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28.08.20
12:46 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Überbrückungshilfen für das Gaststättengewerbe sind immer noch notwendig

Presseinformation

Kiel, den 28.08.2020
Es gilt das gesprochene Wort



Christian Dirschauer
TOP 35 Das Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen
Drs. 19/2318


„Die wirtschaftlichen Sorgen bleiben groß und wir können es uns nicht leisten,
unsere absolute Zugkraft-Branche im Stich zu lassen. Gleichzeitig müssen wir
nun zusehen, dass wir die Hilfsprogramme zielgenauer anpassen und nicht
mehr mit Pauschalen arbeiten.“

Schleswig-Holstein ist bekannt als das Tourismusland zwischen den Meeren. Der Tourismus ist
und bleibt unser wichtigster Wirtschaftszweig – und dieser wird leider auch auf Sicht noch mit am
stärksten von der anhaltenden Corona-Krise betroffen bleiben.
Das Herz der schleswig-holsteinischen Wirtschaft schlägt mittelständisch – und gerade das hiesige
Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein typisches, gewachsenes, mittelständisches Gewerbe. Der
vorliegende SPD-Antrag nennt ja die Zahlen und verdeutlicht den Ernst der Lage für diese Branche.


Eigentlich hatte das Jahr 2020 für das Tourismusgewerbe ja recht aussichtsreich begonnen, wie
Zahlen des Statistikamtes Nord aus dem Februar zeigen. Doch dann kam im März der faktische 2

Lockdown – und die Übernachtungen und Umsätze im Hotel- und Gaststättengewerbe gingen
vorübergehend auf quasi Null zurück. Der Tagestourismus kam zum Erliegen, das so wichtige
Ostergeschäft fiel aus und dann halfen auch die wenigen erlaubten Geschäftsreisenden nicht
mehr. Seit einigen Wochen dürfen Hotels und gastronomische Betriebe – zwar unter strengen
Vorschriften, aber immerhin – wieder öffnen, aber wirtschaftlicher Umsatz sieht natürlich anders
aus. Die wirtschaftlichen Sorgen bleiben groß und wir können es uns nicht leisten, unsere absolute
Zugkraft-Branche im Stich zu lassen.


Gleichzeitig können wir es uns aber auch nicht leisten, immer weitere Hilfsgelder bereitzustellen
beziehungsweise die bestehenden Nothilfeprogramme über Monate oder gar Jahre fortzuführen.
Das liegt auf der Hand. Zu Beginn der akuten Krise haben wir innerhalb kürzester Zeit gewaltige
Summen mobilisiert und umfangreiche Hilfs- und Förderprogramme aufgestellt. Viele, viele
Anträge wurden gestellt, abgearbeitet und ausgezahlt. Es musste eben alles sehr schnell gehen,
um drohende Härten und noch dramatischere Folgekosten zumindest abzufedern.


Inzwischen dauert die Krise einige Monate an und wir können und sollten uns etwas genauer
anschauen, wo und wie wir weitere Gelder in die Hand nehmen. Es muss nun zum einen um
gezielte Unterstützung gehen für all jene Unternehmen, die vor der Krise gesund waren und nun
aufgrund der Pandemie in eine unverschuldete Notlage geraten sind und daher eine
Überbrückungshilfe brauchen. Denn es werden diese Betriebe sein, die sich auch später mit ihrem
Gesamtkonzept am Markt behaupten werden können. Im Tourismusbereich liegt es ja nahe, dass
insbesondere die Betriebe in den touristischen Hotspots vergleichsweise zügig auf den Pfad der
wirtschaftlichen Erholung zurückfinden werden. Dies scheint ja auch erfreulicherweise der Fall zu
sein. Auf der anderen Seite gibt es ja aber auch noch – wie im vorliegenden Antrag ganz richtig
beschrieben – all die Betriebe in der zweiten Reihe und auch ganz besonders die urigen
Landgasthöfe, die weiterhin schwer zu kämpfen haben. Hier müssen wir konkret schauen, wie und
welche Betriebe notleidend sind und wie wir mit effizientem und effektiven Mitteleinsatz 3

Existenzen und Arbeitsplätze sichern können. Mit Hilfsprogramm-Pauschalen sollten wir hingegen
nicht mehr arbeiten.


Zusammengefasst: Die Auswirkungen der Corona-Krise werden wir noch lange spüren, gerade
auch in der für unser Land so wichtigen Tourismusbranche mit ihrem Hotel- und Gastgewerbe.
Gemeinsam mit allen Betroffenen teilt der SSW die Hoffnung, dass es für diese Branche zeitnah
deutlich bergauf geht und dass zumindest die gröbsten Verluste einigermaßen aufgefangen
werden können. Die auf Landes- und Bundesebene eingerichteten Wirtschaftshilfen sind aus
unserer Sicht richtig und notwendig gewesen. Und wenn wir nun über Verlängerungen
beziehungsweise Flexibilisierungen von Hilfsprogrammen diskutieren, dann sollte es darum
gehen, notleidenden Betrieben mit Zukunftsperspektive eine nachhaltige und vor allem auch
passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen. Den SPD-Antrag unterstützen wir daher und
auch den Änderungsantrag der Jamaika-Koalition können wir mittragen. Zudem begrüßen wir die
Ankündigung der Großen Koalition, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für KMU bis
Dezember 2020 zu verlängern. Dies sind alles wichtige Schritte, bei denen es nun auf die weiteren
Details ankommt, damit sich möglichst viele Betriebe hoffentlich zeitnah und nachhaltig erholen
können.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/