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17.06.20
17:39 Uhr
SPD

Birgit Herdejürgen zu TOP 3+7: Die neue Regelung entspricht dem Gleichbehandlungsgebot

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. Juni 2020
Birgit Herdejürgen: Die neue Regelung entspricht dem Gleichbehandlungsgebot TOP 3+7: Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 19/2060, 19/2216)
„Was uns heute hier zur Abstimmung vorliegt, ist das Ergebnis umfangreicher Beratungen in der vom Landtag beauftragten Kommission und dem anschließenden Gießen des Vorschlages in Gesetzesform. Im Juni 2018 wurde die Kommission eingesetzt. Im Juni 2019 wurde der Abschlussbericht vorgelegt. Im Juni 2020 kommt es nun zur Verabschiedung eines Gesetzes, das Rechtsgrundlage für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber für ein Mandat sein wird. Die Zeitabläufe machen deutlich, dass dem heutigen Beschluss eine ausführliche Abwägung unterschiedlicher Modelle möglicher Versorgungssysteme vorausgegangen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Kommission bedanken, deren Mitglieder meines Wissens durchaus gerungen haben, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, um uns entsprechend des Auftrages EINEN Vorschlag zu unterbreiten. Auch wenn wir uns anschließend ausführlich über Details in der gesetzlichen Umsetzung auseinandergesetzt haben, war das Ergebnis des Berichtes für uns eine sehr gute Grundlage, die uns die Arbeit leicht gemacht hat. Danke also dafür. Vielen Dank auch für die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes, der die antragstellenden Fraktionen auf dem Weg zu diesem Gesetzestext begleitet hat. Im Einsetzungsbeschluss heißt es: „Die Alterssicherung muss so ausgestaltet sein, dass die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern für eine Kandidatur, für die Übernahme oder Aufgabe eines Mandats unabhängig von ihrem beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hintergrund und unabhängig von finanziellen Sorgen und Erwägungen getroffen werden kann.“ Die freie Mandatsausübung setzt die politische aber eben auch die finanzielle Unabhängigkeit voraus zu der, so die Kommission, auch die angemessene Altersversorgung zählt. Diese muss geeignet sein, Versorgungslücken zu schließen, die durch die Abgeordnetentätigkeit entstehen. Dabei ist das Gleichbehandlungsgebot aller Abgeordneten zu berücksichtigen. Das bisherige System kann dies nicht. Abgeordnete der 16. Wahlperiode erhalten in der Regel aus ihren Versicherungsverträgen höhere Bezüge als Abgeordnete der 19. Wahlperiode. Abgeordnete, die mit 25 Jahren dem Parlament beitreten, erhalten für 5 Jahre Mandatsausübung höhere Zahlungen als Abgeordnete, die im Alter zwischen 50 und 55 dem Landtag angehören. Neben den finanziellen Aspekten war das Gleichbehandlungsgebot ein ganz entscheidendes Kriterium für die Entscheidung und den Vorschlag der Kommission. Einige Schreiben, die sich kritisch mit dem Kommissionsbericht auseinandergesetzt haben, lassen allerdings vermuten, dass sie sich lediglich mit dem Ergebnis bzw. der Pressemitteilung der Kommission auseinandergesetzt haben - nicht aber mit dem dokumentierten Abwägungsprozess, der zu dem Vorschlag geführt hat. Was heißt das Ergebnis in Kürze? •Dem Gleichbehandlungsgebot wird entsprochen.


1 •Das Geld, was bisher über die Abgeordneten an die privaten Versicherungsunternehmen gezahlt wurde, geht mit der kommenden Legislaturperiode in einen landeseigenen Fonds, bleibt also sozusagen im Haus und wird von hier verwaltet. Dazu wird es noch ein Ausführungsgesetz geben, das weitere Fragen klärt. •Und die Versorgung ist insgesamt geeignet, attraktiv für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu sein und mandatsbedingte Brüche in der individuellen Erwerbsbiografie zu überbrücken.
Vieles von dem, was unsere Arbeit als Abgeordnete ausmacht, wird von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Nicht in erster Linie die Teilnahme an Landtagssitzungen, sondern viele Gespräche mit Interessenvertretungen, mit Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, mit Landräten und BürgermeisterInnen, Veranstaltungen, Diskussionen, Termindruck, Umgang mit z.T. berechtigter Kritik aber auch mit offenen Anfeindungen, machen einen Großteil unseres Alltags aus. Wohlgemerkt - mir macht der Job Spaß und ich empfinde es als großes Privileg aber durchaus auch als Herausforderung, Mitglied dieses Landtags zu sein. Wir wollen auch zukünftig ein vielfältiges, qualifiziertes Parlament als oberstes Organ der politischen Willensbildung haben, als gesetzgebende Gewalt und Kontrollorgan der vollziehenden Gewalt. Dieser Gesetzentwurf leistet einen Beitrag, dies sicherzustellen. Vielen Dank noch einmal an alle, die daran mitgearbeitet haben. Mit dem heutigen Beschluss treffen wir angemessene und gute Regelungen für zukünftige Abgeordnete.“



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