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05.05.20
19:45 Uhr
AfD

Jörg Nobis: Bundesverfassungsgericht zeigt der EZB die Grenzen auf – gut so, nur leider viel zu spät

PRESSEMITTEILUNG



Jörg Nobis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen das Grundgesetz verstoße:

„Bundesverfassungsgericht zeigt der EZB die Grenzen auf – gut so, nur leider viel zu spät“ Kiel, 5. Mai 2020 Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehreren Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die gegen das Aufkaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) anhängig waren. Laut der heute verkündeten Entscheidung sei es verfassungswidrig, „dass die Bundesregierung und der Bundestag es unterlassen hatten, dagegen vorzugehen, dass die EZB in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind“. Jörg Nobis, der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich, denn im Ergebnis wurde jetzt höchstrichterlich festgestellt, was die AfD bereits seit Jahren sagt: Das Anleihekaufprogramm der EZB ist nicht durch ihr Mandat gedeckt und somit grundgesetzwidrig.
Die Begründung jedoch, die Praxis der EZB sei nur deshalb grundgesetzwidrig, weil die Bundesregierung und der Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft hätten, ist dürftig. Denn für jedermann war und ist offensichtlich, dass die EZB mit ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen unerlaubterweise nicht nur Geldpolitik betrieben hat, sondern auch Wirtschaftspolitik und verbotene Staatsfinanzierung.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben ihre Amtspflichten und ihre Verantwortung schwerwiegend vernachlässigt, wodurch Deutschland erheblicher wirt- schaftlicher Schaden bereits entstanden ist. Denn zwischen März 2015 und Ende 2018 hat die EZB, an der die Bundesbank mit etwa 26 Prozent beteiligt ist, rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere investiert. Das Urteil des Bundes- verfassungsgerichts ist richtig, kommt jedoch Jahre zu spät. Was es nun braucht, ist ein längst überfälliges Umdenken in der EU- und Europolitik, wie es die AfD von Anfang an gefordert hat.“

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de