Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.10.20
16:27 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu Angriffen auf die Polizei

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 39 – Polizei besser schützen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 352.20 / 29.10.2020


Strafverschärfungen haben keinen messbaren generalpräventiven Effekt
Sehr geehrte Damen und Herren,
erst seit gut zwei Jahren wird der sogenannte tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht. Die Höchststrafe beträgt fünf Jahre. Im besonders schweren Fall gilt auch heute schon die Mindeststrafe von sechs Monaten.
Wenn die Behauptung des Abgeordneten Schaffer stimmen sollte, dass diese –aus mei- ner Sicht wegen der Unbestimmtheit und Uferlosigkeit des Tatbestandsmerkmals „tätli- cher Angriff“ schon damals überzogene Verschärfung – nichts gebracht hat, bestätigt dies nur eine gesicherte kriminologische Erkenntnis: Strafverschärfungen haben – gerade bei affektgesteuerten Handlungen – keinen messbaren generalpräventiven Effekt. Ein Blick auf die Kriminalitätszahlen in den USA und die dort gegebenen Strafandrohungen bis zur Todesstrafe reicht aus.
Ich erinnere an die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 19.06.2019: In der wurde über die „Ursachenanalyse Gewalt gegen Polizeibeamte“ des LKA in Kiel berich- tet. Herr Riesner von der kriminologischen Forschungsstelle des LKA bestätigte aus- drücklich, dass eine Nachweisbarkeit der generalpräventiven Wirkung von Strafverschär- fungen kriminologisch kaum möglich sei. Sie waren dabei, Herr Schaffer. Ihre Forderung im vorliegenden Antrag ist daher ein ebenso untauglicher wie intellektuell armseliger Ver- such, politische Schneidigkeit vorzugaukeln. Wir lehnen den Antrag daher ab.
Wir haben dagegen bereits 2017 in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, eine Respekt- kampagne für Schleswig-Holsteins Polizei zu starten. Da setzt unser Alternativantrag an

Seite 1 von 2 und stellt die geplante Kampagne auf ein breit angelegtes Fundament: Prävention, Ursa- chenerforschung, Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Vollzugskräfte, Aufklä- rungskampagnen in Schulen, Sportvereinen, in Jugendvereinen und –verbänden, Stär- kung der Kommunikationskompetenz bei den Vollzugskräften. Das ergibt Sinn.
Ein Wort noch zur Begründung Ihres Antrags: Sie spannen darin einen Bogen von den „Black Lives Matter“-Demos hin zur Gewalt gegen Polizeivollzugskräfte. Das ist unerträg- liche Hetze und kennzeichnet die schäbige Haltung Ihrer Gruppe. Denn Sie kriminalisie- ren damit engagierte Menschen, die auf Rassismus auch in unserer bundesrepublikani- schen Gesellschaft aufmerksam machen und bei ihrer Betrachtung auch Träger des staatlichen Gewaltmonopols nicht aussparen wollen. Das ist selbstverständlich ein völlig legitimes Anliegen. Zahlreiche Menschen haben in Deutschland friedlich für die Anliegen der Black Lives Matter-Bewegung demonstriert. Wir werden im nächsten Plenum den Punkt zu einer vorurteilsfreien Studie zu Rassismus in der Polizei noch einmal aufgreifen.
***



2