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23.09.20
17:59 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 14 – Gesundheitsversorgung für Kinder und Pressesprecherin Jugendliche sichern und stärken Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die Vorsitzende Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Eka von Kalben: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 306.20 / 23.09.2020

Kinder und Jugendliche brauchen eine verlässliche Gesundheitsversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kinder- und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind körperlich und psychisch in der Entwicklung und besonders sensibel für schädigende Einflüsse. Deshalb ist auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eine besondere. Sie braucht spezifische Kompe- tenzen in allen Bereichen: Diagnostik und Anamnese, Behandlung und Therapie sowie im Umgang mit den Patient*innen und ihren Eltern.
Kinder und Jugendliche brauchen eine, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene, verlässliche Ge- sundheitsversorgung. Das ist erforderlich, damit ihre körperliche Entwicklung und ein gesun- des Aufwachsen sichergestellt sind. Und das trifft natürlich auf die ambulante und die statio- näre Versorgung zu. Weil dies wichtig und nicht selbstverständlich ist, ist es ein Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention.
Wir haben in Deutschland zum Glück ein belastbares System der Krankenversicherung und eine sichere Gesundheitsversorgung. Dinge, die es in vielen Ländern dieser Welt nicht gibt.
Trotzdem ist auch bei und nicht alles gut. Eltern erleben oft, dass die Kinderarztpraxen über- laufen und Wartezeiten lang sind. Die offizielle Versorgungssituation für den „Bezirk“ liegt aber bei mehr als 100 Prozent.
Jugendliche, die eine ambulante Psychotherapie beginnen möchten, müssen viel zu lange warten. Keine freien Kapazitäten in der Therapie. Die offizielle Versorgungssituation für das Fachgebiet liegt aber bei mehr als 100 Prozent. Wie passt das zusammen? Gar nicht. Hier muss nachgesteuert werden.

Seite 1 von 2 Häufig ist bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen keine oder nur eine kurze stati- onäre Versorgung notwendig. Dafür ist der Bedarf an komplexen ambulanten und tagesklini- schen Leistungen hoch. Das trifft besonders bei chronisch kranken Kindern und Jugendlichen zu. Diesen Besonderheiten muss Rechnung getragen werden. Sie müssen in den Versor- gungsstrukturen abgebildet werden. Das ist bisher leider kaum der Fall. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang die getrennten Finanzierungsstrukturen.
Wir Grüne wollen das ändern. Der Jamaika-Antrag schlägt konkrete Maßnahmen vor. Beson- ders wichtig ist eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in den Kran- kenhäusern. Die Fallpauschalen allein stellen nicht sicher, dass die realen Kosten gedeckt sind. Gleiches gilt für die Geburtshilfe. Zumindest für diese Angebote der Regelversorgung brauchen wir eine zusätzliche Finanzierung. Eine Lösung: die Vorhaltekosten mit einer Grundpauschale abdecken.
Genau das haben wir Grüne in Schleswig-Holstein schon während der Küstenkoalition auf einem Parteitag beschlossen. Wir begrüßen, dass auch unsere Koalitionspartner*innen diese Forderung unterstützen und die Landesregierung bereits einen Vorstoß zur Neuordnung des Krankenhausentgeltrechts gemacht hat. Diese konstruktiven Vorschläge müssen auch wei- terhin auf der Bundesebene vorangetrieben werden. Dazu ermutigen wir die Landesregierung nachdrücklich.
Nur gemeinsam können die zuständigen Akteur*innen in Schleswig-Holstein eine bedarfsge- rechte, ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen ausbauen. Die Landesregierung allein kann das nicht. Sie wird sich aber auf Bundesebene dafür einsetzen, dass für die Kinder- und Jugendmedizin die rechtlichen und die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine sektorenübergreifende Versorgung zu erleich- tern.
Und wir werden mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung die Möglich- keiten prüfen, ob in Schleswig-Holstein ein Modellversuch für eine sektorenübergreifende Versorgung nach § 64 SGB V auf den Weg gebracht werden kann.
Zu einer guten Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche gehört auch, in Schles- wig-Holstein die teilstationäre Versorgung mit Tageskliniken an geeigneten Standorten weiter zu entwickeln, soweit es rechtlich zulässig und sinnvoll ist. Auch das werden wir tun.
Wir gehen voran. Stimmen sie unserem Antrag zu.
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