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28.08.20
12:36 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Unterstützung des Hotel- und Gastgewerbes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 35 – Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der tourismuspolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Andreas Tietze: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 274.20 / 28.08.2020


Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist das Schlüsselgewerbe in Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schleswig-Holstein, der echte Norden, Land zwischen den Meeren, wir leben da, wo an- dere Urlaub machen. Unser Land gehört neben Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zu den beliebtesten deutschen Reisezielen – bisher waren die Übernachtungszahlen ste- tig steigend. Urlaub in Schleswig-Holstein scheint immer attraktiver zu werden und das könnte auch, angesichts der Infektionsrisiken in den „typischen Urlaubsdestinationen“ vorerst auch so bleiben.
Wie sich die Situation von jetzt auf gleich im März darstellte – ohne Vorbereitung, inmitten der hoffnungsfrohen Erwartung auf ein lukratives Ostergeschäft – das wissen wir alle: Ab dem 17.03.2020 waren Restaurants und Gaststätten geschlossen, Essensverkauf nur noch außer Haus. Viele Gastro-Betreibende haben die Zwangspause kurzfristig genutzt und renoviert oder umgebaut. Zwei Monate später durfte wieder geöffnet werden, aber längst nicht so, wie bis dahin gewohnt. Völlig neue Maßnahmen und Konzepte, die es vorher nicht gab, sind ab jetzt gefragt: Abstandsregeln, Hygienekonzept, Erfassen von Daten, Acrylscheiben, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz. Für ein öffentliches Le- ben mit einem derartigen Infektionsrisiko durch Corona gab es keine Blaupause.
Die Gasträume in unseren Hotels sind nicht auf all diese Maßnahmen eingestellt: Es bleibt nur die Minderbelegung als Konsequenz. Enge Flure in kleinen Unterkünften sind auf nicht-gefährdende Begegnungen ausgerichtet, nicht auf Einbahnstraßen. Es bleibt nur: die Gästezahl zu reduzieren. Wir sind uns da komplett einig mit den Kolleg*innen der Opposition: Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist das Schlüsselgewerbe in Schleswig- Holstein. Das war ja auch der Grund, weshalb in einem ersten Schritt die Bundeshilfen
Seite 1 von 2 mit ergänzenden Maßnahmen aus Landesgeldern genau diese Branche unterstützen sollten. Und das haben sie auch.
Nach wie vor halten wir das Regierungshandeln, die Erlasse und Verordnungen für richtig und sinnvoll. Nicht umsonst stehen wir, was das Infektionsgeschehen betrifft, da, wo wir stehen. Das angepeilte Ziel, die Anstiegskurve flach zu halten, haben wir erreicht. Auch in dieser Beziehung gehören wir hier in Schleswig-Holstein zu den glücklichen Menschen. In diesem Jahr sind im Mai 404.000 Übernachtungsgäste in den Beherbergungsstätten und Campingplätzen in Schleswig-Holstein angekommen. Das sind 50,4 Prozent weniger Gäste. Die Anzahl der gebuchten Übernachtungen nahm im Vergleich zum Mai 20019 um 54,2 Prozent auf 1.520.000 Buchungsnächte ab. Die Zahl der Übernachtungen sank in den Monaten von Januar bis Mai um 49,5 Prozent.
Es wird an dieser Stelle mehr als deutlich: Die geflossenen Unterstützungen langen nicht aus, die Krisenzeit ist noch nicht vorbei. Grundsätzlich ist richtig: Eine Überbrückung ist immer solange notwendig, wie eine Straße nicht befahrbar ist – noch können Einschrän- kungen nicht aufgehoben werden, der Überbrückungszeitraum muss erweitert werden.
Die Höhe der Hilfsgelder ist das Zweite: Die Überbrückungshilfen sollten aus unserer Sicht schlicht verdoppelt werden – für Unternehmen, die keine Einnahmen haben, sind 3.000 bzw. 5.000 Euro für ein wirkliches Auskommen, für ein schlichtes Überleben, nicht ausreichend. Lassen sie uns diesen, für unser Land enorm wichtigen Wirtschaftszweig erhalten!
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