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26.08.20
16:21 Uhr
SSW

Lars Harms: Planungsrecht barrierefrei, flexibel und zukunftsfähig gestalten

Presseinformation
Kiel, den 26.08.2020



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
Drs. 19/1952 & 19/2310


„Das Planungsrecht wird den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und wir
haben den Mut, auch mal Experimente zu wagen. Wir finden das gut!“

Lassen Sie mich zwei Dinge vorausschicken, die für die Bewertung des Gesetzesvorschlages
grundlegend wichtig sind. Erstens, das Raumordnungsgesetz des Bundes und des Landes sehen
auch weiterhin eine Auslegung in Papierform vor. Insbesondere in der Anfangsphase von
Planungsaufstellungen wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Pläne in Verwaltungen
einsehen zu können. Darüber hinaus werden aber jetzt auch die Unterlagen digital ausgelegt, so
dass der Zugang in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert wird. Das, was
bisher auf mehr oder weniger freiwilliger Basis neben dem eigentlichen Verfahren gemacht
wurde, wird nun gesetzlicher Standard. Das gibt auch Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und
Bürger sowie für die Verwaltungen.
Zweitens, Bürgerinnen und Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, keinen Zugang zu den
digitalen Diensten der jeweiligen Behörden haben, haben auch weiterhin das Recht, auf andere 2

Weise die Unterlagen einsehen zu können. Das ist in Artikel 14 unserer Landesverfassung geregelt.
Dort ist steht, dass das Land einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu
Behörden ermöglichen muss und dass niemand wegen der Art des Zugangs benachteiligt werden
darf. Und mit einer gewissen Genugtuung kann ich feststellen, dass der SSW dieses Recht in der
damaligen Verfassungskommission eingebracht hat.
Wir können also feststellen, dass niemand beim Zugang zu Informationen behindert wird und das
vieles, was bisher galt, auch heute noch gilt. Das was jetzt eigentlich passiert ist, dass das
Landesplanungsrecht in einigen Teilen der Realität angepasst wird. Es wird festgelegt, dass der
digitale Zugang zu Planungsunterlagen nun auch zum Standard wird. Dies bedeutet ja nicht nur,
dass wir uns den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, sondern vor allem, dass hier die
Aufstellung von Plänen beschleunigt werden kann. Und das ist sicherlich im allgemeinen Interesse.
Die wirkliche Neuerung ist aber die Einführung einer Experimentierklausel. Insbesondere, wenn
Kommunen gemeinsam planen, soll es im Einzelfall möglich sein, von den Planungsgrundlagen
der Landesplanung abzuweichen. Es soll also etwas mehr Flexibilität geschaffen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass zwischen den Kommunen und der Landesplanung ein
raumordnerischer Vertrag geschlossen wird. Dieses Instrument ersetzt nicht die
Zielabweichungsverfahren, aber es kann bei einer gegenseitigen grundsätzlichen Einigkeit von
kommunaler Ebene und Landesplanung, schneller zu einer Zielabweichung führen. Somit wird
man hier schneller agieren können.
Und natürlich gibt es dabei die Befürchtung, dass diese Regelung zu noch mehr Baumaßnahmen
führen könnte. Für uns gibt es aber vier Punkte, die dagegen sprechen. Erstens, gibt es einen
Einigungszwang zwischen Land und Kommunen. Das heißt, es muss nicht genehmigt werden.
Zweitens, sollten Kommunen sich gemeinsam auf einen Standort zum Beispiel für die
wohnbauliche Entwicklung einigen und von beispielsweise 6 Kommunen 5 auf ihre Baurechte
verzichten, dann würde das möglicherweise eine geringere Flächenversiegelung bedeuten. Und
drittens, werden explizit auch Klimaschutzmaßnahmen in dieser Experimentierklausel genannt. Es
kann also auch um Naturschutz, Landschaftsschutz und anderes gehen. Und zu guter Letzt als
Viertes, können natürlich auch Bedingungen in einen raumordnerischen Vertrag vereinbart 3

werden, die bei einer stärkeren Bebauung auch gleichzeitig eine Begrenzung von Baumaßnahmen
oder gar eine Entsiegelung an anderer Stelle festlegen.
Sie sehen also, dass das Planungsrecht an einigen Stellen den tatsächlichen Gegebenheiten
angepasst wird, wir wieder ein wenig digitaler werden und wir den Mut haben, auch mal
Experimente zu wagen. Wir finden das gut und deshalb werden wir dem Gesetzentwurf
zustimmen.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/