Jeder Mensch, der Kurzzeitpflege braucht, muss sie auch bekommen - Rede zu Protokoll gegeben
Presseinformation Kiel, den 28.10.2020Rede zu Protokoll gegebenChristian DirschauerTOP 55 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen, Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege endlich verbessern Drs. 19/1917 und 19/1951„Jeder Mensch, der Kurzzeitpflege braucht, muss sie auch bekommen“Das Wichtigste kann ich gleich vorwegnehmen: Das Ziel der SPD, die Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein zu stärken und entsprechende Plätze bedarfsgerecht und wohnortnah sicherzustellen,kann der SSW natürlich weiterhin unterstützen. Denn auch wenn die Begriffe „bedarfsgerecht“und „wohnortnah“ unterschiedlich interpretiert werden können, ist eins klar: Wenn ich alspflegender Angehöriger Einrichtung für Einrichtung abklappere und im gesamten Kreisgebietkeinen Kurzzeitpflegeplatz finde, ist das nicht bedarfsgerecht und schon gar nicht wohnortnah.Weil aber genau solche Fälle Auslöser für den Ursprungsantrag waren, sehen auch wir dringendenHandlungsbedarf.Das Thema Kurzzeitpflege wird hier und heute nicht das erste Mal bewegt. Und schon in denvergangenen Debatten wurde deutlich, dass wir vor handfesten Problemen stehen. Zugegeben:Diese Probleme sind nicht immer und überall gleich groß. Wir haben eine regional sehr ungleicheVerteilung der Plätze. Aber nach Einschätzung vieler Pflegeexperten hat die Unterversorgung inmanchen Gebieten gefährliche Ausmaße angenommen. Deshalb kann ich nur wiederholen, was 2der SSW schon früher gesagt hat: Für uns ist das Grund genug, um gegenzusteuern. Und dabei istklar, dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen, um die verschiedenen Angebote derKurzzeitpflege auszubauen.Ich gehe davon aus, dass allen der Mehrwert dieser Pflegeform bekannt ist. Kurzzeitpflegeermöglicht pflegebedürftigen Menschen den stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtungoder einer entsprechenden Abteilung im Krankenhaus. Und zwar für einen begrenzten Zeitraum.Das ist nicht nur für die Bedürftigen sondern vor allem auch für ihre Angehörigen eine große Hilfe.Zum Beispiel wenn sie aufgrund einer Krise oder Krankheit eine Zeitlang nicht selbst pflegenkönnen oder einfach mal eine Auszeit brauchen. Deshalb muss es unser Ziel sein, dass jederMensch, der Kurzzeitpflege braucht, auch einen entsprechenden Platz bekommt.Vor diesem Hintergrund freut mich sehr, dass im Rahmen des Nachtragshaushalts 10 MillionenEuro für die Kurzzeitpflege veranschlagt wurden. Denn trotz erweiterter Unterstützung fürpflegende Angehörige im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes ist es bisher bei den rund1600 Kurzzeitpflegeplätzen im Land geblieben. Das ist nicht nur zu wenig, sondern es handelt sichhierbei auch nur um „eingestreute“ Plätze. Also Plätze, die nicht für Kurzzeitpflege reserviert sind,sondern im Zweifel dauerhaft vollstationär belegt werden. Was aus Sicht der Betreiber dieserEinrichtungen auch Sinn macht: Denn es erfordert einen weit geringeren organisatorischenAufwand und bringt eine höhere Auslastung und damit natürlich auch mehr Geld.Wir wissen, dass sich auch die große Koalition auf eine Stärkung der Kurzzeitpflege verständigthat. Passiert ist bisher aber kaum etwas. Ohne Bund ist es aber kaum möglich, die Kurzzeitpflegedauerhaft finanziell abzusichern. Zum Beispiel durch die angeregte höhere Vergütung dieserLeistung oder über einen Steuerzuschuss. Hier muss also unbedingt weiter Druck gemacht werden.Gleichzeitig müssen wir als Land über unsere Investitionsmittel Anreize zur Stärkung derKurzzeitpflege geben. Insbesondere mit Blick auf die so genannten „solitären“, alsoeigenständigen, Einrichtungen, die es bei uns im Land ja überhaupt nicht mehr gibt. Und bei all 3dem bleibt das von der SPD geforderte Landeskonzept natürlich sinnvoll. Denn letztlich müssenwir als Land die Fäden in der Hand behalten, damit Kurzzeitpflege auch wirklich dem Bedarfentsprechend und wohnortnah ausgebaut wird.