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27.08.20
14:28 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl zu TOP 20: Jedes Kind muss die bestmögliche Förderung erhalten – gleich an welcher Schulform

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –



Dr. Frank Brodehl zur Großen Anfrage der AfD-Fraktion zu „Sonderpädagogischen Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein“ (TOP 20):

„Jedes Kind muss die bestmögliche Förde- rung erhalten – gleich an welcher Schulform“ Kiel, 27. Mai 2020 Der Landtag berät heute über die Ergebnisse der Großen Anfrage der AfD-Fraktion zur „Umsetzung sonderpädagogischer Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren in Schleswig-Hol- stein“. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu in seiner Rede:
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,
es war 1993, als der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und Schü- lern ohne Behinderung von der KMK beschlossen wurde. Später sprach man von Integra- tion, seit der der BRK 2009 zunehmend von Inklusion. Es ist einerseits sehr gut, dass Inklusion in diesem Haus so oft auf der Tagesordnung steht – denn es zeigt, wie wichtig uns die Sache ist. Aber andererseits ist die Häufigkeit, mit der das Thema hier im Plenum und in den Ausschüssen behandelt wird, immerhin fast 30 Jahre nach dem KMK- Beschluss, auch ein Spiegelbild davon, dass es im Schulgebälk knistert, dass Unzufrie- denheit herrscht und dass Frust und Arbeitsbelastung nicht ab-, sondern zunehmen, bei Eltern wie bei Lehrern.
Dabei, meine Damen und Herren, ist das Problem hausgemacht: Denn bis auf den heu- tigen Tag existiert keine allgemein anerkannte wissenschaftliche Definition von Inklusion (weswegen ich auch lieber von Gemeinsamen Unterricht oder von Integration spreche, aber sei´s drum). Und damit verbunden ist der Umstand, dass man sich auch hier im Hause gar nicht einig darüber ist – wahrscheinlich nicht einmal innerhalb der Koalition – wohin die Reise eigentlich gehen soll: Für Links-Grün können die schillernden Begriffe

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



‚Leitbild‘, ‚Grundhaltung‘ und ‚Weiterentwicklung der Inklusion‘ nur heißen: Abschaffung der Förderschulen und konsequenterweise auch des Gymnasiums mit dem Ziel einer Ein- heitsschule. Andere eiern bei der Frage, was am Ende stehen soll, rum; nur nichts Fal- sches sagen. Für die AfD steht fest: Den größtmöglichen Bildungserfolg für alle Kinder garantiert alleine ein differenziertes Schulsystem, vom Förderzentrum bis hin zum Gym- nasium, wobei der Gemeinsame Unterricht seinen besonderen Stellenwert ohne jeden Zweifel behalten muss. Allerdings nicht um jeden Preis; Qualitätseinbußen bei der Wis- sensvermittlung oder bei der behinderungsspezifischen Förderung können wir uns nicht leisten – dies wäre auch nicht im Sinn der KMK oder im Geist der BRK.
Und wie steht es nun um die Qualität der sonderpädagogischen Förderung? Ist sie an Regelschulen genauso hoch wie an Förderzentren? Und falls nein: In welchen Bereichen lässt sie sich nicht oder nur eingeschränkt realisieren? Und könnte man das ändern? Um das herauszufinden, habe ich eine Große Anfrage gestellt und ich war mir durchaus be- wusst, dass ich damit viel Arbeit auslösen würde – bitte, Frau Prien, nehmen Sie meinen herzlichen Dank an Ihre Mitarbeiter mit. Bei den Fragen habe ich mich an den sogenann- ten Sonderpädagogischen Standards orientiert; man kann diese durchaus als Qualitäts- standards bezeichnen, die – Achtung! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis – „nicht zu unter- schreitende Qualitätsniveaus schulischer Bildung und Erziehung von Kindern und Ju- gendlichen mit Förderbedarfen beschreiben“, so der Verband Sonderpädagogik vds, beim dem ich selbst lange Mitglied war.
Auf deutsch gesagt: Überall, wo behinderte Kinder unterrichtet werden, sollten diese Standards gelten, egal ob an einer Förder- oder an einer Regelschule. Beispiele für Stan- dards beziehen sich etwa darauf, ob Differenzierungs- oder Therapieräume vorhanden sind, ob Wände und Decken mit schallabsorbierenden Materialien gedämmt sind, ob Vi- sualisierungsmöglichkeiten vorhanden sind oder auch rollstuhlgerechte Sanitärberei- che. Auch andere, nichtmaterielle Aspekte lassen sich erfassen, zum Beispiel, ob behin- dertenspezifisch unterrichtet wird, wie häufig Elterngespräche statt-finden, ob Kontakte zu Mitschülern mit der gleichen Behinderung möglich sind und und und. Gerade bei den Fragen nach den äußeren Rahmenbedingungen, also zum Beispiel die nach den Ausge- staltungsmerkmalen von Differenzierungsräumen, hätte ich mir durchaus mehr In-for- mationen gewünscht. In der Antwort macht es sich die Landesregierung einfach und sagt entweder, dass darüber nur der Schulträger Bescheid wisse oder dass in den Stan-


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dards ja keine Einzelheiten festgelegt seien. Ja, das stimmt, aber man hätte die Frage, wenn man gewollt hätte, durchaus einmal exemplarisch angehen können.
Ähnliches gilt für Fragen, die etwa auf die Gestaltung des Unterrichts abzielen. Natürlich ist so etwas schwer zu er-fassen und zu vergleichen. Aber die Antwort der Landesregie- rung, dass diese Aspekte im Lehrplan sonderpädagogische Förderung formuliert sind, führt keinen Schritt weiter. Es sollte uns ja gerade darum gehen zu wissen, in welchem Maße behindertenspezifische Unterrichtsmethoden im Unterrichtsalltag zum Einsatz kommen – ist das durchgehend der Fall, oder vielleicht nur stundenweise oder gar nicht der Fall. Denn für ein Kind, nehmen wir als Beispiel an, es handelt sich um ein lernbehin- dertes Kind, kommt es entscheidend darauf an, ob fachspezifische Prinzipien – wie etwa
• Handlungsorientierung,
• Anknüpfung an die Lebenswirklichkeit des Kindes,
• einfache und begleitende Sprache,
• genügend lange Pausen,
• unmittelbare Rückmeldung über Erfolge, um nur einige zu nennen -

zum Einsatz kommen oder nicht.
Daran, meine Damen und Herren, bemisst sich für den lernbehinderten Schüler die Qua- lität des Unterrichts und Sie können sich vorstellen, dass andere integrativ beschulte Kin- der und Jugendliche - mit einer Hörschädigung, mit einer Sehschädigung, mit einer geis- tigen Behinderung, mit Verhaltensauffälligkeiten oder mit einer Sprachbehinderung, mit Autismus, ebenfalls besondere Ansprüche an den Unterricht stellen, denen als Grundvo- raussetzung für erfolgreiches Lernen entsprochen werden muss.
Ich glaube, dass ich die Intention meiner Großen Anfrage verdeutlichen konnte:
• Es geht darum, Eltern in Zukunft genauer als bislang beraten zu können. Was kann vor Ort für eine gelingende schulische und soziale Integration geleistet werden und was ist nicht oder nur teilweise möglich?



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• Es geht darum, alle Beteiligten, al-so vor allem die Regelschullehrkräften für die speziellen Bedürfnisse des Schülers zu sensibilisieren. Natürlich sind zu- nächst einmal Annahme und Wertschätzung die Grundvoraussetzungen. Aber dies ersetzt nicht die notwendige Weiter-Professionalisierung.
• Es geht summa summarum also darum, die Qualität des Gemeinsamen Unter- richts im Auge zu behalten und von ‚gefühltem Wissen‘ wegzukommen.

Dazu gehört auch, zu realisieren, dass es nicht nur Herausforderungen, sondern auch Grenzen des Gemeinsamen Unterrichts gibt. Ich weiß, einige von Ihnen haben schon mit einer solchen Aussage Probleme und das setzt sich dann leider fort: Jede Differenzierung in der Förderung, die auf der Basis einer vorangegangenen Diagnostik beruht, wird per se als Kategorisierung, als Ausgrenzung oder sogar als Diskriminierung definiert, die un- weigerlich zu Chancenungleichheit führt. Solch ein Denken zeigt aber nur eines: dass hier der Ideologie mehr Wert zukommt als den Bedürfnissen des Kindes. Wäre es anders, würden Sie nicht immer zuerst die Frage des Förderortes stellen – ‚es muss die Regel- schule sein‘ – sondern Sie würden zuerst fragen: Was ist für dieses Kind das Wichtigste? Wenn diese Frage – nicht nur rhetorisch – im Mittelpunkt steht, dann wird man konse- quenterweise auch genauer hinsehen, wenn es darum geht, wie und wo diesen Bedarfen am besten begegnet werden kann.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die zugegebenermaßen theo- retisch anmutenden Sonderpädagogischen Standards in Zukunft einen festeren Stellen- wert in der Praxis haben werden als bisher. Sie ermöglichen, sowohl im konkreten Ein- zelfall als aber auch beim Thema Inklusion generell, eine realistische Beschreibung der Ausgangslage, sie ermöglichen eine gezielte Maßnahmenplanung und sie beschreiben eine konkrete Zielsetzung. Und die kann nur heißen: Ein höchstmögliches behinderungs- spezifisches Förderniveau und ein höchstmögliches Allgemeinbildungsniveau für jeden Schüler. Lassen Sie uns im Bildungsausschuss weiter über die Große Anfrage sprechen, denn wir müssen endlich wissen, wo wir hinwollen.
Und selbst, wenn wir uns über eine genaue Zielvorstellung nicht gleich einigen können gilt: Inklusion braucht Professionalität.“



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Weitere Informationen:
• Große Anfrage der AfD-Fraktion „Umsetzung sonderpädagogischer Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und an Förderzentren in Schleswig-Holstein“ Druck- sache 19/1755 vom 17. Oktober 2019:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01700/drucksache-19-01755.pdf



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