Kathrin Bockey zu TOP 12: Auf Kinder schießt man nicht!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 17. Juni 2020Kathrin Bockey: Auf Kinder schießt man nicht! Top 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (Drs. 19/2118) „Es gibt Momente im Leben, die vergisst man nicht. Mir geht es mit dem 13. November 2015 so. An diesem Tag heiratet mein Bruder. Es ist eine wunderbare Hochzeitsfeier. Es wird viel gelacht und getanzt und irgendwann in der Nacht treten wir den Heimweg an. Mein Sohn sieht mir direkt in die Augen und fragt: Hast du auf dein Handy geguckt? In Paris hat es einen Anschlag gegeben. An mehreren Stellen. Es gibt mindestens 100 Tote. Meine Damen und Herren, niemals im Leben vorher oder nachher habe ich erlebt, wie eine beschwingte, leichte Stimmung von einer Sekunde auf die andere umschlägt in einen gruseligen Gänsehautmoment. Für uns alle in der Staatsschutzabteilung beim LKA Hamburg hat diese Wirkung lange Wochen und Monate angehalten. Unter diesem Eindruck haben wir im Kollegenkreis täglich in einer hitzigen Atmosphäre diskutiert. Welche Gesetze müssten geändert werden, was macht Sinn? Aus rein polizeilicher Sicht kann man sehr wohl über online-Durchsuchungen, Quellen TKÜ und andere Maßnahmen sprechen. Worauf wir damals nicht gekommen sind, war die Forderung nach einer Regelung zum Schusswaffengebrauch gegen Kinder. Das nicht. Und jetzt komme ich zum Landesverwaltungsgesetz, das Sie - eineinhalb Jahre später als versprochen- hier auf den Tisch legen. „Auf Kinder schießt man nicht!“ Diese politische Verschiebung von ethischen Grenzen ist in unseren Augen nicht begründbar. Dieses Signal wollen wir als SPD-Fraktion nicht senden. Wir alle wissen, dass eine solche Situation im Rahmen von Notwehr oder Nothilfe passieren könnte. Ich vertraue darauf, dass der Polizist/die Polizistin dann die Rechtfertigungsgründe für sich in Anspruch nehmen kann, die schon heute gesetzlich geregelt sind. Ich möchte noch mal auf den Ausgangspunkt zurückkommen. Gesetze macht man idealerweise mit einem kühlen Kopf und nicht unter dem Eindruck des Geschehens. Insofern hätte dieses LVwG gute Chancen gehabt, zu einem guten Gesetz zu werden. Diese Chance haben Sie nicht genutzt. Schüsse auf Kinder und Fußfesseln zur Gefahrenabwehr sind nicht das, was wir uns unter sachgerechten und wirkungsvollen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorstellen. 2017 floh ein islamistischer Gefährder mit seiner Fußfessel über den Hamburger Flughafen nach Athen. Zur Gefahrenabwehr sind sie in unseren Augen ein ziemlich untaugliches Mittel, das noch dazu die Arbeit des Verfassungsschutzes erschwert. Und das soll er jetzt sein, Ihr großer Wurf? Ach nein, ich habe noch den Taser vergessen, das Distanz-Elektro-Impulsgerät. Das moderne Einsatzmittel aus Amerika. Hallelujah! Komme ich abschließend zu dem, was uns fehlt oder was wir für fragwürdig halten. Die Aufzählung ist nicht abschließend: 1. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen, sollte nicht nur unter Richtervorbehalt stehen, sondern er sollte auch einer spezialgerichtlichen Zuständigkeit zugewiesen sein 2. Wieso sind die Daten von Berufsgeheimnisträgern nicht mehr den Daten aus dem Kernbereich privater Lebensführung gleichgesetzt und wieso findet man jetzt keine Verwertungsregeln dazu? 3. Setzt die neue Regelung zur Schleierfahndung den polizeilichen Gefahrenverdacht fast auf das Niveau des verfassungswidrigen Kennzeichenscannings herab? 1 4. Wie und wo werden die Daten der Bodycams fälschungssicher verwahrt, welche datenschutzrechtlichen Probleme ergeben sich aus dem sogenannten Pre-Recording? Und wie werden sie gelöst? Sie sehen – wir sehen – noch eine Menge Klärungsbedarf und freuen uns schon auf intensive Beratungen.“ 2