Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.05.20
12:31 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu den Gesetzesanpassungen im Bildungsbereich aufgrund der Corona-Pandemie

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 9, 35, 51, 52 – Artikelgesetz, Gesetzesanpassungen Landeshaus in Schule und Hochschule wegen Corona Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Ines Strehlau: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 146.20 / 07.05.2020


Die Digitalisierung hat einen enormen Schub bekommen
Corona hat auch den Bildungsbereich durcheinander gewirbelt. Mit dem vorliegenden Gesetzespaket werden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, so dass die Schü- ler*innen und Studierenden möglichst wenig Nachteile haben.
Durch die Schließung der Schulen mussten Lehrkräfte quasi von einem Tag auf den an- deren auf das Lernen auf Distanz umschwenken. Das bedeutet eine völlig neue Art von Lernen. Die Lehrkräfte haben sich ins Zeug gelegt, damit das eigenständige Lernen zu Hause gelingt.
Neben den Arbeitsaufträgen, die per Kopien an die Schüler*innen gehen, gibt es Lehr- kräfte, die eigene Videos machen, um Themen zu erklären. Es finden Videokonferenzen statt. Es wird gechattet oder es werden digital Materialien verteilt und auch von den Schü- ler*innen bearbeitet.
Vielen Dank an die Lehrkräfte, die sogar teilweise die Osterferien durchgearbeitet haben, um ihre Schüler*innen bestmöglich zu unterstützen. Gleiches gilt für die Hochschulen und die Dozent*innen dort, die sich schnell und relativ geräuschlos auf digitale Lehre umge- stellt haben.
Das Lernen auf Distanz zeigt aber auch, dass wir bei der Digitalisierung noch deutlichen Nachholbedarf haben. Nicht alle Lehrkräfte sind firm in digitalem Lernen. Nicht alle Schu- len haben eine gute digitale Infrastruktur.
Es fehlt zum Teil die Glasfaseranbindung, ein stabiles WLAN oder eine digitale Schul- plattform zum Austausch von Informationen und Material.
Seite 1 von 4 Außerdem hat nicht jedes Kind einen Laptop oder ein Tablet. Einigen fehlt auch zu Hause eine stabile Internetverbindung. Da droht die Bildungsgerechtigkeit auf der Strecke zu bleiben. Das müssen wir unbedingt vermeiden.
Bis zu den Sommerferien wird der Präsenzunterricht an den Schulen auf Sparflamme laufen müssen. Aufgrund der unterschiedlichen Lern- und Arbeitsbedingungen zu Hause werden einige Schüler*innen deshalb mehr Unterstützung benötigen, um nach den Som- merferien den Anschluss nicht zu verlieren.
Über den Nachtragshaushalt werden wir deshalb 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um in den Ferien Angebote für diese Schüler*innen zu ermöglichen. In unserem Jamaika- Antrag bitten wir das Bildungsministerium, jetzt gemeinsam mit den Akteur*innen ein Kon- zept dazu zu entwickeln.
Wichtig ist dabei ein ganzheitlicher Blick auf Bildung. Es können Theater- und Musik- workshops, Filmprojekte, Radtouren in die Umgebung, Sportangebote im Freien, Sprach- , Koch - und Kunstkurse und vieles mehr sein. Alles in festen Gruppen. Auf freiwilliger Basis können sich auch Lehrkräfte beteiligen.
Endlich wieder Aktivitäten gemeinsam mit Schulkamerad*innen. Ich freue mich, dass die erste Resonanz auf die Idee positiv ist.
Diese Sommerangebote liegen uns Grünen besonders am Herzen und wir sind froh, dass wir hier bei unser Bildungsministerin und unseren Koalitionspartnern auf offene Ohren gestoßen sind.
Da die Schule zumindest bis zu den Sommerferien nicht wieder im Normalbetrieb statt- findet, ist es notwendig, dass jetzt alle Schüler*innen über Laptop oder Tablet verfügen. Es ist richtig, dass die Bundesregierung für die Schüler*innen, die die Anschaffung nicht alleine stemmen können, einen Zuschuss von 150 Euro geben will.
Aber mit 150 Euro kommt man da nicht weit. Deshalb ist es eine sehr gute Entscheidung, mit dem Nachtragshaushalt 15 Millionen Euro zur Förderung des digitalen Lernens zur Verfügung zu stellen. Hiermit wollen wir Schulträger unterstützen, Leihgeräte anzuschaf- fen. Es ist gut, dass das Bildungsministerium dabei ist, gemeinsam mit den Schulträgern schnelle Wege der Beschaffung auszuloten.
Die Digitalisierung hat einen enormen Schub bekommen. Das IQSH hat viele digitale Angebote entwickelt, Fortbildungen angeboten, Schulen an Schulserver angeschlossen und vieles mehr. Auch bei Ihnen möchte ich mich für Ihre Ideen und Ihren Einsatz bedan- ken.
Vor den Osterferien wurde klar, dass die Abschlussprüfungen trotz Ausnahmezustand wegen Corona stattfinden. Trotzdem gibt es Veränderungen, die gesetzlich verankert werden müssen. Wir hoffen alle, dass die Prüfungen wie geplant stattfinden können. Den- noch ist es richtig, dass die Landesregierung den Fall einer Steigerung der Infektionszah- len und die dann notwendigen Absage der Abschlussprüfungen ins Gesetz aufgenom- men hat. So besteht für alle Fälle Rechtssicherheit.
Im Vorfeld der Abschlussprüfungen gab es ja deutliche Wünsche, alle abzusagen und die Durchschnittsnoten als Abschlussnoten zu werten. Dafür hatten wir Grüne durchaus Sympathie. Aber das war mit den anderen Ländern leider nicht zu machen. 2 Umso mehr finde ich es klasse, dass die Schüler*innen die Herausforderung, trotz be- stimmt vieler schwieriger Situationen, angenommen haben. Die Abiturprüfungen sind bis- her ohne Probleme gelaufen. Ich gehe davon aus, dass das bei ESA und MSA auch so sein wird.
Die Situation ist in den Familien sehr unterschiedlich und oft sehr belastend. Krankheits- fälle in der Familie - vielleicht sogar Todesfälle, manche Schüler*innen müssen sich um kleine Geschwister kümmern, andere Familien sind von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen, Homeoffice und Homeschooling sind gerade bei kleinen Kindern schwer unter einen Hut zu bringen. Diese ganz unterschiedlichen Belastungssituationen hat das Bil- dungsministerium bei den Abschlussprüfungen unter Corona-Bedingungen sehr gut im Blick.
Die Gesetzesänderungen für den Schul- und auch den Hochschulbereich berücksichti- gen ganz klar die besondere Situation der Schüler*innen und der Studierenden. So wird zum Beispiel das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester für hochschulrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit anknüpfen, gewertet und der Zugang zu einem Masterstudium kann auch dann gewährt werden, wenn der erste Hochschulabschluss wegen des Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt.
Lernleistungen von Schüler*innen in der Zeit vor den Osterferien wurden nicht bewertet. Bis zu den Sommerferien gibt es jetzt nur eine Bewertung, wenn sie zu Gunsten der Schüler*innen ausfallen. Es gibt die Möglichkeit, mündliche Prüfungen auch als Video- konferenz durchzuführen. Bei der Notengebung wird immer die besondere aktuelle Situ- ation einbezogen.
Es sind verschiedene Szenarien für das Erreichen der Abschlüsse auch an beruflichen Schulen verankert. Zum Beispiel können die Praxisphasen verkürzt werden. Das ist wich- tig für die Prüfung der Erzieher*innen, die ja gerade kein Praktikum an der Kita machen können. Gleiches gilt für die Staatsexamensprüfungen der Lehramtsreferendar*innen, die ihre Prüfungen auch nicht so wie geplant ablegen können.
Die Reform des Kindertagesstättengesetzes letztes Jahr war ein großer Aufwand für alle Beteiligten. Trotzdem ist es richtig, das Inkrafttreten einiger Regelungen um ein halbes Jahr zu verschieben, um die Kommunen in der aktuellen Situation nicht zu überfordern. Auch dies regelt das Artikelgesetz. Maßnahmen, die die Eltern entlasten, wie beispiels- weise die Deckelung der Elternbeiträge oder die landesweit einheitliche Regelung zur Geschwisterermäßigung, greifen aber - wie geplant - zum 1. August. Das finden wir wich- tig.
Diese Änderungen beim Kitagesetz, aber auch die Änderungen im Hochschulgesetz und in den Sozialgesetzen sind in kürzester Zeit angepasst worden. Vielen Dank an die Mit- arbeiter*innen in den Ministerien, die unter enormem Zeitdruck wirklich gute Arbeit ge- leistet haben.
Unter den Herausforderungen der Corona Situation leiden neben den bereits genannten Gruppen weitere. Dazu gehören ganz besonders die Pflegebedürftigen und die Pflegen- den. Deshalb haben wir Grüne uns für einen Pflegebonus stark gemacht und stellen dafür Landesgeld bereit. Damit der Bonus auch bei den Pflegekräften ankommt, brauchen wir deren Daten. Auch das regeln wir mit dem Artikelgesetz – natürlich datenschutzkonform!
Last but not least – man kann es nicht häufig genug sagen: Corona ist lebensgefährlich.
3 Es sterben Menschen daran. Damit dies nicht völlig umsonst gewesen ist, wollen wir, müssen wir von den Toten lernen. Das UKSH wird die Corona-Verstorbenen obduzieren. Das Land stellt Mittel dafür bereit. So können wir erkennen, was diese Krankheit anrichtet und am Ende daraus Schlüsse für die Behandlung und Prävention ziehen. Für die Ge- sellschaft, uns alle! Und natürlich werden wir auch hier die Persönlichkeitsrechte der Ver- storbenen wahren und die Einwilligung der Angehörigen einholen.
***



4