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29.04.20
17:02 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen und Joschka Knuth zu einem Unternehmer*innenlohn für Solo-Selbstständige

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 134.20 / 29.04.2020


Wir brauchen einen Unternehmer*innenlohn für Solo-Selbstständige
Zur Unterstützung von Solo-Selbstständigen in der Corona-Krise sagt die kulturpoliti- sche Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
„Ich unterstütze die Forderungen der Künstler*innen und Kulturschaffenden nach finan- ziellen Hilfen. Die Schließung von Clubs, Kneipen, Museen und anderen Kultureinrich- tungen gleicht faktisch einem Berufsverbot. Abgesagte und ausgefallene Auftritte sind für viele Künstler*innen und Kulturschaffenden existenzbedrohend. Sie können nicht einfach so nachgeholt werden und brauchen deswegen angemessene Ausfallhonorare.
Kunst und Kultur sind nicht nur in diesen Zeiten systemrelevant. Aber gerade in diesen Zeiten brauchen sie unsere Solidarität. Künstler*innen und Kulturschaffende treten deutschlandweit auf, deswegen brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen, damit es überall die gleichen Verhältnisse gibt. Ein Unternehmer*innenlohn wäre ein starkes Sig- nal für die Kunst- und Kultur-Szene, dass wir ihre Sorgen und Existenzängste ernst nehmen. Ich werde mich auch weiterhin vehement dafür einsetzen, dass wir an dieser Stelle bessere Regelungen finden.“

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Joschka Knuth, ergänzt:
„Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen sind von der Corona-Krise in besonde- rem Maße betroffen. Umso wichtiger war es, dass über die Hilfsprogramme von Bund und Ländern kurzfristig Hilfen zur Verfügung gestellt wurden. In den vergangenen Wo- chen erreichen uns jedoch vermehrt Nachrichten, wonach die Hilfen für einige Selbst-
Seite 1 von 2 ständige trotz Verdienstausfällen nicht zum Tragen kommen. Und auch die Beantra- gung von Arbeitslosengeld II gestaltet sich für viele nicht zufriedenstellend. Sie fallen aufgrund doch stattfindender Vermögensprüfungen oder der Einkommenssituation ihrer Lebenspartner*innen aus der Antragsberechtigung heraus.
Wir fordern, dass der Bund sein Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige noch ein- mal nachbessert. Die Beantragung eines Unternehmer*innenlohns als Alternative zur Beantragung von ALG II wäre für alle Beteiligten eine Entlastung und eine wichtige Hilfe für die Selbstständigen. Wir hoffen, dass diese Öffnung auch im Gespräch der Bundes- kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen noch einmal diskutiert und schlussendlich be- schlossen wird.“

Hintergrund:
Die Zuschüsse des Bundes für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen dürfen ausdrücklich nur die Betriebskosten, wie Mieten, Pachten oder Leasingraten abdecken. Die Wirtschaftsminister*innen der Länder haben in den vergangenen Wochen deshalb bereits eindringlich gefordert, dass der Bund sein Zuschussprogramm dahingehend er- weitert, dass Solo-Selbstständige künftig statt der Beantragung von Arbeitslosengeld II auch einen sogenannten Unternehmer*innenlohn in Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus dem Zuschussprogramm des Bundes beantragen könnten. Dies entspräche dem derzeitigen Pfändungsfreibetrag. Da die Kommunen bisher beim Arbeitslosengeld II die Kosten der Unterkunft größtenteils tragen, würden sie durch diesen Vorschlag entlastet. Gleiches gilt für die Jobcenter, die deutlich weniger Arbeitslosengeld II-Anträge zu be- arbeiten hätten. Bisher hat die Bundesregierung diesen Vorschlag blockiert.
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