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05.05.20
08:37 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: Wohnen darf nicht ausgrenzen!

Nr.11, 5. Mai 2020

Landesbeauftragter: Wohnen darf Menschen mit Behinderungen nicht ausgrenzen!
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, ist besorgt über die sich verfestigenden Einschränkungen der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. „Menschen mit Behinderungen erleben derzeit für sie nicht nach- vollziehbare Grenzen. Die Regelungen für viele ihrer Wohneinrichtungen sind die gleichen wie für Alten- und Pflegeheime. Dies darf so nicht bleiben.“
Die Auswirkungen des Corona-Virus stellt die Landespolitik, Organisationen, jede Einzelne und jeden Einzelnen vor bisher nicht erlebte hohe Anforderungen. Der ausdrückliche Dank des Landesbeauftragten richtet sich daher an alle, die mit hohem Engagement für den Schutz besonders gefährdeter Personengruppen – zu denen auch Menschen mit Behinde- rungen gehören - sorgen. Aber nicht alle Menschen mit Behinderungen benötigen diesen besonderen Schutz. Die Beeinträchtigungen sind sehr vielfältig und individuell. Nicht jeder Mensch mit Behinderun- gen ist durch sein Alter oder eine Vorerkrankung grundsätzlich gefährdet. Dies mag auf Menschen, die in Pflegeheimen leben, zutreffen. Aber nur, weil Menschen mit Behinderun- gen in besonderen Wohnformen leben, trifft das auf sie nicht in gleichem Maße zu, weiß Hase. Er kritisiert: Bei der Wahl der einschränkenden Maßnahme wird kaum zwischen Pflegeein- richtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen differenziert. Deshalb regt sich zu den pauschal getroffenen Maßnahmen inzwischen auch Widerstand. Je länger die einschränkenden Maßnahmen dauern, umso mehr werden - auch an den Landesbeauftragten - Fragen gestellt: Warum darf ich, als psychisch erkrankter Mensch nicht selbst entscheiden, ob ich alleine zum Einkaufen gehe oder nicht? Warum darf ich mich nicht mehr mit einer Person alleine draußen treffen, sondern muss in meinem Zim- mer bleiben?

Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/ 2


Hase fordert: „Es bedarf einer differenzierten Betrachtungsweise. Für Menschen mit Be- hinderungen, die keiner Risikogruppe angehören, sind diese einschränkenden Maßnah- men nicht begründbar. Die Wohnform darf hier nicht weiter das alleinige Kriterium sein.“ Hase resümiert: „Je länger die Krise dauert, umso wichtiger wird es, den Sachverstand der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen in die Beratungen über die zu treffenden Maßnahmen einzubeziehen.“