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15.06.20
17:21 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, Polizeireform, Unterstützung für Familien und Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise, Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein, Medienstaatsvertrag, Wasserrettung

Nr. 66 / 15. Juni 2020


Themen der Plenarsitzung: Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, Polizeireform, Unterstützung für Familien und Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise, Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Schleswig- Holstein, Medienstaatsvertrag, Wasserrettung, Wahl der Landes- datenschutzbeauftragten

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 17. Juni, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Arbeitsbedingungen in der Fleisch- industrie, die Polizeireform, zahlreiche Anträge zur Corona-Pandemie, die Aufarbeitung der europäischen und deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein, der neue Medienstaatsvertrag, die Sicherheit an öffentlichen Badestellen sowie die Wiederwahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.
Hinweise: Das Plenum kommt am Mittwoch bereits um 9:30 Uhr zusammen, am Donnerstag und Freitag beginnt die Sitzung jeweils schon um 9 Uhr. Für die Medienvertreterinnen und Medienvertreter gelten aufgrund des Infektionsschutzes erneut die aus der vergangenen Tagung bekannten Sicherheitsvorgaben. 2

Mittwoch, 17. Juni, 9:30 bis 18 Uhr



TOP 32, 33 und 34 Schluss mit Werkverträgen in der Fleischindustrie – Gute Arbeitsbedingungen durchsetzen und Prekäre Wohnsituation von Arbeitskräften in Schleswig-Holstein beenden!, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/2188, Drs. 19/2189, Drs. 19/2190), geplanter Aufruf 9:30 Uhr, geplante Redezeit 52 Minuten
Mit gleich drei Anträgen prangert die SPD im Kieler Landtag die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie an und fordert unter anderem ein Verbot von Werkverträgen, Verbesserungen bei der Wohnsituation in Sammelunterkünften für Arbeitskräfte aus dem Ausland und die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein. Die Sozialdemokraten halten die „freiwillige Selbstverpflichtung der Fleischindustrie zur Einhaltung sozialer Standards“ für gescheitert. Um einen Missbrauch von Leiharbeit zu unterbinden und staatliche Kontrolle sicherzustellen, sollen Werkverträge künftig verboten werden. „Ein direktes Arbeitsverhältnis der im Schlachthof Beschäftigten mit dem Schlachthofbetreiber“ müsse die Regel werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag.
Mit dem „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“, das die SPD-Fraktion im Landtag ebenfalls unterstützt, hat sich die Bundesregierung dem Thema bereits angenommen und verschärfte Regeln auf den Weg gebracht. Es sei Zeit, „in diesem Bereich aufzuräumen und durchzugreifen“, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Ende Mai gesagt. Ab dem kommenden Jahr sollen Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend verboten werden. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch soll ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Die gesetzliche Regelung soll den Plänen des Arbeitsministers zufolge aber nur Unternehmen treffen, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist.
Geplant sind außerdem eine Verdoppelung der maximal möglichen Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen von heute 15.000 auf bis zu 30.000 Euro, die Einführung einer Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung und mehr Kontrollen von Fleischbetrieben. Arbeitgeber, die eine Unterkunft für Beschäftigte stellen, sollen zudem verpflichtet werden, die Behörden über Einsatz und Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren.
Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg (FDP) hatte in einer Sitzung des Sozialausschusses Mitte Mai bekräftigt, dass Regelungslücken bei den Arbeits- und Wohnbedingungen für Mitarbeiter von Schlachtbetrieben „konsequent“ geschlossen werden müssten. Es sei „ausdrückliches Ziel“ der Landesregierung, „diese Form der Beschäftigung und Ausbeutung zu beenden“.
Um gegen die „prekären Wohn- und Unterbringungsverhältnisse der Beschäftigten in den Schlacht- und Zerlegbetrieben“ vorzugehen, fordert die SPD die Landesregierung zudem auf, einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Bauordnungsrechts vorzulegen. „Ein effektives Vorgehen gegen Zweckentfremdung, Verwahrlosung oder menschenunwürdige Überbelegung insbesondere 3

von Wohnraum für Arbeitskräfte muss Kern der Änderungen sein, so dass eine menschenwürdige Unterbringung verpflichtend vorgeschrieben wird“, schreibt die Oppositionsfraktion in ihrem Antrag dazu. Mit dieser gesetzlichen Grundlage soll den zuständigen Behörden „eine effektive Aufsicht und Kontrolle von Unterkünften und Wohnungen erlaubt werden“. Darüber hinaus setzt sich die SPD dafür ein, dass die Vorgaben einer neuen EU-Entsenderichtlinie in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Dabei liegt der Fokus auf „guten Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen“ und einem „effektiven Arbeitsschutz“ für Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland. Damit alle EU- Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein ihre Rechte kennen und geltend machen können, wollen die Sozialdemokraten außerdem Beratungsangebote in Schleswig-Holstein aber auch in den Herkunftsländern verbessern und fordern die Förderung von Sprachkursen und Mitbestimmungsrechten.
Am Montag vor der Tagung haben auch die Koalitionsfraktionen einen vierseitigen Alternativantrag eingebracht, der ebenfalls klare Verbesserungs-Forderungen enthält. Unter anderem soll eine allgemeingültige Begriffsbestimmung für den Fremdarbeitnehmereinsatz gefertigt werden und Regelungen für die Wohnsituationen, den Mindestlohn oder die Arbeitszeiterfassung überarbeitet werden.
In Schleswig-Holstein waren im Jahr 2018 nur 55 Arbeitsschutzbeamte unterwegs; nur Bremen und das Saarland hatten weniger. Der Abstand bis zu einer erneuten Kontrolle eines Betriebs verlängerte sich in Deutschland 2018 im Schnitt auf 25 Jahre. Schleswig-Holstein kam mit 45,5 Jahren auf den zweitschlechtesten Wert aller Bundesländer.
In einer Debatte über neue EU-Regeln für die Arbeitnehmerentsendung hat Bundesarbeitsminister Heil im Mai bereits angekündigt, dass künftig das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten solle. Mit der Umsetzung der neuen EU-Entsenderichtlinie in Deutschland sollen entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben. Hinzu kommen Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen. Nach zwölf oder in Ausnahmen auch erst 18 Monaten sollen dann alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten.
In mehreren fleischverarbeitenden Betrieben in Schleswig-Holstein aber auch in Baden- Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern hatte es in den vergangenen Wochen eine Häufung von Corona-Fällen gegeben. Vermutet wird, dass die Infektionen begünstigt werden durch enge Sammelunterkünfte und eine fehlende Einhaltung von Hygieneregeln. Arbeitsbedingungen und Unterbringung der Mitarbeiter, von denen viele aus Osteuropa stammen, stehen schon länger in der Kritik.


TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2118), geplanter Aufruf 10:22 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 4

Seit vielen Monaten bastelt die Jamaika-Koalition an ihrer Reform des Polizeirechts in Schleswig- Holstein. Ende April billigte das Kabinett einen überarbeiteten Entwurf, der jetzt in Erster Lesung im Parlament beraten wird. Die Kernpunkte sind darin unverändert geblieben: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der finale Rettungsschuss notfalls auch unter 14-Jährige treffen könnte. Ein denkbares Beispiel wäre der Missbrauch von Jugendlichen als islamistische Selbstmordattentäter. Die Entscheidung, in einer Extremsituation einen finalen Rettungsschuss abzufeuern, soll dem Gewissen jedes einzelnen Beamten überlassen bleiben.
Das künftige Polizeirecht soll auch Elektroschockpistolen (Taser) als zulässige Waffen der Polizei aufführen. Zudem sollen rechtliche Lücken geschlossen werden, um Fesselungen bei Widerstandshandlungen gegen Beamte besser zu regeln. Es sollen der Polizei anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen in Grenzregionen und auf Transitstrecken ermöglicht werden. Ebenso vorgesehen sein soll der Einsatz verdeckter Ermittler zu präventiv-polizeilichen Zwecken und von GPS zur Observation.
Neu ist auch die geplante Einführung von Aufenthaltsgeboten mit Meldeauflagen. So sollen relevante Personen von der Planung und Durchführung terroristischer Anschläge abgehalten werden können. Schleswig-Holstein will zudem den Umgang mit Informanten aus kriminellen Kreisen strenger kontrollieren. Die Zusammenarbeit mit sogenannten Vertrauenspersonen und der Einsatz verdeckter Ermittler beispielsweise bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität sollen künftig unter Richtervorbehalt gestellt werden.
Zur ersten Kabinettsbefassung im November 2019 hätten sich in den rechtlichen Regelungen „zwei nennenswerte Änderungen“ für den Einsatz von Bodycams und bei Zuverlässigkeits- überprüfungen ergeben, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) bei Vorstellung des Gesetzentwurfs Ende April. Die neu geschaffene Befugnis zum Einsatz von „Bodycams“ sei transparenter ausgestaltet worden. Die Voraussetzungen für das Versetzen der Kamera in den Bereitschaftsmodus sind laut Grote jetzt normiert: „Es darf nur gestartet werden, wenn zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass dies zum Schutz einer Person gegen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit erforderlich ist.“ Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Dienstleistungsanbietern sollen ausgeweitet werden. So sollen auch Anbieter, die sich unbegleitet in Gerichten und Staatsanwaltschaften bewegen, überprüft werden können. Bisher galt dies nur für unbegleitete Dienstleistungsanbieter auf Polizeiliegenschaften. „Für Polizei und Justiz, die mit sensiblen Vorgängen befasst sind, ist dies ein wichtiger Punkt“, sagte Grote.
Das neue Polizeirecht regelt nur den rechtlichen Rahmen. Schleswig-Holstein ist bisher neben Mecklenburg und Berlin das einzige Bundesland ohne eine rechtliche Regelung.


TOP 41 und 69 Linksextremismus ächten – Politische Gewalt gegen Politiker und Parteien darf nicht toleriert werden und Verfassungsschutzbericht 2019, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2215), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2158), geplanter Aufruf 10:57 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 5

Wie aus dem Verfassungsschutzbericht für 2019 hervorgeht, hat das zahlenmäßige Ausmaß der politisch motivierten Kriminalität in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr einen neuen Höchs- tstand erreicht. „Das Extremismuspotenzial steigt“, sagte der Leiter des Verfassungsschutzes, Joachim Albrecht, Anfang Mai bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in Kiel. Seine Mitarbeiter registrierten im vergangenen Jahr 1264 Taten politisch motivierter Kriminalität. Das entspricht einem Anstieg um gut vier Prozent zum Vorjahr. Einen Großteil führt die Behörde auf den Anstieg der sogenannten Propagandadelikte zurück. Auch die Zahl politisch motivierter Gewalttaten ist von 47 auf 66 Taten gestiegen, bleibt jedoch unter dem Wert von 2017 mit 79 Taten. Bei den Gewaltdelikten konnten 77,5 Prozent der Fälle aufklärt werden. Insgesamt lag die Aufklärungsquote im Bereich rechter Straftaten bei 42,88 Prozent.
Die Verfassungsschützer hierzulande erledigen ihren Job zunehmend im Netz. Ziel von Extremisten sei es, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), demokratische Gesellschaften sowie deren offene Meinungsvielfalt durch Desinformationen zu sabotieren. „Das daraus erwachsende zunehmende Gefahrenpotenzial treibt unsere Sicherheitsbehörden um.“ Der Verfassungsschutz habe deshalb seine Kapazitäten in diesem Bereich ausgebaut.
Die Verfassungsschützer sehen im Rechtsextremismus und im Islamismus derzeit die größte Bedrohung. Extremisten nutzten für Agitation, Propaganda und zur Mobilisierung zunehmend soziale Medien, Messenger-Dienste, individuelle Webseiten sowie Spieleplattformen. Dabei setzten sie auf den psychologischen Mechanismus, sich in das Gedächtnis eingrabender, immer wiederkehrender kleiner Botschaften, Bilder, Witze, kurzer Videos und Symbole. Die Zahl der dem Rechtsextremismus zugerechneten Personen ging im vergangenen Jahr von 1100 auf 1060 leicht zurück. Dennoch geht der Verfassungsschutz von 360 gewaltorientierten Rechtsextremisten im Norden aus.
Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter erhöhte sich 2019 leicht um 20 auf 333 Personen. Die weitgehend heterogene Szene bleibt dem Verfassungsschutz zufolge wegen ihrer Waffenaffinität und latenten Gewaltbereitschaft insbesondere gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine relevante Größe im politischen Extremismus.
Dem Islamismus und islamistischen Terrorismus werden in Schleswig-Holstein 715 Personen zugeordnet. Das sind elf Prozent mehr als vor einem Jahr. „Von ihnen sind 650 Personen dem Salafismus zuzurechnen“, so Sütterlin-Waack. Es bestehe weiter eine intensive Gefährdung aus diesem Bereich.
Einen Anstieg gab es auch beim Linksextremismus. Ihm ordnen die Experten im Norden derzeit 700 Personen zu, 30 mehr als vor einem Jahr. Das gewaltbereite Personenpotenzial liegt unverändert bei 335 Menschen. Die Verfassungsschützer sprechen jedoch von einer „kontinuierlichen Präsenz auf niedrigem Niveau“ und erkennen in der linksextremistischen Szene „keine intensivierten Vernetzungen ins zivilgesellschaftliche Spektrum“.
Die AfD hingegen sieht Linksextremismus als wachsende Gefahr. In einem Antrag, der in der Debatte mitberaten wird, bezeichnet die Oppositionsfraktion linken Extremismus als „eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ und fordert die Landesregierung auf, 6

„ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Linksextremismus zu intensivieren“. Vor allem „linksextreme Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung“ sei zu verurteilen, ebenso wie „jegliche Form von Hass, Hetze und Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung“.
Die jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichte zeigen ausführlich auf, welche Gefahren von extremistischen Bewegungen ausgehen. Sie stellen die wesentlichen Entwicklungen des Rechts- und Linksextremismus sowie der extremistischen Bestrebungen mit Auslandsbezug dar und verschaffen damit einen Überblick über die extremistische Szene in Schleswig-Holstein.


TOP 17 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2243), geplanter Aufruf 11:32 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag will sicherstellen, dass in den Kommunen auch während Pandemien, Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die politische Arbeit auf digitalem Wege fortgesetzt werden kann. Dazu bringen CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung ein. Mit den darin enthaltenen Neuerungen von Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung soll der digitale Sitzungsdienst in Städten und Gemeinden unterstützt werden. So wird etwa eine gesetzliche Grundlage für Videokonferenzen geschaffen. Zudem sind weitere Erleichterungen vorgesehen wie etwa ein Zuschuss zu IT-Ausstattung im privaten Bereich, wenn diese für Gremienarbeit oder für die Vorbereitung von Sitzungen genutzt werden. Maßgebliche Voraussetzung für derartige Online- Treffen bleibt laut Entwurf, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird und Vorschläge sowie Anregungen unterbreiten kann.
Bisher finden Sitzungen der Gemeindevertretungen als öffentliche Präsenzsitzungen statt, die eine körperliche Anwesenheit der Mitglieder des Gremiums in einem Tagungsraum voraussetzen, zu dem auch die Öffentlichkeit Zutritt hat. „Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien muss jedoch auch in krisenbedingten Ausnahmesituationen, wie im Falle der Corona-Pandemie, gewährleistet werden, wenn die Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und -vertreter an Präsenzsitzungen erschwert oder verhindert ist“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.


TOP 43 und 54 Mündlicher Bericht zu sogenannten Grundrechte- oder Hygienedemonstrationen in Schleswig-Holstein und Verschwörungserzählungen stoppen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2219) und Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2239), geplanter Aufruf 12:07 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Sowohl die regierungstragenden Fraktionen als auch die SPD sind besorgt über sogenannte Grundrechte- und Hygienedemonstrationen, auf denen die Teilnehmer gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie protestieren. Teilweise würden die Versammlungen 7

missbraucht, „um die Verbreitung von Verschwörungserzählungen, die Abqualifizierung medizinischer Fachkompetenz, rechtspopulistische Stimmungsmache und Aufrufe zu ‚Widerstand‘ und Gewalt zu propagieren“, so die SPD. Verschwörungstheorien sowie nationalistische, antisemitische, rassistische Stereotypen und Denkweisen würden dadurch Auftrieb erhalten, schreiben CDU, Grüne und FDP. Die Koalitionsfraktionen fordern daher einen mündlichen Bericht, in der die Landesregierung „über die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein zu sogenannten Grundrechte- oder Hygienedemonstrationen“ berichten soll. CDU, Grüne und FDP wollen insbesondere erfahren, „ob diese Demonstrationen gezielt von Gruppierungen beziehungsweise Einzelpersonen, die von den Sicherheitsbehörden des Landes als extremistisch eingestuft sind, genutzt werden, um verfassungsfeindlichen Zielen Vorschub zu leisten“. Zudem solle in dem Bericht dargestellt werden, wie Versammlungen „vor einer Unterwanderung durch extremistische Personen geschützt werden können“.
Die Sozialdemokraten legen den Schwerpunkt in ihrem Antrag auf gezielte Maßnahmen, um die Verbreitung von Verschwörungstheorien zu stoppen. Dazu sollen zum einen politische Bildungsangebote erarbeitet werden, „die Verschwörungserzählungen und -mythen aufdecken und Faktenchecks unterziehen“. Zum anderen will die SPD Medien- und Demokratiekompetenz an Schulen voranbringen. Insbesondere solle dabei Medienkompetenz im Netz im Mittelpunkt stehen. Außerdem müssten die „Versuche von Rechtsextremisten und Demokratiefeinden“, die Corona- Proteste zu unterwandern, stärker beobachtet werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Demonstrationen sind in der Corona-Krise in allen Bundesländern erlaubt, es gelten jedoch einige Auflagen wie etwa Abstands- und Hygieneregeln. Die Länder entscheiden weitgehend in eigener Verantwortung über schrittweise Lockerungen, deshalb ist die Lage in jedem Bundesland unterschiedlich. Schleswig-Holstein erlaubt aktuell bis zu 100 Menschen.
Parallel zur Aufhebung von Beschränkungen in der Corona-Krise gehen die Beteiligung an Demonstrationen gegen die staatlichen Auflagen derzeit zurück. Das meldet die Deutsche Presse- Agentur bereits Anfang Juni. Bei größeren Demonstrationen in vielen Orten Deutschlands hatten sich in den vergangenen Wochen bis zu 10.000 Menschen beteiligt. Teilweise waren die Aufzüge auf deutlich weniger Teilnehmer begrenzt gewesen, am Rande der genehmigten Veranstaltungen hatten sich jedoch viele weitere Menschen versammelt. Zuletzt lagen die Teilnehmerzahlen aber oft unter den angemeldeten Werten.


TOP 42 und 45 Familien, Alleinerziehende und Kinder in der Corona-Krise stärker unterstützen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2218), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2221), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Angesichts der langsamen Rückkehr zum Alltag nach dem Corona-Lockdown fordern AfD sowie CDU, Grüne und FDP in zwei Anträgen, die Situation für Alleinerziehende, aber auch für Großeltern, Eltern und Kinder zu verbessern. Die AfD verlangt von der Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene für eine Ausweitung der Verdienstausfallentschädigung einsetzt. So soll 8

Home-Office eines Elternteils nicht als Betreuungsoption gewertet werden, sich die Dauer des Entschädigungsanspruches nach der behördlich verfügten Schließung der Betreuungseinrichtung richten und ein Kündigungsschutz während des Bezugs der Verdienstausfallsentschädigung bestehen. Ferner fordert die Oppositionsfraktion, die Entschädigung rückwirkend ab dem 30. März zu zahlen – und zwar in den ersten sechs Wochen nach der Höhe des Verdienstausfalls.
Die Jamaika-Koalition will eine Novellierung des Teilzeitgesetzes auf Bundesebene erreichen, sodass Eltern während der Dauer der Corona-Pandemie leichter in Teilzeit arbeiten und anschließend wieder auf ihre vorherige Arbeitszeit zurückkehren können. Ferner soll der Kinderkrankengeldanspruch ausgeweitet und bis Ende August eine Strategie für den Umgang mit einer möglichen zweiten Corona-Welle erarbeitet werden. Ziel soll es sein, dann möglichst wenige Schulen und Kitas zu schließen. Um weitere Erkenntnisse über die Ausbreitung des Corona-Virus unter Kindern und Jugendlichen zu erhalten, sollen zudem begleitend zu den weiteren Öffnungen von Schulen und Kitas eigene Testreihen gestartet werden, fordern CDU, Grüne und FDP. Sie bitten die Landesregierung darüber hinaus, sich auf Bundesebene für die Evaluierung des Regelbedarfs für Arbeitslosengeld-II-Bezieher einzusetzen. „Ziel muss es sein, einen realen und vor allem auskömmlichen Regelbedarf festzulegen“, heißt es im Antrag.


TOP 3 und 7 Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/2125), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2176), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2060), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/2216), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Einem überfraktionellen Antrag zufolge soll die Altersentschädigung auf der Basis der sogenannten Grundentschädigung berechnet werden. Sie soll ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Parlamentarier gezahlt werden, die mindestens ein Jahr lang ihr Mandat innehatten. Mit jedem Jahr der Mandatszeit steigt die Summe um 1,5 Prozent der Grundentschädigung an. Der Höchstbetrag wird erst nach einer Mandatszeit von 40 Jahren erreicht. Er beträgt 60 Prozent der Grundentschädigung. Die Vorsorgebeiträge, die Abgeordnete bislang privat in eine Altersvorsorge stecken müssen, sollen künftig in der aktiven Mandatszeit jährlich in einen staatlichen Versorgungsfonds fließen.
Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Sachverständigenkommission. Das Gremium war vom Landtag im Juni 2018 eingesetzt worden, Mitte letzten Jahres übergab der Vorsitzende Volkmar Schön den Bericht an Parlamentspräsident Klaus Schlie. Darin kamen die Mitglieder des Gremiums einstimmig zu dem Ergebnis, dass das bisherige Modell mit privater Eigenvorsorge nicht mehr geeignet sei, dauerhaft eine angemessene und krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. Die Kommission schlug die Umstellung auf ein modifiziertes Pensionsmodell ab der kommenden Wahlperiode vor – das sieht auch der Gesetzentwurf jetzt vor. 9

Derzeit bekommen die 73 Abgeordneten über die Grundentschädigung hinaus gut 1.800 Euro monatlich, die sie privat in eine Altersvorsorge investieren müssen.
Die Grundentschädigung steigt ab dem 1. Juli um 2,5 Prozent von 8.661 auf 8.877 Euro. Grundlage für die Erhöhung ist nach Paragraf 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Mitteilung des Statistikamts Nord über die allgemeine Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Der amtliche Index bezieht sich auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich der Beamten) in Schleswig-Holstein. Die prozentuale Veränderung beträgt nach den Berechnungen im Jahr 2019 gegenüber 2018 plus 2,5 Prozent.
Ein Vorstoß der AfD, die jährliche Diätenerhöhung für den Rest der Legislaturperiode wegen der Corona-Pandemie auszusetzen, fand keine Zustimmung. Alle anderen Fraktionen stimmten im Innen- und Rechtsausschuss dagegen. Im Bundestag hatte es kürzlich mit großem Konsens eine Verzichtserklärung gegeben.


TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1965), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2230), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit einiger Zeit diskutieren Politik und Gesellschaft über ein Verbot von Gesichtsschleiern wie dem muslimischen Nikab in Bildungseinrichtungen. Während die Debatte an den Unis kontrovers geführt wird, herrscht weitgehende Einigkeit, was die Schulen betrifft: Lehrerinnen und Schülerinnen sollten im Klassenzimmer unverhüllt auftreten. Das entsprechende Gesetz bleibt dennoch umstritten – wegen Unterschieden in Einzelfragen.
Die Landesregierung hatte im Februar ihren Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorgelegt. Doch dann kam Corona – und die Pflicht, in der Öffentlichkeit Mundschutz zu tragen. Die Koalitionsfraktionen haben die Vorlage aus dem Bildungsministerium daraufhin ergänzt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollen demnach ihr Gesicht verhüllen, wenn „schulische“, „dienstliche“ oder „gesundheitliche“ Gründe dies erfordern. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen einen weiteren Passus eingefügt, der Vorkehrungen für eventuelle Corona- Einschränkungen im kommenden Schuljahr 2020/21 trifft. Demnach sollen auch Leistungen der Schüler in Heimarbeit in die Zeugnisnoten einfließen. Lehrerkonferenzen sollen auch als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden können. Neben Jamaika hat auch die AfD die Vorlage im Bildungsausschuss unterstützt.
SPD und SSW äußerten sich zwar grundsätzlich positiv zum Verhüllungsverbot und zu den Corona-Ausnahmen davon. Dennoch votierten sie im Ausschuss gegen den Gesetzentwurf und legen nun ein eigenes Papier vor. Darin positionieren sich die Oppositionsfraktionen gegen Zensuren auf Basis von Heimarbeit: „Die Notenbildung im Schuljahr 2020/21 darf nicht dadurch 10

beeinflusst werden, ob die Schülerinnen und Schüler zuhause über leistungsfähiges WLAN und leistungsfähige Endgeräte verfügen oder nicht“, heißt es zur Begründung.
Außerdem geht es in der Debatte um die Einrichtung eines Instituts für Berufliche Bildung, das die Aus- und Fortbildung der Berufsschullehrer leiten soll. Auch hier wenden sich Sozialdemokraten und SSW gegen die Jamaika-Linie. Sie wollen sicherstellen, dass die Aufsicht über das neue Institut im Bildungs- und nicht im Wirtschaftsministerium liegt. Außerdem legen sie eine Liste von Institutionen vor, die im Kuratorium des Instituts vertreten sein sollen.


TOP 39 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen – Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2208), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie jedes Jahr ließ sich auch diesen Mai ein eindrucksvolles Vogelspektakel vor Schleswig- Holsteins Nordseeküste beobachten: Zehntausende Ringelgänse fraßen sich im Wattenmeer, auf den Salz- und Weidewiesen satt, um sich von 4000 Kilometern Flugreise aus den sibirischen Brutgebieten zu erholen. Ein Problem für Landwirte, die zum Teil hohe Fraßschäden beklagen. Die AfD fordert vor diesem Hintergrund, die Wildgänse auf „einen erträglichen Bestand“ zu reduzieren. Um dies umzusetzen, sollen laut Antrag, „wissenschaftlich begründete Bestandsobergrenzen für Grau-, Nil- und Nonnengänse festgelegt werden“.
Im Rahmen eines Gänsemanagement-Plans sollen die Bestandszahlen der Gänse überwacht, gegebenenfalls Eier aus Nestern entnommen und Jagdzeiten angepasst werden, heißt es weiter in dem AfD-Antrag. Dabei solle sich Schleswig-Holstein einem internationalen Managementplan anschließen, „um vergleichbare Maßnahmen im Gänsemanagement wie in Dänemark oder den Niederlanden durchzuführen“. Im November 2018 hatte Jamaika neben einer Entschädigung für Landwirte einen Gänsemanagement-Plan gefordert und die Landesregierung über Datenerfassung und internationale Managementpläne berichtet.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Landtag im Juni 2016 fraktionsübergreifend einem Monitoring- und Managementplan zugestimmt. Die Landesregierung war damals aufgefordert worden, die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden zu verstärken. 11

Donnerstag, 18. Juni, 9 bis 18 Uhr



TOP 49, 50, 51 und 52 Bericht und Anträge zu Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/2225 und Drs. 19/2226), und Anträge der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2227 und Drs. 19/2228), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Um die Folgen der Corona-Pandemie für Wirtschaft und Arbeitsplätze abzufedern, haben Bund und Land kräftige Hilfen in Aussicht gestellt. Der Landtag hat eine Milliarde Euro freigegeben, in Berlin wird aktuell über die Ausgestaltung eines geplanten 130-Milliarden-Programms diskutiert. Ein großes Konjunkturpaket wurde vergangenen Freitag im Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen berichtet die Landesregierung über ihre Aktivitäten, insbesondere im Bereich Gastgewerbe und Tourismus. So stecken 300 Millionen Euro Landesgeld im Mittelstandssicherungsfonds für nahezu zinslose und lange Zeit tilgungsfreie Kredite an Hotels und Gaststätten.
Die SPD richtet zudem den Blick auf die Werftindustrie. Die Sozialdemokraten rufen Bund und Land auf, geplante Aufträge für Behörden-, Forschungs- und Marineschiffe vorzuziehen. Derzeit sei die Nachfrage nach Schiffsneubauten gering. Ohne Gegenmaßnahmen drohe dem deutschen Schiffbau „ein massiver Rückgang mit erheblichen Auswirkungen auch für schleswig-holsteinische Werftstandorte“. Außerdem fordert die SPD, staatliche Hilfen an Bedingungen zu knüpfen. So sollen Firmen, die mit Steuergeldern unterstützt werden, nach dem Willen der Sozialdemokraten keine Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten. Sie sollen keine Boni an Manager zahlen und Gehaltsobergrenzen für ihr Führungspersonal einführen. Die Firmen sollen keine Niederlassungen in Steueroasen unterhalten, sich an Tariftreue und Mitbestimmung halten und die Klimaziele des Bundes befolgen.
Der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben notleidende Betriebe in der Corona-Krise bisher mit rund 570 Millionen Euro unterstützt. Der größte Anteil entfällt mit 365 Millionen Euro auf Soforthilfen des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Das geht aus einer Anfang Juni vorgelegten Übersicht des Wirtschaftsministeriums in Kiel hervor. Demnach hat jeder zweite dazu berechtigte Betrieb einen Antrag gestellt. Dieses Programm war bis zum 31. Mai befristet.
Zwei Tage vor der Tagung wurde in Kiel bekanntgegeben: Die Landesregierung schnürt ein 354 Millionen-Euro-Hilfspaket für Wirtschaft und Kommunen. Ökologie, Ökonomie und Kommunen sollen damit gestärkt und das Land vorangebracht werden. Mit dem Maßnahmenpaket in Höhe von 354 Millionen Euro will die Landesregierung die Wirtschaft in der Corona-Krise ankurbeln und die Kommunen unterstützen. Wirtschaft und Kommunen in Schleswig-Holstein sollen maximal von dem im Bund aufgelegten Konjunkturprogramm profitieren, erklärten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Mit 184 Millionen Euro soll das Programm des Bundes umgesetzt und ergänzt werden. 12

Weitere 170 Millionen Euro werde das Land einsetzen, um den Kommunen Ausfälle bei der Gewerbesteuer zu erstatten. 17 Millionen Euro sollen darüber hinaus durch Umschichtungen in bestehenden Programmen mobilisiert werden. Die 184 Millionen gehören zu den bereits im Mai vom Landtag in einem zweiten Nachtragshaushalt auf eine Milliarde Euro aufgestockten Corona- Hilfen des Landes. Die weiteren Mittel sind zusätzlich.


TOP 4 und 55 Gesetz über die Errichtung der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und Nutzungsausfallprämie bei Neuwaldbildung einführen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1298), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/2187), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2240), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit der Einführung einer Gewährträgerversammlung will die Landesregierung künftig „angemessenen“ Einfluss auf die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) ausüben. Die dafür notwendigen rechtlichen Änderungen, die im Umwelt- und Agrarausschuss im Grundsatz gegen die Stimmen der SPD gebilligt wurden, berät das Plenum in Zweiter Lesung. Die Gewährträgerversammlung soll unter anderem den Jahresabschluss der SHLF prüfen, den Wirtschaftsplan mit verantworten sowie den Vorstand ernennen beziehungsweise abberufen können. Laut dem Gesetzentwurf sollen das Umwelt- und Agrarministerium als zuständiges Fachministerium und das Finanzministerium das Gremium bilden. Für die Sitzungen wird jeweils ein bevollmächtigter Vertreter benannt. Die SHLF gehört zu 100 Prozent dem Land. Für die Kontrolle des Vorstandes ist ein siebenköpfiger Verwaltungsrat zuständig, dem mit Hartmut Hamerich (CDU) und Sandra Redmann (SPD) zwei Landtagsabgeordnete angehören. Vorsitzende des Gremiums ist Anke Erdmann, Staatssekretärin im Umweltministerium.
Die Zweite Lesung ist mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen angereichert. So fordern CDU, Grüne und FDP die Landesregierung dazu auf, eine Nutzungsausfallprämie zu erarbeiten, die ausgeschüttet werden soll, wenn Neuwald auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen angesiedelt wird. Denn: „Der kostengünstigste Weg zur Neuwaldbildung liegt nicht im teuren Flächenankauf“, heißt es in dem Antrag. Vielmehr bedürfe es attraktiver Rahmenbedingungen, die für die bisherigen Grundeigentümer geeignete Anreize zur Aufforstung schaffen.
In einem weiteren Schritt soll eine erarbeitete Förderrichtlinie bei der EU-Kommission notifiziert werden. Ziel von Jamaika ist laut Antrag eine Aufforstung von 15.000 Hektar Wald im Land, um den anvisierten Ziel eines zwölf prozentigen Waldanteils näher zu kommen. Mit einem Anteil von elf Prozent ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland in Deutschland. Allerdings ist der Anteil der Laubbäume mit 65 Prozent der zweithöchste. Die Landesforsten betreuen 50.000 Hektar der 173.412 Hektar großen Waldfläche. 13

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/2075), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit Blick auf die Hansestadt Lübeck, wo die Stadtverwaltung Ende vergangenen Jahres einen Leitfaden über geschlechtsneutrale Sprache herausgegeben hat, erinnert die AfD-Fraktion im Kieler Landtag an „die amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. März 2006) einschließlich der allgemein gültigen Regeln der deutschen Grammatik“. Hieran haben sich auch Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der dienstliche Schriftverkehr und Sprachgebrauch zu halten, meint die AfD – und legt diesbezüglich einen Gesetzentwurf zum Gleichstellungsgesetz vor.
Der Leitfaden für die Lübecker Stadtverwaltung soll seit Jahresbeginn geschlechtsneutrale Sprache in allen städtischen Publikationen sowie dem Schriftverkehr gewährleisten. Eine neue Rolle bekommt dabei der Doppelpunkt: Aus Mitarbeitern werden „Mitarbeiter:innen“, aus Schülern „Schüler:innen“. Auch die männlichen Mitbürger sind ab sofort „Lübecker:innen“. Die Umsetzung der Verordnung mit der Anpassung von Formularen, Flyern und sonstigen Drucksachen sollte schrittweise erfolgen. „Der Doppelpunkt zwischen der maskulinen und femininen Endung soll in der Schriftsprache als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dienen“, teilte Lübeck zu dem Leitfaden mit. Ziel sei es, den Geschlechterdualismus aufzuheben. „Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass das Recht auf Anerkennung eines dritten Geschlechts bestätigt und zu neuen gesetzlichen Änderungen führte, besteht auch für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck Handlungsbedarf“, betonte Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD). Lübeck als tolerante und offene Stadt müsse diskriminierungsfrei kommunizieren.
Die AfD meint dagegen in der Begründung ihres Gesetzentwurfs unter anderem, dass die Lübecker Vorgabe eine Vielzahl von Sprachgebilden enthalte, „die zum einen weder korrekt gesprochen noch vorgelesen werden können, und die zum anderen gegen die Regeln der Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik verstoßen“. Die sogenannte geschlechtergerechte Sprache, die dem generischen Maskulinum die Funktion abspreche, sowohl männliche als auch nichtmännliche Personen abzubilden, „wird den Anforderungen, die für Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie für den dienstlichen Schriftverkehr und Sprachgebrauch gelten, nicht gerecht“.


TOP 56 Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerechte Umbauten erleichtern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2242), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen rufen die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene für bessere Lebensbedingungen von Nutztieren einzusetzen. Unter anderem werden Tierwohl- Mindeststandards, eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung und eine Umbau-Regelung für größere Ställe gefordert – es sollen etwa zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Bewältigung der Kosten für eine bessere Tierhaltung „etabliert werden.“ Zuletzt hatte der Bundesrat am 5. Juni 14

eine Entscheidung zur Schweinehaltung verschoben, und auch eine Tierwohl- Kennzeichnungspflicht auf Fleischerzeugnissen ist sowohl auf Bundes- wie auf EU-Ebene noch in Ferne. Die verschobene Entscheidung des Bundesrats zur Schweinehaltung betrifft eine Verordnung, mit der die Zeit, in der Sauen auf engstem Raum – dem sogenannten Kastenstand – gehalten werden dürfen, deutlich eingeschränkt werden soll und die den Tieren mehr Platz garantiert. Ärger gab es unter anderem um die Übergangsfrist für den Umbau, die Bauern gewährt werden soll. Um die Neuregelung wird seit Jahren gestritten. CDU, Grüne und FDP in Schleswig- Holstein fordern nun einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, um den Umbau von Ställen erleichtern zu können. Die Umbaumaßnahmen sollten eine „deutliche Verbesserung von Tierschutz und Tierwohl oberhalb des gesetzlichen Standards“ gewährleisten.
Ein weiterer Punkt des Antrages: Die Bundesregierung soll europarechtskonforme Regelungen vornehmen, „die sicherstellen, dass nur solche tierischen Produkte auf den deutschen Markt kommen, deren Herkunft und Haltung gekennzeichnet sind und deren Haltung den deutschen gesetzlichen Tierwohl-Mindeststandards entspricht“. In Deutschland ist eine geplante staatliche Tierwohl-Kennzeichnung noch nicht in trockenen Tüchern, weil die SPD moniert, dass Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) nur ein freiwilliges Tierwohl-Label plant. Auch mehrere Verbände fordern eine verpflichtende Kennzeichnung, die eine gute Behandlung der Tiere vor ihrer Tötung ausweisen soll. Nach Darstellung des Agrarministeriums wäre eine solche nationale Kennzeichnungspflicht europarechtlich nicht möglich.


TOP 60 Landesweit kostenloses freies WLAN, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2041), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/2214), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
156 öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots gibt es derzeit in Schleswig-Holstein. Das ist dem SSW zu wenig. Deswegen hat er die Landesregierung im Mai-Plenum dazu aufgefordert, bis Ende 2020 ein Konzept für die Einrichtung und Koordinierung von kostenlosen freien WLAN-Zugängen im gesamten Land zu erarbeiten. Zudem verlangte er in eine Bestandsaufnahme der WLAN- Möglichkeiten im Land. Vergangene Woche hat sich der Wirtschaftsausschuss mit der Thematik befasst und die Grundzüge des SSW-Antrags mit einigen Änderungen der Koalitionsfraktionen einstimmig angenommen.
Die geänderte Fassung des ursprünglichen SSW-Antrages sieht neben einem Konzept der Landesregierung zum weiteren Ausbau frei verfügbarer WLAN-Zugänge bis Ende 2020 unter anderem vor, kommunale Spitzenverbände in den Prozess einzubinden. Hierbei soll geprüft, welche „Rolle der IT-Verbund Schleswig-Holstein und das Breitbandkompetenzzentrum beim Ausrollen einer landesweiten WLAN-Infrastruktur spielen können“, heißt es in dem Alternativantrag. Außerdem wird die Landesregierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es im Bundestag zu einem baldigen Beschluss über den Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen kommt. 15

TOP 22 Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig- Holstein, Große Anfrage der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1599 vom 18. Juli 2019), Antwort der Landesregierung (Drs. 19/2005), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 43 Minuten
Die europäischen Mächte haben über Jahrhunderte Ländereien auf anderen Kontinenten besetzt und ausgebeutet und die dortige Bevölkerung unterdrückt. Der Umgang mit dem kolonialen Erbe wird in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert. So hat der französische Staatspräsident Emanuel Macron 2017 angekündigt, sämtliche aus Afrika stammenden Gegenstände in französischen Museen zurückgeben zu wollen. Seitdem wird diese Debatte auch in Deutschland verstärkt geführt. Wie steht es um den Umgang mit dem kolonialen Erbe in Schleswig-Holstein? Hierzu hat der SSW eine Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Die Antwort liegt nun vor und ist Debattenthema im Landtag.
Ein Ergebnis: Auch Schleswig-Holstein war Ausgangspunkt der Ausbeutung. Viele Expeditionen in die „Schutzgebiete“ des Kaiserreichs starteten im Kieler Marinehafen. Deutschland war zwischen den 1880er-Jahren und dem Ersten Weltkrieg Besatzungsmacht in Kamerun, Togo, in Deutsch- Südwestafrika (dem heutigen Namibia), in Deutsch-Ostafrika (dem heutigen Tansania), im chinesischen Tsingtau sowie auf mehreren Pazifikinseln. Viele Museen im Lande haben Exponate aus dieser Zeit, etwa die Völkerkundesammlung der Kieler Universität. Neben staatlichen Aktivitäten gab es auch private Eingriffe, etwa die „Breklumer Mission“, die von Nordfriesland aus versuchte, Menschen in Afrika und in Britisch-Indien zum christlichen Glauben zu bekehren. Noch heute wird vielerorts in Schleswig-Holstein über Straßennamen diskutiert, die das koloniale Zeitalter verherrlichen. So wurden etwa zahlreiche Straßen nach Carl Peters benannt, der als Gouverneur in Deutsch-Ostafrika (Tansania) agierte, und der wegen seiner Brutalität gegenüber den Einheimischen als „Hänge-Peters“ galt.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass das Thema im Geschichtsunterricht der Sekundarstufen I und II aufgegriffen wird. In zahlreichen Museen im Lande läuft unter dem Motto „Zwischen Kolonialismus und Weltoffenheit – die ethnologischen Sammlungen schleswig- holsteinischer Museen als Quelle kolonialer Landesgeschichte“ ein Langzeit-Forschungsprojekt, um den Bestand an kolonialen Gütern zu erfassen. An den Universitäten Kiel, Flensburg und Lübeck gibt es entsprechende Forschungen in den Bereichen Geschichte, Pädagogik, Geschlechterforschung, Geographie und Kulturwissenschaft.


TOP 26 Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen – „Präventiven Hausbesuch“ für Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2053), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2170), geplanter Aufruf 15:43 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach Hamburg und Niedersachsen sollen im Norden nun auch in Schleswig-Holstein „präventive Hausbesuche“ eingeführt werden. Das regt die SPD an. Bei dem kostenlosen Angebot für Senioren ab 75 Jahren beraten fachkundige Besuchspersonen unter anderem über die 16

altersgerechte Ausstattung der Wohnung, über Präventions- und Hilfsangebote sowie Nachbarschaftsaktivitäten und beantworten Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit. Die meisten Menschen wollen auch im höheren Lebensalter „aktiv und selbstbestimmt“ in ihrer vertrauten Umgebung leben, begründet die SPD den Vorstoß. Ziel sei es weiter, ihre Teilhabechancen zu verbessern und der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. „Präventive Hausbesuche stellen eine sinnvolle und effektive Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie etwa Pflegestützpunkten dar“, heißt es in dem Antrag
Verschiedene Bundesländer, aber auch einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein wie Lübeck oder Kiel haben das Modell bereits umgesetzt. In Hamburg etwa sind speziell geschulte Besuchspersonen im Auftrag der Fachstelle unterwegs, um über die vielfältigen präventiven gesundheitlichen Angebote, Hilfen bei gesundheitlichen Problemen, gegen Vereinsamung, bei Pflegebedürftigkeit oder für Unterstützungsbedarf im Haushalt zu informieren und auf Wunsch Hilfen zu vermitteln. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um einen Besuchsdienst und ersetzt auch nicht die professionelle Beratung durch bestehende Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegestützpunkte. Das Angebot ist freiwillig, ein Besuch kann jederzeit beendet oder bereits im Vorfeld abgesagt werden.
Die Hamburger Gesundheitsbehörde hatte zunächst in zwei Bezirken getestet, ob der Hausbesuch auf Resonanz trifft. Von Oktober 2018 bis Juni 2019 erhielten 2.824 Seniorinnen und Senioren in Eimsbüttel und Harburg zu ihrem 80. Geburtstag ein Hausbesuchsangebot. 956 von ihnen (rund 34 Prozent) nahmen dieses an. Aufgrund der guten Resonanz erweiterte die Behörde das Angebot Ende vergangenen Jahres auf alle Stadtbezirke.
Während die SPD im Kieler Landtag eine Umsetzung auch in Schleswig-Holstein sowie begleitende Regierungsberichte im Sozialausschuss fordert, setzen CDU, Grüne und FDP auf Freiwilligkeit bei der Beratung. Derartige Beratungsbesuche sollen nicht an bestimmte Altersgrenzen gebunden sein und nur dann erfolgen, wenn „die Notwendigkeit oder ein begründeter Wunsch besteht“, heißt es seitens der Koalitionsfraktionen. Gestärkt und ausgebaut werden sollen demnach auch Mobilitätsangebote wie Bürgerbusse, Anruflinien-Fahrten (ALFA) oder Sammeltaxen. Und: Die Landesregierung soll nach dem Willen der Koalitionäre „die weiteren Digitalisierungsbemühungen im Land seniorengerecht begleiten“.


TOP 27 Entgeltgleichheit wirksam regeln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2064 neu), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2169), geplanter Aufruf 16:18 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD startet eine neue Initiative gegen die schlechtere Bezahlung von Frauen gegenüber Männern. Die Landesregierung solle prüfen, „inwieweit ein Zertifizierungsverfahren zur Einhaltung von Entgeltgleichheit nach isländischem Vorbild in Schleswig-Holstein umzusetzen ist“, heißt es in dem Papier. Die Initiative bezieht sich auf ein Gesetz, das Island 2018 als erstes Land der Welt zur Entgeltgleichheit eingeführt hatte. Laut der SPD müssen betroffene Frauen dort jetzt nicht mehr nachforschen, ob sie schlechter bezahlt werden. Stattdessen sei es Pflicht der Unternehmen, eine 17

faire Bezahlung zu dokumentieren. Die Regelung gelte für Betriebe mit 25 und mehr Mitarbeitern, der Nachweis müsse alle drei Jahre erbracht werden.
Weiter fordern die Sozialdemokraten das Grundprinzip der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei einer Novellierung der Beurteilungsrichtlinien im Dienstrecht und im Rahmen ihrer Verantwortung als Beteiligte bei Tarifverhandlungen voranzutreiben und gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden weitere Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zu entwickeln. Das Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche und gleichwertige Arbeit muss auch zwischen den Geschlechtern gelten und durchgesetzt werden“, heißt es in dem Antrag.
Hintergrund ist der sogenannte Equal Pay Day, der in diesem Jahr auf den 17. März fiel. Damit wird der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bezeichnet. Er macht auf den bestehenden Verdienstunterschied aufmerksam und kennzeichnet rechnerisch den Tag, bis zu dem Frauen unentgeltlich arbeiten würden, weil sie nicht den gleichen Lohn wie Männer bekommen. Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Lohnlücke in Deutschland 21 Prozent, in Schleswig-Holstein liegt sie bei 15 Prozent. Ein Teil dieser Lohnlücke lässt sich auf sogenannte strukturelle Unterschiede zurückführen. Viele Frauen erlernen Berufe, die schlechter bezahlt sind, arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs.
In einem Alternativantrag fordern CDU, Grüne und FDP von der Landesregierung eine Gleichstellungsstrategie unter breiter Beteiligung aller Ressorts sowie weiterer gesellschaftlicher Akteure, Verbände und Organisationen, wie zum Beispiel Gewerkschaften und Arbeitgeber. Der Fokus soll dabei auf Arbeitszeitmodelle, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Digitalisierungsprozesse liegen. Die Jamaika-Koalition will sich zudem an Ländern orientieren, die eine hohe Platzierung im Gleichstellungsindex der Europäischen Union haben. Auch die EU- Kommission, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund und Sozial- und Frauenverbände unterstützen sogenannte Gleichstellungsstrategien. Sie sollen unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen.


TOP 18 A und 35 Entwurf eines Gesetzes und Antrag zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2192), geplanter Aufruf 16:53 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem Anfang alle Ministerpräsidenten den geplanten Medienstaatsvertrag in Deutschland mit neuen Regeln für Online-Plattformen unterschrieben haben, liegt der Entwurf jetzt dem Kieler Landtag zur Billigung vor. Geplant ist, dass der neue Staatsvertrag für Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter im Herbst in Kraft tritt. Zur Ersten Lesung in dieser Tagung hat die SPD bereits inhaltliche Nachbesserungen angemahnt. Die Landesregierung wird aufgerufen, für mehr mediale Barrierefreiheit einzutreten und auf diesbezügliche „Aktionspläne mit verbindlichen Zielen 18

und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste“ zu drängen.
Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Das Neue: Der Medienstaatsvertrag soll auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs (also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen), Soziale Medien und Suchmaschinen gelten, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren. Es geht bei der neuen Medienordnung auch um Transparenz, nach welchen Algorithmen Plattformen im Medienbereich vorgehen. So sollen die Angebote diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen – die Plattformen dürfen also nicht bestimmte Inhalte ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken. Sie dürfen auch technisch nicht ohne eine Einwilligung verändert werden, und Werbung darf nicht ohne Einwilligung die Medieninhalte überlagern. Der Medienstaatsvertrag soll dem Rechnung tragen, dass Online-Plattformen eine starke Bedeutung im Medienmarkt bekommen haben. In dem Vertrag ist nicht geregelt, wie hoch der monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt für die öffentlich-rechtlichen Sender ist. Das ist in einem anderen Staatsvertrag geregelt.
Die EU-Kommission hatte vorab geprüft, ob der Medienstaatsvertrag mit EU-Recht vereinbar ist. Nach Ablauf der Frist hatte die Kommission Ende Mai mitgeteilt, dass es zwar Anmerkungen gebe, diese aber grundsätzlich für den Abschluss kein Hindernis darstellten.



Freitag, 19. Juni, 9 bis 16 Uhr



TOP 47, 48, 53 und 57 Anträge zu Hilfen für die Berufliche Bildung, Kulturschaffende, Öffentlicher Personenverkehr und ein Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2223), Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/2224 und Drs. 19/2238), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2245), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 52 Minuten
Die Corona-Pandemie trifft auch junge Menschen, freischaffende Künstler und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hart. In einer vielschichtigen Debatte geht es zudem um ein von der SPD gefordertes Landeskonjunkturprogramm. Davon erhoffen sich die Sozialdemokraten „den nötigen Wumms“, um Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen und gleichzeitig die Chance für einen dringend notwendigen Modernisierungsschub in vielen Bereichen bieten. 19

Konjunkturförderung: Die SPD begrüßt die vergangenen Freitag vollzogene Einigung der Berliner Koalition über ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm als Reaktion auf die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Es ergeht die Aufforderung an die Landesregierung, alle die Zuständigkeit des Landes betreffenden Bereiche schnellstmöglich umzusetzen und durch sinnvolle eigene Bemühungen zu unterstützen. So soll der Ausbau von Kitas, Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen durch ein eigenes Landesprogramm beschleunigt, gemeinnützige Organisationen wie Sozialunternehmen oder Jugendherbergen „stabilisiert“ und ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ zur Sicherung der medizinischen Versorgung aufgesetzt werden. Weiter fordert die SPD die Strompreise zu senken und die Windkraft sowie Wasserstoffnutzung auszubauen.
Zwei Tage vor der Tagung wurde in Kiel bekanntgegeben: Die Landesregierung schnürt ein 354 Millionen-Euro-Hilfspaket für Wirtschaft und Kommunen. Ökologie, Ökonomie und Kommunen sollen damit gestärkt und das Land vorangebracht werden.
Mit dem Maßnahmenpaket in Höhe von 354 Millionen Euro will die Landesregierung die Wirtschaft in der Corona-Krise ankurbeln und die Kommunen unterstützen. Wirtschaft und Kommunen in Schleswig-Holstein sollen maximal von dem im Bund aufgelegten Konjunkturprogramm profitieren, erklärten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Mit 184 Millionen Euro soll das Programm des Bundes umgesetzt und ergänzt werden. Weitere 170 Millionen Euro werde das Land einsetzen, um den Kommunen Ausfälle bei der Gewerbesteuer zu erstatten. 17 Millionen Euro sollen darüber hinaus durch Umschichtungen in bestehenden Programmen mobilisiert werden.
Die 184 Millionen gehören zu den bereits im Mai vom Landtag in einem zweiten Nachtragshaushalt auf eine Milliarde Euro aufgestockten Corona-Hilfen des Landes. Die weiteren Mittel sind zusätzlich.
Berufliche Bildung: Durch die Corona-Pandemie kann sich die Ausbildungssituation im Norden weiter verschärfen. Das befürchten SPD und SSW und fordern vor diesem Hintergrund einen Schutzschirm für die berufliche Bildung. Ziel müsse es bleiben, allen jungen Menschen nach dem Schulabschluss Ausbildungsmöglichkeiten zu verschaffen. In einem gemeinsamen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der Fachkräfteinitiative für eine solche Allianz einzusetzen.
Die Berufliche Bildung ist neben den allgemeinbildenden Schulen die zweite Säule des schleswig- holsteinischen Bildungssystems. Sie vermittelt an einer der 34 öffentlichen berufsbildenden Schulen und Regionalen Bildungszentren (RBZ) im Land die erforderliche Grund- und Fachbildung für einen bestimmten Beruf oder ein bestimmtes Berufsfeld und ermöglicht zugleich den Erwerb aller schulischen Abschlüsse. Knapp 90.000 junge Menschen werden dort von 4.300 Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet.
Kulturschaffende: Die SPD fordert von der Landesregierung ein eigenes Programm für freischaffende Künstler aufzulegen für den Fall, dass das angekündigte Bundesprogramm nicht oder nicht ausreichend greift. Dabei sollen solo-selbständigen Künstlern jenseits der 20

Grundsicherung Mittel für die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen zur Verfügung gestellt werden. Das Land könne sich am Beispiel von Baden-Württemberg oder Hamburg orientieren, so die Sozialdemokraten. Anzustreben sei aber eine bundesweite Koordinierung, um ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern zu gewährleisten. Nach dem Willen der SPD soll die Landesregierung zudem analysieren, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen vorgezogen werden können.
ÖPNV und SPNV: CDU, Grüne und FDP begrüßen den von der Großen Koalition auf Bundesebene in Aussicht gestellten Rettungsschirm für den Öffentlichen Personennahverkehr und den Schienen-Personennahverkehr. „Gerade die Erhöhung der Regionalisierungsmittel hilft, den Rückgang der Einnahmeerlöse im SPNV und ÖPNV zunächst abzufedern“, heißt es in einem Antrag der Jamaika-Koalition.
Medienberichten zufolge fordern die Verkehrsminister der Länder einstimmig vom Bund einen Rettungsschirm für den ÖPNV wegen erheblicher Verluste in der Corona-Krise. Die Fahrgastzahlen seien um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen, hieß es. Allein in diesem Jahr sei mit Verlusten von mindestens fünf Milliarden Euro zu rechnen. Laut Schleswig-Holsteinischem Verkehrsministerium müssen die Unternehmen im ÖPNV in Schleswig-Holstein in diesem Jahr Verluste in einer Größenordnung von 100 bis 140 Millionen Euro hinnehmen. In Schleswig- Holstein sind normalerweise werktags rund 150.000 Menschen mit dem Zug unterwegs. Jährlich nutzen 190 Millionen Fahrgäste den Bus. Knapp 24 Millionen Zugkilometer werden pro Jahr zurückgelegt und rund 90 Millionen Buskilometer.


TOP 38 und 44 Regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Sozialberufe ermöglichen mit Bericht zum Coronavirus und seinen Auswirkungen auf Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2204), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2220), geplanter Aufruf 9:52 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach mehreren spezifischen Debatten zu der Frage, wie die Folgen der Corona-Krise im Land abgemildert werden können, wird die Landesregierung am Freitag das Parlament zusammenfassend über das aktuelle Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein unterrichten. Der von den Koalitionsfraktionen beantragte Bericht soll unter anderem auf die Intensiv- und Beatmungskapazitäten in den Kliniken eingehen, die Situation im ambulanten Bereich und in den Pflegeeinrichtungen sowie auf die Beschaffungssituation von Schutzausrüstung. Zu einem weiteren Punkt, der Skizzierung von Teststrategien, hatte die SPD Anfang bereits Juni einen Antrag vorgelegt und regelmäßige Corona-Tests im Sozialbereich verlangt. Die Landesregierung hat inzwischen eigene Vorschläge gemacht.
Zum allgemeinen Infektionsgeschehen teilte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in der vergangenen Woche mit, dass bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz Schleswig-Holstein mit einem Wert von 0,3 mittlerweile bundesweit die niedrigste Zahl der Neuinfektionen habe. Bereits deutlich vor Erreichen der Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner würden im Norden 21

Maßnahmen ergriffen. Dies sei spätestens ab 30 Infektionen je 100 000 Einwohner vor Ort der Fall, so Garg.
Im Verlauf der vergangenen Woche hatte sich in Schleswig-Holstein die Zahl der offiziell bestätigten Infektionen mit dem neuen Coronavirus täglich im einstelligen Bereich Fälle erhöht. Am heutigen Montag (15. Juni) gab die Landesregierung auf ihrer Webseite die Gesamtzahl unter Berufung auf das Robert Koch-Institut mit Stand Donnerstagabend mit 3120 an. Die Zahl der Toten im Zusammenhang mit dem Coronavirus lag bei 151. Rund 2900 Infizierte galten als wieder gesund. In Krankenhäusern wurden nach dem jüngsten Stand acht an Covid-19 erkrankte Menschen behandelt. Laut Garg konnte zwischen Anfang März und Ende Mai die Zahl der Beatmungsplätze in den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein von 582 auf 1092 erhöht werden. Im regelhaften Krankenhausbetrieb werde dauerhaft ein Viertel dieser Geräte freigehalten, um bei ansteigenden Infektionszahlen schnell eine adäquate Therapie sicherstellen zu können, sagte der Gesundheitsminister.
Zudem gab die Landesregierung vergangene Woche bekannt, dass sie auf gezielte Corona-Tests in Kitas, Schulen und Pflegeheimen setzt. Fünf Millionen Euro stellt die Regierung für diese Test- Strategie bereit. Dazu gehört unter anderem eine Taskforce des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein („Covid Nachverfolgung SH+“), die nach den Sommerferien an Schulen nach einem Ausbruch auch Kontaktpersonen teste. Die SPD hatte zuvor ähnliche Testungen im Sozial- und Bildungsbereich gefordert; der diesbezügliche Antrag wird in dieser Debatte mitberaten.
Das Land will zudem ein Forschungsprojekt zu den Auswirkungen auf den Tourismus fördern. Rund um die Lübecker Bucht soll es einen freiwilligen Massentest mit mehr als 1000 Mitarbeitern des Gastgewerbes geben. Die Mitarbeiter sollen erstmals im Juli und dann erneut im August untersucht werden. Die Wissenschaftler des UKSH erhoffen sich davon Rückschlüsse auf die Verbreitung des Virus durch den Tourismus. Das Hotel- und Gaststättengewerbe unterstützt das Projekt.


TOP 25 und 67 Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Solidarische Akzente setzen! und Europabericht 2019 – 2020, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2052 neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2046), geplanter Aufruf 10:27 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zum ersten Mal seit 13 Jahren übernimmt Deutschland am 1. Juli 2020 die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Mit der neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) setzen andere EU-Mitgliedstaaten große Hoffnungen auf die Bundesrepublik und erwarten politische Akzente. Hierzu liegt ein SPD-Antrag vor, der auch die europaweiten Folgen der Corona- Pandemie in den Blick nimmt.
Im Europa-Bericht der Landesregierung spiegelt sich die Rolle Deutschlands und der mehrjährige Finanzrahmen der EU, der alle sieben Jahre und aktuell wieder in Brüssel diskutiert wird, wider – Themen, die auch den Schleswig-Holsteinischen Landtag in diesen Tagen umtreiben. Die SPD hat bereits genaue Vorstellungen, für welche Bereiche sich Deutschland im Rahnem seiner 22

Ratspräsidentschaft einsetzen sollte: „Solidarische Akzente setzen!“, heißt es in einem Antrag der SPD. Genauer meinen die Sozialdemokraten Verbesserungen in der Steuerpolitik, der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, der Klimaschutzpolitik, der Flüchtlings- und Migrationspolitik sowie der Ostseepolitik. Die SPD begründet: „Das Land Schleswig-Holstein ist in besonderer Weise auf faire Wettbewerbsbedingungen und eine verantwortungsvolle Klimapolitik angewiesen.“
Kernanliegen des Antrages sind verbesserte Arbeitsbedingungen, die Aufnahme und gerechtere Verteilung von Flüchtlingen sowie die Verhinderung eines weiteren Anstiegs des Meeresspiegels. Als weiteren Punkt ergänzen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag, dass die „finanziellen Lasten zur Bewältigung der weltweiten Covid-19-Pandemie und ihrer Folgen gemeinsam und solidarisch durch die Mitgliedstaaten getragen werden“ sollen.
Die Landesregierung berichtet über europapolitische Schwerpunkte. Gereiztes Augenmerk der Berichterstattung ist dabei die Finanzperiode 2021 – 2027. Der Streit ums Geld beschäftigte die vergangenen Monate die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel. Während die Zeit sich zu einigen drängte, war lange kein Kompromiss für die Verteilung der Gelder in Sicht. Jüngst hat die EU-Kommission ein schuldenfinanziertes Investitions- und Konjunkturprogramm von 750 Milliarden Euro vorgeschlagen, das den siebenjährigen EU-Haushalt im Umfang von 1,1 Billionen Euro ergänzen soll. Die 27 Staats- und Regierungschefs beraten erstmals am 19. Juni bei einem Videogipfel darüber. Zudem nimmt die Landesregierung in ihrem Europa-Bericht für 2019-2020 eine Bestandsaufnahme relevanter Chancen, Projekte, Finanzquellen und Gefahrenpotenziale für die EU vor Der Bericht verdeutlicht einerseits: Finanztöpfe wie der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) oder der Europäische Sozialfonds (ESF) treiben Projekte in Schleswig-Holstein voran. Allein durch den EFRE stehen für Schleswig-Holstein in der aktuellen Förderperiode 271 Millionen Euro bereit. Andererseits stehen Länder und Bund vor großen Herausforderungen in Form von Migration, Umweltschutz und innerer Sicherheit.


TOP 23 Unterrichtsqualität an den Grundschulen Schleswig-Holsteins im Schuljahr 2018/19, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 19/1723 vom 17. September 2019), Antwort der Landesregierung (Drs. 19/2035), geplanter Aufruf 11:02 Uhr, geplante Redezeit 37 Minuten
Mit verschiedenen Anreizen versucht die Landesregierung derzeit, den Lehrerberuf attraktiver zu machen, um so die Unterrichtsversorgung an Schulen zu verbessern und Ausfälle zu vermeiden. Dazu gehören mehr Stellenausschreibungen, die schrittweise Erhöhung der Bezahlung von Grundschullehrern und eine 250-Euro-Zulage für neue Lehrer in Problem-Regionen. Mit einer Großen Anfrage hat sich die SPD-Faktion im Landtag im vergangenen September an die Landesregierung gewandt, um zu erfahren, wie es um die Unterrichtsqualität in den Grundschulen im Land steht. Nun liegt die Antwort vor, über die der Landtag beraten will. In dem Dokument listet die Landesregierung auf rund 300 Seiten Antworten zu 25 Einzelpunkten auf. Dabei geht es neben Statistiken zur Anzahl der Grundschulen, Lehrer und Schüler sowie der Entwicklung dieser Zahlen im Speziellen auch um Themen wie Lehrkräftebedarf, Nachwuchsgewinnung, Unterrichtsausfall, 23

Zeugnisse, Begabtenförderung, Inklusion, Raumausstattung, Betreuungsangebote und Digitalisierung.
Wie aus der Antwort auf die Große Anfrage der SPD hervorgeht, wurden an den 395 Grundschulen in Schleswig-Holstein im Schuljahr 2018/19 exakt 100.486 Schüler unterrichtet – gegenüber 100.498 und 99.705 in den beiden vorangegangenen Schuljahren. 2018/19 standen 4231,13 Lehrerstellen an Grundschulen zur Verfügung, 2017/18 waren es acht Stellen mehr, im Jahr davor hingegen mit 4203,71 deutlich weniger. Die Durchschnittsgröße einer Klasse lag im Schuljahr 2018/19 bei 21,5 Schülern.
Mit Stand vom Oktober 2019 sind 97 Lehrkräfte auf 62,5 Stellen an Grundschulen befristet beschäftigt, die ein Lehramtsstudium, jedoch bisher kein Referendariat absolviert haben. Eine abgeschlossene Ausbildung inklusive des zweiten Staatsexamens haben 86,3 Prozent der Grundschullehrer in Schleswig-Holstein. Die Zahl der Ausbildungsplätze für angehende Lehrer ist von 100 im August 2016 auf 140 im August 2019 gestiegen. In dieser Zeit hat es stets mehr Zusagen als Plätze gegeben – mit Ausnahme von August 2019: An diesem Datum waren von den 140 Plätzen vier nicht belegt. Ein besonders großer Mangel an ausgebildeten Lehrkräften liegt in den Kreisen Dithmarschen, Steinburg, Segeberg und dem Herzogtum Lauenburg vor. Es werden dort Zuschläge für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an Grundschulen und Förderzentren gezahlt. Diese Maßnahme soll in den vier Kreisen für zwei Jahre getestet werden, um auszuwerten, ob sie von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst angenommen wird. Mangelfächer an den Grundschulen sind neben Mathematik mit einem außergewöhnlichen Bedarf die Unterrichtsfächer Englisch, Musik, Sport, Katholische Religion, Philosophie und Kunst. Im Schuljahr 2018/19 sind zudem 0,3 Prozent der vorgesehenen Unterrichtsstunden an Grundschulen ersatzlos ausgefallen, in den vier Schuljahren davor jeweils 0,4 oder 0,5 Prozent.
Wie unter anderem die Lehrergewerkschaft GEW laut Deutscher Presseagentur anmerkt, bleibt der Lehrkräftemangel ein gravierendes und zunehmendes Problem in Schleswig-Holstein – auch an Grundschulen. In Oppositionskreisen wird etwa moniert, dass an den Grundschulen viele Lehrkräfte ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung unterrichten. „Ohne diese Kräfte geht inzwischen gar nichts mehr“, beklagt der Bildungspolitiker Martin Habersaat (SPD). Besonders dringlich wäre es aus Sicht der GEW auch, die Besoldung der Grundschullehrer schneller auf die Stufe A13 zu heben, als von der Regierung geplant. Nach derzeitigem Stand soll die schrittweise Erhöhung bis zum Schuljahr 2025/26 abgeschlossen werden.


TOP 37 Mündlicher Bericht über die Mai-Steuerschätzung 2020 und die finanziellen Folgen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2196), geplanter Aufruf 11:39 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Mai hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) die aktuelle Steuerschätzung für Schleswig- Holstein vorgelegt. Demnach werden im laufenden Jahr Mindereinnahmen von 1,18 Milliarden Euro erwartet – bei einem Gesamtvolumen des Etats von rund 13 Milliarden. Von 2021 bis 2024 wird mit einem Minus gegenüber den bisherigen Prognosen von etwa 500 Millionen Euro pro Jahr 24

gerechnet. In den kommunalen Kassen werden demnach im laufenden Jahr insgesamt 692 Millionen Euro fehlen, in den Jahren danach jeweils gut 200 Millionen. Auf Antrag von CDU, Grünen und FDP berichtet die Ministerin im Landtag über die Folgen für Land und Kommunen sowie über die weitere Finanzplanung.
Trotz massiver Einbrüche als Folge der Corona-Pandemie sei es „keine gute Idee, jetzt gegen die Krise anzusparen“. Das unterstrich Heinold Ende bereits im Mai im Finanzausschuss. Die Löcher im laufenden Jahr sollen durch neue Kredite gestopft werden. Die Aussichten für die kommenden Jahre seien derzeit unklar, so die Ministerin. Selbst die weitere Entwicklung des laufenden Jahres sei nicht genau vorherzusehen, so Heinold. Der Haushalt 2021 soll deswegen erst nach der Sommerpause dem Parlament zugeleitet werden. Die Verabschiedung verschiebt sich voraussichtlich vom Dezember in den Januar. Es habe „noch nie so viele Unsicherheiten in einer Steuerschätzung“ gegeben, betonte die Ministerin. Derzeit sei beispielsweise nicht abzusehen, ob es eine zweite Corona-Welle gebe, und wie sich das Konsumverhalten entwickele. Vor diesem Hintergrund soll es Anfang September eine Zwischenbilanz der Steuerschätzer geben und im November dann die nächste reguläre Prognose.


TOP 68 Nutzung von Open-Source-Software, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/756), Landtagsbeschluss vom 14. Juni 2018 (Drs. 19/2056), geplanter Aufruf 14 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das auch für Digitalisierung zuständige Umweltministerium hat – wie von den Koalitionsfraktionen im Juni 2018 eingefordert – einen Bericht zur Nutzung von Open-Source-Software (OSS) in der Landesverwaltung vorgelegt. Der Einsatz von quelloffenen Systemen, wofür Open Source steht, nehme seit Jahren „eine wichtige Position im Bereich der IT-Strategie“ ein und sei ein wichtiger Baustein für mehr IT-Sicherheit, heißt es in dem Papier. Einen Zeitplan für die Umsetzung legt die Regierung nicht vor.
Zum einen soll Open-Source-Software Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern reduzieren. Darüber hinaus setzt die Landesregierung auf „Digitale Souveränität“: Eine souveräne Verwaltung sei nur möglich, wenn in Zeiten zunehmender Digitalisierung die Verarbeitung von Daten transparent gemacht werde. Dies sei nur mit Software erreichbar, „die auf ihren Quellcode hin überprüfbar ist“. Unter dem Schlagwort „Green IT“ soll zudem der Einsatz umweltfreundlicher Software weiter vorangetrieben werden. Und auch hier zeige sich: Einzig Open-Source-Modelle ließen sich eingehend auf entsprechende Kriterien überprüfen. Als Beispiele für IT-Systeme, die bereits mit einer Open-Source-Struktur laufen, wird in dem Bericht das Landesportal der Regierung sowie das Intranet der Landespolizei genannt. Auch für den vom Land angebotenen Basisdienst KSH-Recht (Kommunales Recht Schleswig-Holstein), mit dem Kommunen ihr geltendes Ortsrecht im Internet zur Verfügung stellen können, sei ein unter freier Lizenz stehendes, quelloffenes System verfügbar. Bei dem im Aufbau befindlichen Schulportal SH habe sich das Bildungsministerium ebenfalls für ein System auf Open-Source-Basis entschieden. 25

Die Umstellung der IT-Systeme in der Landesverwaltung, so heißt es im Bericht, könne Schleswig- Holstein nicht im Alleingang leisten. Es erscheine auch nicht sinnvoll, „die Softwareentwicklung für die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein vom Vorgehen der anderen Bundesländer und des Bundes zu entkoppeln“. Neben der bundesweiten Koordination werde es entscheidend sein, ein Netzwerk zu etablieren, „um vergleichbare Vorhaben zu analysieren, von deren Erfahrungen zu lernen und eigene Konzepte erfolgreich fortzuentwickeln“. Schleswig-Holstein sei beim Einsatz von Open Source bereits gut aufgestellt und vernetzt. In den nächsten Jahren müssten die Ergebnisse weiter ausgebaut werden. Vornehmliches Ziel sei es, „die Nutzerzahlen beim Frontendbetrieb mit OSS-Produkten zu steigern“.
Als Open-Source-Software werden Computer-Anwendungen bezeichnet, deren Quelltext öffentlich eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Im Unterschied zu Closed-Source-Software, deren Quellcodes nicht einsehbar sind, gilt: Open-Source-Plattformen geben Entwicklern die Freiheit, Anwendungen flexibel an die Anforderungen ihres Unternehmens oder ihrer Kunden anzupassen. Meistens können Open-Source-Programme kostenlos genutzt werden.


TOP 46 und 61 Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/2222), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1964), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2231), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen Familien bei den Kosten für schulische Lernmittel noch besser unterstützen. Mit verschiedenen Maßnahmen, etwa dem erhöhten Pauschalbetrag von 150 Euro pro Schuljahr aus dem sogenannten Starke-Familien-Gesetz des Bundes, sei die finanzielle Unterstützung von Schülern bereits verbessert worden. Nachholbedarf sehen die regierungstragenden Fraktionen beispielsweise bei den Kosten für Klassenfahrten oder für den Zugang zum Internet. Generell müsse eine „Dynamisierung der Leistungen“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erreicht werden. Weitere Förderung wünschen sich die Antragsteller bei der technischen Ausstattung. Die Bedeutung digitaler Unterrichtsangebote sei durch die Folgen der Corona-Pandemie besonders deutlich geworden. Digitaler Unterricht auf Distanz könne jedoch nur funktionieren, „wenn alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte verfügen“. Schüler bräuchten kostenfreie Leihmöglichkeiten auch für Zuhause.
Um Schulkosten einzusparen, müsse darüber hinaus geprüft werden, welche Anschaffungen von Büchern und technischen Geräten „eine erhebliche Bedeutung für den persönlichen Gebrauch haben und weiterhin gerade in Bezug auf die Digitalisierung notwendig sind“. Außerdem werde für den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote in der Grundschule eine dauerhafte Finanzierungsstruktur zwischen Bund und Ländern benötigt.
In einem gemeinsamen Alternativantrag machen SPD und SSW auf bestehende soziale Ungleichheiten aufmerksam. Unterschiedliche Lern- und Arbeitsbedingungen im Elternhaus, seien „auch weiterhin ein Hindernis auf dem Weg zur Bildungs-Chancengleichheit“. Sie verweisen auf eine repräsentative Untersuchung aus der vergangenen Wahlperiode, „wonach zum damaligen 26

Zeitpunkt die jährliche Kostenbelastung für Eltern für jedes schulpflichtige Kind bei durchschnittlich rund 1000 Euro lag“. Die Oppositionsfraktionen fordern daher „ein vom Bund, vom Land, von den Schulträgern und von den Schulen getragenes Bündnis für Lernmittelfreiheit“. Sie setzen sich für eine kostenfreie Grundschule inklusive Mittagessen spätestens im Laufe der kommenden Wahlperiode (2022-2027) ein.
Ebenso wie die Koalitionsfraktionen fordern SPD und SSW eine Dynamisierung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und wollen das Kostenbewusstsein an den Schulen schärfen. Es müsse „verantwortungsvoll bewirtschaftete Budgets und klare Richtwerte bei den Kosten von Ausflügen und Klassenfahrten“ geben ebenso wie bei der Anschaffung von Büchern und anderen Lehr- und Lernmaterialien.
Auch Thema in der Debatte: Im Februar hatte der SSW einen schriftlichen Bericht zur Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein gefordert, den die Landesregierung im Juni-Plenum vorlegen sollte. Der Bildungsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt, wonach diesem Wunsch nicht nachgekommen werden soll.


TOP 18 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2244), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Passend in der letzten Tagung vor der sitzungsfreien Sommerpause widmen sich die Politiker neuen Sicherheitsvorschriften, die einen ungetrübten Badespaß an den rund 340 öffentlichen Badestellen an Schleswig-Holsteins Seen und Meeren garantieren sollen. Mit dem ganz neu gefassten Badesicherheitsgesetz soll den Kommunen, die eine öffentliche Badestelle eingerichtet haben oder betreiben, Rechtsunsicherheiten genommen werden – etwa ob öffentliche Badestellen einer Beaufsichtigungspflicht unterliegen, in welchem Umfang die Badeaufsicht zu gewährleisten ist oder wie Beschilderungen zu tätigen sind.
In dem Entwurf der Landesregierung wird klargestellt: „Soweit Badestellen nicht eingerichtet oder betrieben sind oder auf andere Weise für ein natürliches Gewässer der Badeverkehr eröffnet wurde, erfolgt die Benutzung, insbesondere zum Schwimmen und Baden, auf eigene Gefahr.“ Bei ausgewiesenen Badestellen sollen sich die konkreten Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen nach den örtlichen Gegebenheiten wie Größe, Frequentierung, Ausstattung und Gefahrenquellen der jeweiligen Badestelle richten ‒ unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten. Hierzu werden in dem Entwurf drei Fallgruppen genannt, bei denen unterschiedliche und abgestufte Maßnahmen zu treffen seien.
So werden an kostenpflichtigen Badestelle besondere Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise eine Badeaufsicht verlangt. Denn: „Wird ein Entgelt erhoben, so können die Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen, dass in einem höheren Maße für die Sicherheit der Badenden gesorgt ist, 27

als es bei einer entgeltfreien Badestelle erwartet werden kann“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ähnliche Vorkehrungen seien an Badestellen zu treffen, von denen für die Badenden unvorhersehbare oder atypische Gefahren ausgehen, wie etwa starke Strömungen oder stark abfallenden Meeresgrund, sowie an freigegeben Meeresstränden in Naturschutzbereichen.
Kann eine Badeaufsicht nicht gewährleistet werden, so muss – ebenfalls mit Blick auf die zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten ‒ am Zugang der Badestelle ein Hinweisschild „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen werden. Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Er soll bereits am Freitag in Zweiter Lesung verabschiedet werden.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 28

Reihenfolge der Beratung der 33. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 17. Juni 2020 32+ Schluss mit Werkverträgen in der Fleischindustrie – Gute 52 09:30 33+ Arbeitsbedingungen durchsetzen und Prekäre Wohnsituation von 34 Arbeitskräften in Schleswig-Holstein beenden! 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und 35 10:22 ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz 41+ Linksextremismus ächten - Politische Gewalt gegen Politiker und 35 10:57 69 Parteien darf nicht toleriert werden und Verfassungsschutzbericht 2019 17 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher 35 11:32 Vorschriften 43+ Mündlicher Bericht zu sogenannten Grundrechte- oder Hygienedemonst- 35 12:07 54 rationen in Schleswig-Holstein und Verschwörungserzählungen stoppen 16 Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 0 12:42 (EU) Nummer 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz – VHMPG) 18 Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der 0 12:42 öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vor- schriften
42+ Familien, Alleinerziehende und Kinder in der Corona-Krise stärker 35 15:00 45 unterstützen
3+7 Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens sowie zur Änderung 30 15:35 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 35 16:05 39 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig- 35 16:40 Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren Donnerstag, 18. Juni 2020 49+ Bericht und Anträge zu Wirtschaftshilfen in der 70 09:00 50+ Corona-Pandemie 51+ 52 4+ Gesetz über die Errichtung der Anstalt Schleswig-Holsteinische Lan- 35 10:10 55 desforsten und Nutzungsausfallprämie bei Neuwaldbildung einführen 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung 35 10:45 der Frauen im öffentlichen Dienst
21 Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz 0 11:20 56 Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerechte Umbauten erleichtern 35 11:20 60 Landesweit kostenloses freies WLAN 35 11:55 19 Bestellung der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 26 a Absatz 2 0 12:30 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
22 Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen 43 15:00 Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein 26 Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen - „Präventiven Hausbesuch“ 35 15:43 für Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen 29
27 Entgeltgleichheit wirksam regeln 35 16:18 18A+ Entwurf eines Gesetzes und Antrag zum Staatsvertrag zur Modernisierung 35 16:53 35 der Medienordnung in Deutschland 20 Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss 0 17:28 Freitag, 19. Juni 2020 47+ Anträge zu Hilfen für die Berufliche Bildung, Kulturschaffende, 52 09:00 48+ Öffentlicher Personenverkehr und ein Konjunktur- und Krisenbewäl- 53+ tigungsprogramm 57 38+ Regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Sozialberufe 35 09:52 44 ermöglichen mit Bericht zum Coronavirus und seinen Auswirkungen auf Schleswig-Holstein 25+ Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Solidarische Akzente setzen! 35 10:27 67 und Europabericht 2019 – 2020 23 Unterrichtsqualität an den Grundschulen Schleswig-Holsteins im Schuljahr 37 11:02 2018/19 37 Mündlicher Bericht über die Mai-Steuerschätzung 2020 und die finanziel- 35 11:39 len Folgen 29 Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde in Schleswig-Holstein bis 0 12:14 2022 auf den Weg bringen
68 Nutzung von Open-Source-Software 35 14:00 46+ Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen 35 14:35 61 18 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der 35 15:10 öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vor- schriften 16 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- 0 15:45 nie (EU) Nummer 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsge- setz – VHMPG)



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 36 Antrag auf Zustimmung des Landtages nach § 64 Abs. 2 LHO zur unentgeltlichen Veräu- 0 ßerung der alten Domprobstei Ratzeburg an den Kreis Herzogtum Lauenburg


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau und Pflegefachmann“ aufgrund des Pflegeberufereformgesetzes 30
13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermessungsrechtlicher Vorschriften 31 Bekenntnis zum 8. Mai als nationaler Gedenktag 40 Antrag zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2020 in Schleswig-Holstein
58 Für eine mutige Energiewende bis 2030 in Schleswig-Holstein 59 Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren 62 Stand und Perspektiven des mutter- und herkunftssprachlichen Unterrichts 64 Bericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2020 in Schleswig-Holstein 65 Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste verbessern 66 Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung fördern



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 8 Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungs- rechtlichen Vorschriften
24+ Umsetzung sonderpädagogischer Standards an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und an Förderzen- 63 tren in Schleswig-Holstein und Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich 28 Niederdeutsch ist Teil der schleswig-holsteinischen Identität 30 Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen - Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau stärken 70 Ergebnisse der OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg 71 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Landesregierung Schleswig-Holstein – Sachstand und Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes 72 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2019/2020 (Ostseebericht 2020) 73 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 74 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages