Lars Harms: Wir befürworten ein Verbot der genannten Kriegsflaggen!
PresseinformationKiel, den 30. Oktober 2020Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 35 Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden Drs. 19/2490„Wir befürworten ein Verbot der genannten Kriegsflaggen!“Wir alle haben die Bilder vom Tumult vor dem Bundestag vor Augen. Wahrhaftig kein schönes Bild.Vor diesem Hintergrund ist wahrscheinlich auch der Antrag gestellt worden, durch den das Zeigenvon Reichskriegsflaggen unterbunden werden soll. Wir haben den Antrag sehr lange undausführlich bei uns im SSW beraten. Ich denke, dass ging anderen Fraktionen ähnlich. Für uns istjedenfalls klar, dass sich in der Frage nach dem Verbot von den vier genannten Flaggen, derKriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge desDeutschen Reiches von 1922 bis 1933, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 sowieder Reichsflagge ab 1892 welche auch die Flagge des Deutschen Reichs von 1933 bis 1935 war, immerauch eine Vielfalt von Fragestellungen ergeben. Einig waren wir uns in der Hinsicht, dass wir dasVerbot der genannten Kriegsflaggen befürworten. Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache,dass es sich um explizite Kriegsflaggen handelt. Bleibt noch die Frage wie mit der Reichsflagge von1892, die dann von den Nationalsozialisten okkupiert worden ist, umzugehen ist. Eine Staatsflaggeist etwas anderes, als eine Kriegsflagge. Auch wenn wir jetzt in einer ganz anderen Staatsformleben, so gibt es hier eben einen großen Unterschied. Für uns als SSW im Landtag steht fest, dass 2wir in diesem Zusammenhang qualifizierte historische Expertise brauchen. Diese Expertisebrauchen wir, um uns auf sicherer Grundlage entscheiden zu können. Auch andereLandesparlamente haben gezeigt, dass der Beratungsbedarf groß ist. Von daher würden wir ungerndem Vorbild des Bremer Senats unbedacht folgen wollen, zumal hier doch nur eine bundesweiteRegelung zielführend sein kann.Wir haben wirklich eine ganze Reihe von Fragen, die es zu klären gilt. Ich werde nicht alle nennen,denn das würde sicherlich meine Redezeit überziehen. Nur eben kurz dargestellt, geht es wie schongesagt vor allem um die Reichsflagge von 1892. Wie ist diese Fahne historisch zu bewerten? Wiesind wohlmöglich noch andere deutsche Fahnen historisch zu bewerten? Wie passt ein möglichesVerbot der genannten Flaggen moralisch zusammen, mit anderen bereits bestehendenFlaggenverboten, auch von ausländischen Fahnen? Lassen wir uns da durch rechte Spinner eineDiskussion aufzwingen, die nur den rechten wieder Publizität gibt? Und wird es nicht wohlmöglichandere Fahnen und Symbole geben, die stellvertretend genutzt werden könnten? All dies und nochviel mehr gilt es unserer Auffassung nach zu beraten. Wir als SSW würden es wie schon erwähntsehr begrüßen, wenn es im Innen- und Rechtsausschuss zu einer umfassenden Beratung kommt.