Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
25.09.20
13:36 Uhr
SSW

Lars Harms: Grundsteuerreform rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht umsetzen

Presseinformation
Kiel, den 25.09.2020



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 45 Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Drs. 19/2314


„Der koalitionsinterne Konflikt bei Jamaika muss nun zeitnah gelöst werden,
sonst stehen unsere Kommunen am Ende womöglich ganz ohne Modell und
damit Grundsteuereinnahmen da. Wichtig ist uns letztendlich, dass die Reform
insgesamt nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führt.“

Bundesmodell oder eigenes Modell und wenn ja, welches – das ist hier die Frage. Finanzministerin
Heinold wollte für Schleswig-Holstein in Hinblick auf die Grundsteuerreform ja explizit auf die
Länderöffnungsklausel verzichten. Doch der entsprechende Gesetzentwurf soll nun wohl wieder
aufgeschnürt werden. Über die letzten Wochen durften wir ja alle miterleben, wie groß die
Verstimmung innerhalb der Jamaika-Koalition angesichts dieses Themas ist. Doch ein
Schlagabtausch über die Presse hilft hier nicht weiter. 2

Uns vom SSW war und ist wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich drei Kriterien
erfüllt: Sie sollte rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein. Inzwischen kommt
ein weiteres Grundkriterium hinzu: Sie sollte zeitnah verbindlich beschlossen werden.


Das Bundesmodell ist für Schleswig-Holstein nun wirklich nicht die glücklichste Lösung und
inzwischen haben ja auch andere Länder konkrete eigene Modelle vorgestellt, an denen wir uns
orientieren können. Hier ist nun Entscheidungsfreude gefragt, sprich: Bis Jahresende muss die
Reform stehen. Denn wenn wir uns den Zeitstrahl von Beschlussfassung, Umsetzung und
Steuererhebung nach neuem Modell mal anschauen, dann bleibt bis 2025 nicht allzu viel Zeit.


Uns vom SSW sind hier zwei Punkte wichtig:
1. Die Mitarbeiter der Verwaltung brauchen Klarheit und Verbindlichkeit. Sie sollen nicht über
mehrere Jahre an einem neuen System arbeiten, das dann am Ende kurzfristig doch nicht
genutzt wird.
2. Unsere Kommunen dürfen im Jahre 2025 nicht ohne jegliche rechtliche Grundlage
dastehen, schließlich könnten sie dann gar keine Grundsteuern mehr erheben. Hier
sprechen wir von ca. 450 Millionen Euro pro Jahr und damit wahrlich keinen Peanuts.


Grundsätzlich sollen die Kommunen ihre Einnahmequellen ja behalten. Gleichzeitig müssen wir
aber natürlich auch auf diejenigen schauen, die diese speisen sollen. Ob nun beispielsweise das
Hamburger, das Hessische oder das Baden-Württemberger Modell: Die Jamaika-Koalition hat es
noch immer in der Hand, das Berechnungsmodell zu vereinfachen und möglicherweise insgesamt
gerechter zu gestalten. Denn die streitträchtige Bundeserhebungsform und ähnlich konzipierte
Ländermodelle werden ja wahrscheinlich eher zu zusätzlicher und teurer Bürokratie führen. Es ist
schließlich nicht unwahrscheinlich, dass die Steuerbelastung gerade in zentralen Lagen steigen
wird, sprich: Ohnehin schon hochbelasteten Mietern droht über die Betriebskostenumlage eine
weitere saftige Mieterhöhung. Und für Mieter mit niedrigeren Einkommen werden besonders
beliebte Stadtteile so wohl unerschwinglich. 3



Hier sind dann die Kommunen gefragt. Finanzministerin Heinold hat zwar das Ziel einer
„aufkommensneutralen Reform“ formuliert, aber Tatsache bleibt ja, dass die Kommunen ihre
Hebesätze – und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe – auch nach dem Stichtag des 01.01.2025
eigenverantwortlich festlegen dürfen. In Bezug auf die Grundsteuer bedeutet dies nun, dass wir
darauf vertrauen müssen, dass die Kommunen fair bleiben; eine klare gesetzliche Handhabe
haben wir jedoch nicht. Aber gut, Fairness liegt ja auch im Eigeninteresse der Kommunen.


Unabhängig von der finalen Wahl des Modells bleibt es wünschenswert, ein Transparenzregister
einzuführen, wie es der SSW ja angeregt hat. Dieses soll ausweisen, mit welchem Hebesatz die
jeweilige Kommune ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform erreicht. Als
kleine Anmerkung am Rande: Diese Transparenzliste sollte auch schon die Hebesätze der Vorjahre
beinhalten, damit man sehen kann, welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen von
Hebesätzen schon zeitlich vorgezogen haben. Das bringt noch ein kleines bisschen mehr
Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.


Bleibt zum Schluss festzuhalten: Aus den Bundesländern kamen bislang unterschiedliche
Ankündigungen und Rückmeldungen; es wird also verschiedene Lösungen nebeneinander geben.
Das Bundesmodell ist hochkompliziert und bürokratisch, von daher könnte es sich für uns lohnen,
uns einem anderen Landesmodell anzuschließen. Wichtig ist uns vom SSW, dass die wie auch
immer geartete Reform letztendlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen
führt.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/