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02.05.20
18:49 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa: Flächenvorgabe führt zu einem faktischen Gottesdienstverbot

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 139/ 2020 Kiel, Samstag, 2. Mai 2020
Religion/ Aufhebung Gottesdienst- verbot

Jan Marcus Rossa: Flächenvorgabe führt zu einem faktischen Gottesdienstverbot



www.fdp-fraktion-sh.de Zu den in der neuen Landesverordnung geregelten Voraussetzungen, unter denen Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, erklärt der religionspoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Das Verbot der Gottesdienste war vor dem Hintergrund der Entwicklung beim Infektionsgeschehen nicht mehr haltbar. Deshalb ist die gute Nach- richt, dass die neue Landesverordnung das Totalverbot wieder aufhebt.
Bei einem genaueren Blick auf die Verordnung fällt allerdings auf, dass die Vorgaben, die bei Gottesdiensten zu beachten sind, insbesondere den klei- neren Glaubensgemeinschaften das Abhalten von Gottesdiensten auch in Zukunft tatsächlich unmöglich macht. Ein Gläubiger pro 15 Quadratmeter führt in kleineren Gotteshäusern und Gebetsstätten faktisch zu einer Fort- setzung des Gottesdienstverbotes.
Eine Flächenvorgabe pro Person in dieser Größenordnung macht keinen Sinn, weil sie weit über die geltende Abstandregel von 1,5 Metern hinaus- geht. Bei 15 Quadratmeter pro Person müsste der Abstand zwischen den Gläubigen rund vier Meter betragen. Eine solche Flächenvorgabe müsste in- fektionsschutzrechtlich begründet werden. Im Einzelhandel, wo die Men- schen in Bewegung sind, gelten nur zehn Quadratmeter pro Person, obwohl die Gefahr, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, hier durch- aus größer ist. Es fragt sich, warum die 1,5 Meter Abstand nicht auch für Gottesdienste gelten können und ob Abstände verringert werden können, wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Das wären mildere Mittel, um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Gottesdiensten zu ermögli- chen.
Das Bildungsministerium muss die Verordnung dringend überarbeiten und die massive Einschränkung der Religionsfreiheit und insbesondere bei der Religionsausübung zurücknehmen. Außerdem würden wir uns eine aus- drückliche Klarstellung wünschen, dass Open-Air-Gottesdienste zugelassen

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de sind. Dann wären auch die Flächenvorgaben nicht so problematisch gewe- sen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de