So geht es nicht mehr weiter – nicht nur in den Pflegeheimen fließen Tränen!
Nr. / DatumLandesbeauftragter: So geht es nicht mehr weiter – nicht nur in den Pflegeheimen fließen Tränen!Dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase wird täglich mehrfach von Angehörigen und in Wohnformen der Eingliederungshilfe lebenden Betroffenen berichtet, dass sie unter den Auflagen für Besuche und Ausgehbe- schränkungen sehr leiden.Hase: „Es geht so nicht mehr weiter. Die psychischen und körperlichen Folgen die durch die inzwischen fast 3 Monate anhaltende Isolation der Menschen verursacht werden, sind sehr gravierend und nicht weiter verantwortbar. Die Menschen fühlen sich eingesperrt und isoliert. Das berichten mir auch Mitarbeitende von Wohnein- richtungen.“„Der Gesundheitsschutz für besonders gefährdete Gruppen steht an erster Stelle. Das ist auch weiterhin gut und richtig! Es war richtig, die Besuchs- und Ausgehverbote für eine gewisse Zeit auszusprechen. Aber: obwohl die Infektionszahlen inzwischen deutlich nied- rig sind und in allen Bereichen große Lockerungen erfolgen, ist dies für Menschen mit Be- hinderungen, die in Wohnstätten, Wohnheimen und Wohngruppen leben und ihre Angehö- rigen nicht spürbar“, sagt Hase. Menschen mit Behinderungen sitzen am Fernseher und sehen volle Strände und Städte. Kitas werden wieder geöffnet, aber die Werkstätten nur zu einem geringen Teil. In den Me- dien sind Lockerungen für Menschen mit Behinderungen kein Thema. Das ist für die Be- troffenen schwierig auszuhalten.„Angehörige empfinden die Auflagen und Einschränkungen von Besuchen zunehmend als große Belastung. Am gravierendsten wirken sich die fehlenden Berührungen, der fehlende Körperkontakt und die fehlende intensive Zeit mit den wichtigsten Bezugspersonen auf die Betroffenen aus“, weiß Hase. Es fehlen daneben Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten, Joggen, Fahrradfahren, mal in die Stadt gehen, wie andere auch. Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: https://t1p.de/wew0 Link zur Internetpräsentation 2Die Selbstbestimmung scheint fast aufgehoben zu sein, insbesondere was das Verlassen der Einrichtungen angeht. Es wird berichtet, dass Betroffenen, die ansonsten recht selbst- ständig sind, nicht zugetraut wird, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Das führt dazu, dass Ausgänge nicht erlaubt werden. Sogar wichtige Therapien und Arztbesuche finden reduziert statt. „Betroffene fragen mich, wann darf ich wieder raus?“, sagt Hase.Hase resümiert: „Die Wohnform alleine darf nicht so eine gravierende Auswirkung auf die Einschränkung der Betroffenen haben. Es ist dringend eine Gleichstellung mit den für die Allgemeinbevölkerung geltenden Maßnahmen notwendig. Das Gefährdungsrisiko muss im Einzelfall bewertet werden und die notwendigen Maßnahmen mit den Betroffenen, Ihren Angehörigen und rechtlichen Betreuern besprochen und vereinbart werden. Das tut derzeit jeder Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten auch.“