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26.08.20
16:08 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 5: Jamaika schränkt Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. August 2020
Kirsten Eickhoff-Weber: Jamaika schränkt Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein TOP 5: Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs. 19/1952, 19/2310, ÄndA19/2356)

„Nach zwei Fraktionsgesetzen zur Änderung des Landesplanungsgesetzes jetzt ein Regierungsentwurf und ein Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen. Und genau dieser Änderungsantrag macht die Debatte heute nötig. Unter der Überschrift modern, fortschrittlich, digital, Papier sparen setzen Sie fort, was Sie bereits begonnen haben: Sie schränken die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen ein und das massiv. Das was Sie hier vorlegen ist kein Fortschritt, das ist in Wahrheit ein erheblicher Rückschritt in der Beteiligungskultur dieses Landes. Offensichtlich genervt von den Ergebnissen der Anhörungen zu LEP und Regionalplanung Wind soll jetzt im laufenden Verfahren die Bürgerbeteiligung weiter beschränkt werden. Warum jetzt, warum während der Verfahren? Was ist Ihnen in den Anhörungen und Stellungnahmen begegnet, dass Sie jetzt während der Fahrt die gesetzlichen Bestimmungen so erheblich ändern müssen? Ihre faktische Verkürzung der Fristen für Stellungnahmen ist zusammen mit dem neuen §5 ein Frontalangriff auf Transparenz und Beteiligung der Menschen in diesem Land. Die Anhörungen haben bestätigt, dass die 2018 von Ihnen beschlossene Konzentration auf digitale Beteiligung die Bürger, das Ehrenamt und auch die Kommunen vor erhebliche Probleme stellen. Die Ausführungen, die Mahnungen des Beauftragten für Menschen mit Behinderung habe ich noch genau im Ohr, die Beteiligungsverfahren sind schon heute nicht barrierefrei und Sie machen die Hürden nur noch höher. Das Ehrenamt, insbesondere der Naturschutz und die Kommunalvertreterinnen und -vertreter, beklagt die fehlenden Unterlagen und dass sie kaum an der Beteiligung partizipieren können. Sei es, weil die Daten nicht fließen oder weil die technische Ausstattung zu Hause einfach nicht reicht. Für zukunftsfähige Planungen, brauchen wir das Wissen des Ehrenamtes vor Ort! Und dem muss man die Arbeit erleichtern und nicht unnötig erschweren! Sie spalten die Gesellschaft, in die, für die Digital machbar ist und in die, für die Digital aus welchen Gründen auch immer noch eine Hürde ist. Heute müssen Digitaler und nicht-digitaler Zugang gleichrangig nebeneinander möglich sein. So wie es das Bundesraumordnungsgesetz auch vorsieht. Glauben Sie den wirklich, dass ihr §5a die Verfahren schneller oder gar rechtssicherer macht? Im Gegenteil, es ist sehr zweifelhaft, ob Ihre Änderung mit dem in Artikel 14 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung vereinbar ist. Diese Zweifel müssen ausgeräumt werden! Und ein Hinweis, die Sonderregelung zu Corona brauchen wir nicht. Das hat der Bund schon erledigt. Dass nicht mehr der Ministerpräsident, die Ministerpräsidentin Vorsitzende des Landesplanungsrats sein soll ist bemerkenswert. Da geben Sie, Herr Ministerpräsident, ein Beratungsgremium auf, das seit mehr als 50 Jahren Tradition hat. Anstatt den Landesplanungsrat in diesen Zeiten großer Herausforderungen zu stärken, anstatt ihn wirklich als ein Beratungsgremium für Schleswig-Holstein zu nutzen, geben Sie ihn auf. Das ist ein echter Rückschritt. Wir halten den Landesplanungsrat nach wie vor für ein wichtiges Gremium. Wir wollen es stärken, statt schwächen! Mit Blick auf die großen Herausforderungen gerade bei der Schaffung von Wohnraum beantragen wir die Ergänzung der Mitglieder des Landesplanungsrats um Vertreter des Deutschen Mieterbundes, von Haus und Grund des Verbandes Wohneigentum. Nicht nur §5a auch den § 13a müssen sie streichen. Diese Experimentierklausel ist ein trojanisches Pferd, damit sollen in den Wahlkreisen


1 Geschenke möglich werden. Ja, wir brauchen Instrumente die auf die Her ausforderungen unserer Zeit reagieren. Ja wir brauchen Möglichkeiten um den Kommunen, die was wagen wollen auch die Möglichkeiten dafür zu geben. Aber das muss doch bitte transparent und nachvollziehbar sein! Die Vorstellung, dass in Schleswig-Holstein Experimente auf den Weg gebracht werden, mit erheblichen Auswirkungen, ohne dass es eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben hat, ist besorgniserregend. Und die Forderung des Landesjungendrings, dass die Experimente eine Kinder - und Jugendbeteiligung nach § 47f der GO brauchen ist richtig. Es macht doch keinen Sinn, wenn die alten Experimente für die jungen machen, ohne sie in die Überlegungen einzubinden. Zukunft können Generationen nur miteinander gestalten. Nehmen Sie die Hinweise aus den Anhörungen ernst, sorgen Sie dafür, dass ihre Experimentierklausel unzweifelhaft beschrieben ist, Sichern Sie, dass die Ergebnisse der Experimente auch wirklich für das ganze Land nutzbar sind! Und vielleicht ist es auch klug, zu warten, bis die Ergebnisse der zuständigen Minister*innenkonferenz vorliegen. So ist es aber nichts als ein Verfahren nach Gutsherr*innenart.“



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