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24.04.20
15:44 Uhr
SPD

Regina Poersch: Was für Zweitwohnungsbesitzer gilt, muss bei gleichen Voraussetzungen auch für Dauercamper gelten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #128 – 24. April 2020

Regina Poersch: Was für Zweitwohnungsbesitzer gilt, muss bei gleichen Voraussetzungen auch für Dauercamper gelten Zur aktuellen Corona-Sperre für Dauercamper erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der SPD- Landtagsfraktion, Regina Poersch:
„Wir fordern nach der Öffnung der Zweitwohnungen für eine Nutzung durch ihre Eigentümer, dieses Recht auch mindestens denjenigen Dauercampern zuzugestehen, bei denen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Zweitwohnung gegeben sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Camper für ihren Dauerstellplatz eine Zweitwohnungssteuer in der jeweiligen Gemeinde zahlen. Voraussetzung müsste sein, dass die Mobilheime mindestens über Anschlussmöglichkeiten für eine Kochgelegenheit und ein Heizgerät sowie über eine sanitäre Grundausstattung verfügen und zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt und nicht oder nur gelegentlich (z.B. bei Standplatz-Räumung zum Saisonende) fortbewegt werden. Die Einhaltung verpflichtender Hygienemaßnahmen sowie die Vermeidung und ggf. Nachverfolgung von Kontakten ist dabei ein unbedingtes Muss. Es geht um den Schutz der Gäste genauso wie der Beschäftigten.“



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