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17.06.20
17:53 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 43 + 54 "Verschwörungserzählungen stoppen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 201/2020 Kiel, Mittwoch, 17. Juni 2020
Innen/ Verschwörungserzählungen stoppen



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 43 + 54 „Verschwörungs- erzählungen stoppen“ In seiner Rede zu TOP 43 + 54 (Mündlicher Bericht zu sogenannten Grund- rechte- oder Hygienedemonstrationen in Schleswig-Holstein und Verschwö- rungserzählungen stoppen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Die Debatte über die sogenannten Hygienedemonstrationen erfordert au- ßerordentliches Fingerspitzengefühl, denn im Kern geht es auch und gerade um die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Die Forde- rung der SPD, Verschwörungserzählungen zu stoppen, ist verfassungsrecht- lich außerordentlich sensibel, denn wir sollten peinlichst genau darauf ach- ten, dass wir als Parlamentarier nicht den Eindruck vermitteln, der Staat entscheide darüber, welche Themen auf Demonstrationen gebilligt sind und ob eine Demonstration missbraucht wird oder nicht.
Darüber entscheidet nicht der Staat, sondern allein der Veranstalter. Erst wenn dieser sich missbraucht oder unterwandert fühlt, ist der Staat gefor- dert. Er hat dann dafür sorgen, dass eine Versammlung im Sinne des Veran- stalters ungestört durchgeführt werden kann und vor Unterwanderung und Missbrauch geschützt wird. Wir müssen aufpassen, dass sich der Staat nicht zur Meinungspolizei aufschwingt und bestimmt, welche Meinungen zu billigen und welche zu missbilligen sind. Kritik muss der Staat aushalten, auch wenn diese unsachlich, dumm, plakativ oder schlicht abwegig ist. So- lange sich Meinungsäußerungen in den Grenzen unserer Rechtsordnung bewegen, sollte sich der Staat zurückhalten.
Selbstverständlich können wir es nicht hinnehmen, wenn Demonstrationen genutzt werden, um zu Gewalttaten aufzurufen. Der Aufruf zum Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, die massiv in unsere Grundrechte eingreifen, ist aber zunächst einmal nicht rechtswidrig, sondern wird von der Meinungs- freiheit gedeckt. Schwer erträglich ist es auch für mich, wenn auf Demonst- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de rationen die ‚grundsätzliche Ablehnung unserer demokratischen Institutio- nen‘ propagiert wird. Aber auch hier müssen wir sehr genau hinschauen, ob es sich vielleicht nur um Kritik an den ‚demokratischen Institutionen‘ han- delt, oder ob deren Abschaffung ernsthaft gefordert wird.
Das gilt entsprechend für die sogenannten Verschwörungserzählungen. Die- se sind ja verfassungsrechtlich zunächst einmal zulässig und von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie mögen noch so versponnen, irrwitzig oder schlichtweg dumm sein. Sie müssen von einer freien, demo- kratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft aber ertragen werden, solan- ge sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Grenze des Zulässigen ist überschritten, wenn mit Verschwörungserzählungen zum Kampf gegen un- ser Staatswesen aufgerufen werden soll. Das können und wollen wir nicht dulden. Aber ansonsten schützt die Meinungsfreiheit irrwitzige Meinungen genauso wie die, die uns sachlich erscheinen.
Völlig inakzeptabel ist es, wenn Versammlungs- und Meinungsfreiheit miss- braucht werden, um menschenfeindliches, rechts- oder linksextremisti- sches, rassistisches oder antisemitisches Gedankengut zu propagieren. Na- türlich hat der Staat einzugreifen, wenn Straftaten begangen werden.
Eine vorschnelle Vorverurteilung von Demonstrationen und ihren Teilneh- mern kann im schlimmsten Fall zu einer faktischen Beschneidung der Ver- sammlungs- und Meinungsfreiheit führen, wenn redliche Bürger von ihrem Demonstrationsrecht keinen Gebrauch machen wollen, weil sie eine Stigma- tisierung befürchten müssen. Das heißt nicht, dass die Unterwanderung und der Missbrauch von Demonstrationen durch extremistische Strömungen ta- tenlos hinzunehmen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Demonstration ‚missbraucht‘ wird, obliegt zunächst allein dem Veranstalter und nicht dem Staat. Erst wenn sich ein Veranstalter gegen einen solchen Missbrauch, ei- ne solche Unterwanderung zur Wehr setzen will, weil sein Demonstrations- ziel verfälscht und gefährdet wird, ist es die Aufgabe des Staates, die be- rechtigten Interessen des Veranstalters zu schützen. Wenn wir dem Miss- brauch von Demonstrationen durch extremistische Strömungen entgegen- wirken wollen, brauchen wir zuallererst die Bereitschaft der Veranstalter, zusammen mit den Ordnungsbehörden dafür zu sorgen, dass ein Miss- brauch unterbunden werden kann.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de