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29.10.20
17:56 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 60: Geldwäsche muss konsequent bekämpft werden

Geldwäsche | 29.10.2020 | Nr. 387/20
Ole-Christopher Plambeck: TOP 60: Geldwäsche muss konsequent bekämpft werden Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Geldwäsche. Alle kennen den Begriff, aber worum geht es dabei eigentlich?
Das Geldwäschegesetz versteht darunter das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.
Doch Was bedeutet das? Ziel ist es, dass die tatsächliche Herkunft von illegal erworbenem Geld, z.B. aus Drogenhandel, illegaler Prostitution oder Erpressung, nicht bekannt wird. Die Herkunft des Geldes soll also unkenntlich gemacht werden, um das Geld anschließend in unseren legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Organisierte Kriminalität und auch der Terrorismus nutzen die Geldwäsche, um sich zu finanzieren.
Berühmt wurde die Geldwäsche durch Al Capone, der in den 1920er und 1930er Jahren in den USA sein illegal erworbenes Geld mit Hilfe von Waschsalons in den legalen Wirtschaftskreislauf überführte, um damit Immobilien und Unternehmensanteile zu erwerben.
Wer nun glaubt, Geldwäsche wird nur von weltweit agierenden Banden betrieben, den muss ich leider enttäuschen. Geldwäsche wird auch mitten in unserer Gesellschaft betrieben.
Erpressungen, insbesondere von mittelständischen Unternehmen, nachdem Daten abgegriffen wurden, sind leider auch hier an der Tagesordnung. Die gezahlten Gelder werden oft ins Ausland transferiert und dort über verschiedene Konten so verschleiert, dass es nicht mehr erkennbar ist, wo es herkommt. Da Deutschland als Hochpreisland für Geldwäsche attraktiv ist, wird oft auch illegales Geld aus dem Ausland bei uns „sauber“ gewaschen. Wenn z.B. durch diese Banden Restaurants mit wenigen Besuchern betrieben wird, das eigentlich schlecht läuft, plötzlich beachtliche Gewinne erwirtschaftet. Wenn Beratungen verkauft werden, die gar nicht stattgefunden haben oder wenn Wertgegenstände vielfach überteuert verkauft werden, wird versucht, das schmutzige Geld in den normalen Finanz- oder


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Wirtschaftskreislauf wieder einzuspeisen.
Das beste Mittel die Geldwäsche zu bekämpfen, ist seine Geschäftspartner genau zu kennen und zu überprüfen. Es ist also naheliegend, dass die Personen-Identifizierung eines der wesentlichen Merkmale der Geldwäschebekämpfung ist. Ferner bedient man sich bestimmter Schwellenwerte, deren Überschreitung mit einer sofortigen Meldepflicht bei der Aufsicht verbunden ist. So sind beispielsweise Immobilienmakler bei Miet- und Pachtverträgen bei einer monatlichen Nettomiete oder Pacht jenseits der Grenze von 10.000 EUR zur Beachtung der Kundensorgfaltspflichten angehalten. Beim An- und Verkauf von Edelmetall gilt dies bereits ab einer Grenze von 2.000 Euro. Banken melden Bargeldeinzahlungen von mehr als 9.999,99 Euro.
Ich sage ganz deutlich, dass die Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz kein bürokratisches Übel sind. Sie dienen vor allem dem Selbstschutz. Dem Schutz davor, Opfer von kriminellen Machenschaften zu werden und dem Schutz vor finanziellen Parallelwelten. Und genau darum halte ich diese Verpflichtungen für absolut notwendig. Genauso halte ich es für richtig, dass das Finanzministerium und die zuständigen Kammern verstärkt auf Aufklärung und Information setzen, um für das Thema Geldwäsche zu sensibilisieren.
Wenn Sie ihr Haus oder Auto verkaufen wollen und die Geldübergabe erfolgt in bar unter einer Autobahnbrücke oder von verschiedenen Konten aus dem Ausland, sollte man nicht nur misstrauisch werden, sondern auch die Aufsichtsbehörden einschalten. Bei Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Banken oder Maklern ist diese Sensibilität da, weil sie direkt der Aufsicht unterliegen. Mein Eindruck ist aber, dass das Thema bei vielen Unternehmen nicht so präsent ist, wie es sein müsste.
Daher beschreibt der Bericht ein Ziel der Aufsicht, einen höheren Bekanntheitsgrad des Geldwäschegesetzes zu erreichen. Bei der Vermittlung seiner Inhalte und Notwendigkeiten setzt die Aufsicht nicht nur auf Publikationen, sondern vor allem auf Vor-Ort-Kontrollen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und absolut notwendig. Seit Anfang dieses Jahres sind im Finanzministerium 4 VZÄ in diesem Bereich tätig. Wir sollten allerdings prüfen, ob das ausreichend ist. Insbesondere, weil die Geldwäsche immer stärker digital und international erfolgt, so werden Kryptowährungen immer stärker eingesetzt. Meines Erachtens fristet das Thema Geldwäsche ein zu großes Schattendasein.
Wir dürfen nicht vergessen, dass vor allem Terror und organisierte Kriminalität, die eine ernsthafte Bedrohung darstellen, von der Geldwäsche leben.
Daher bitte ich das Plenum, diesen Bericht für weitere intensive Beratungen in den Finanzausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de