildungsstätten verkünden muss.
Was wir brauchen, ist eine abgestimmte Strategie zwischen dem Land, den Kommunen und den sonstigen Trägern der Einrichtungen, mit der sichergestellt werden muss, dass es nicht zu einem flächendeckenden Zusammenbruch unserer Weiterbildungslandschaft kommt. Der Bericht beinhaltet die Jahre 2017-2019. An nur zwei Stellen wird auf die Corona-Pandemie kurz eingegangen. Hier hätte ich mir – auch bei diesem Bericht – mehr erwartet, denn es ist uns doch allen klar, dass wir vor ganz neuen Herausforderungen in Quantität und Qualität von Online-Formaten und -Inhalten stehen.
In Ihrem Bericht vermisse ich dann auch noch einen zweiten Punkt. Der Weiterbildungsmarkt ist sehr unübersichtlich und die Qualität der Angebote sehr unterschiedlich. Ich glaube, dass wir, dass Sie sich der Frage der Qualitätssicherung mehr widmen müssen. In Ihrem Bericht habe ich hierzu leider nichts gelesen. Darüber sollten wir im federführend im Bildungsausschuss, aber auch im Wirtschaftsausschuss debattieren, auch darüber, wie die gesetzlichen Grundlagen der Weiterbildung so weiterzuentwickeln sind, dass ihre Strukturen krisenfest werden. Der SSW hat dazu in seinem Antrag das Richtige gesagt. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe, die mindestens die Kommunen und die Volkshochschulen in ihre Beratungen einbezieht, kann eine Strategie zur Reform und zur Stärkung der Weiterbildung erarbeiten. Wir stimmen deshalb dem Antrag des SSW zu, würden uns aber auch nicht gegen eine Überweisung zusammen mit dem Bericht wenden.“



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