Tobias Koch: Kein Aktionismus bei Corona-Regelwerk
Beherbergung | 20.10.2020 | Nr. 363/20Tobias Koch: Kein Aktionismus bei Corona- Regelwerk Zum heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald zum sogenannten Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:„Die Entscheidung in Mecklenburg-Vorpommern hat keine direkten Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. In Kenntnis der Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer hat die Koalition erst am gestrigen Montag entschieden, am bestehenden Testgebot in Schleswig-Holstein festzuhalten. Die touristische Beherbergung ist damit nicht verboten, sondern lediglich an die Bedingung eines negativen Corona- Testergebnisses geknüpft. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen hat aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion der Schutz der Bevölkerung Vorrang. Aktionismus bei Änderungen des Corona-Regelwerkes ist deshalb fehl am Platz.“ Seite 1/1 Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de