Claus Schaffer zu TOP 42, 45: Wer Kinder betreut und deswegen Verdienstausfall erleidet, muss schnell und einfach entschädigt werden
PRESSEMITTEILUNGClaus Schaffer zum Antrag der AfD-Fraktion „Familien, Alleinerziehende und Kinder in der Corona- Krise stärker unterstützen“ (TOP 42, 45):„Wer Kinder betreut und deswegen Verdienstausfall erleidet, muss schnell und einfach entschädigt werden“ Kiel, 17. Juni 2020 Die AfD-Fraktion will, dass Eltern, die infolge von corona- bedingter Schul- und Kitaschließung ihre Kinder zu Hause betreuen mussten und deshalb Verdienstausfall hatten, schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Die AfD-Fraktion hat deswegen den Antrag gestellt, die Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz zu Gunsten der betroffenen Eltern zu erweitern. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:„Wegen geschlossener Kitas und Schulen sind zahlreiche Familien und Alleinerziehende mit Kindern in wirtschaftliche Not geraten, oder davon bedroht. Das liegt daran, dass die Eltern, die ihre Kinder notgedrungen wochenlang zu Hause betreuen mussten, in vielen Fällen nicht arbeiten konnten und voraussichtlich auch noch für längere Zeit nicht wie gewohnt an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.Bisher sieht die in §56 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Entschädigungsre- gelung vor, dass Eltern, die ihre Kinder während des Corona-Stillstands selbst betreuen, nur 67 Prozent ihres entgangenen Einkommens ersetzt bekommen. Wir fordern deshalb in unserem Antrag Jamaika dazu auf, sich auf Bundesebene für eine erweiterte Regelung einzusetzen, die diesen Eltern in den ersten sechs Wochen eine hundertprozentige Erstattung zuschreibt, sowie den Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung über die gesamte Dauer der behördlich verfügten Schließung ausweitet.Diese Regelung muss darüber hinaus gewährleisten, dass Eltern, die diese Entschädi- gung in Anspruch nehmen, vor Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen geschützt sind und dass die Berufstätigkeit im Homeoffice nicht länger als Betreuungsoption bewertet wird. Die Entschädigungen müssen vor allem rückwirkend ab März wirksam werden, um die finanzielle Not der Familien tatsächlich zu lindern – genau darauf zielt unser Antrag ab.“ Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de Weitere Informationen: • Antrag der AfD-Fraktion „Familien, Alleinerziehende und Kinder in der Corona-Krise stärker unterstützen“ (Drucksache 19/2218) vom 4. Juni 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02200/drucksache-19-02218.pdf • Antrag der Jamaika-Koalition „Unterstützung der Familien in der Corona-Krise“ Drucksache 19/2221 vom 4. Juni 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02200/drucksache-19-02221.pdf • Alternativ-Antrag der SPD „Verantwortung gegenüber den Familien und Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie übernehmen“ (Drucksache 19/2259) vom 16. Juni 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02200/drucksache-19-02259.pdf Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de