Ines Strehlau zur digitalen Arbeit in Kommunalvertretungen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 162.20 / 11.05.2020Kommunalvertretungen digitale Arbeit ermöglichen Zum Grünen Gesetzentwurf zur digitalen Arbeit in Gemeindevertretungen in Schleswig- Holstein sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:Bislang fehlt es an einer Möglichkeit, in den Gemeindevertretungen Sitzungen und Be- schlüsse auch digital herbeizuführen. Dabei ist klar, dass wir uns vorläufig auf einen All- tag unter der Corona-Pandemie einstellen müssen. Mitgliedern der Risikogruppe oder mit gefährdeten Angehörigen muss eine nachhaltige Möglichkeit gegeben werden, ihre Ämter verantwortungsbewusst auszuführen.Daher legen wir Grünen heute einen Gesetzentwurf vor, der eine Beschlussfassung in den Kommunen auch digital ermöglicht, solange der Ausnahmezustand Corona anhält. Wir orientieren uns dabei an einem Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, auch ande- re Bundesländer wollen sich auf den Weg machen. Aus den Kommunen und den Kom- munalen Spitzenverbänden wird uns der Bedarf für eine Regelung klar mitgegeben.Bei digital herbeigeführten Entscheidungen ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit, wie bei Sitzungen mit physischer Anwesenheit, nicht ausgeschlossen wird. Wir wollen auch in Zeiten von Corona keine Hinterzimmerpolitik. Onlineübertragung und möglichst barri- erefreie Zugänglichkeit soll gewährleistet werden, genauso wie der Datenschutz.Wir sind überzeugt, dass wir mit dem ITVSH und Dataport in der Lage sind, eine gute technische Lösung zu finden. Viele in den Gemeindevertretungen arbeiten schon mit Tablets und Videokonferenzen zur Beratung, es fehlt noch die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen. Damit die Entscheidungsbefugnis in den Kommunen nicht durch Eilentschei- dungen permanent bei der Verwaltungsleitung bleibt, sehen wir in unserem Gesetzent- wurf einen Weg, die Demokratie vor Ort zu stärken und die Entscheidungshoheit den gewählten Kommunalvertreter*innen wieder in die Hand zu geben. Damit können wir den Kommunalvertretungen digitales Arbeiten auch in Zeiten der Corona-Krise ermögli- chen. Seite 1 von 2 Wir sehen in unserem Gesetzentwurf auch die Möglichkeit einer finanziellen Unterstüt- zung von Kommunalpolitiker*innen vor, die ihre eigenen Endgeräte für die kommunal- politische Arbeit nutzen wollen. Diese gesetzliche Lücke zu schließen, war ein Wunsch aus der kommunalen Familie.Wir nehmen den Gesetzentwurf jetzt mit in die Beratungen mit unseren Koalitionspart- nern und mit den Kommunalen Landesverbänden. Unser Ziel ist es, den Gesetzentwurf im Juni zu beschließen. *** 2