Lars Harms: Grundsteuerreform rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht umsetzen
PresseinformationKiel, den 25.09.2020Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 45 Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform Drs. 19/2314„Der koalitionsinterne Konflikt bei Jamaika muss nun zeitnah gelöst werden,sonst stehen unsere Kommunen am Ende womöglich ganz ohne Modell unddamit Grundsteuereinnahmen da. Wichtig ist uns letztendlich, dass die Reforminsgesamt nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führt.“Bundesmodell oder eigenes Modell und wenn ja, welches – das ist hier die Frage. FinanzministerinHeinold wollte für Schleswig-Holstein in Hinblick auf die Grundsteuerreform ja explizit auf dieLänderöffnungsklausel verzichten. Doch der entsprechende Gesetzentwurf soll nun wohl wiederaufgeschnürt werden. Über die letzten Wochen durften wir ja alle miterleben, wie groß dieVerstimmung innerhalb der Jamaika-Koalition angesichts dieses Themas ist. Doch einSchlagabtausch über die Presse hilft hier nicht weiter. 2Uns vom SSW war und ist wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich drei Kriterienerfüllt: Sie sollte rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein. Inzwischen kommtein weiteres Grundkriterium hinzu: Sie sollte zeitnah verbindlich beschlossen werden.Das Bundesmodell ist für Schleswig-Holstein nun wirklich nicht die glücklichste Lösung undinzwischen haben ja auch andere Länder konkrete eigene Modelle vorgestellt, an denen wir unsorientieren können. Hier ist nun Entscheidungsfreude gefragt, sprich: Bis Jahresende muss dieReform stehen. Denn wenn wir uns den Zeitstrahl von Beschlussfassung, Umsetzung undSteuererhebung nach neuem Modell mal anschauen, dann bleibt bis 2025 nicht allzu viel Zeit.Uns vom SSW sind hier zwei Punkte wichtig: 1. Die Mitarbeiter der Verwaltung brauchen Klarheit und Verbindlichkeit. Sie sollen nicht über mehrere Jahre an einem neuen System arbeiten, das dann am Ende kurzfristig doch nicht genutzt wird. 2. Unsere Kommunen dürfen im Jahre 2025 nicht ohne jegliche rechtliche Grundlage dastehen, schließlich könnten sie dann gar keine Grundsteuern mehr erheben. Hier sprechen wir von ca. 450 Millionen Euro pro Jahr und damit wahrlich keinen Peanuts.Grundsätzlich sollen die Kommunen ihre Einnahmequellen ja behalten. Gleichzeitig müssen wiraber natürlich auch auf diejenigen schauen, die diese speisen sollen. Ob nun beispielsweise dasHamburger, das Hessische oder das Baden-Württemberger Modell: Die Jamaika-Koalition hat esnoch immer in der Hand, das Berechnungsmodell zu vereinfachen und möglicherweise insgesamtgerechter zu gestalten. Denn die streitträchtige Bundeserhebungsform und ähnlich konzipierteLändermodelle werden ja wahrscheinlich eher zu zusätzlicher und teurer Bürokratie führen. Es istschließlich nicht unwahrscheinlich, dass die Steuerbelastung gerade in zentralen Lagen steigenwird, sprich: Ohnehin schon hochbelasteten Mietern droht über die Betriebskostenumlage eineweitere saftige Mieterhöhung. Und für Mieter mit niedrigeren Einkommen werden besondersbeliebte Stadtteile so wohl unerschwinglich. 3Hier sind dann die Kommunen gefragt. Finanzministerin Heinold hat zwar das Ziel einer„aufkommensneutralen Reform“ formuliert, aber Tatsache bleibt ja, dass die Kommunen ihreHebesätze – und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe – auch nach dem Stichtag des 01.01.2025eigenverantwortlich festlegen dürfen. In Bezug auf die Grundsteuer bedeutet dies nun, dass wirdarauf vertrauen müssen, dass die Kommunen fair bleiben; eine klare gesetzliche Handhabehaben wir jedoch nicht. Aber gut, Fairness liegt ja auch im Eigeninteresse der Kommunen.Unabhängig von der finalen Wahl des Modells bleibt es wünschenswert, ein Transparenzregistereinzuführen, wie es der SSW ja angeregt hat. Dieses soll ausweisen, mit welchem Hebesatz diejeweilige Kommune ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform erreicht. Alskleine Anmerkung am Rande: Diese Transparenzliste sollte auch schon die Hebesätze der Vorjahrebeinhalten, damit man sehen kann, welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen vonHebesätzen schon zeitlich vorgezogen haben. Das bringt noch ein kleines bisschen mehrTransparenz für die Bürgerinnen und Bürger.Bleibt zum Schluss festzuhalten: Aus den Bundesländern kamen bislang unterschiedlicheAnkündigungen und Rückmeldungen; es wird also verschiedene Lösungen nebeneinander geben.Das Bundesmodell ist hochkompliziert und bürokratisch, von daher könnte es sich für uns lohnen,uns einem anderen Landesmodell anzuschließen. Wichtig ist uns vom SSW, dass die wie auchimmer geartete Reform letztendlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunenführt.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/