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24.08.20
17:05 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Arbeit im Homeoffice, Nachtragshaushalt, Kaufhaus-Schließungen im Land, Inklusion, Infrastrukturbericht, Berichte der Bürger- und Polizeibeauftragten

Nr. 79 / 24. August 2020


Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Arbeit im Homeoffice, Nachtragshaushalt, Kaufhaus-Schließungen im Land, Inklusion, Infrastrukturbericht, Berichte der Bürger- und Polizeibeauftragten

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 26. August, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen mehrere Themen zur Corona-Pandemie wie eine Regierungserklärung zur Situation an den Schulen oder das Steuer- und Arbeitsrecht im Homeoffice. Außerdem geht es um Recycling-Baustoffe, die bevorstehen- den Karstadt-Kaufhof-Schließungen im Land, Inklusion an den Schulen, die Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie, den Infrastrukturbericht 2020, die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus Rechtstexten sowie die Tätigkeitsberichte der Bürger- und Polizeibeauftragten.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 26. August, 10 bis 18 Uhr



TOP 2 Regierungserklärung „Lernen in der Pandemie – Perspektiven für unsere Kinder“ (Drs. 19/2337), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten
Zum Auftakt der 34. Tagung in dieser Wahlperiode wird Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) das Wort ergreifen und dem Parlament in einer Regierungserklärung ihre 2

Vorstellungen zum Thema „Lernen in der Pandemie – Perspektiven für unsere Kinder“ darlegen. Prien zeigte sich zuletzt zufrieden mit dem Schulstart im Land, obwohl sich ihr Ministerium unter anderem mit Covid-19-Infektionen an einzelnen Schulen, klagenden Lehrern und der Maskenpflicht zu beschäftigen hatte. Grundsätzlich räumt die Landesregierung dem Präsenzunterricht den Vorrang vor dem digitalen Lernen ein – unter Corona-Schutzmaßnahmen sollen möglichst viele der landesweit rund 363.000 Schüler wieder so viel Unterricht in den Schulen wie möglich bekommen.
Die Opposition und die GEW warfen der Ministerin dagegen insbesondere bei den Vorgaben zu dem Tragen von Mund- und Nasenmasken einen Schlingerkurs vor. Am vergangenen Donnerstag hatte Prien eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume angeordnet und den Schulleitungen untersagt, dies für den Unterricht anzuordnen. Zuvor, nach der ersten Schulwoche, hatte die Ministerin eine Maskenpflicht als aktuell nicht geboten eingestuft, den Schulleitungen aber grünes Licht für die Anordnung zum Masketragen im Unterricht gegeben. Jetzt müssen die etwa 60 der 792 Schulen im Land, die eine solche Pflicht verfügt hätten, ihre Corona-Hygienepläne ändern, so Prien. „Wir sind in dieser Situation ein lernendes System“, verteidigte sie ihre Entscheidungen, die immer wieder überprüft und auch korrigiert werden müssten. Insgesamt zeigte sich Prien am Donnerstag vergangener Woche zufrieden mit dem Schulstart im Land. Das neue Schuljahr ist aus ihrer Sicht unter den Corona-Bedingungen weitgehend störungsfrei angelaufen. Bei 951 Schulstandorten habe es bisher nur 25 Fälle gegeben, in denen feste Lerngruppen vorsorglich kurzzeitig zu Hause bleiben mussten. Für insgesamt sechs Standorte seien vier Infektionen von Schülern und zwei von Lehrern gemeldet worden. Auch die Unterrichtssituation sei gut, sagte Prien. Nur 230 Lehrer von 28.000 stünden coronabedingt an 158 Schulen nicht für Präsenz- unterricht zur Verfügung. In diesem Bereich hatte es Klagen von Lehrern gegeben, die trotz hausärztlicher Atteste seitens des Ministeriums zum Unterrichten in der Schule aufgefordert worden waren. Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnte fast alle Eilanträge von Lehrern auf Befreiung vom Präsenzunterricht ab.
Damit Fördermittel zur Verbesserung der digitalen Ausstattung an den Schulen zügiger fließen können, gibt es nach einer Mitteilung vom letzten Mittwoch zehn zusätzliche Stellen für die Ausweitung der Medienberatung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen. Eine Million Euro bekomme der IT-Verbund der Kommunen, der die Schulträger in Ausstattungsfragen berät. Auch die Antragstellung soll erleichtert werden. Die Landesregierung hat 15 Millionen Euro für die Förderung des digitalen Lernens an Schulen zur Verfügung gestellt. Die Gelder fließen unter anderem in ein Sofortausstattungsprogramm und in Lernplattformen. Zudem werden Einsatz- möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz geprüft und entwickelt. Anschluss an das schnelle Internet haben bisher 775 von 951 Schulstandorten. Der Rest soll möglichst im nächsten Jahr folgen. Aus dem „Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“ mit dem Bund erhält Schleswig-Holstein insgesamt rund 170 Millionen Euro. Daraus können noch bis Ende 2022 Mittel beantragt werden. Über ein zusätzliches Sofortausstattungsprogramm als Konsequenz aus der Corona-Pandemie stehen für Leihlaptops für Schüler im Norden 18,7 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. 3

TOP 42 und 43 Home-Office steuerlich berücksichtigen und Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2327), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2328), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im kommenden Jahr dürfte die Steuererklärung für viele Menschen komplizierter werden – vor allem für all diejenigen, die gerade am Küchentisch, am Kinderschreibtisch oder in der provisorisch eingerichteten Arbeitsecke arbeiten. Die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit fällt weg, und wer im Gegenzug hofft, seinen Heimarbeitsplatz steuerlich absetzen zu können, wird oft leer ausgehen. Anerkannt wird dieser derzeit nur, wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer zählt nicht, genauso wenig der Esstisch in der Küche. Der SSW will dies ändern und wirbt in einem Landtagsantrag dafür, dass auch Aufwendungen für Arbeitsplätze in Wohnungen als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Weiterhin verlangt der SSW, dass die mit der Heimarbeit verbundenen laufenden Kosten, wie etwa für Strom, Wasser, Wohnungsnebenkosten oder Telekommunikationsgeräte, vollständig berücksichtigt werden. Der SSW will ausdrücklich auch Arbeitsplätze steuerlich berücksichtigt wissen, die nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, sondern nur zweitweise zum Homeoffice genutzt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert mit einer Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Steuerrechtes hinzuwirken.
Die Diskussion wird längst auch auf Bundesebene geführt. Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600 Euro für sinnvoll. Denn: „Wenn wir im Finanzamt jetzt anfangen, die Kilometerpauschale zu kürzen, im Gegenzug aber nichts anbieten, bringt das nur Ärger“, sagte er Mitte Juli. Der Bund der Steuerzahler dagegen hält sogar 100 Euro im Monat, also bis zu 1200 Euro im Jahr, für angemessen. Ein Foto vom Arbeitsplatz, auch wenn es eine provisorische eingerichtete Ecke sei, müsse den Finanzämtern genügen, hieß es. Die Abrechnung über eine Pauschale würde die Finanzämter entlasten, weil sie nicht massenweise Telefonrechnungen und Arbeitszimmer prüfen müssten.
Die AfD thematisiert in einem zur Mitberatung vorgesehenen Antrag die Arbeitsstättenverordnung und verlangt eine Novellierung der Regelungen. Denn bisher sei die Verordnung nicht „auf die Flexibilisierung der Büroarbeit“ in Homeoffices ausgerichtet. „Die während der Corona-Pandemie in der eigenen Wohnung oft nur provisorisch eingerichteten Arbeitsplätze werden den Anforderungen der geltenden Arbeitsstättenverordnung für Telearbeitsplätze überwiegend nicht gerecht“, und der „vielfach propagierte Begriff des ,Home Office‘ ist gesetzlich nicht definiert“, heißt es in dem AfD-Antrag. Die Oppositionsfraktion fordert, bei einer Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung festzulegen, „welche Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die verschiedenen Varianten des mobilen Arbeitens notwendig sind, um der fortschreitenden Flexibilisierung des Arbeitslebens Rechnung zu tragen“. Wie der SSW beim Steuerrecht verlangt auch die AfD eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins für ihr Anliegen. 4

TOP 23 und 48 Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen – Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau und landeseigenen Bauprojekten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2104), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs.19/2343), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Aus Sorge vor der Verknappung von Rohstoffen rufen AfD und Koalitionsfraktionen in jeweils eigenen Anträgen dazu auf, verstärkt Recycling-Baustoffe zu verwenden. Beide Fraktionen fordern von der Landesregierung zu prüfen, ob bei öffentlichen beziehungsweise landeseigenen Vergaben vorranging der Einsatz wiederaufbereiteter Materialien vorgeschrieben werden kann. Die Nachfrage nach Recyclingbaustoffen habe besonders im öffentlichen Straßen- und Wegebau seit dem Jahr 2017 kontinuierlich abgenommen, begründet die AfD ihren bereits im März vorgelegten Antrag. Und die Koalitionsfraktionen erachten in ihrem Mitte August veröffentlichten Papier „eine nachhaltige und langfristige Sicherung von Rohstoffen für zwingend notwendig, wenn der Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie weiterhin gewährleistet werden soll“.


TOP 5 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1952), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2310), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Landesplanungsgesetz soll eine bislang bundesweit einmalige Experimentierklausel verankert werden. Mit ihr will die Landesregierung die Erprobung innovativer Entwicklungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene besser unterstützen und fördern, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, der Mobilität oder der Energiewende. Die Klausel soll entsprechende Projekte forcieren, indem der Verwaltungsaufwand reduziert, Beteiligungsverfahren beschleunigt und feste, verbindliche Vorgaben im Bedarfsfall abgeschafft werden können. Im Innenausschuss stimmten Jamaika-Fraktionen, AfD und SSW für eine entsprechende Änderung des Planungsgesetzes, die SPD votierte gegen das Vorhaben.
Die SPD hatte bereits im Zuge der Ersten Lesung im Februar eine „Raumplanung nach Gutsherren-Art“ kritisiert. Flexibilität sei in der Raumplanung grundsätzlich willkommen, aber es müsse auch für eine geordnete, gerechte Entwicklung gesorgt werden, hieß es. Mit einem Änderungsantrag wollen die Sozialdemokraten versuchen, auf die Gesetzesänderung noch Einfluss zu nehmen. Die Mängel in dem Entwurf seien so gravierend, „dass vorerst keine Aufnahme einer sogenannten Experimentierklausel ins Landesplanungsgesetz erfolgen sollte“, begründet die SPD ihren vorgelegten Antrag. Vor seiner Beschlussfassung hat der Ausschuss mehrere Modifikationen in dem Entwurf vorgenommen. Unter anderem soll die Landesplanungs- behörde dem Landtag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes berichten, ob sich die neuen Regelungen in der Praxis bewährt haben. Außerdem soll es möglich sein, Unterlagen von Verfahren gegebenenfalls ausschließlich im Internet zu veröffentlichen. Die SPD sieht hier ältere und arme Bürger ohne Netzzugang benachteiligt. 5

Der ehemalige, inzwischen von Sabine Sütterlin-Waack abgelöste Innenminister Hans-Joachim Grote (beide CDU) hatte im Juni betont, dass keine Gebiets- oder Strukturreform zur Debatte stünde. Auch Abweichungen von Vorschriften in anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Naturschutz- oder dem Denkmalschutzrecht seien nicht möglich, so Grote. Es gelte grundsätzlich, hier im Land auf „Megatrends“, sprich künftige Herausforderungen und Projektideen, flexibler einzugehen.


TOP 9 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 (3. Nachtragshaushaltsgesetz 2020), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2421), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/2422), geplanter Aufruf 16:10 Uhr – eine Aussprache ist nicht vorgesehen –
Ohne Aussprache will der Landtag an diesem Mittwoch seinen nunmehr dritten Corona- Nachtragshaushalt in diesem Jahr beschließen. Laut der Vorlage des Finanzausschusses wird das Plenum mit Ausnahme der AfD den Gesetzesentwurf billigen, mit dem gemeinnützige Einrichtungen unterstützt werden sollen. Hintergrund: Zahlreiche Stiftungen und Vereine sind infolge der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten. Aus eigener Kraft können diese Institutionen ihre Engpässe kaum beheben, denn Banken gewähren gemeinnützigen Einrichtungen oftmals keinen Kredit, weil sie nicht das Ziel verfolgen, Gewinne zu erwirtschaften. Hier springen zukünftig die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Land als Bürgen ein. Sie übernehmen das Ausfallrisiko für die Kredite, die durch gemeinnützige Institutionen aufgenommen werden. Dabei bürgt die KfW für 80 Prozent und das Land für 20 Prozent der Kreditsumme. Für kredit- gebende Banken besteht somit kein Risiko. Das Land hält für das Programm 30 Millionen Euro vor, so dass eine Summe von sechs Millionen Euro für die gemeinnützigen Einrichtungen in Form von Krediten gewährt werden kann.


TOP 14 und 18 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2420), Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD (Drs. 19/2345), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zwei Monate nachdem der Landtag vor der Sommerpause ein neues Badesicherheitsgesetz verabschiedet hat, soll dieses jetzt modifiziert werden. Das Land soll laut einem von CDU, Grünen, FDP und SSW vorgelegten Gesetzentwurf dabei die Möglichkeit erhalten, die Koordinierung und Durchführung der Wasserrettung in Küstengewässern auch privaten Einrichtungen zu übertragen und sie dafür zu entschädigen. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen die Einbindung der Wasserrettungseinheiten in das Meldewesen und die Alarmierung gewährleisten. Die SPD hat einen eigenen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt. Hintergrund ist, dass zum Beispiel die in großem Umfang für Wasserrettung zuständige Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) dann gesetzlich in die Blaulicht-Familie im Norden integriert werden kann. Bisher lief das auf Basis von Ausnahmeregelungen. Konkret bedeutet das: Die Retter, etwa der DLRG, sollen 6

künftig bei entsprechenden Einsatzlagen direkt von den Disponenten der Leitstellen im Land alarmiert werden und nicht mehr beispielsweise von Polizei oder Feuerwehr im Zuge der Nachalarmierung. So könne wertvolle Zeit gespart werden. Auch dürfen demnach ehrenamtliche Helfer nach der Verabschiedung des Gesetzes mit Blaulicht zum Einsatz fahren und den Digitalfunk nutzen. Außerdem soll das im Juni vom Landtag ohne Aussprache beschlossene Gesetz nun den Titel „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Wasserrettung (Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz)“ erhalten. Auch ein parallel vorgelegter Gesetzentwurf der SPD sieht vor, die DLRG und gegebenenfalls weitere Dritte bei Rettungsmaßnahmen mit ins Boot zu holen. Die Wasserrettung soll neben den drei traditionellen Spezialgesetzen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst als eine vierte Säule spezialgesetzlich geregelt werden. Weiter möchte die SPD eine Kooperation mehrerer Gemeinden für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Wasserrettung ermöglichen. Und: „Das Land hat für seine Wasserflächen in vergleichbarer Form Vorsorge zu treffen, wobei zur Vermeidung von Doppelstrukturen eine Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden angestrebt werden sollte.“


TOP 15 und 26 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen!, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2338), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2280), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Anfang Juni teilte das Wissenschaftsministerium mit, dass der Vertrag des Pflegevorstands am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Michael Kiens, nicht verlängert wird und Ende Mai 2021 ausläuft. „Die Eigentümerin des UKSH hat sich entschieden, die Position des Vorstands für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten inhaltlich neu auszurichten“, sagte ein Ministeriumssprecher. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen jetzt einen Gesetzentwurf für die Hochschulen und das UKSH vorgelegt. Demnach „werden die Pflege, der technische Dienst und die ärztliche Versorgung nunmehr gestärkt, da sie jetzt auch ein Stimmrecht im Vorstand der Campusdirektion erhalten“. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es weiter: „Auch wenn die Funktion der Pflege- oder Technischen Direktorin oder des Pflege- oder Technischen Direktors wegen der Aufwertung der Pflege und des Technischen Dienstes nunmehr im Hauptamt ausgeübt werden soll, wird es keine zusätzlichen Kosten geben. Die Personen bleiben identisch und üben die Funktionen schon heute aus.“
Derweil fordert die SPD die Landesregierung in einem Antrag auf, „die wichtige Funktion des Vorstands für Krankenpflege immer mit einer Person, die professionelle Pflegekompetenz aufweist, zu besetzen und in der Gewährträgerversammlung bei einer Neubesetzung in diesem Sinne zu entscheiden“. Die positive Entwicklung der Pflegeorganisation müsse gewährleistet bleiben, sie dürfe nicht allein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unterworfen werden. „Ebenso darf die Aufgabe des Vorstandsmitglieds für die Krankenpflege nicht in der Führungshierarchie abgewertet werden, sondern bleibt gegenüber den Aufgaben der anderen Vorstände gleichwertig“, schreibt die SPD. 7

Donnerstag, 27. August, 9 bis 18 Uhr



TOP 44 und 49 Perspektiven für Galeria Karstadt Kaufhof entwickeln und Trendwende für die Innenstädte und Ortszentren in Schleswig-Holstein einleiten, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/2333 und Drs. 19/2344), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 49 Minuten
Kaufhäuser mit einem breiten Sortiment scheinen nicht mehr gefragt zu sein. So soll jede dritte der insgesamt bundesweit 172 Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit schließen – in Schleswig-Holstein stehen sogar vier der fünf Standort vor dem Aus zum Jahreswechsel. Betroffen sind Lübeck, Neumünster, Norderstedt und Flensburg mit laut Verdi zusammen rund 330 Beschäftigten. Nur in Kiel will der GFK-Konzern die Türen offen halten. Die SPD-Fraktion verlangt nun, die Schließungen zu verschieben, „um durch den Zeitgewinn unter Einbeziehung aller Beteiligten Perspektiven für den Fortbestand der Standorte von Galeria Karstadt Kaufhof zu entwickeln“. Zugleich soll sich die Landesregierung einem vorliegenden Antrag zufolge dafür einsetzen, dass die Transfergesellschaft zur Beschäftigung und Qualifizierung bei Bedarf von sechs Monate auf zwölf Monate verlängert wird. Weiterhin fordert die SPD ein Sofortprogramm, „um die negativen Auswirkungen von Ladenleerständen infolge der Corona- Pandemie auf die schleswig-holsteinischen Innenstädte zu verringern beziehungsweise zu vermeiden“. Gewarnt wird davor, dass die leeren Karstadt-Gebäude „Spekulationsimmobilien“ werden.
Zum Thema Innenstädten und Ortskerne haben die Sozialdemokraten einen zusätzlichen Antrag vorgelegt. Hierin werden auch von den Kommunen Konzepte verlangt, die strategische und konzeptionelle Handlungsgrundlagen für die zukunftsgerechte Entwicklung der Innenstädte und Ortszentren beinhalten und eine Trendwende einleiten. Beklagt werden in dem Antrag Leerstände, zurückgehende Besucherzahlen und einbrechende Umsätze bei dem lokalen Einzelhandel, der Gastronomie und Dienstleistern. Die Entwicklung habe sich durch die Corona-Krise und geplante Schließungen großer Filialbetriebe, wie etwa Karstadt-Kaufhäuser, noch weiter verschärft. Um einer Verödung der Innenstädte entgegenzutreten, hat die SPD eine sieben Punkte umfassenden Forderungskatalog aufgestellt. Verlangt werden unter anderem eine attraktive Mischung von Angeboten und Nutzungen, mehr kommunale Investitionen für bauliche Maßnahmen wie etwa beim Kleinen-Kiel-Kanal jüngst geschehen, eine Verbindung zum Online-Handel durch Abholfilialen, Mietpreisspiegel für bezahlbare Ladenmieten oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei Entwicklungsplänen.


TOP 20 Gemeinsame Beratung: a) Umsetzung sonderpädagogischer Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und an Förderzentren in Schleswig-Holstein, b) Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich, Große Anfrage der 8

Fraktion der AfD (Drs. 19/1755), Antwort der Landesregierung (Drs. 19/2105), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1913), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2233), geplanter Aufruf 9:49 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Die Zahl der Schüler, die sogenanntem pädagogischen Sonderbedarf benötigen, steigt in öffentlichen allgemeinbildenden und privaten Schulen Schleswig-Holsteins weiter an. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD hervor. Waren es im Schuljahr 2009/2010 noch 15.675 Kinder, so stieg die Zahl bis zum Schuljahr 2018/2019 auf 17.342 an. Die Lehrerwochenstunden für diese Kinder und Jugendlichen erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 12.497 auf 18.392. Allerdings sank die Lehrerwochenstunde pro Schüler von 1,78 auf 1,55. Nach kontinuierlich sinkenden Schülerzahlen mit pädagogischem Sonderbedarf an Förderzentren in den vergangenen neun Jahren, stieg die Zahl zum Schuljahr 2018/2019 auf 5.514 wieder leicht an. Das waren rund 150 mehr als im Jahr zuvor.
Pädagogischen Sonderbedarf haben Kinder und Jugendliche, die in ihren schulischen Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen Förderbedarf festgestellt wird. Das ist zum Beispiel bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS der Fall. Die sonderpädagogische Förderung kann grundsätzlich in allen Schularten realisiert werden. In Deutschland haben rund eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche beziehungsweise sechs Prozent aller Schüler einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Quoten sind dabei in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.
Laut Landesregierung gibt an den allgemeinbildenden Schulen vielfältige fördernde Angebote wie etwa binnendifferenzierenden Unterricht, Kursangebote, Gespräche der Lehrkräfte mit den Eltern, verschiedene Formen von Förderunterricht und im Ausnahmefall einen Wechsel der Klasse oder Schule. Damit soll erreicht werden, dass der Schüler die Leistungen verbessert und wieder den Anschluss an den Lern- und Leistungsstand der Klasse findet. Bei gravierenderen Schwierigkeiten helfen Förderzentren. Die Landesregierung verweist in einer großen Anzahl ihrer Antworten auf den Bericht der Landesregierung zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich –sowie auf den Lehrplan Sonderpädagogische Förderung, der mit Wirkung vom 01. August 2004 in Kraft gesetzt wurde. Dieser gibt den Rahmen zur sonderpädagogischen Förderung vor und gilt für alle Schularten.


TOP 17 und 32 Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie und Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2342), Antrag der Landesregierung (Drs. 19/2296), geplanter Aufruf 10:29 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung will die neuen Windkraftpläne noch in diesem Jahr rechtssicher aufstellen. Das mit der Windenergie verbundene Potenzial soll unter Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen dazu genutzt werden, das Land technologisch und wirtschaftlich voranzubringen, heißt es in dem jetzt vom Innenministerium vorgelegten Entwurf einer „Landesverordnung über die 9

Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes“. Um die Akzeptanz bei Bürgern und Gemeinden zu steigern, ist eine Clearingstelle geplant. Im Dezember 2019 hatte die Landesregierung den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landes- entwicklungsplan 2010 sowie den dritten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne beschlossen und bis März 2020 einer weiteren öffentlichen Anhörung unterzogen. In den ersten zwei Anhörungen hatte es insgesamt mehr als 11.000 Stellungnahmen gegeben. Aus den letzten Stellungnahmen sei kein Änderungsbedarf erfolgt, der eine erneute Anhörung erforderlich gemacht hätte, teilt das Ministerium mit. Ende Juni hat die Landesregierung daraufhin die Ergebnisse der dritten Anhörung zur Kenntnis genommen und strebt an, die Teilfortschreibung im September unverändert als Rechtsverordnung zu beschließen.
Die Clearing-Stelle in Sachen Windenergie-Ausbau wollen die Koalitionsfraktionen beim Landtag ansiedeln. Sie soll Konflikte auf kommunaler Ebene entschärfen sowie bei Problemen vermittelnd tätig werden. Zudem steht sie jedem Bürger für Fragen rund um den Windkraft-Ausbau offen. Vorgesehen ist eine auf drei Jahre vom Landtag gewählte Führungskraft, die ähnlich unabhängig agiert wie die Bürger- oder der Behindertenbeauftragte. Das heißt auch: Die neue Stelle ist Behörden gegenüber nicht weisungsbefugt. Für die Einrichtung der Clearing-Stelle mit einem Leiter, einer Stellvertretung und einer Bürokraft sind 300.000 Euro jährlich veranschlagt. Nach drei Jahren soll Bilanz gezogen werden.
Die Planungen für den Ausbau der Windenergie an Land laufen schon lange. Vor fünf Jahren hatten die Schleswiger Richter die damaligen Windkraft-Regionalpläne gekippt. Das Oberverwaltungsgericht rügte, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die sich gegen die Windräder ausgesprochen hatten. Um einen möglichen Wildwuchs von Anlagen zu verhindern, verhängte das Land ein noch bis Jahresende laufendes Moratorium für Neubauten. Nur in Ausnahmefällen werden seitdem Anlagen genehmigt, so dass der Ausbau der Windenergie stark ins Stocken geriet.


TOP 22 Niederdeutsch ist Teil der schleswig-holsteinischen Identität, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2077), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag debattiert aus aktuellem Anlass über eine stärkere Förderung der niederdeutschen Regionalsprache: Der Plattdeutsche Rat feiert seinen 20. Geburtstag. Die Jamaika-Fraktionen fordern anlässlich dieses Jubiläums mehr Modellschulen für den Niederdeutsch- Unterricht und eine Weiterentwicklung des Lehrmaterials. Auch die Präsenz der niederdeutschen Sprache in den Sendungen der öffentlich-rechtlichen Medien soll weiter ausgebaut werden. Die Punkte sollen im Handlungsplan Sprachenpolitik verankert werden.
Dieser Handlungsplan trägt seit 2014 der sprachlichen Vielfalt im Land Rechnung tragen. Er beschreibt, auf welche Weise die Landesregierung die von der Europäischen Sprachencharta geschützten Sprachen Dänisch, Nordfriesisch, Niederdeutsch und Romanes schützen und fördern 10

soll. Die Europäische Charta der Minderheiten- und Regionalsprachen hatte die Bundesregierung vor über zwanzig Jahren, im September 1998, unterzeichnet.
Die nieder- oder plattdeutsche Sprache gilt als lebendiger Anker kultureller Identität in Schleswig- Holstein. Denn die Regionalsprache erfreut sich seit einigen Jahren sowohl in der gesprochenen als auch in der Schriftsprache wachsender Beliebtheit. Seine größte Verbreitung erlebte Plattdeutsch in der Hansezeit, als es zu einer der Verkehrssprachen des Handels aufstieg. Auch heute noch entwickelt das Plattdeutsche eine Bedeutung in einem größeren Kontext. Der Plattdeutsche Rat schreibt dazu: „Globalisierung und Europäisierung werden sinnvoll ergänzt durch die Entwicklung eines Regionalbewusstseins.“


TOP 24 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen – Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2208), geplanter Aufruf 11:39 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie jedes Jahr ließ sich auch diesen Mai ein eindrucksvolles Vogelspektakel vor Schleswig- Holsteins Nordseeküste beobachten: Zehntausende Ringelgänse fraßen sich im Wattenmeer, auf den Salz- und Weidewiesen satt, um sich von 4000 Kilometern Flugreise aus den sibirischen Brutgebieten zu erholen. Ein Problem für Landwirte: Sie beklagen zum Teil hohe Fraßschäden. Die AfD fordert vor diesem Hintergrund, die Wildgänse auf „einen erträglichen Bestand“ zu reduzieren. Um dies umzusetzen, sollen laut Antrag, „wissenschaftlich begründete Bestandsobergrenzen für Grau-, Nil- und Nonnengänse festgelegt werden“. Im Rahmen eines Gänsemanagement-Plans sollen die Bestandszahlen der Gänse überwacht, gegebenenfalls Eier aus Nestern entnommen und Jagdzeiten angepasst werden, heißt es weiter in dem AfD-Antrag. Dabei solle sich Schleswig- Holstein einem internationalen Managementplan anschließen, „um vergleichbare Maßnahmen im Gänsemanagement wie in Dänemark oder den Niederlanden durchzuführen.“ Im November 2018 hatte Jamaika neben einer Entschädigung für Landwirte einen Gänsemanagement-Plan gefordert und die Landesregierung über Datenerfassung und internationale Managementpläne berichtet.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Landtag im Juni 2016 fraktionsübergreifend einem Monitoring- und Managementplan zugestimmt. Die Landesregierung war damals aufgefordert worden, die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden zu verstärken.


TOP 58 und 64 Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein, Berichte der Landesregierung (Drs. 19/2291 und Drs. 19/2326), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein hat um 20 Prozent niedrigere Pro-Kopf-Emissionen als im Bundesschnitt und ist weiter dabei, seine selbst gesetzten Ziele bei der Energiewende in den kommenden Jahren zu erreichen. In diesem Jahr hilft die Corona-Krise der Klima-Bilanz; Fernziel ist es, die Treibhausgasemissionen gemessen am Jahr 1990 bis 2050 um bis zu 95 Prozent abzusenken. Das geht aus dem neuesten, im Frühsommer veröffentlichten Bericht des Umweltministeriums 11

„Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein“ hervor, der nun im Plenum diskutiert werden soll. Seit 2015 überteigt die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien den Bruttostromverbrauch des Landes, und trotz der derzeitigen stagnierenden Ausbauzahlen an Windmühlen bleibt die Windkraft das Zugpferd bei der Energiegewinnung. Große Chancen räumt der Bericht der Erzeugung von Wasserstoff als Energieträger ein. Das Papier benennt neben Ist- Zahlen zum Klimaschutz angepeilte Ziele für die weitere Minderung der Treibhausgas-Emissionen und für den Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Treibhausgas-Emissionen: Gemessen am Jahr 1990 sollen die Treibhausgas-Emissionen in diesem Jahr um 40 Prozent sinken, bis 2030 um 55 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent. Der Bericht weist dabei auf „Sondereffekte“ hin: So ist das Kohlekraftwerk in Kiel 2019 stillgelegt worden und für die Ersetzung der Kohlekraftwerke in Flensburg und Wedel gebe es bereits Investitionsplanungen. Zudem werde auch die Corona-Krise positive Auswirkungen auf die Klima- Bilanz haben. Zu vermeiden sei aber, „dass es im Rahmen der angestrebten wirtschaftlichen Erholung nach Bewältigung der Corona-Pandemie zu einem Anstieg der THG-Emissionen auf das Niveau von vor der Pandemie kommt“, heißt es in dem Bericht. Auf Bundesebene setzt sich die Landesregierung dem Papier zufolge bei dem weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien schwerpunktmäßig für eine Novelle des EEG ein, für die Weiter- entwicklung der Abgaben- und Umlagen-Reform im Energiesektor, für die Beschleunigung der „Wärmewende“ insbesondere mit dem Gebäudeenergierecht sowie für eine weitere Stärkung der Elektromobilität und einer klimafreundlichen „Verkehrsmittelwahl (Modal Split)“.
Stromerzeugung: Die Jamaika-Regierung verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf mindestens 37 Terrawattstunden (TWh) bis zum Jahr 2025 auszubauen. Die klimafreundliche Stromerzeugung überstieg erstmals 2015 den Bruttostromverbrauch in Schleswig-Holstein. Der Bericht schließt nicht aus, dass bei etwa gleichbleibendem Bruttostrom- verbrauch im Land (ca. 15 TWh) und prognostizierten Vollauslastungen bis 2025 ein Verhältnis der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch „von bis zu 250 Prozent“ erreicht werden kann.
Wärme: Im Bereich der Wärmegewinnung gibt die Landesregierung das Ziel aus, den Anteil aus Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch Wärme von mindestens 22 Prozent bis 2025 zu erreichen. Dabei spiele auch die Energieeinsparung und -effizienz eine Schlüsselrolle. Im Idealfall könnte bis 2030 der Ausstieg aus Heizöl, und bis 2050 aus allen fossilen Brennstoffe wie auch Erdgas erfolgen.
Weitere übergeordnete Daten aus dem Bericht: In Gesamtbetrachtung der drei Teilmärkte Strom, Wärme und Kraftstoffe betrug 2018 der rechnerische Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Schleswig-Holstein 35,6 Prozent und liegt damit deutlich über dem durchschnittlich in Deutschland erreichten Anteil von 16,5 Prozent. Die Zielszenarien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und im Wärmesektor in Schleswig-Holstein implizieren (unter Berücksichtigung der bundesweiten Quotenregelung für Treibhausgasminderung beziehungsweise des Ausbaus des umweltfreundlichen Straßenverkehrs) einen Anteil von 58-62 Prozent am Brutto-Endenergieverbrauch bis 2025. 12

Ausdrücklich angemerkt wird in dem Bericht, dass bei den Klimaschutzzielen auch eine Forcierung der Energie-Einsparung einsetzen müsse. Es heißt: „Die Gegenüberstellung der derzeit auf Bundes- und Landesebene verfolgten Ziele zur Reduzierung des Energieverbrauchs mit der tatsächlichen Entwicklung zeigt, dass die meisten Ziele deutlich verfehlt werden. Lediglich das Ziel der Senkung des Bruttostromverbrauchs bis 2020 ist mit minus zwölf Prozent zwischenzeitlich bereits erfüllt. Problematisch erscheint vor allem der Anstieg des Endenergieverbrauchs in den Bereichen Raumwärme und Verkehr.“
Grundsätzlich wird hervorgehoben, dass Schleswig-Holstein vor allem bei Wind Onshore deutschlandweit die kostengünstigsten Potenziale habe. Auch die Stromerzeugung aus Wind Offshore steige stark an Zudem habe der Norden „sowohl günstige Windpotenziale zur Erzeugung von Wasserstoff als auch gute Speicherbedingungen (Kavernen in Salzstöcken), so dass Schleswig-Holstein zu einem deutschlandweit bedeutsamen Wasserstoffproduktionsstandort wird“.
Gemäß des Koalitionsvertrags der Jamaika-Parteien soll noch in dieser Wahlperiode ein integriertes Klimaschutz- und Energiewendeprogramm vorgelegt werden. Es werde derzeit erarbeitet, Eckpunkte sollen Ende des Jahres vorliegen. Nach derzeitigem Stand soll das Programm in Anlehnung der Struktur und Zielrichtung des Klimaschutzplanes auf Bundesebene als „Klimaschutzplan.SH“ bezeichnet werden, Umfassen soll es insbesondere die Fortschreibung der Ziele der Energiewende- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung mit Zeithorizont 2030 bis 2050.
Parallel zum Klimaschutzbericht diskutiert das Plenum auch den Regierungsbericht „Biologischer Klimaschutz durch Moorschutz und Neuwaldbildung“. Darin wird hervorgehoben, dass der biologische Klimaschutz, der unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, die Neuwald- bildung und den Erhalt von Dauergrünland umfasst, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kohlenstoffvorräte und damit zum Klimaschutz leistet. Rund zehn Prozent der Moorböden in Deutschland kommen laut dem Bericht in Schleswig-Holstein vor. Sie bedecken rund 145.000 Hektar und damit gut neun Prozent der Landesfläche und stellen etwa 15 Prozent der landwirt- schaftlichen Flächen dar. Ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung von CO2-Emissionen „kann durch die Vernässung der meist stark entwässerten und intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf Moorböden erreicht werden“, heißt es. Ferner soll dem Bericht zufolge der Waldanteil von elf Prozent der Landesfläche auf zwölf erhöht werden, „und vorhandene Wälder sollen, soweit erforderlich, durch Umbau stabilisiert und damit besser an den Klimawandel angepasst werden“. Als Gesamtziel gibt der Bericht aus, bis 2030 mit Maßnahmen des biologischen Klimaschutzes in Schleswig-Holstein eine Minderung der CO2-Emissionen in Höhe von insgesamt bis zu 717.500 Tonnen CO2- Äquivalente pro Jahr zu erreichen.


TOP 25 Gemeinsame Beratung: a) Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen, b) Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2222), Alternativantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2248), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1964), 13

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2231), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In der Diskussion, wie Familien bei der Beschaffung von Lernmittel für ihre Kinder unterstützt werden können, liegen zwei Anträge vor. Die Koalition listet sechs Punkte auf, wie die Kosten für Eltern reduziert werden konnten und können, und SPD und SSW treten gemeinsam für ein vom Bund, vom Land, von den Schulträgern und von den Schulen getragenes Bündnis für Lernmittelfreiheit ein. Ferner liegt der Debatte eine Empfehlung des Bildungsausschusses zugrunde, mit der ein vom SSW geforderter schriftlicher Regierungsbericht zur Lernmittelfreiheit und den aktuellen Bildungskosten von den Koalitionsfraktionen und der AfD abgelehnt wird.
Bereits im Vorfeld der Debatte warf der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Habersaat, dem Regierungsbündnis aus CDU, Grünen und FDP Tatenlosigkeit bei der Entlastung der Eltern von Schulkindern vor. „Die Jamaika-Koalition hat für die Eltern keinen einzigen konkreten Punkt im Gepäck“, sagte er zu Beginn der vergangenen Woche. Die Koalition verweise auf den Bund oder vergebe Prüfaufträge an Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Bereits 2016 sei eine Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass Eltern für ein Schulkind im Schnitt 1000 Euro im Jahr zahlen müssten, so Habersaat. Schleswig-Holstein sei noch immer das einzige Bundesland im Norden, das den Kommunen beim Digitalpakt eine saftige Eigenbeteiligung abverlange, rügte Habersaat. Die Regierung solle aufhören zu prüfen und mit den Kreisen eine Entlastung der Eltern vereinbaren. Spätestens im Laufe der kommenden Legislaturperiode (2022-2027) soll der Besuch der Grundschule für die Eltern keine schulbezogenen Kosten mehr verursachen, lautet dementsprechend eine Forderung in dem Antrag der Sozialdemokraten.
Der CDU-Bildungspolitiker Tobias von der Heide konterte mit Aussagen zu Bereichen, die auch in dem vorliegenden Koalitionsantrag aufgelistet sind: Eltern würden durch den Wegfall des Eigenanteils für die Schülerbeförderung entlastet, und ein Zuschuss für Mittagessen sei durch eine Initiative aus Schleswig-Holstein bundesweit eingeführt worden. Zudem würden die Kosten für Klassenfahrten übernommen und Nachhilfeangebote unabhängig von den Schulleistungen unterstützt. Auch solle jeder Schüler für das Lernen zu Hause Zugang zu digitalen Endgeräten bekommen, was insbesondere sozial schwache Familien entlaste.
Die Grünen, die sich für ein landesweites 365-Euro-Ticket für Schüler aussprechen, verwiesen ebenfalls auf die fließenden Landesmittel für Digitalisierung. Die Landesregierung hat 15 Millionen Euro für die Förderung des digitalen Lernens an Schulen zur Verfügung gestellt. Die Gelder fließen unter anderem in ein Sofortausstattungsprogramm und in Lernplattformen.
Aus dem „Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“ mit dem Bund erhält Schleswig-Holstein insgesamt rund 170 Millionen Euro. Daraus können noch bis Ende 2022 Mittel beantragt werden. Über ein zusätzliches Sofortausstattungsprogramm als Konsequenz aus der Corona-Pandemie stehen für Leihlaptops für Schüler im Norden 18,7 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. 14

TOP 27 und 56 Konferenz zur Zukunft Europas starten und Ostseebericht 2020, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2281), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2206), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zu Jahresbeginn hat die EU-Kommission ein Konzept für eine Konferenz mit Diskussionsrunden mit Bürgern und EU-Politikern in ganz Europa vorgelegt. Ursprünglich sollte die sogenannte Konferenz zur Zukunft Europas im Mai beginnen, doch die Corona-Pandemie kam dazwischen. Jetzt setzt die SPD-Landtagsfraktion das Thema erneut auf die Agenda und fordert die Landesregierung auf, „sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Konferenz so bald wie möglich gestartet wird“. Zugleich sollen „geeignete“ Beteiligungsformen für Schleswig- Holsteins Bürger erarbeitet und umgesetzt werden.
Zuletzt einigten sich die 27 EU-Staaten Ende Juni auf ihren Standpunkt zu der Konferenz. Mit dem EU-Parlament soll ausgehandelt werden, wie die auf zwei Jahre veranschlagte Debatte genau organisiert werden und was dabei herauskommen soll. Das Konzept sieht eine breite Bürgerbeteiligung vor, und zwar in Diskussionen vor Ort in den EU-Ländern wie auch im Internet. Nach Vorstellungen der EU-Staaten soll nur eine Auswahl von Themen debattiert werden und am Ende ein Bericht stehen. Außerdem soll die Konferenz nicht das Format haben, das im EU-Vertrag für Vertragsänderungen vorgesehen ist. Der EU-Rat empfahl mit der Konferenz zu beginnen, sobald es die Pandemielage erlaubt. Das EU-Parlament hat konkretere Vorstellungen: Eine Mehrheit hatte bereits vor dem Beschluss der Staatschefs dafür plädiert, die Konferenz im Herbst zu starten. Das Parlament erhofft sich konkrete Änderungen, um Bürger mehr einzubeziehen und der EU mehr Rückhalt zu verschaffen. Es soll auch darum gehen, dass das direkt gewählte Parlament mehr Gewicht bei der Besetzung von EU-Spitzenposten bekommt.
Die SPD-Landtagsfraktion weist in ihrem Antrag darauf hin, dass auch der Ausschuss der Regionen (AdR) das Anliegen der Europäischen Kommission unterstützt und ebenfalls darauf drängt, der Beteiligung der Regionen und der Bürger eine hohe Priorität einzuräumen.
Unterdessen hat die Landesregierung auch ihren Ostseebericht vorgelegt, der in dieser Europa- Debatte mitberaten werden soll. In ihrem 132-seitigen Papier listen die Experten des Europaministeriums auf, wie es um die aktuellen Entwicklungen in den Gremien der Ostseekooperation und der Mitwirkung der Landesregierung bestellt ist und wie Politik- und Finanzierungselemente der EU genutzt werden können. Weitere Kernthemen des Berichts sind die Bildung politischer Allianzen, die Nutzung regionaler Kooperationen sowie um fachpolitische Kooperationen. In ihrem Vorwort weist die Landesregierung darauf hin, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch den Bereich der Ostseezusammenarbeit treffen. So mussten etwa die für Mai 2020 in Schleswig-Holstein geplanten „Fehmarnbelt Days“ in den Mai 2021 verlegt werden, das Außenministertreffen des Ostseerates, das im Mai 2020 auf Bornholm hätte stattfinden sollen, soll nunmehr virtuell durchgeführt werden, und das Jahresforum der EU-Ostseestrategie ist statt für Juni 2020 nunmehr für Oktober 2020 in Turku/Finnland geplant. Es bleibe abzuwarten, „welche weiteren – insbesondere wirtschaftlichen – Auswirkungen die Corona-Pandemie für die Ostseekooperation haben wird“, heißt es. 15

TOP 33 Lieferkettengesetz jetzt!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2301), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD macht sich für ein Lieferkettengesetz stark und fordert die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen. „Durch einen verbindlichen Standard auf Bundesebene soll die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht künftig an Relevanz gewinnen“, heißt es dazu in dem Antrag der Sozialdemokraten. Die Antragsteller wollen erreichen, dass „Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Einhaltung der Menschenrechte auch bei ausländischen Zulieferern zu garantieren.“ Ziel sei es, „gerechte und nachhaltige Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Ausland zum Kriterium in der öffentlichen Beschaffung zu machen“.
Bislang gibt es in dem Bereich lediglich freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen. Dass diese nicht ausreichen, davon sind auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) überzeugt. Noch in diesem Sommer wollen die beiden Minister Eckpunkte für ein Gesetz ins Kabinett bringen. Damit sollen größere Firmen dafür verantwortlich gemacht werden, dass entlang der globalen Lieferkette soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden. Oder wie Heil es ausdrückt: Es soll sichergestellt werden, dass die Schokolade, die in Deutschland in den Einkaufswagen kommt, fair hergestellt wird. Bei Verstößen sollen deutsche Firmen auch haften. Müller und Heil pochen auf Absprachen im Koalitionsvertrag. Die sehen vor: Zeigt sich in einer Überprüfung, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, will die Koalition national gesetzlich tätig werden – und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen. Allerdings: Ein Gesetz ist in der schwarz-roten Koalition auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise umstritten. Vor allem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gilt als skeptisch und befürchtet Belastungen für deutsche Firmen im internationalen Wettbewerb. Die jüngste Befragung von deutschen Firmen hat ergeben, dass nur 22 Prozent die Standards einhalten.



Freitag, 28. August, 9 bis 17 Uhr



TOP 61 Infrastrukturbericht 2020, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2313), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein hat innerhalb von fünf Jahren ein Viertel seines Modernisierungsstaus in der Infrastruktur von fast 8,5 Milliarden Euro abgebaut. Dies geht aus einem jüngsten Bericht hervor, den Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am 11. August öffentlich vorgestellt hat und der nun im Parlament beraten wird. Im Berichtszeitraum der Jahr 2018 und 2019 flossen rund 1,3 Milliarden Euro in die Infrastruktur – in Krankenhäuser, Straßen, Hochschulen, Schulen und 16

weitere Bereiche. Den noch verbleibenden Modernisierungsbedarf bezifferte Heinold auf 6,3 Milliarden Euro. Davon habe das Land bis einschließlich 2029 bereits 5,8 Milliarden Euro eingeplant. Doch hier kommt die Corona-Krise als große Unbekannte ins Spiel. Die Belastungen aus der Pandemie dürften das Land nicht davon abhalten, kräftig in die Infrastruktur zu investieren, sagte Heinold. Deren Sanierung sei eine Grundlage dafür, im Wettbewerb mit anderen Ländern zu bestehen. Nach Heinolds jüngster Prognose könnten die coronabedingten Schulden des Landes die Zwei-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten. Eine Milliarde wurde bereits beschlossen.
In welchem Ausmaß die Corona-Schulden Abstriche an den Investitionsplänen erfordern werden, könne sie noch nicht sagen, sagte Heinold. Sie verwies auf die nach der September- Steuerschätzung anstehende weitere Planung, auf das vorhandene Sondervermögen „Impuls“ und auf die jahrzehntelange Vernachlässigung der Infrastruktur. Sie bekannte sich trotz unabsehbarer Corona-Folgen zu dem Ziel, den Sanierungsstau wie geplant bis 2030 abzubauen. Als Finanzierungsschwerpunkte für 2018/19 nannte sie das Uniklinikum (452 Millionen Euro), die Sanierung der Landesstraßen samt Radwegen (205 Millionen), die Hochschulen (184 Millionen) und die weiteren Krankenhäuser (98 Millionen). Außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit des Landes, besonders in die kommunale Infrastruktur, seien 130 Millionen Euro geflossen. Weitere hohe Millionenbeträge gingen in die energetische Sanierung von Gebäuden, in Elektromobilität, in Sportstätten und in die Digitalisierung. Mit dem Programm „Schulen ans Netz“ wurden mehr als 500 der rund 800 Schulen ans schnelle Internet angeschlossen.
Mit Blick auf die bis 2029 noch nicht finanzierten etwa 500 Millionen Euro verwies Heinold auch auf bereits angemeldeten Mehrbedarf: 335 Millionen für den Küstenschutz infolge des Klimawandels (Deichsicherheit) und 110 Millionen für die Hochschulen. Bei diesen werde die Sanierung der oft alten Gebäude häufig teurer als geplant.


TOP 34 Streichung des Begriffes der „Rasse“ aus sämtlichen nationalen und internationalen Rechtstexten und dessen Ersetzung durch einen zeitgemäßen Begriff, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2317), geplanter Aufruf 9:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD im Landtag unterstützt auf Bundesebene eingeleitete Vorstöße und will den Begriff der Rasse aus allen Rechtstexten verbannen lassen. Ein nicht definierter „zeitgemäßer Begriff“ solle ihn ersetzen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion hervor. Die SPD will die Landesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative auffordern. Der Begriff der Rasse sei nicht nur politisch belastet, sondern auch wissenschaftlich nicht haltbar, heißt es. Neben dem Grundgesetz will die SPD den Begriff auch aus internationalen Dokumenten streichen lassen. Das Grundgesetz enthalte ein Diskriminierungsverbot anhand einer Reihe von Kriterien, darunter der Rasse, erläutern die Sozialdemokraten. „Die vor über 70 Jahren getroffenen Formulierungen entsprechen dem damaligen Stand des Diskurses, der die Menschheit in verschiedene ´Rassen´ eingeteilte, die nicht nur unterschiedliche körperliche, sondern auch psychische und intellektuelle Eigenschaften hätten“, heißt es in dem Antrag. Diese Formulierungen seien im Jahr 2020 im wichtigsten 17

politischen Dokument unseres Landes nicht länger akzeptabel. Die moderne Anthropologie lehne den Begriff der Rasse auf den Menschen bezogen mit Verweis auf die Struktur des menschlichen Genoms ab. Außer im Grundgesetz finde sich der Begriff Rasse auch in bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Reglungen sowie in internationalen Dokumenten, schreibt die SPD-Fraktion. Auch hier müsse der Begriff ersetzt werden.
Auf Bundesebene hatten bereits vor Wochen Grünen-Chef Robert Habeck und die schwarzhäutige, schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete der Grünen, Aminata Touré, eine entsprechende Grundgesetzänderung gefordert. Im Artikel drei Absatz drei des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ FDP, Linke und SPD im Bund haben sich offen für die Forderung der Grünen gezeigt, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) signalisierte Gesprächsbereitschaft.


TOP 35 Das Hotel-und Gastgewerbe nachhaltig stützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2318), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD sorgt sich um Gastronomie und Hotels in Schleswig-Holstein. Denn: Die Corona- Pandemie bedeute für diese Branche besonders „harte Einschnitte“. Deshalb soll nach dem Willen der Sozialdemokraten, „die Soforthilfe für die Monate März bis Mai gelten, unabhängig vom Datum der Antragsstellung“. Betriebe, die die Soforthilfe erst im April oder Mai beantragt hätten, seien oft die Verlierer. Gleiches gelte für Landgasthöfe, die für ihre eigene Immobilie keine Pacht zahlen. Es müsse ein Weg gefunden werden, damit auch diese „in den Genuss der staatlichen Hilfen kommen“. Außerdem soll auch die sogenannte Überbrückungshilfe „über den Monat August hinaus gelten, da ein Ende der coronabedingten Einschränkungen, die sich massiv auf die Gästezahlen auswirken, für das Hotel- und Gaststättengewerbe nicht absehbar ist“, heißt es in dem Antrag.
Die staatlichen Überbrückungshilfen laufen aktuell noch bis Ende August. Die Antragsfrist war bis Ende September verlängert worden, also sind Zahlungen auch rückwirkend möglich. Für die Zuschüsse an die Firmen hat der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittelständische Firmen aus Branchen wie der Reisewirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder den Schaustellern, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben.
Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150.000 Euro über drei Monate. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Bisher wurden bei den Überbrückungshilfen rund 38.000 Anträge gestellt und ein Fördervolumen von über 700 Millionen Euro beantragt, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Damit ist noch viel Geld aus dem Milliardentopf nicht abgeflossen. Die Antragszahlen stiegen täglich an und würden gerade von kleinen und mittleren Unternehmen stark nachgefragt, hieß es. Rund 94 Prozent Anträge seien aktuell von Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gestellt worden. Rund 30 Prozent der 18

Anträge kämen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, 10 Prozent aus der Reisewirtschaft, weitere vor allem aus dem Kulturbereich sowie der Veranstaltungsbranche.


TOP 39 und 47 Teilhabe während der Corona-Pandemie sicherstellen und durch Entwicklung von Besuchskonzepten besser schützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2323), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2341), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Während die Länder derzeit eine Ausweitung der Maskenpflicht und einheitliche Bußgelder für Verweigerer in Bussen und Bahnen prüfen, fordert die SPD die Landesregierung auf, einen amtlichen Ausweis für den von der Maskenpflicht ausgenommenen Personenkreis auf den Weg zu bringen. Und die AfD-Fraktion will die Landesregierung veranlassen, im Hinblick auf eine mögliche neue Corona-Infektionswelle ein Schutz- und Besuchskonzept für Menschen mit Behinderung zu erstellen. Beide Anträge werden in einer Debatte erörtert. Die SPD begründet ihren Vorstoß damit, dass behinderte oder kranke Menschen, die keine Maske tragen können, beispielsweise oft nicht in Geschäfte oder Busse kommen. Ein eindeutiger amtlicher Ausweis würde da Abhilfe schaffen. „Zudem können diesem Personenkreis zusätzlich spezielle ‚Klarsichtmasken‘ zur Verfügung gestellt werden“, regen die Sozialdemokraten weiter an. Bei der Erarbeitung des Ausweises müsse der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung einbezogen werden.
Die AfD warnt in ihrem Antrag für ein Schutz- und Besuchskonzept für behinderte Menschen davor, dass sich „die extreme Belastungssituation, der Bewohner von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen im zweiten Quartal 2020 ausgesetzt waren, in dieser Form nicht wiederholen darf“. Es dürfe keinen Rückfall in pauschale Betretungsverbote geben. Stattdessen seien individuelle Lösungen für die Wohneinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesförderstätten sowie Tagesstätten und die weiteren Einrichtungen der Behindertenhilfe rechtssicher zu entwickeln. Auch die AfD will, dass bei der Erarbeitung eines Konzepts der Behindertenbeauftragten des Landes als Experte zu Rate gezogen wird.


TOP 41 Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendlichesichern und stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2325), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD setzt sich für eine „hochwertige Gesundheitsversorgung“ für Kinder und Jugendliche ein. Für das „gesunde Aufwachsen“ sei eine „verlässliche kindermedizinische Versorgung in allen Regionen in Schleswig-Holstein“ notwendig, so die Sozialdemokraten im Landtag. Sie beklagen, dass vor allem im ländlichen Raum die Kinderstationen der Krankenhäuser „unter starkem Kostendruck“ stünden und zum Teil von der Schließung bedroht seien. Neben ihrer Forderung, „eine flächendeckende ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen verstärkt sicherzustellen“, wollen die Antragsteller erreichen, dass die Finanzierung 19

im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin überarbeitet wird. So soll es nach dem Willen der SPD statt sogenannter Fallpauschalen künftig ein „System der Grundfinanzierung“ geben, das durch eine „individualisierbare Finanzierung von Behandlungen“ ergänzt werden kann. Außerdem soll sich die Landesregierung „intensiv für den Fachkräftenachwuchs“ einsetzen.
Ende vergangenen Jahres war das Thema schon einmal im Landtag behandelt worden. Damals waren sich alle Fraktionen einig, dass Schleswig-Holsteins Kinderkliniken finanziell besser ausgestattet werden müssen. Gleichzeitig war die Landesregierung aufgefordert worden, sich auf Bundesebene und in der Gesundheitsministerkonferenz für eine Reform der sogenannten Fallpauschalen einzusetzen.


TOP 29 Bericht zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2283), geplanter Aufruf 14 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bereits im vergangenen Frühjahr war sich der Landtag einig: Die digitale Verwaltung muss zügig vorangebracht werden. Das sieht auch das Onlinezugangsgesetz des Bundes vor, das in Schleswig-Holstein bis spätestens 2022 umgesetzt werden muss. Nun fordern die Koalitionsfraktionen von der Landesregierung erneut einen mündlichen Bericht über „Verfahrensstand, die anstehenden Schritte der Umsetzung sowie die daraus resultierenden Folgen des Gesetzes“ in Schleswig-Holstein. Der für Digitalisierung zuständige Minister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hatte in seinem letzten Bericht angekündigt, Schleswig-Holstein zur „digitalen Vorzeigeregion“ machen zu wollen. Geplant seien unter anderem ein einheitliches „Bürger-Log- In“ und die „automatisierte Verarbeitung von Standardleistungen“ auf Online-Verwaltungsportalen. Dabei gehe es um rund 1500 Verwaltungsleistungen in 575 Themengruppen aus nahezu „allen Bereichen des täglichen Lebens“, die in Zukunft im Netz erledigt werden können sollen.
Seit vergangenen Dezember können Bürger in Schleswig-Holstein als erstem Bundesland ihre Wohngeldanträge online stellen. Ein entsprechendes Pilotverfahren im Kieler Rathaus wurde für zunächst sechs Kommunen freigeschaltet: Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster, Pinneberg und Reinbek. Das Verfahren soll auch bundesweit eingeführt werden.
Deutschlandweit sind die Unterschiede bislang noch sehr groß. Eine Untersuchung im Februar dieses Jahres hat ergeben, dass es in deutschen Städte bei digitalen Dienstleistungen und Informationen noch viel Luft nach oben gibt. Auf das beste Angebot können demnach die Berliner zurückgreifen, Schlusslicht ist Gera in Thüringen, wie das Beratungsunternehmen IW Consult ermittelte. Deutschland hinkt bei digitalen Behördengängen den meisten EU-Staaten deutlich hinterher, dies hatte ein Bericht der EU-Kommission schon im vergangenen Jahr deutlich gemacht. Nicht einmal jeder zweite deutsche Internetnutzer nutzt demnach Formen des E-Government, im EU-Schnitt sind es fast zwei Drittel. 20

TOP 62 Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2139), Landtagsbeschluss vom 08. Mai 2020, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2314), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein will das Bundesmodell für die Neufassung der Grundsteuer übernehmen und auf eine Nutzung der Länderöffnungsklausel verzichten. Zudem sollen die Bürger über ein Kommunikationsprojekt auf Bund-Länder-Ebene laufend zum aktuellen Sachstand informiert werden. Und: Ein Transparenzregister soll anzeigen, welcher Hebesatz das Steueraufkommen der jeweiligen Kommune konstant halten würde. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der Grundsteuerreform hervor.
2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeit noch geltende Modell für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 nach einem neuen System berechnet werden. Die Bundesländer können jetzt entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssen laut Finanzministerium alle 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden – 1,3 Millionen davon in Schleswig-Holstein. Laut Bericht wird die Grundsteuer künftig anhand einfacher Pauschalen berechnet. Im Resultat soll die Grundsteuer in weniger teuren Lagen niedriger ausfallen als in teuren Lagen.
Die Zeitplanung werde durch die Fristen des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben und erfolge in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder, heißt es in dem achtseitigen Papier. Die erste Frist des Bundesverfassungs- gerichts zur Schaffung einer Neuregelung bis 31. Dezember 2019 konnte durch die Verkündung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Grundsteuer-Reformgesetzes im November 2019 eingehalten werden. Die Reform kostet das Land vermutlich einen Millionenbetrag. So sind allein 114 zusätzliche, befristete Stellen bis 2023 in den Finanzämtern geplant, um die Daten zu erfassen. Auch auf die Kommunen sieht das Ministerium weitere Kosten zukommen. Eine genaue Höhe sei noch nicht abschätzbar, heißt es. Zudem muss die IT an die künftigen Strukturen angepasst werden. Die benötigten Ressourcen für eigene Programmier- leistungen und Tests sollen aus anderen Bereichen umgeschichtet werden.
Nach dem BGH-Urteil dürfen die beanstandeten Regelungen für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte soll deshalb am 1. Januar 2022 und für die Hauptveranlagung am 1. Januar 2025 durchgeführt werden. Zentrales Zieldatum sei die Annahme der Steuererklärungen zum 1. Juli 2022.
Medien gegenüber hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) erklärt, die neue Grundsteuer solle keine Steuererhöhung durch die Hintertür sein. Ziel sei eine „aufkommensneutrale Reform“. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Derzeit wird die Grundsteuer im Westen nach einem Einheitswert des Jahres 1964 und im Osten nach dem Einheitswert des Jahres 1935 ermittelt – die Hebesätze schwanken von Bundesland zu 21

Bundesland zwischen 340 und 900 Prozent. Diese Einheitsbewertung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so Karlsruhe in der Urteilsbegründung vor zwei Jahren.


TOP 63 Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes nach § 25 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2315), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Kaum ein Schleswig-Holsteiner nimmt seinen im Weiterbildungsgesetz verankerten rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Von rund 1,06 Millionen Anspruchsberechtigten im Jahr 2019 nutzten das Angebot gerade einmal 0,68 Prozent. Im Vergleich zu den Jahren 2017 und 2018 sank die ohnehin geringe Quote damit noch einmal um 0,04 Prozent-Punkte. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Wirtschafts- und Arbeitsministerium vorlegt.
Bei einer Betrachtung der Teilnahmequote innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren zeigt sich seit 2010 eine durchschnittliche Teilnahmequote von rund 0,75 Prozent. Damit unterschritt auch der im Jahr 2019 erreichte Wert erneut die durchschnittliche Teilnahmequote der letzten zehn Jahre. Die Zahl der Anspruchsberechtigten nimmt hingegen seit 2010 konstant zu. Insgesamt nahmen im vergangenen Jahr knapp 3.850 Frauen und 3.400 Männer ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung wahr. Am meisten interessierten sich die Menschen zuletzt für Angebote aus dem Bereich Pädagogik/Psychologie. Es folgte der Bereich der Sprachen, der in den Vorjahren die höchsten Zahlen aufwies. An dritter Position rangiert seit Jahren das Themengebiet Gesundheitswesen/Medizin. Insgesamt wurden 2.3000 Seminare als Bildungsfreistellungs- veranstaltung anerkannt. Die über 70 Berufsbildungsstätten im Land erhielten 2019 mehr als eine halbe Million Euro an Landesmitteln. 2017 waren es nur gut 40.000 Euro. Das Ministerium weist darauf hin, dass das Beratungsnetz Weiterbildung zielgenau über Qualifizierungsmöglichkeiten in Bildung und Beruf berät und dabei hilft, sich in der Vielfalt der Angebote zu orientieren, „eigene bildungsbezogene Entscheidungen zu treffen und Zukunftsoptionen zu entwickeln und zu bestimmen“. Daneben gibt es das Kurs- und das Weiterbildungsportal Schleswig-Holstein. Hier gab es zuletzt steigende Zugriffszahlen.
Das Land unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig- Holstein. Dafür stehen im Rahmen des Landesprogramms Arbeit Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie steige der Bedarf an Online- Informationen, heißt es im Bericht.


TOP 65 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 (Drs. 19/2162), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag diskutiert den aktuellen Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni. Die Zahl der Eingaben war laut dem weit über 100seitigen Jahresbericht im vergangenen Jahr von 3272 um fast 400 auf 22

3643 gestiegen. Die stärksten Zuwächse registrierten die Beauftragte und ihr Team bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (641 Petitionen), bei der Rentenversicherung (296), bei der Pflegeversicherung (152) und der Sozialhilfe (424). „Hinter jeder Zahl steckt ein persönliches Schicksal“, betont El Samadoni. Oft gehe es um Armut. Wie in den Vorjahren war auch 2019 das Thema Hartz IV am häufigsten Gegenstand der Petitionen. Hier gab es im Berichtsjahr 831 Eingaben. Besonders auffällig sei zuletzt die Entwicklung der Eingaben im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung gewesen, so El Samadoni. 641 Eingaben seien ein Rekordwert.
Im März war Samiah El Samadoni als gemeinsame Kandidatin der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie der Abgeordneten des SSW in ihrem Amt mit einer breiten Mehrheit für weitere sechs Jahre vom Landtag bestätigt worden. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen die Sozialdemokratin. Die 49-jährige Juristin ist auch Polizeibeauftragte und leitet zudem die Büros der Antidiskriminierungsstelle sowie die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche. Zur Bürgerbeauftragten war El Samadoni erstmalig 2014 gewählt worden. Das Amt gibt es seit 1988 in Schleswig-Holstein. El Samadoni ist die insgesamt vierte Bürgerbeauftragte des Landes.


TOP 66 Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Tätigkeitsbericht 2016-2018 (Drs. 19/2250), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
An die schleswig-holsteinische Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni wenden sich deutlich häufiger Polizisten als Bürger mit Beschwerden. Dies geht aus dem ersten Tätigkeitsbericht El Samadonis hervor, die dieses Amt vor vier Jahren angetreten hatte. Die 49-jährige Juristin ist zudem Bürgerbeauftragte des Landes und leitet außerdem die Büros der Antidiskriminierungsstelle sowie die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche. Im März war sie in ihren Ämtern der Bürger- und der Polizeibeauftragten mit einer breiten Mehrheit vom Landtag wiedergewählt worden.
Die von Anfang an hohe Zahl der Eingaben aus der Polizei mit einem Anteil von drei Vierteln habe sie überrascht, sagte El Samadoni Ende Juni bei der öffentlichen Vorstellung ihres Tätigkeits- berichts. Die Polizisten im Land identifizierten sich in hohem Maße mit ihren Aufgaben, sagte sie. Fehler und Defizite gebe es aber auch. Es werde häufig an und manchmal auch jenseits der Belastungsgrenze gearbeitet. Die Verstärkung der Landespolizei bis 2023 um 500 Stellen sei vor diesem Hintergrund geradezu zwingend.
Ein Großteil der Petitionen von Polizisten solle auf Bitten der Betroffenen bis zum Schluss vertraulich behandelt werden, sagte El Samadoni. Oft gehe es um Sorgen vor dienstlicher Benachteiligung und auch um fehlendes Vertrauen in Führungskräfte. „Ich würde aber nicht von einer generellen Kultur der Angst sprechen“, so die Polizeibeauftragte. Das Gefühl mangelnder Wertschätzung durch den Dienstherrn gebe es aber schon.
Von Bürgern gingen 105 Beschwerden ein. Hiervon sei es in 33 Fällen um vermeintlich rechtswidrige Maßnahmen der Polizei gegangen und weitere 33 Mal um Klagen wegen 23

Kommunikationsdefiziten oder um Probleme bei Strafanzeigen. In den meisten Fällen seien die Maßnahmen nicht rechtswidrig gewesen, sagte El Samadoni. Oft habe es aber an angemessener Kommunikation auf Augenhöhe gefehlt, und oft seien hier gerade Bürger enttäuscht, die ein positives Bild von der Polizei hätten.
In ihrem wegen hoher Arbeitsbelastung verspäteten Bericht für ihre ersten Amtsjahre 2016 bis 2018 macht El Samadoni darauf aufmerksam, dass die Zahl der Eingaben und Beschwerden weiter zunehme. Zwischen Oktober 2018 und September 2019 seien 247 Vorgänge dazugekommen. Die seit Oktober 2019 erhobenen Beschwerden und Eingaben ließen einen weiteren Anstieg erwarten.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 24
Reihenfolge der Beratung der 34. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 26. August 2020 2 Regierungserklärung „Lernen in der Pandemie - Perspektiven für 105 10:00 unsere Kinder“ 42+ Home-Office steuerlich berücksichtigen und 35 11:45 43 Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen
23+ Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen - Verwendung von Re- 35 15:00 48 cyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau und landeseigenen Bauprojekten 16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Uni- 0 15:35 versitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz – HSG) -1. Lesung- 5 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 35 15:35 6 Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften 0 16:10 9 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haus- 0 16:10 haltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 (3. Nachtragshaushaltsgesetz 2020) 14+ Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen 35 16:10 18 Sicherheit im Badewesen 15+ Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Uni- 35 16:45 26 versitätsklinikum Schleswig-Holstein und Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen! Donnerstag, 27. August 2020 44+ Perspektiven für Galeria Karstadt Kaufhof entwickeln und 49 09:00 49 Trendwende für die Innenstädte und Ortszentren in Schleswig- Holstein einleiten 20 Gemeinsame Beratung 40 09:49 a) Umsetzung sonderpädagogischer Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und an Förderzentren in Schleswig-Holstein b) Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich 17+ Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie 35 10:29 32 und Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 19 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Regionalkammer des Kon- 0 11:04 gresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) 22 Niederdeutsch ist Teil der schleswig-holsteinischen Identität 35 11:04 24 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig- 35 11:39 Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren
58+ Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein 35 15:00 64 25 Gemeinsame Beratung 35 15:35 a) Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen b) Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein 27+ Konferenz zur Zukunft Europas starten und 35 16:10 56 Ostseebericht 2020 33 Lieferkettengesetz jetzt! 35 16:45 Freitag, 28. August 2020 25
61 Infrastrukturbericht 2020 35 09:00 34 Streichung des Begriffes der "Rasse" aus sämtlichen 35 09:35 nationalen und internationalen Rechtstexten und dessen Ersetzung durch einen zeitgemäßen Begriff 35 Das Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen 35 10:10 39+ Teilhabe während der Corona-Pandemie sicherstellen 35 10:45 47 und durch Entwicklung von Besuchskonzepten besser schützen 41 Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche sichern und stärken 35 11:20 16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Uni- 0 11:55 versitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz – HSG) -2. Lesung- 51 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 11:55 in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.03.2020
29 Bericht zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes in 35 14:00 Schleswig-Holstein 62 Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform 35 14:35 63 Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbil- 35 15:10 dungsgesetzes nach § 25 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein 65 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes 35 15:45 Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 66 Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem 30 16:20 Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tätigkeitsbericht 2016–2018



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 3 Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungs- rechtlichen Vorschriften 4 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes - Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes 7 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland b) Regelungen zur Barrierefreiheit im Medienstaats- vertrags zukünftig nachbessern – Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen wirksam verbessern! 8 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst 10 Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen 11 Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein 12 Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 13 Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein 28 Bericht zum KI-Handlungsrahmen 30 Zustimmung zur Neubenennung eines schleswig-holsteinischen stellvertretenden Mitglieds der Landesre- gierung im Ausschuss der Regionen (AdR) für die verbleibende Zeit der 7. Mandatsperiode 36 Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zu den Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2024 mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck 37 Antrag auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und 26
Lehre stärken 40 Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein 46 Regelmäßige Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Fleischindustrie in Schleswig- Holstein sicherstellen 50 Landesweit kostenloses freies WLAN 55 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Landesregierung Schleswig-Holstein – Sachstand und Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes 57 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 21 Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung 31 Mündlicher Bericht über die Folgen der veränderten Einnahmesituation auf die mittelfristige Finanzpla- nung des Landes 38 Reduzierung von Plastik- und Verpackungsmüll innerhalb der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein 45 Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten für gemeinnützige Zwecke sowie Start-ups nutzen 52 Schuldentilgungsplan für das Land Schleswig-Holstein: Generationengerechtigkeit leben 53 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig- Holsteinischen Landtages 8. Tätigkeitsbericht 2018-2019 54 Ergebnisse der OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg 59 Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein 60 Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für Schleswig-Holstein