Stefan Weber zu TOP 18A+35: Es ist wichtig, den Rundfunkbegriff neu zu definieren
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 18. Juni 2020Stefan Weber: Es ist wichtig, den Rundfunkbegriff neu zu definieren TOP 18+35: Entwurf eines Gesetzes und Antrag zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Drs. 19/2177, 19/2192)„Der neue Medienstaatsvertrag soll den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag von 1991 ersetzen. Der Medienstaatsvertrag gilt nicht mehr nur für Radio- und Fernsehsender und bestimmte Online-Angebote, sondern erfasst auch Internet-Suchmaschinen, Streaming-Anbieter, Social-Media-, Video-Sharingplattformen, Sprachassistenten und App-Stores. Es ist wichtig, dass der Rundfunkbegriff neu definiert wird. Das bedeutet, dass Hürden für die Zulassungsverfahren, um Rundfunk zu betreiben, gesenkt werden und die Bagatellgrenze für weniger als 20.000 Nutzer eingeführt wird. Das schafft für junge Medienschaffende, die noch keine große Reichweite haben, Handlungssicherheit. Mit dem Vertragswerk werden auch die Vorgaben aus der im Herbst 2018 verabschiedeten „EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ (AVMD) in nationales Recht umgesetzt. Ziel der überarbeiteten AVMD-Richtlinie ist, vergleichbare Rechtsvorschriften für Fernsehsender, Video-on-Demand- und Streaming-Anbieter sowie Online-Videoplattformen zu schaffen. Im Hinblick auf die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die bis September 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist der neue Vertrag ein wichtiger Schritt. Gerade in Zeiten, in denen Fake News an der Tagesordnung sind und die politischen Debatten mit gezielten Falschmeldungen beeinflusst werden und damit zur Desinformation beitragen, sind Festlegungen für mehr Transparenz und ein Diskriminierungsverbot ein ganz wichtiger Grundstein für Medienvielfalt. Erstmals werden auch Suchmaschinen wie z. B. Google und Video Plattformen wie YouTube in die Medienregulierung einbezogen. Sie müssen das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot einhalten. Das ist auch dringend erforderlich. Zudem haben Video-Plattformen Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Der neue Medienstaatsvertrag schafft die medienrechtliche Grundlage, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren. Dies ist ein großer Fortschritt. Doch der Reformprozess muss weitergehen. Zum Medienstaatsvertrag haben alle Bundesländer eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie zum Ausdruck bringen, dass es noch weiteren Reformbedarf gibt. Dies betrifft neben dem Jugendmedienschutz, Regionaler Vielfalt, Rundfunkzulassung und Medienkonzentrationsrecht auch die Barrierefreiheit. Mit einer gemeinsamen Erklärung hatten sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Januar 2020 an die Länderregierungen und Länderparlamente gewandt. Sie kritisieren, dass der Medienstaatsvertrag nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen eklatanten Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote. Auf Seite 115 im Medienstaatsvertrag heißt es in der Protokollerklärung, dass es das Ziel der Länder ist, durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Hier ist der aktuelle Medienstaatsvertrag mehr als lückenhaft. „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Information und mediale Teilhabe. Es geht nicht nur um barrierefreie Nachrichten, sondern auch darum, dass sie selbstverständlich im Büro oder mit Freunden mitreden 1 wollen, wenn es zum Beispiel um die neuesten Serien geht. Wir brauchen eine ganz klare Verpflichtung privater Anbieter,“ so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Presseerklärung vom 29. Januar 2020. Öffentliche und private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, um eine richtige Barrierefreiheit umzusetzen. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn Freiwilligkeit von öffentlichen und privaten Medienanbietern wird hier nicht weiterhelfen. Die Protokollnotiz betont dann auch ganz richtig, dass die Länder bereits heute verstärkte Anstrengungen beim Ausbau barrierefreier Angebote von allen Medienanbietern erwarten. Es wird nicht reichen bis zum nächsten Medienstaatsvertrag zu warten. Die Beauftragten drängen in ihrer Presseerklärung ganz richtig darauf, Aktionspläne mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste zu erarbeiten. Gute Barrierefreiheit braucht auch eine leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle für Beschwerden. Wir brauchen verbindliche und umfassende Vorgaben, die Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit gleichberechtigt mit anderen durch die von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ausüben können.“ 2