Lars Harms: Planungsrecht barrierefrei, flexibel und zukunftsfähig gestalten
PresseinformationKiel, den 26.08.2020Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Drs. 19/1952 & 19/2310„Das Planungsrecht wird den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und wirhaben den Mut, auch mal Experimente zu wagen. Wir finden das gut!“Lassen Sie mich zwei Dinge vorausschicken, die für die Bewertung des Gesetzesvorschlagesgrundlegend wichtig sind. Erstens, das Raumordnungsgesetz des Bundes und des Landes sehenauch weiterhin eine Auslegung in Papierform vor. Insbesondere in der Anfangsphase vonPlanungsaufstellungen wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Pläne in Verwaltungeneinsehen zu können. Darüber hinaus werden aber jetzt auch die Unterlagen digital ausgelegt, sodass der Zugang in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert wird. Das, wasbisher auf mehr oder weniger freiwilliger Basis neben dem eigentlichen Verfahren gemachtwurde, wird nun gesetzlicher Standard. Das gibt auch Rechtssicherheit für die Bürgerinnen undBürger sowie für die Verwaltungen.Zweitens, Bürgerinnen und Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, keinen Zugang zu dendigitalen Diensten der jeweiligen Behörden haben, haben auch weiterhin das Recht, auf andere 2Weise die Unterlagen einsehen zu können. Das ist in Artikel 14 unserer Landesverfassung geregelt.Dort ist steht, dass das Land einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zuBehörden ermöglichen muss und dass niemand wegen der Art des Zugangs benachteiligt werdendarf. Und mit einer gewissen Genugtuung kann ich feststellen, dass der SSW dieses Recht in derdamaligen Verfassungskommission eingebracht hat.Wir können also feststellen, dass niemand beim Zugang zu Informationen behindert wird und dasvieles, was bisher galt, auch heute noch gilt. Das was jetzt eigentlich passiert ist, dass dasLandesplanungsrecht in einigen Teilen der Realität angepasst wird. Es wird festgelegt, dass derdigitale Zugang zu Planungsunterlagen nun auch zum Standard wird. Dies bedeutet ja nicht nur,dass wir uns den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, sondern vor allem, dass hier dieAufstellung von Plänen beschleunigt werden kann. Und das ist sicherlich im allgemeinen Interesse.Die wirkliche Neuerung ist aber die Einführung einer Experimentierklausel. Insbesondere, wennKommunen gemeinsam planen, soll es im Einzelfall möglich sein, von den Planungsgrundlagender Landesplanung abzuweichen. Es soll also etwas mehr Flexibilität geschaffen werden.Voraussetzung dafür ist, dass zwischen den Kommunen und der Landesplanung einraumordnerischer Vertrag geschlossen wird. Dieses Instrument ersetzt nicht dieZielabweichungsverfahren, aber es kann bei einer gegenseitigen grundsätzlichen Einigkeit vonkommunaler Ebene und Landesplanung, schneller zu einer Zielabweichung führen. Somit wirdman hier schneller agieren können.Und natürlich gibt es dabei die Befürchtung, dass diese Regelung zu noch mehr Baumaßnahmenführen könnte. Für uns gibt es aber vier Punkte, die dagegen sprechen. Erstens, gibt es einenEinigungszwang zwischen Land und Kommunen. Das heißt, es muss nicht genehmigt werden.Zweitens, sollten Kommunen sich gemeinsam auf einen Standort zum Beispiel für diewohnbauliche Entwicklung einigen und von beispielsweise 6 Kommunen 5 auf ihre Baurechteverzichten, dann würde das möglicherweise eine geringere Flächenversiegelung bedeuten. Unddrittens, werden explizit auch Klimaschutzmaßnahmen in dieser Experimentierklausel genannt. Eskann also auch um Naturschutz, Landschaftsschutz und anderes gehen. Und zu guter Letzt alsViertes, können natürlich auch Bedingungen in einen raumordnerischen Vertrag vereinbart 3werden, die bei einer stärkeren Bebauung auch gleichzeitig eine Begrenzung von Baumaßnahmenoder gar eine Entsiegelung an anderer Stelle festlegen.Sie sehen also, dass das Planungsrecht an einigen Stellen den tatsächlichen Gegebenheitenangepasst wird, wir wieder ein wenig digitaler werden und wir den Mut haben, auch malExperimente zu wagen. Wir finden das gut und deshalb werden wir dem Gesetzentwurfzustimmen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/