AfD-Landtagsabgeordnete können sich zusammenschließen
Nr. 111 / 11. November 2020AfD-Landtagsabgeordnete können sich zusammenschließenDer Ältestenrat hat heute (Mittwoch) einer Anerkennung des Zusammenschlusses der AfD- Abgeordneten Jörg Nobis, Claus Schaffer und Volker Schnurrbusch zugestimmt. Die Parlamentsmitglieder firmieren demnach künftig als „Zusammenschluss der Abgeordneten der AfD“ im Schleswig-Holsteinischen Landtag.Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die finanziellen Leistungen, die die drei Abgeordneten erhalten, auf deren Redezeiten im Plenum sowie die räumliche Ausstattung.Dem Zusammenschluss der AfD-Abgeordneten steht künftig das Rederecht zu drei Tagesordnungspunkten pro Sitzungstag zu. Die Redezeit beträgt vier Minuten bei Debatten, zu denen die Fraktionen jeweils fünf bis zehn Minuten sprechen. Handelt es sich um Aussprachen mit über zehnminütigen Fraktionsbeiträgen, erhalten die zusammengeschlossenen AfD-Abgeordneten sechs Minuten Redezeit. Bei Debatten mit über 20-minütigen Redebeiträgen pro Fraktion können die Mitglieder des Zusammenschlusses insgesamt 10 Minuten sprechen. Darüber hinaus steht den Abgeordneten ein Kurzbeitrag zu jedem Tagesordnungspunkt offen. In einer Aktuellen Stunde beträgt die Redezeit der zusammengeschlossenen Abgeordneten vier Minuten.Die endgültigen Beratungen über die finanziellen Leistungen finden im Finanzausschuss statt, dessen Empfehlung soll dann im Rahmen der Plenarsitzung in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen werden.