Die Bürgerbeauftragte informiert: Verlängerung von Sonderregelungen der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemie
Nr. 30 / 14. Oktober 2020Die Bürgerbeauftragte informiert: Verlängerung von Sonderregelungen der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-PandemieDie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Corona- Pandemie wurden durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. „Für Pflegebedürftige lohnt es sich zu überprüfen, ob Ihnen für die Dauer der Corona-Pandemie zuvor verwehrte Leistungen der Pflegeversicherung zustehen“, sagte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, heute (Mittwoch) in Kiel.In Ihren Beratungen stellte die Bürgerbeauftragte während der letzten Monate vermehrt fest, dass Pflegebedürftige über den vereinfachten Zugang zu einigen Pflegeleistungen während der Corona- Pandemie nicht informiert sind. „Zum Beispiel können die Pflegekassen momentan bei pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich die Kosten für alternative Versorgungen erstatten“, erklärte die Bürgerbeauftragte. Auch die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages seien ausgeweitet.Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Leistung, mit der die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen gefördert werden soll. Dazu sollen den Pflegebedürftigen Hilfen im Alltag zur Seite gestellt werden. Der Entlastungsbetrag beträgt 125,00 € monatlich und konnte vor der Pandemie nur von speziell geschultem Personal, also durch Pflegedienste oder nach der sog. Alltagsförderungsverordnung zugelassene Anbieter*innen, umgesetzt werden. Da in Schleswig-Holstein bislang nicht genug Angebote zur Umsetzung des Entlastungsbetrages bestehen, verfiel der Entlastungsbetrag für viele Bürger*innen regelmäßig.Seit den Neuregelungen infolge der Corona-Pandemie können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 nun auch andere Hilfen einsetzen, um Versorgungsengpässe auszugleichen. „Der Entlastungsbetrag kann jetzt also auch für eine Unterstützung durch Privatpersonen oder durch Inanspruchnahme von professioneller Hilfe genutzt werden“, betonte El Samadoni. Während der Pandemie könnten damit beispielsweise endlich auch Nachbar*innen oder Reinigungskräfte Pflegebedürftige unterstützen. Die Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass Pflegebedürftige bisher 2nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2019 aktuell noch bis zum Ende des Jahres 2020 einsetzen können.„Momentan wird es einigen Bürger*innen erstmalig ermöglicht, ihren Entlastungsbetrag zu nutzen“, hob El Samadoni hervor. Sie regte an, die positive Entwicklung während der Corona-Pandemie zum Anlass nehmen, die bisherigen hohen Anforderungen an die Umsetzung des Entlastungsbetrags zu überdenken.