Landesbeauftragter: Mitwirkung und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen auch in Zeiten von Corona!
Nr. 10 / 29. April 2020Landesbeauftragter: Mitwirkung und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen auch in Zeiten von Corona!Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase hat erfahren, dass die Bewohnerbeiräte, die den Bewohnern in Wohnformen der Behindertenhilfe eine Stimme geben, sich nicht mehr für ihre Belange einsetzen können. Hase: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass die wichtigen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zur Mitwirkung und Mitbestimmung von Menschen mit Behin- derungen im Zuge der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick geraten.“Die gegenwärtigen Umstände bedeuten für Wohnheime, Wohnstätten und andere gemein- schaftliche Wohnformen, in denen Menschen mit Behinderungen leben, große Veränderungen und Verunsicherungen. Der Gesundheitsschutz für besonders gefährdete Gruppen steht an erster Stelle. Das ist gut und richtig! Es war richtig, die Besuchs- und Ausgehverbote für eine gewisse Zeit auszusprechen. Auf Dauer führt dies laut Hase dazu, dass die Mitwirkung und Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen auf der Strecke bleibt.Die Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte ist derzeit faktisch aufgehoben. Sitzungen der Be- wohnerbeiräte können nicht stattfinden, da die Personen meist in unterschiedlichen Häusern leben und Besuche sowie Versammlungen nicht gestattet sind. Auch Sitzungen der Landesar- beitsgemeinschaft der Bewohnerbeiräte können nicht stattfinden. In Behörden und Firmen finden an Stelle persönlicher Treffen vielfach Telefon- oder Videokon- ferenzen statt. Die technische Ausstattung der Bewohnerbeiräte ermöglicht dies jedoch nicht. Für die digitale Alternative fehlen meist ein Desktop-Computer, Laptop oder Tablett und eine geeignete Internetverbindung. Die Verbesserung der Ausstattung ist daher dringend notwen- dig. Auch eine Begleitung und Unterstützung der Bewohnerbeiräte ist häufig erforderlich. Mitarbei- ter und Mitarbeiterinnen in den Wohnformen haben derzeit verständlicherweise andere Priori- täten. Trotzdem darf nicht in alte Fürsorgestrukturen und entmündigende Haltungen zurückge- fallen werden. Hase resümiert: „Nach über 10 Jahren UN-Behindertenrechts-Konvention müssen auch in Kri- senzeiten die verankerten Rechte der Menschen mit Behinderungen im Blick bleiben.“ Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/